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Freitag, 12. Januar 2024

Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür

 Durch einen kräftigen Sturm können große Schäden verursacht werden. Dann stellt sich schnell die Frage: Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Welche Versicherung zahlt wofür?

Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.

  • Schäden am Gebäude
    Für Schäden am Gebäude leistet die Gebäudeversicherung, wenn etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine Schäden eintreten. Als Voraussetzung dafür gilt allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.
  • Schäden am Auto
    Bei Schäden die durch Sturm oder Hagel am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe erstattet. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.

  • Schäden an der Wohnungseinrichtung
    Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge von einer zerborstenen Scheibe durch Sturmböen beschädigt wurden, ist dafür die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Überspannungen, wodurch elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, sind nicht automatisch in einer Hausratversicherung versichert. Hier muss die Klausel "Überspannungsschäden" vereinbart sein.
  • Schäden gegenüber Dritten
    Wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Diese leistet auch, wenn durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden. Fällt jedoch ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum auf ein parkendes Auto, so muss die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden übernehmen.

Wenn der Keller oder der Garten durch Oberflächenwasser überflutet wird, muss man wissen, dass dies als Elementarschäden eingestuft wird. Hier übernimmt eine Gebäudeversicherung den Schaden nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung eingeschlossen ist. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Was ist nach einem Schaden zu tun

Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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Mittwoch, 1. September 2021

Unwetterschäden - Was sollte man unternehmen, bis der Schaden begutachtet wird?

 In zahlreichen Regionen Deutschlands wurden durch das Tiefdruckgebiet “Bernd” im Juli 2021 viele Menschen von Schäden durch Überschwemmung, Überflutung und/oder Rückstau durch die enormen Starkregenfälle heimgesucht. Welche Erstmaßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, um entstandene Schäden schnellstmöglich einzudämmen und die Regulierung durch den Versicherer zu unterstützen, soll in diesem Artikel zusammengefasst werden.

Bei Schäden am Wohngebäude und/oder Hausrat

Grundsätzlich ist es wichtig, dass man sich selbst nicht in Gefahr bringt! Deshalb niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr oder eines Stromschlags! Eine Dokumentation ist immer eine große Hilfestellung. So sind Fotos vom überschwemmten Grundstück/Haus und von beschädigten Gegenständen grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung des Versicherers. Heben Sie nichts auf, was den Schaden verstärken oder die Gesundheit gefährden kann! Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend entsorgt werden.

Bei Schäden am Pkw/Fahrzeug

Auch hier gilt es: Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Auf keinen Fall sollte nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden. Wenn das Auto an Betroffene verliehen werden soll, die nicht zum vereinbarten Nutzerkreis im Kfz-Versicherungsvertrag gehören, so sollte dies mit dem Versicherer abgeklärt werden, wie die beste Vorgehensweise ist. Bei einer Katastophe diesen Ausmasses, wie im Juli 2021, ist auch die Hilftsbereitschaft der Versicherer groß. Die meisten Versicherer haben hier sehr kulant reagiert: Wenn beispielsweise ein versichertes Fahrzeug im Rahmen der Hilfestellung in den betroffenen Gebieten an Personen verliehen wird, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Nutzern gehören, hat dies keine Einschränkung auf den Versicherungsschutz zur Folge. Zur Sicherheit sollte man sich dies aber immer schriftlich bestätigen lassen.

Vorbeugung von möglichen Folgeschäden durch Feuchtigkeit

Bei Feuchtigkeit in Räumen lautet das oberste Gebot: Trocknen, trocknen, trocknen! Sehen Sie davon ab, auf eigene Faust Gebrauch von chemischen Produkten oder Verfahren zu machen. Auch ohne ein Trocknungsgerät kann einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit entgegengewirkt werden. Das Aufstellen eines Ventilators in der Tür oder im Kellerfenster wirkt unterstützend beim Lüften. Generell kann warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. So kann auch ein Heizlüfter unterstützend eingesetzt werden. Bei schwüler Hitze sollte mehr geheizt als gelüftet werden, da es gerade bei kalten Kellerwänden sonst zu Kondensation kommen kann. Die ideale Zeit zum Lüften ist die Nacht, sofern die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Bei Nebel sollte daher aufs Lüften verzichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Informationen um mögliche zusätzliche Hilfestellungen und Erstmaßnahmen, die bei einem durch Unwetter entstandenen Schaden unterstützen sollen, eine professionelle Schadenbehebung aber nicht ersetzen können. Um eine notwendige professionelle Hilfe im Schadensfall zu bekommen, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zum entsprechenden Versicherer aufnehmen. Die meisten Versicherer richten in diesen Fällen kurzfristig eine kostenfreie Hotline zur Schadenmeldung der Unwetterschäden ein. Dennoch kann es aufgrund der zahlreichen Schadenmeldungen immer zu Wartezeiten kommen.

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Dienstag, 17. August 2021

Auto überschwemmt - Welche Versicherung kommt für den Schaden auf

 Nicht selten führt Starkregen zu Hochwasser und Überschwemmungen. Wenn eine Region von schweren Unwettern mit Dauerregen betroffen ist, wie dies in den letzten Tagen der Fall war, geht es oft sehr schnell und ganze Straßenzüge, Parkplätze und Unterführungen werden überflutet. Die Ursache dafür ist meist, dass die Kanalisation die plötzlich einströmenden Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann und sich dadurch das Oberflächenwasser zurückstaut. Wenn dadurch das eigene Auto beschädigt wird, kann es für den Fahrzeugbesitzer sehr schnell teuer werden. Doch welche Versicherung übernimmt den Schaden und auf was sollte man achten? Pauschal gilt: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, welche durch Hochwasser beschädigt werden. Die Vollkasko-Versicherung zahlt, wenn man beispielsweise in eine überschwemmte Straße oder Unterführung fährt.

