Die Heizung mit einer App steuern, das Haus mit Kameras überwachen,
per Sprachsteuerung das Licht an- und ausschalten oder seine
Lieblingsmusik abspielen. Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die
mit Smart-Home-Systemen möglich sind. Ein Gebäude bzw. ein Haushalt
lässt sich mittlerweile ohne einen großen Aufwand in ein Smart Home
umwandeln, indem Haushaltsgeräte mit einfachen Hard- und
Softwaremaßnahmen vernetzt werden. Smart Home macht nicht nur das Wohnen
komfortabler, es spielt auch für die Gebäudeversicherungssparte eine
immer größere Rolle. Denn das Smart Home
bietet auch eine Fehlerfrüherkennung, wodurch es möglich ist, Gebäude-
und Hausratschäden zu vermeiden und somit den traditionellen
Versicherungsschutz verändert.
Was ist Smart Home?
Bei
Smart Home handelt es sich mehr oder weniger um eine intelligente
Steuerung des Zuhauses. Es werden Geräte werden intelligent, also smart,
indem sie an das Internet angeschlossen werden und von überall von
ihrem Besitzer etwa per App gesteuert werden können. Die einzelnen
verbundenen Geräte des Systems können so über eine
Kommunikationsschnittstelle untereinander kommunizieren. Über diese
Schnittstelle können die Geräte Informationen empfangen und
weiterleiten, beispielsweise per WLAN, Mobilfunk oder Bluetooth. Über
einen PC oder auf dem Tablet/Smartphone kann dann die Haustechnik mit
einer entsprechenden Software flexibel ferngesteuert werden. Die
wichtigsten Funktionen von Smart-Home-Systemen sind:
- Fenster- und Türkontakte überwachen
- Steuerung der Heizung mit intelligenten Thermostaten
- Rauchmelder, Alarmanlagen, Kamerasysteme und Rollläden bei Abwesenheit steuern
- Mit einer Paniktaste Alarm auslösen
- Lichtsteuerung
- Weitere Geräte wie etwa Rasensprenger, Garagentor oder einen intelligenten Wassermelder bedienen
Smart Home und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Nach
dem aktuellen GDV-Schadenindex der deutschen Wohngebäudeversicherer
waren im Jahr 2019 für die Versicherer Leitungswasserschäden so teuer
wie noch nie und traten häufiger auf als Brände. Dabei sind
Installations- und Gerätefehler und mangelhafte Rohrverbindungen die
Hauptursachen. Deshalb investieren die Gebäudeversicherer mittlerweile
in die Entwicklung von intelligenten Wasseruhren, Sensortechnik und
Vernetzung von Feuermeldern. Da der Versicherungsnehmer für die Kosten
der Präventionstechnik im Smart Home
selbst aufkommen muss, arbeiten die Versicherer an Anreizsystemen,
beispielsweise einer Verknüpfung der Smart-Home-Technik mit
Handwerkernetzwerken oder einem Notfallmanagement. Durch Wasser können
zum Beispiel immense Schäden in einem Haus oder in einer Wohnung
anrichtet werden. So können größere Wassermengen nicht nur für
Überschwemmungen einzelner Räume sorgen, sondern auch ganze Etagen
überfluten und durch die Decke treten. Eingetretene Wasserschäden zu
beseitigen ist nicht nur aufwendig, sondern kann auch sehr kostspielig
werden. Mit einem Smart-Home-Wassermelder kann das Wasserleitungssystem
überwacht werden und kann dann vor Leitungswasserschäden und vor
Überflutung durch Wasser, das bei Überschwemmungen von außen ins Gebäude
eindringt warnen. So können Schäden frühzeitig erkannt und minimiert
werden.

Mögliche Deckungslücke in bestehenden Versicherungsverträgen
Innerhalb
der Gebäude- und Hausratversicherung wirft Smart Home aber auch
rechtliche Fragen auf. Dabei werden grundsätzlich die technischen
Komponenten, insbesondere die Hardware, des Smart Homes vom
Versicherungsschutz der traditionellen Hausrat- und
Wohngebäudeversicherungen eingeschlossen. So deckt die
Hausratversicherung Schäden an beweglichen Sachen, die dem Haushalt des
Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen ab. Dagegen bietet die
Wohngebäudeversicherung eine Absicherung für Schäden am Gebäude selbst.
Zum Gebäude zählen die mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, welche zur
überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind, sowie
Gebäudebestandteile, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude
ihre Selbstständigkeit verlieren, und Gebäudezubehör, welches im oder am
Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung dient.
