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Mittwoch, 30. Oktober 2024

Den Schimmelpilz nicht einladen - Richtig lüften und heizen

 Gerade im Winter entstehen in vielen Gebäuden schwarze Schimmelflecken am Fenstersims oder in der Zimmerecke. Der Grund dafür können bauliche Mängel oder eine unzureichende Belüftung und/oder Beheizung sein, wodurch es zu einer hohen Luftfeuchtigkeit kommt. Mit einem Hygrometer kann man den Luftfeuchtigkeitswert messen und gut überwachen. Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) hat nun 8 digitale und 6 analoge Hygrometer verschiedener Preisklassen getestet.

Zu hohe Luftfeuchtigkeit kann gerade im Winter für schwarze Flecken sorgen

Schimmel ist unangenehm und gesundheitsschädlich. Im Winter wird der Pilz teilweise geradezu eingeladen, sich zu Hause breitzumachen. Wenn man beispielsweise durch falsches lüften für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit im Zimmer sorgt, bietet man dem schwarzen Geflechten perfekte Wachstumsbedingungen. Dies muss nicht sein, denn die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit kann einfach mit einem Hygrometer vorgenommen werden. Dies sind kleine analoge oder digitale Geräte, mit denen die Werte im Haus gemessen und überwacht werden. Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) hat in einem Test verschiedene Geräte ein Jahr lang verglichen und ist zum Teil zu überraschenden Ergebnissen gekommen.

Zu den Testsiegern gehören Geräte für unter zehn Euro

Die digitalen Modelle schnitten von den getesteten Geräten am besten ab. Beim Testsieger gab es lediglich eine Abweichung von maximal 0,4 Prozent und beim schlechtesten Gerät von 4,4 Prozent bei der relativen Feuchte. Die Abweichungen bei den digitalen Geräten ist somit so gering, dass sie irrelevant sind. Bei den analogen Geräten schnitt das Profigerät mit 2,9 Prozent Abweichung am besten ab. Bei den schlechtesten Modellen gab es Unterschiede von bis zu 17 Prozent. Die ist für die Praxis schon problematisch. Entscheidend für gute Messergebnisse bei den analogen Geräten ist eine richtige Kalibrierung. Da dies teilweise Fachwissen und auch Messgeräte erfordert, sind die digitalen Geräte bedenkenlos dem Verbraucher zu empfehlen.

Hier kommen Sie zum Testbericht

Luftfeuchtigkeit im Haus sollte nach Expertenansicht zwischen 40 und 60 Prozent liegen

Die Empfehlung vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) ist, dass im Winter bei geringen Außentemperaturen die Luftfeuchte weniger als 50 Prozent betragen sollte, 40 Prozent sind besser. Abweichende Werte auf einem Hygrometer von 10 bis 17 Prozent machen deshalb einen erheblichen Unterschied aus. Das Problem mit Schimmel ist aber nicht nur ein Winterthema, denn die Sporen von Schimmelpilzen befinden sich immer und überall in der Luft. Damit Schimmel wirklich gut wachsen kann, wird eine dauerhaft eine hohe Luftfeuchtigkeit von über 80 Prozent benötigt.

Da die Luftfeuchtigkeit in einem Zimmer nicht an jeder Stelle gleich hoch ist, sollte man beachten, dass wenn beispielsweise Werte in der Raummitte von 24 Grad und einer relativen Luftfeuchte von 60 Prozent vorhanden sind, es an den kalten Außenwänden des Zimmers 20 Grad und eine höhere Luftfeuchte geben kann. Wird dann über längere Zeit nicht gut weggelüftet, kann Schimmel wachsen. Sichtbar wird dies im Winter vor allem an oberen Zimmerecken, wo sich die Luft trotz Lüftens grundsätzlich eher staut.

Hygrometer in der Raummitte aufzustellen

Durch die Bewegung der Luft erzielt man in der Raummitte die beste Relevanz. Wegen den leicht überschrittenen Hygrometer-Werten braucht man jedoch nicht in Panik zu verfallen. Experten gehen davon aus, dass Schimmel erst bei 80 Prozent Luftfeuchtigkeit über sechs Tage bei täglich sechs Stunden wächst. Wird also dauerhaft zu wenig lüftet, wird das Risiko des Schimmelbefalls relevant.