Die Teilkasko-Versicherung schützt grundsätzlich bei Wasserschäden am Auto

Für Wasserschäden die am eigenen Fahrzeug entstehen, leistet grundsätzlich die Teilkaskoversicherung nur, wenn das Fahrzeug abgestellt war. Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (9 U 4/18) kann der Teilkaskoschutz auch dann greifen, wenn man während eines Unwetters in einen überschwemmten Straßenbereich hineingefahren ist, weil die Wassertiefe falsch eingeschätzt und man davon überrascht wurde. Es kommt dann nicht selten zu einem Totalschaden, wenn Elektrik, Motor und Katalysator betroffen sind und Schlamm in den Innenraum gelangt. Liegt einen Totalschaden vor, erstattet die Teilkaskoversicherung den Zeitwert des Autos. Bei einer Neuwertentschädigung wird der Neupreis des Autos ausgezahlt. Damit keine Folgeschäden ausgelöst werden, sollte das Auto nicht mehr gestartet werden. Wichtig ist, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, die Batterie abzuklemmen. Wer über einen Schutzbrief verfügt, kann auch den Versicherer anrufen, um den Pannenservice in Anspruch zu nehmen und das Fahrzeug in die nächste Fachwerkstatt bringen zu lassen.

Hochwasserwarnung ignoriert und Fahrzeug nicht weggefahren - zahlt die Versicherung?

Der Versicherer wird normalerweise in diesem Fall die Leistungen für die Teilkasko kürzen. Wenn man sein Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet parkt, sollte man die Hochwasserwarnungen im Auge behalten. Denn wenn man sein Fahrzeug nicht rechtzeitig weg fährt, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten.

Bei Fahrverhalten leistet die Teilkasko nicht

Nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung fällt jedoch, wenn der Schaden durch ein Fahrverhalten verursacht wurde. Darunter versteht man beispielsweise ein Ausweichen, Abbremsen oder Gegenlenken. Dies ist dann ein Fall nur für die Vollkaskoversicherung. Möchte man sich Ärger bei einem Leistungsfall ersparen, sollte bei der Kaskoversicherung immer darauf achten, dass auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden ein Versicherungsschutz besteht und der auch Versicherer vollumfänglich leistet. Ansonsten ist der Versicherer berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens Abzüge vorzunehmen oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Zahlung zu verweigern.

Erste Hilfe: Was tun, wenn das Auto unter Wasser steht?

Auf keinen Fall sollte der Motor gestartet oder das Fahrzeug bewegt werden. Ansonsten droht ein schwerwiegender Motorschaden. Ist das Wasser zurückgegangen, solltest man den Wagen von einem Fachmann überprüfen lassen. Wasserschäden, die am Auto entstehen können:   

  • Wasser bis zur Mitte der Stoßstangen: Ist der Innenraum nicht nass geworden, stehen die Chancen gut, dass das Auto schnell repariert werden kann.
  • Wasser bis über die Türschwelle: Der Schaden ist schwerwiegender. Die Werkstatt wird möglicherweise einige Autoteile austauschen müssen.
  • Wasser bis zur Unterkante der Scheibe: Normalerweise hat das Auto einen Totalschaden. Das Wasser hat Motor, Getriebe und Elektronik beschädigt.

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Dienstag, 23. März 2021

Smart Home - Für die Wohngebäude- und Hausratversicherung bringt dies Veränderungen mit sich

 Die Heizung mit einer App steuern, das Haus mit Kameras überwachen, per Sprachsteuerung das Licht an- und ausschalten oder seine Lieblingsmusik abspielen. Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die mit Smart-Home-Systemen möglich sind. Ein Gebäude bzw. ein Haushalt lässt sich mittlerweile ohne einen großen Aufwand in ein Smart Home umwandeln, indem Haushaltsgeräte mit einfachen Hard- und Softwaremaßnahmen vernetzt werden. Smart Home macht nicht nur das Wohnen komfortabler, es spielt auch für die Gebäudeversicherungssparte eine immer größere Rolle. Denn das Smart Home bietet auch eine Fehlerfrüherkennung, wodurch es möglich ist, Gebäude- und Hausratschäden zu vermeiden und somit den traditionellen Versicherungsschutz verändert.

Was ist Smart Home?

Bei Smart Home handelt es sich mehr oder weniger um eine intelligente Steuerung des Zuhauses. Es werden Geräte werden intelligent, also smart, indem sie an das Internet angeschlossen werden und von überall von ihrem Besitzer etwa per App gesteuert werden können. Die einzelnen verbundenen Geräte des Systems können so über eine Kommunikationsschnittstelle untereinander kommunizieren. Über diese Schnittstelle können die Geräte Informationen empfangen und weiterleiten, beispielsweise per WLAN, Mobilfunk oder Bluetooth. Über einen PC oder auf dem Tablet/Smartphone kann dann die Haustechnik mit einer entsprechenden Software flexibel ferngesteuert werden. Die wichtigsten Funktionen von Smart-Home-Systemen sind:

Smart Home und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Nach dem aktuellen GDV-Schadenindex der deutschen Wohngebäudeversicherer waren im Jahr 2019 für die Versicherer Leitungswasserschäden so teuer wie noch nie und traten häufiger auf als Brände. Dabei sind Installations- und Gerätefehler und mangelhafte Rohrverbindungen die Hauptursachen. Deshalb investieren die Gebäudeversicherer mittlerweile in die Entwicklung von intelligenten Wasseruhren, Sensortechnik und Vernetzung von Feuermeldern. Da der Versicherungsnehmer für die Kosten der Präventionstechnik im Smart Home selbst aufkommen muss, arbeiten die Versicherer an Anreizsystemen, beispielsweise einer Verknüpfung der Smart-Home-Technik mit Handwerkernetzwerken oder einem Notfall­management. Durch Wasser können zum Beispiel immense Schäden in einem Haus oder in einer Wohnung anrichtet werden. So können größere Wassermengen nicht nur für Überschwemmungen einzelner Räume sorgen, sondern auch ganze Etagen überfluten und durch die Decke treten. Eingetretene Wasserschäden zu beseitigen ist nicht nur aufwendig, sondern kann auch sehr kostspielig werden. Mit einem Smart-Home-Wassermelder kann das Wasserleitungssystem überwacht werden und kann dann vor Leitungswasserschäden und vor Überflutung durch Wasser, das bei Überschwemmungen von außen ins Gebäude eindringt warnen. So können Schäden frühzeitig erkannt und minimiert werden.

