Bei möglichen Schadensfällen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, denken die meisten Menschen zuerst an berufsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streit mit den Nachbarn. Aber auch wenn das Finanzamt Fehler macht, leistet eine Rechtsschutzversicherung wertvolle Dienste. Denn bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart "Steuer Rechtsschutz" zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert.
Jahr für Jahr - Millionenfacher Widerspruch
Das
Bundesfinanzministerium führt eine genaue Statistiken über die
Widersprüche, welche nach dem Versand der Steuerbescheide eingehen.
Daraus geht hervor, dass in jedem Jahr weit mehr als drei Millionen
Steuerzahler Einspruch erheben. Laut der neuesten Erhebung gab es 2018
genau 3.389.956 Einsprüche. (Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Und
nun kommt die gute Nachricht: Fast zwei Drittel, nämlich 64,4 Prozent
der Widersprüche waren erfolgreich - in der Fachsprache des Ministeriums
heißt das: Sie führten zur Abhilfe. Allerdings sind hierbei auch Fälle
erfasst, in denen der Steuerzahler zunächst keine Erklärung abgegeben
und daher einen auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheid erhalten
hatte. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde zumindest teilweise neu
entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur etwas über 21 Prozent
der Einsprüche waren unbegründet und mussten zurückgenommen werden. In
immerhin 58.985 Fällen kam es 2018 zu einer Klage vor dem zuständigen
Finanzgericht.
Was tun, wenn der Steuerbescheid zum Schockerlebnis wird?
Viele
Menschen haben Angst vor den Entscheidungen der Finanzbehörden und
denken gar nicht darüber nach, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren.
Dabei steht ihnen dieses Recht sogar laut dem Grundgesetz zu. Dort
heißt es im Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche
Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät:
1. Steuerbescheid gründlich prüfen, evtl. mithilfe des Lohnsteuervereins.
2. Bei Unstimmigkeiten: schriftlich und fristgerecht (d. h. innerhalb eines Monats) Einspruch erheben.
3. Bei nicht zufriedenstellender Antwort: Einspruchsentscheidung abwarten und dann gerichtliche Schritte gehen.
Übrigens:
Nachzahlungen sind trotz des Einspruchs erst einmal zu leisten, es sei
denn, der Widersprechende stellt erfolgreich einen Antrag auf Aussetzung
der Vollziehung.
Die Rechtsschutzversicherung hilft auch vor dem Finanzgericht
Zuständig
für juristische Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind die
Finanzgerichte. Die Klage dort muss innerhalb eines Monats nach Zugang
der Einspruchsentscheidung eingereicht werden. Die Gerichtskosten
betragen hierbei mindestens 284,00 Euro - selbst wenn der Streitwert nur
200 Euro betragen sollte. Das liegt daran, dass das
Gerichtskostengesetz für Verfahren vor dem Finanzgericht einen
Mindeststreitwert von 1.500,00 Euro vorschreibt. Liegt der Streitwert
höher, steigen die Gerichtskosten noch. Nach dem Abschluss des
Verfahrens zahlt der Prozessverlierer den fälligen Betrag ans Gericht.
Genau dieser Umstand trägt - zusätzlich zu dem allgemeinen
Ohnmachtsgefühl gegenüber den Behörden - dazu bei, dass viele Betroffene
gar nicht erst versuchen sich zu wehren.
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