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Mittwoch, 9. Oktober 2024

Herbstlaub – Wer muss die Blätter auf Gehwegen und Straßen beseitigen?

 Der Herbst bringt mit seinen bunten Blättern viel Farbe in die Natur und die Gärten. Doch wenn die Blätter von den Bäumen fallen, ist die Laubentsorgung oft ein Streitpunkt. Die Folgen des Herbstes beschäftigen deshalb immer wieder die Gerichte. Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) RheinlandPfalz/Saarland informiert darüber, welche Pflichten Eigentümer oder Mieter haben.

Der Vermieter kann die Aufgabe an den Mieter übertragen

Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers beziehungsweise des Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. Diese Aufgabe gibt sie jedoch in der Regel über eine Satzung direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.

Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich dem Mieter übertragen, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Weiterhin muss durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung die Übertragung geregelt sein und er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt.

Laubentsorgung im Herbst: Wer in der Pflicht steht und Räumpflicht „in üblichem Maß"

Wann ist das Laub täglich zu beseitigen? Wolfgang Ries, stellvertretender Vorstand des VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland: „Die Laubentsorgung muss natürlich zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Oft übergeben Eigentümergemeinschaften das Laubräumen an einen externen Dienstleister, dieser wird über die Jahresabrechnung verrechnet und die Bewohner müssen sich um nichts kümmern."

Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen circa 6:30 und 21:00 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Wenn es etwa durch nasses Laub zum Sturz kommt, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten. Fußgänger haben sich aber bei herbstlicher Witterung auch vorsichtig zu verhalten, denn sie müssen sich darauf einstellen, dass es im Herbst durch Blätter rutschig werden könne. Eine Reinigung der Wege durch Grundstücksbesitzer könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters reguliert den Schaden, auch wenn der Mieter für das Räumen zuständig war. Die Versicherung wird aber versuchen, sich das Geld beim Mieter zurückzuholen. Wenn er Glück hat, übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung dann den entstandenen Schaden. Wohnt man selbst als Eigentümer im Objekt, dann ist die Privathaftpflichtversicherung für eine Entschädigung zuständig.

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Donnerstag, 9. November 2023

Die dunkle Jahreszeit - Herbst- und Winterzeit sind Einbruchszeit

 In Deutschland ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2022 wieder leicht gestiegen. Es wurden 65.908 Fälle registriert und damit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 11.672 Fälle gestiegen. Trotz des rückläufigen Trends der vergangenen Jahre ist dies immer noch eine sehr hohe Anzahl. Speziell in der dunklen Jahreszeit haben Einbrüche in Deutschland Hochkonjunktur. Die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche nimmt im Schnitt um rund 40 Prozent von Oktober bis März zu, was aus den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor geht.

Nach der Zeitumstellung geht es los

Aufgrund der frühzeitig eintretenden Dunkelheit, ist es für Einbrecher recht schnell und einfach möglich, zu erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Jeder Haushalt kann praktisch von einem Einbruch betroffen werden, ungeachtet der Tatsache, ob sich darin wertvolles Eigentum befindet oder nicht. Die folgende Grafik zeigt anhand von Daten des statischen Bundesamts, in welchen Städten und Gemeinden bestimmte Delikte am häufigsten vorkommen.