Mögliche Deckungslücke in bestehenden Versicherungsverträgen

Innerhalb der Gebäude- und Hausratversicherung wirft Smart Home aber auch rechtliche Fragen auf. Dabei werden grundsätzlich die technischen Komponenten, insbesondere die Hardware, des Smart Homes vom Versicherungsschutz der traditionellen Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherungen eingeschlossen. So deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichen Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen ab. Dagegen bietet die Wohngebäudeversicherung eine Absicherung für Schäden am Gebäude selbst. Zum Gebäude zählen die mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, welche zur überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind, sowie Gebäude­bestandteile, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verlieren, und Gebäudezubehör, welches im oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung dient.

Daher sollte es bei der Smart-Home-Hardware im Detail geklärt werden, ob dies Hausrat oder vielmehr ein Gebäude­bestandteil oder -zubehör ist. Beim überwiegenden Teil der Hardware dürfte es sich um nicht mit dem Gebäude fest verbundenen unselbst­ständigen Komponenten handeln und daher unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen. Als Gebäudebestandteil im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind wohl nur die vom Smart Home genutzten Leitungen anzusehen, soweit sie innerhalb des Gebäudes unter Putz verlegt sind. Allerdings bietet die Gebäude- oder Hausratversicherung keinen Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung von elektronisch gespeicherten Daten oder von Software. Beides stellen nach aktuellem versicherungsrechtlichen Verständnis keine Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich individuell im betreffenden Versicherungsvertrag vereinbart. Dies ist bei der derzeitigen Versicherungsmöglichkeit Sache einer Elektronik- oder Cyberversicherung. So sind Versicherte, die ihr Gebäude, ihre Wohnung oder ihre Büroräumlichkeiten zu einem Smart Home oder Smart Office umfunktionieren wollen, gut beraten, sich vorab mit dem Hausrat- und dem Gebäudeversicherer über den ausreichenden Versicherungsschutz zu verständigen. Dies kann zum Beispiel durch einen weiteren Zusatzdeckungsbaustein oder durch eine separate Cyberversicherung umfassend umgesetzt werden.

Mögliche Gefahrenerhöhung bei Nachrüstung

Wenn das Gebäude, die private Wohnung oder das Büro zum Zeitpunkt des Abschlusses der Hausratversicherung und/oder der Wohn­gebäudeversicherung noch kein Smart Home/Office war, so stellt sich zudem eine weitere wichtige Frage. Nämlich ob die Installation der neuen Technik eine Gefahrenerhöhung darstellt, weil dadurch neue Risiken entstehen. Dies könnte dann der Fall sein, wenn unbefugte Dritte mittels eines Hackerangriff vernetzte Elektrogeräte manipulieren und dadurch sogar einen Versicherungsfall, beispielsweise einen Brand, herbeiführen. Gemäß aktuellem Versicherungsrecht hat der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Wenn der Versicherungsnehmer diese Verpflichtung verletzt, dann kann der Versicherer im schlimmsten Fall den Versicherungsvertrag kündigen, eine Beitragerhöhung verlangen oder im Schadenfall sich auf seine Leistungsfreiheit berufen. Für den Versicherer wird es dann ein wesentlicher Aspekt sein, welche Technik installiert werden soll und wer diese Installation vornimmt. Denn bei einer unsachgemäßen Installation, zum Beispiel durch den technik­unerfahrenen Bewohner selbst, kann durch aus ein erhöhtes Risiko im Sinne einer Gefahrenerhöhung entstanden sein. Auch dies gilt es, mit den Versicherern im Vorfeld abzustimmen.

Smart Home kann bei der Erfüllung von Obliegenheiten unterstützen

Die Smart-Home-Technik kann dagegen umgekehrt aber auch bei der Schadenverhütung und den Versicherungsnehmer bei der Erfüllung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten unterstützen. Beispielsweise ist der durch gefrorenes Wasser in den Wasserleitungen eines unbewohnten Gebäudes verursachte Wasserrohrbruch in der Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht versichert. Es trifft den Versicherungsnehmer vielmehr die Obliegenheit, dass er für die Beheizung und Kontrolle der Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit zu sorgen hat. Eine entsprechende Smart-Home-Technik kann für richtige Beheizung des versicherten Gebäudes sorgen, ohne dass es bewohnt sein muss. Voraussetzung ist allerdings eine so weit entwickelte Technik, dass diese auch Störungen und einen Wartungsbedarf in der Heizungsanlage erkennt und anzeigt. Solange dies nicht gewährleistet ist, muss der Versicherungsnehmer eine regelmäßige Zusatzkon­trolle durchführen. Weiterhin könnte das Smart Home zudem über den Eintritt eines Versicherungsfalls informieren, wenn zum Beispiel Feueralarm ausgelöst wird oder sich elektronische Geräte in der Wohnung bei einem Wasserschaden wegen Feuchtigkeit automatisch abschalten. Nicht zuletzt kann das Smart Home auch Daten erfassen und speichern, welche die Schadenbearbeitung erheblich erleichtern würden. Die Smart-Home-Technik eröffnet den Versicherten und den Versicherern ganz neue Möglichkeiten, Gebäuderisiken zu bewerten und Versicherungstarife neu zu bestimmen.

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Donnerstag, 18. März 2021

Elektro- und Hybridfahrzeuge - Vorsicht beim Laden Zuhause!