Daher sollte
es bei der Smart-Home-Hardware im Detail geklärt werden, ob dies
Hausrat oder vielmehr ein Gebäudebestandteil oder -zubehör ist. Beim
überwiegenden Teil der Hardware dürfte es sich um nicht mit dem Gebäude
fest verbundenen unselbstständigen Komponenten handeln und daher unter
den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen. Als
Gebäudebestandteil im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind wohl nur
die vom Smart Home genutzten Leitungen anzusehen, soweit sie innerhalb
des Gebäudes unter Putz verlegt sind. Allerdings bietet die Gebäude-
oder Hausratversicherung keinen Versicherungsschutz bei Verlust oder
Beschädigung von elektronisch gespeicherten Daten oder von Software.
Beides stellen nach aktuellem versicherungsrechtlichen Verständnis keine
Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen dar, es sei denn, dies
wird ausdrücklich individuell im betreffenden Versicherungsvertrag
vereinbart. Dies ist bei der derzeitigen Versicherungsmöglichkeit Sache
einer Elektronik- oder Cyberversicherung. So sind Versicherte, die ihr
Gebäude, ihre Wohnung oder ihre Büroräumlichkeiten zu einem Smart Home
oder Smart Office umfunktionieren wollen, gut beraten, sich vorab mit
dem Hausrat- und dem Gebäudeversicherer über den ausreichenden
Versicherungsschutz zu verständigen. Dies kann zum Beispiel durch einen
weiteren Zusatzdeckungsbaustein oder durch eine separate
Cyberversicherung umfassend umgesetzt werden.
Mögliche Gefahrenerhöhung bei Nachrüstung
Wenn
das Gebäude, die private Wohnung oder das Büro zum Zeitpunkt des
Abschlusses der Hausratversicherung und/oder der
Wohngebäudeversicherung noch kein Smart Home/Office war, so stellt sich
zudem eine weitere wichtige Frage. Nämlich ob die Installation der
neuen Technik eine Gefahrenerhöhung darstellt, weil dadurch neue Risiken
entstehen. Dies könnte dann der Fall sein, wenn unbefugte Dritte
mittels eines Hackerangriff vernetzte Elektrogeräte manipulieren und
dadurch sogar einen Versicherungsfall, beispielsweise einen Brand,
herbeiführen. Gemäß aktuellem Versicherungsrecht hat der
Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne
Einwilligung des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vorzunehmen oder
vornehmen zu lassen. Wenn der Versicherungsnehmer diese Verpflichtung
verletzt, dann kann der Versicherer im schlimmsten Fall den
Versicherungsvertrag kündigen, eine Beitragerhöhung verlangen oder im
Schadenfall sich auf seine Leistungsfreiheit berufen. Für den
Versicherer wird es dann ein wesentlicher Aspekt sein, welche Technik
installiert werden soll und wer diese Installation vornimmt. Denn bei
einer unsachgemäßen Installation, zum Beispiel durch den
technikunerfahrenen Bewohner selbst, kann durch aus ein erhöhtes Risiko
im Sinne einer Gefahrenerhöhung entstanden sein. Auch dies gilt es, mit
den Versicherern im Vorfeld abzustimmen.

Smart Home kann bei der Erfüllung von Obliegenheiten unterstützen
Die
Smart-Home-Technik kann dagegen umgekehrt aber auch bei der
Schadenverhütung und den Versicherungsnehmer bei der Erfüllung von
versicherungsvertraglichen Obliegenheiten unterstützen. Beispielsweise
ist der durch gefrorenes Wasser in den Wasserleitungen eines unbewohnten
Gebäudes verursachte Wasserrohrbruch in der Gebäudeversicherung
grundsätzlich nicht versichert. Es trifft den Versicherungsnehmer
vielmehr die Obliegenheit, dass er für die Beheizung und Kontrolle der
Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit zu sorgen
hat. Eine entsprechende Smart-Home-Technik kann für richtige Beheizung
des versicherten Gebäudes sorgen, ohne dass es bewohnt sein muss.
Voraussetzung ist allerdings eine so weit entwickelte Technik, dass
diese auch Störungen und einen Wartungsbedarf in der Heizungsanlage
erkennt und anzeigt. Solange dies nicht gewährleistet ist, muss der
Versicherungsnehmer eine regelmäßige Zusatzkontrolle durchführen.
Weiterhin könnte das Smart Home zudem über den Eintritt eines
Versicherungsfalls informieren, wenn zum Beispiel Feueralarm ausgelöst
wird oder sich elektronische Geräte in der Wohnung bei einem
Wasserschaden wegen Feuchtigkeit automatisch abschalten. Nicht zuletzt
kann das Smart Home auch Daten erfassen und speichern, welche die
Schadenbearbeitung erheblich erleichtern würden. Die Smart-Home-Technik
eröffnet den Versicherten und den Versicherern ganz neue Möglichkeiten,
Gebäuderisiken zu bewerten und Versicherungstarife neu zu bestimmen.
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