 Elektro- und Hybridfahrzeuge waren noch nie so beliebt wie derzeit. Denn Fahrzeuge mit Elektroantrieb ligen voll im Trend und die Anzahl der neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Auch für Hybrid-Fahrzeuge war 2020 mit rund 450.000 Neuzulassungen ein echtes Rekordjahr. Experten sind davon überzeugt, dass mit steigender Attraktivität der E-Fahrzeuge dieser Trend in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Doch noch stehen den Stromern nur wenige öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Also das Auto einfach zuhause an die Steckdose hängen? Hierzu sollten mögliche Risiken beim Laden des E-Autos im Blickfeld sein, damit nicht der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Erhöhte Brandgefahr beim Laden
Im Vergleich zu Elektroautos ist bei Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor die Brandgefahr generell höher. Denn die Verbennungsmotor getriebenen Fahrzeuge fahren dauerhaft mit einem hochentzündlichem Treibstoff im Tank, während bei Elektroautos eine Batterie für Power sorgt. Das Laden der Batterie stellt jedoch beim E-Auto einen der kritischsten Momente dar. Denn hier muss in möglichst kurzer Zeit viel Energie in die Fahrzeugbatterie übertragen werden und dies ist ein Vorgang, der eine hohe Anforderung an die Batterie und die Stromzufuhr stellt.


Hausnetz muss auf Ladevorgang ausgerichtet sein
Soll das Elektroauto in der eigenen Garage geladen werden, müssen die elektrischen Anlagen auf diese Belastung ausgerichtet sein. Denn der einfache Steckdosenanschluss in der Garage ist für diese Dauerbelastung häufig nicht ausgelegt. Bei langen Ladezeiten können die verlegten Stromkabel unter der hohen Belastung Wärme entwickeln. Dadurch kann die Gefahr eines Kabelbrandes steigen! Deshalb sollten feste Ladeeinrichtungen wie z.B. Wallboxen oder Ladesäulen, die an den Starkstrom angeschlossen sind, mobilen Ladeeinrichtungen vorgezogen werden. Um Netzüberlastungen zu vermeiden, müssen die festinstallierten Ladeeinrichtungen zudem beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden.

Versicherungsschutz in Gefahr!
Wenn es während des Ladevorgangs doch zu einem Brand kommt, sind viele Schäden über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung versichert. Jedoch sollte man beispielsweise wissen, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn die Installation einer Ladeeinrichtung einschließlich der dazugehörigen Stromversorgung nicht durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt wird.

Beim Aufladen in der Garage: Vorsichtsmaßnahmen treffen
Man sollte nicht vergessen, dass der Brand eines Elektroautos die Feuerwehr vor eine besondere Herausforderung stellt. Denn durch giftige, brennbare oder explosionsfähige Stoffe, die aus der brennenden Batteriezelle austreten können, gestaltet sich der Löschvorgang äußert schwierig. Damit der Brand eines Fahrzeugs nicht auf die Garage - und andersherum - überspringen kann, ist es umso wichtiger, dass in der Garage ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Auch sollten möglichst keine leicht brennbaren Gegenstände wie Plastikmüll, Altpapier oder Holzmöbel in der Garage gelagert werden. E-Bikes stellen bei einem Brand eine zusätzliche Gefahrenquelle dar, deshalb sollten auch sie möglichst separat vom Fahrzeug untergebracht und geladen werden. Die Installation einer Brandmeldeanlage sorgt für zusätzliche Sicherheit.

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Donnerstag, 28. Januar 2021

Wie ist ein Schaden am geliehenen Schullaptop versichert

 Das Homeschooling ist durch die Corona-Pandemie wieder zum Alltag für die Schüler geworden. Auch wenn die papierlose Schule, sowie das papierlose Büro, eine nicht mehr aufzuhaltende Entwicklung ist, wird bereits heute an vielen Schulen mit modern und leistungsstarken Tablets oder Laptops gelernt. Damit kein Kind benachteiligt wird, weil Zuhause kein Laptop oder PC vorhanden ist, stellen einige Schulen ihren Schülern Leihgeräte zur Verfügung. Diese kostspieligen Geräte sind jedoch auch empfindlich und anfällig bei einem unsachgemäßem Umgang. Wenn durch Schüler diese teuren Geräte beschädigen werden, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Wir erklären, wie die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden an einem solchen Gerät reguliert.

Der rechtliche Hintergrund zur Haftung von Schülern
Die Beschädigungen an Unterrichtsmaterialien und Lernmitteln der Schule können generell Schadenersatzansprüche gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auslösen. So können Schüler ab Vollendung des 7. Lebensjahres grundsätzlich zu einer Haftung heran­gezogen werden, da sie ab Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsfähig sind. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob die Verantwortlichkeit für einen Schaden damit begründet werden kann, dass der Schüler die notwendige Einsicht hatte, was sein Tun bewirken kann (vgl. § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB). Des Weiteren ist bei der schadenersatzrechtlichen Verantwortung von Schülern zu prüfen, ob für Eltern bzw. Lehrkräfte in der konkreten Situation eine Aufsichtspflicht bestand und diese grob fahrlässig verletzt wurde.

Mehr Leihgeräte für die Chancengleichheit - Doch was passiert im Schadenfall
Das Leihen von schuleigenen Laptops und Tablets zu Unterrichtszwecken war zwar schon vor der Corona-Pandemie an vielen Schulen möglich. Allerdings dürfte sich jedoch die Anzahl der in Anspruch genommenen Leihgeräte durch das Homeschooling noch einmal stark erhöht haben. Denn es soll kein Schüler benachteiligt werden, nur weil er Zuhause keinen Zugang zu einem Computer hat. Bei einigen Eltern dürfte ein Leihgerät jedoch auch die Sorge produzieren: Was, wenn das teure Gerät kaputt geht? Empfehlung: Überprüfen Sie ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung, ob diese mit aktuellen Vertragsbedingungen ausgestattet ist. Ist der Vertrag und die dazugehörigen Vertragsbedingungen bereits schon älter, so ist Vorsicht geboten, ob der heute notwendige bedarfsgerechte Versicherungsschutz für solche Bereiche überhaupt vorhanden ist. Dann gilt es zu prüfen, ob die Privathaftpflichtversicherung nur ein Basis-, ausgewogenes oder Topleistungspaket beinhaltet. So sind bei höherwertigen Leistungspakten Lehrgeräte (in diesem Fall Tablets oder Laptops), die den Schülern von einer Schule zu Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellt werden, aber weiterhin Schuleigentum bleiben, bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung als Subsidiär-Risiko mitversichert, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.

Vorsicht bei Wutausbrüchen
Wichtig: Eine Regulierung erfolgt nur, wenn ein Verschulden ohne Vorsatz vorliegt. Wirft also ein Schüler das geliehene Tablet frustriert gegen die Wand, handelt es sich um eine unsachgemäße Handhabung, weshalb eine Schadenregulierung dadurch ausgeschlossen ist. Das versehentliche Umkippen einer Tee- oder Kaffeetasse hingegen, das den Laptop beschädigt, würde vermutlich als grob fahrlässig eingestuft werden und wäre somit mitversichert. Hier gelten die gleichen Grundsätze in der Schadenbearbeitung wie bei Handyschäden: Anhand der Schadenspuren kann der Schadenverlauf meistens konkret rekonstruiert werden.

Sie möchten ihre Privathaftpflichtversicherung von uns überprüfen lassen, dann nutzen Sie unseren Finanzcheck innerhalb der Privaten Finanzplanung.


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Dienstag, 1. Dezember 2020

Falsch getankt - Was ist zu tun?

 Es kann so schnell gehen: Man ist mit dem Leihwagen unterwegs, fährt eben noch tanken - und erwischt den falschen Kraftstoff, weil man privat etwas anderes tankt. Zu viele Spritsorten, zu große Werbung an der Zapfsäule oder fehlende Tankdeckelbeschriftungen können weitere Ursachen für das Vertauschen von Kraftstoffen sein. Mehrere Tausend Male muss der ADAC jedes Jahr ausrücken, weil Fahrzeuge nach einer Falschbetankung liegenbleiben. Da dies nur die Mitglieder des Verkehrsclubs sind, dürfte die Dunkelziffer um ein Vielfaches höherliegen.

Wie schlimm sind Tankfehler wirklich? Das sagt der ADAC
Die dickere Zapfpistole beim Diesel soll verhindern, dass kein Diesel im Benzinmotor landet. Bei der Befüllung von Reservekanistern kann es jedoch passieren, dass falsch getankt wird. Die Zapfpistole für Benzin hingegen passt in vielen Fällen auch in die Einfüllstutzen bei Dieselfahrzeugen. So kann schnell versehentlich statt Diesel Benzin getankt werden. Wird das Fahrzeug falsch betankt, bleibt meist der Motor stehen. Zudem kann es bei modernen Dieselfahrzeugen zu Schäden an der empfindlichen Einspritzanlage kommen - das wird dann besonders teuer. Deshalb ist es wichtig wenn Sie bemerken, dass Sie falsch getankt haben, müssen Sie in allen Fällen schnell handeln.

Regel Nummer 1 ist daher: Motor und Zündung auslassen. Denn häufig wird mit der Zündung bereits die Kraftstoffpumpe oder Einspritzanlage aktiviert. Wer seinen Fehler erst nach dem Losfahren bemerkt, sollte umgehend rechts ranfahren und dann Motor und Zündung ausschalten.

Der nächste Schritt ist, in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs nachzulesen, was genau zu tun ist. Je nach der Art des Fehlers kann ein vorsichtiges Weiterfahren und ständiges Nachtanken mit dem richtigen Kraftstoff möglich sein. Dies ist aber unbedingt abzuklären. Auch ein Anruf in der Fachwerkstatt bringt diesbezüglich Sicherheit. Im Zweifelsfall sollte der Wagen durch den Pannendienst abgeschleppt und der falsche Kraftstoff aus dem Tank abgepumpt werden.


 
Kfz-Versicherung zahlt in der Regel nicht
Das Problem bei der Falschbetankung ist, dass in aller Regel die Kfz-Versicherung nicht zahlt - auch dann nicht, wenn es sich um ein Leihfahrzeug handelt, das ja ausdrücklich für den Fremdgebrauch vorgesehen ist. Weder die Kfz-Haftpflicht noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung springen für diese Art von Schaden am versicherten Auto ein. Das liegt darin begründet, dass das Betanken mit dem falschen Kraftstoff als Betriebsschaden gilt und Betriebsschäden nicht mitversichert sind. Lediglich eine Privathaftpflichtversicherung mit einem guten Leistungspaket erstattet zumindest die Schäden durch die Falschbetankung eines fremden Fahrzeugs.

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Montag, 23. November 2020

Kfz-Fahrerschutz - Mit dem Auto sorgenfrei unterwegs

Im Herbst macht das Laub die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können sehr schnell die Sicht verschlechtern und in der Ferienzeit herrscht auf den Autobahnen viel Verkehr, was immer zu höheren Unfallrisiken führt. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.

Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Es wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt oder ein Verdienstausfall ausgeglichen. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer. Der Fahrer selbst bekommt keine Leistungen. In diesem Fall hilft nur eine Fahrerschutzversicherung um sich gegen finanzielle Einbußen oder Unfallfolgekosten abzusichern. Die Fahrerschutzversicherung zahlt auch, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise eine Unfallflucht vorliegt. Da etwa zwei Drittel aller Verletzten bei Autounfällen am Steuer gesessen haben, ist eine Fahrerschutzversicherung durchaus sinnvoll.


Was leistet der Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Fahrerschutz sorgt für eine finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht wie in der klassischen Unfallversicherung üblich, nach festen Versicherungssummen. Was die Fahrerschutzversicherung leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden Musterbedingungen entwickelt die für die Versicherungsunternehmen jedoch nicht verbindlich sind.

Im Regelfall zahlen die Versicherer:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
  • Haushaltshilfen und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung

Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Bei schweren Verletzungen, wenn beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Die Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke. Die Fahrerschutzversicherung leistet auch, wenn der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht Bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Auto-rennen leistet die Versicherung nicht. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht.

Eigenständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung
Die Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Einschluss und ein eigenständiger Leistungsbaustein zur Kfz-Versicherung. Die Versicherer haben hier unterschiedliche Aufnahmeregelungen, wie beispielsweise, dass der Versicherungsnehmer nicht nur eine Kfz-Haftpflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Vollkasko oder es wird ein Mindestalter verlangt. Die Entschädigungsleistung führt nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags, wie dies bei einer Entschädigung gegenüber Dritten der Fall ist. Der Fahrerschutz wird von vielen Autoversicherungen angeboten, aber nicht generell von allen und der Beitragszuschlag beträgt ca. 8-10 Prozent.

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Dienstag, 6. Oktober 2020

Rechtsschutz und das Finanzamt - Wenn der Fiskus zu kräftig zulangt

 Bei möglichen Schadensfällen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, denken die meisten Menschen zuerst an berufsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streit mit den Nachbarn. Aber auch wenn das Finanzamt Fehler macht, leistet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste. Denn bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart "Steuer Rechtsschutz" zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert.

Jahr für Jahr - Millionenfacher Widerspruch
Das Bundesfinanzministerium führt eine genaue Statistiken über die Widersprüche, welche nach dem Versand der Steuerbescheide eingehen. Daraus geht hervor, dass in jedem Jahr weit mehr als drei Millionen Steuerzahler Einspruch erheben. Laut der neuesten Erhebung gab es 2018 genau 3.389.956 Einsprüche. (Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Und nun kommt die gute Nachricht: Fast zwei Drittel, nämlich 64,4 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich - in der Fachsprache des Ministeriums heißt das: Sie führten zur Abhilfe. Allerdings sind hierbei auch Fälle erfasst, in denen der Steuerzahler zunächst keine Erklärung abgegeben und daher einen auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheid erhalten hatte. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde zumindest teilweise neu entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur etwas über 21 Prozent der Einsprüche waren unbegründet und mussten zurückgenommen werden. In immerhin 58.985 Fällen kam es 2018 zu einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.



Was tun, wenn der Steuerbescheid zum Schockerlebnis wird?
Viele Menschen haben Angst vor den Entscheidungen der Finanzbehörden und denken gar nicht darüber nach, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Dabei steht ihnen dieses Recht sogar laut dem Grundgesetz zu.  Dort heißt es im Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät:
    1. Steuerbescheid gründlich prüfen, evtl. mithilfe des Lohnsteuervereins.
    2. Bei Unstimmigkeiten: schriftlich und fristgerecht (d. h. innerhalb eines Monats) Einspruch erheben.
    3. Bei nicht zufriedenstellender Antwort: Einspruchsentscheidung abwarten und dann gerichtliche Schritte gehen.

Übrigens: Nachzahlungen sind trotz des Einspruchs erst einmal zu leisten, es sei denn, der Widersprechende stellt erfolgreich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Die Rechtsschutzversicherung hilft auch vor dem Finanzgericht
Zuständig für juristische Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind die Finanzgerichte. Die Klage dort muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung eingereicht werden. Die Gerichtskosten betragen hierbei mindestens 284,00 Euro - selbst wenn der Streitwert nur 200 Euro betragen sollte. Das liegt daran, dass das Gerichtskostengesetz für Verfahren vor dem Finanzgericht einen Mindeststreitwert von 1.500,00 Euro vorschreibt. Liegt der Streitwert höher, steigen die Gerichtskosten noch. Nach dem Abschluss des Verfahrens zahlt der Prozessverlierer den fälligen Betrag ans Gericht. Genau dieser Umstand trägt - zusätzlich zu dem allgemeinen Ohnmachtsgefühl gegenüber den Behörden - dazu bei, dass viele Betroffene gar nicht erst versuchen sich zu wehren.

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Dienstag, 15. September 2020

Die (Haft-)pflicht für Kindersitter - Wer haftet, wenn etwas passiert?

 Kitas und Schulen waren monatelang geschlossen: Keine Frage - Die Corona-Pandemie hat Eltern in Sachen Kinderbetreuung vor ziemliche Herausforderungen gestellt. Es kann sich glücklich schätzen, der da zuverlässige Freunde oder Nachbarn hat, die im Zweifel auf den Nachwuchs aufpassen, während man selbst seiner Arbeit nachgehen muss. Doch wer haftet, wenn die Kinder während dieser Zeit etwas anstellen? Achtung, Kinder! Insbesondere in letzter Zeit haben Eltern den Wert eines guten sozialen Netzwerks kennengelernt, das sich mit um die Betreuung der Kinder kümmert. Doch auch eine weitere Sache wissen Eltern nur zu gut: Nur eine Sekunde mal nicht aufgepasst, und schon ist ein Unglück passiert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe, das Fahrrad fällt gegen das Auto oder die Tapeten zieren plötzlich bunte Gemälde. Wie ärgerlich, wenn die Hilfsbereitschaft des Kindersitters hier auch noch bestraft wird, indem er selbst für den etwaigen Schaden haftet. Oder muss er das gar nicht?

Deliktfähigkeit ist eine Frage des Alters
Vor allem ist das Alter des Kindes ist entscheidend. Denn es ist völlig gleich, in wessen Obhut es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet: Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder selbst für den von ihnen verursachten Schaden verantwortlich. Bei Schäden im Straßenverkehr besteht eine sogenannte Deliktfähigkeit erst ab dem zehnten Lebensjahr. Für den Ernstfall sind Kinder diesen Alters normaler weise über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Die Frage nach einer Aufsichtspflichtverletzung ist in diesen Fällen irrelevant. Vor Vollendung des siebten beziehungsweise zehnten Lebensjahres können Kinder nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind schlichtweg zu jung. In diesem Fall haftet die Person, in dessen Obhut sich das Kind zum Zeitpunkt des Schadens befunden hat, aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - ob Erziehungsberechtigter oder jemand Drittes. Deshalb sollten sich Betreuer deliktunfähiger Kinder also vorab über ihren Versicherungsschutz informieren. 

Die Aufsichtspflicht der Eltern geht auf den jeweiligen Betreuer über
Während einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde oder Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Unterschiedliche Angebote am Markt zu finden und bestehenden Versicherungsschutz prüfen 
Bei neueren Verträgen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier einen Versicherungsschutz anbieten. Dies ist bei jedem Anbieter anders gestaltet. Wichtig ist auch, dass Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf oder mehr Kinder, ist im Regelfall eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Bei vielen Versicherern ist es sogar möglich , dass auch bei einem Schaden bei dem keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person (z.B. das deliktsunfähige Kind) nach den gesetzlichen Regeln nicht verantwortlich war, einzuschließen. 

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Montag, 23. März 2020

Coronavirus und die Auswirkungen auf Reiseversicherungen

Aktuell erreichen uns sehr viele Fragen zum Thema Reiserücktritt im Zusammenhang mit der aktuellen Coronavirus- Epidemie. Dabei dreht es sich fast immer um die gleiche Frage: „Kann ich die bereits gebuchte Reise stornieren und über die Reiserücktrittversicherung geltend machen?“ Dies zum Anlass nehmend möchten wir kurz darüber informieren, wie die versicherungsrechtliche Sichtweise zu diesem Thema ist:

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer Stornierung Gebühren anfallen. Ganz gleich, ob es sich um eine Pauschal-, Flug-, Zug- oder Hotelreise handelt. Der beste Rat, den wir in der aktuellen Situation geben können ist - Ruhe bewahren. Denn wer unüberlegt storniert, könnte auf den Kosten sitzenbleiben.

Die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers werden in den Vertragsbedingungen geregelt. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass aktuell kein Versicherer eine Leistungspflicht aus der aktuellen Erkrankungswelle ableiten wird. Diese würde nur greifen, wenn zum Beispiel ein Reisender selbst erkrankt oder von Quarantäne-Maßnahmen betroffen ist. Denn eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung leistet nur dann, wenn die Gründe in der Person des Reisenden liegen - etwa ein Unfall oder eine Erkrankung. Ist der Reisende lediglich beunruhigt, sich anzustecken, zahlt die Versicherung nicht.



Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auch der Reiseanbieter für einen Rücktritt haften. Allerdings sind auch diese Fälle in den Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters festgelegt. Dazu gehören unter anderem auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Denn ein kostenfreier Reiserücktritt oder -abbruch ist häufig erst möglich, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die jeweilige Region ausgesprochen hat. Aktuell wurden solche nicht ausgesprochen. Deshalb sollte genauestens in die Reisebedingungen des Reiseanbieters geschaut werden.

Alle aktuellen Informationen über die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes können Sie hier nachlesen.


Pauschalreisende können dann kostenfrei zurücktreten, wenn ein wesentlicher Teil der Pauschalreiseleistung nicht stattfinden kann, wie etwa der Karneval in Venedig. Individualreisende könnten Einzelleistungen stornieren, wenn beispielsweise ihr Hotel in einer Sperrzone liegt.
Informationen zu Reiseversicherungen

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Freitag, 28. Februar 2020

Sturmtief „Sabine“ mit rekordverdächtigten Windgeschwindigkeiten - Schäden schnell der Versicherung melden

Im Januar 2007 tobte das Sturmtief "Kyrill" durch Deutschland und verursachte Schäden in Milliardenhöhe. "Kyrill" ist für die Versicherer der teuerste Wintersturmsturm der vergangenen 20 Jahre. Es wurde an privaten Gebäuden und Autos ein Schaden von 2,06 Milliarden Euro angerichtet. Das aktuelle Sturmtief "Sabine" kommt in einigen Teilen Deutschlands an den Sturm "Kyrill" ziemlich nahe heran, was sicher auch wieder zu großen Schäden führt. Laut einer Klimastudie könnte es künftig immer häufiger zu immer heftigeren Stürmen kommen. Mit einer Hausratversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Unwettern schützen.

Stürmische Zukunft - Wetterkatastrophen nehmen zu
Klimastudien von Versicherungswirtschaft, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln belegen, dass extreme Wetterereignisse bis zum Jahr 2100 dramatisch zunehmen könnten. Laut der Studie werden dann besonders heftige Stürme, die aktuell alle 50 Jahre auftreten, künftig alle zehn Jahre vorkommen. Auch die Anzahl der Sturmschäden werde sich erhöhen – um mehr als 50 Prozent.



Aller Stürme zum Trotz - eine Hausratversicherung sichert ab
Mit einer Hausratversicherung ist das Eigentum automatisch gegen Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden versichert. Mit den optionalen Zusatzleistungen zur Hausratversicherung kann der Schutz noch weiter ausbauen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
  • Elementar I: Die sehr günstige Grundsicherung eignet sich für alle, die sich umfassend absichern möchten und keinem Überschwemmungsrisiko durch stehende oder fließende Gewässer ausgesetzt sind.
  • Elementar II: Die marktübliche Elementarversicherung ist der Rundumschutz für alle, die sich umfassend gegen Elementarrisiken absichern möchten Beiträgen.
Viele Menschen sind unter­versichert
Nach einem Einbruch kann es schnell um hohe Schadensummen gehen. Bei einem Totalschaden durch Brand, müsste gar der komplette Hausrat neu gekauft werden. Auch bei einem Sturmschaden, wie durch "Sabine", kann es bei Dachgeschosswohnungen und Hausbesitzern schnell um größere Schadensummen gehen. Viele Menschen in Deutsch­land besitzen längst eine Hausratversicherung, haben sie aber seit Jahren nicht an ihren steigenden Wohn­stan­dard angepasst. Flach­bild­fernseher, Kameras, Schmuck, Smartphone – da kommt viel zusammen. Des­­halb ist es gut, den Vertrag regelmäßig zu prüfen, damit die Versicherungssumme auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ist die Versicherungssumme für Hausratversicherung zu niedrig, wird im Schadenfall die Leistung gekürzt. Zu empfehlen ist es auch, seinen Hausrat regelmäßig zu fotografieren oder mit einem Video aufzunehmen, damit man im Schadenfall dem Versicherer auch Gegenstände benennen kann, wozu man keine Rechnungen oder Belege besitzt. Die Belege und Aufzeichnungen sollten außer Haus, zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in einem Bankschließfach, aufbewahrt werden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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Mittwoch, 22. Mai 2019

Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist

Wenn in der Familie ein Todesfall eintritt, muss man an viele Dinge denken. Mit der Ausrichtung der Bestattung des Verstorbenen sind längst nicht alle Formalitäten erledigt. Es gibt viele andere Details, die wollen bedacht und geregelt sein. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungsverträge, welche der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Dabei geht es nicht nur um die Lebensversicherungen, sondern auch um Sachversicherungen, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die in der Regel nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden.

Leistungen bei Lebensversicherungen und privater Rentenversicherung
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Todesfallleistung der Lebensversicherung fällig und wird gegebenenfalls um die für das laufende Versicherungsjahr noch ausstehenden Prämien gekürzt. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten benannt hat, so wird diesem die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, so fällt die Auszahlung aus der Lebensversicherung in die Erbmasse. Bei der privaten Rentenversicherung stehen den Erben die Leistungen zu, die vertraglich beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurden. Stirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rentenalters, kann sie in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Bei einem Todesfall vor dem Rentenalter steht dem Hinterbliebenen die Summe der bereits eingezahlten Beiträge zu, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.


Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung kann übernommen werden
Wenn der bestehende Hausrat nach dem Tod erhalten bleibt, so kann sie vom Erben übernommen werden. Das findet besonders bei einem überlebenden Ehepartner Anwendung. Hat der Erbe aber eine eigene Hausratversicherung, so kann die Versicherung des Verstorbenen aufgelöst werden. Wird nichts unternommen, so endet der Versicherungsvertrag aber meist zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung kann der Vertrag von einem überlebenden Ehepartner ebenfalls übernommen werden. Auch eine Gebäudeversicherung für die Immobilie kann problemlos auf den einem überlebenden Ehepartner umgeschrieben werden. Zu beachten ist, das hier durch den Todesfall kein Sonderkündigungsrecht entsteht. Das heißt, dass der Vertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn kein einem überlebender Ehepartner vorhanden ist.

Unfallversicherung bei Unfalltod sofort informierenDie Unfallversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn dieser die einzige versicherte Person im Vertrag war. Wenn neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen in dem Vertrag versichert sind, so wird die Unfallversicherung in der Regel bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weitergeführt. Wurde der Todesfall ursächlich durch einen Unfall verursacht und können Leistungen beansprucht werden, so muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis benachrichtigt werden. Dies kommt zum Beispiel bei einer vereinbarten Todesfallleistung zum tragen.

Sonderstellung der Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da hier das Fahrzeug versichert ist. Somit muss derjenige, der das Fahrzeug erbt, auch die Versicherung dafür übernehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei generell anerkannt, aber nur für die Anzahl der Jahre, die der Erbe auch selbst einen Führerschein besitzt. Bei der Ummeldung kann man den Vertrag auch kündigen und eine neue Versicherung abschließen.

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Freitag, 3. Mai 2019

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden

Ein Autounfall ist meistens immer mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Passiert der Autounfall im Ausland, kommen noch Sprachschwierigkeiten und die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes hinzu. Um wenigstens den Formularwust in den Griff zu bekommen, sollte man immer den Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Da die Formularsätze in verschiedenen Sprachen vorliegen, ermöglichen sie eine korrekte Protokollierung des Schadens, auch wenn sich mit dem Unfallgegner sprachlich nicht ausreichend verständigen kann. Aber auch bei einem Autounfall in Deutschland leistet der Europäischen Unfallbericht eine sinnvolle Unterstützung. Es kann so im Nachhinein nicht zu unterschiedlichen Darstellungen des Autounfalls kommen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallgegner bei Kenntnis seiner Versicherungshochstufung und dem daraus resultierenden Mehrbeitrag, plötzlich eine andere Version vom Hergang des Autounfalls aus dem Hut zaubert.

Wie verwendet man den Europäischen UnfallberichtMit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen wird dem Europäischen Unfallbericht von den Versicherungsgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen. Der Europäische Unfallbericht wurde vom Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas Insurance Europe herausgegeben. Zum Europäischen Unfallbericht gibt es eine beiliegende Übersetzungsbroschüre. Mit dieser können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben über Sprachbarrieren hinweg, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. In der Übersetzungsbroschüre ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.



Da in das Formular lediglich Daten und Fakten eingetragen und vorgegebene Punkte angekreuzt werden, ist die Handhabung sehr einfach. Dies ist umso wichtiger bei Schadensfällen, in denen die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt. Der Europäische Unfallbericht sollte daher stets im Auto mitgeführt werden, um eine korrekte und zügige Schadenregulierung zu gewährleisten.

Wo bekommt man den Europäischen Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kann man kosten los beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) per Telefon 0800 7424375 (Deutschland), per E-Mail info(at)gdv-dl.de oder über die Bestellseite GDV DL anfordern.

Link zur Bestellseite


Weiterhin können Sie den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Wenn Sie den Europäischen Unfallbericht sofort benötigen, so können Sie das Formular über den folgenden Link herunterladen:

Europäischen Unfallbericht herunterladen

 

Drucken Sie sich dann das Formular zweimal aus, damit Sie vor Ort zwei Exemplare haben.

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