So können Sie sich selbst und Ihre Nachbarn schützen

In Deutschland sind höchstens fünf bis zehn Prozent der Wohnungen „fachmännisch gesichert“. Doch auch mit einfachen Maßnahmen und richtigem Verhalten kann man den Schutz erhöhen, bzw. die Einbrecher abschrecken:

  • Sorgen Sie immer - auch in Abwesenheit – für eine gute Beleuchtung Ihrer Wohnung. So wirkt Ihr Heim bewohnt.
  • Sorgen Sie weiterhin für gute Einsehbarkeit und für eine Außenbeleuchtung Ihres Hauses.
  • Verschließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen. Lassen Sie kein Fenster auf Kipp stehen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Versuchen Sie innerhalb der Nachbarschaft auf Ihre Wohnungen und Häuser zu achten.
  • Seien Sie misstrauisch bei Ihnen unbekannten Personen und Fahrzeugen im Umfeld Ihres Heimes. So z.B. bei an der Haustür bettelnden Erwachsenen und Kindern, häufig wollen diese nur ausspähen, ob jemand zu Hause ist.
  • Wenn Sie etwas Verdächtiges bemerken, versuchen Sie Personen- oder  Fahrzeugbeschreibungen und das Kennzeichen möglichst genau zu notieren. Anschließend verständigen Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei.

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei

Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten.

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!

Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/sicherheitstipps Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch.

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Mittwoch, 11. Oktober 2023

Vorsicht beim Herbstlaub - Regelmäßig räumen und Schutz vor Haftungsansprüchen

 Unmengen von Laub auf einem Gehweg bergen Gefahren, denn durch nasses Laub können Gehwege und Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Aus diesem Grund stehen Eigentümer oder Mieter der anliegenden Gebäude in der Pflicht, durch Laubräumung für Sicherheit zu sorgen. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, dann hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung.

Auf glatten Wegen drohen bei Stürzen Schadenersatzforderungen

Im Herbst ist das Laub fegen genauso wichtig wie im Winter das Schneeräumen. Denn Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können Unfälle herbeiführen, die zu eventuellen Haftungsansprüchen führen können. Wenn jemand durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können finanzielle Belastungen drohen, welche schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen können. Dies kann der Fall sein, wenn eine geschädigte Person Schadenersatz verlangt, beispielsweise für beschädigte Bekleidung oder entstandene Behandlungs- oder Rehakosten. Bei schwereren Verletzungen sich auch Schmerzensgeldansprüche die Folge.

Deshalb ist für Hauseigentümer wie auch für Mieter eine private Haftpflichtversicherung „unverzichtbar". Für Mieter deshalb, da die Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag meist übertragen. Die Eigentümer bekommen diese Verkehrssicherungspflicht in der Regel von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde übertragen.

Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn jemand ausrutscht, weil das Laub nicht geräumt wurde. Ohne eine Haftpflichtversicherung haftet der Eigentümer oder Mieter mit dem gesamten privaten Vermögen bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung hat noch einen zweiten Vorteil, der zum tragen kommt, wenn die Versicherung die Schadenersatzzahlung ablehnt. Der Vertragsnehmer kann dann davon ausgehen, dass gegen ihn kein grundsätzlicher Anspruch besteht und er auch nichts aus eigener Tasche zahlen muss.

Wenn die geschädigte Person trotzdem finanzielle Forderungen stellt, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen werden kann, ist es für Vermieter immer ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben.

In der Regel muss werktags zwischen 7 und 20 Uhr gekehrt oder geräumt werden.
Die Laub-Räumpflichtzeiten richten sich meistens nach den Zeiten für den Winterdienst. Diese liegen in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geht hervor, dass Passanten morgens gegen 7 Uhr noch nicht damit rechnen dürften, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 0368/93). In der Rechtsprechung gibt es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Auffassungen. Für einige Gerichte ist eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung entscheidend, während für andere keine Veranlassung bestehe, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden müsse.

Für alle Gerichte steht im Grundsatz jedoch fest, dass mit einer wachsenden Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Deshalb ist ein Blick in die Satzungen der Gemeinden/Kommunen zu empfehlen, da hier meist die Zeiten und weiteren Details der Räumpflicht geregelt sind, beispielsweise auch die Frage, ob neben dem Gehweg auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.

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Donnerstag, 15. Juni 2023

Stechmücken - Wie schützt man sich im Sommer im Haus davor

In jedem Jahr gibt es im Sommer die gleiche Invasion. Sie surren bedrohlich und ihre Stiche jucken. Stechmücken können den schönsten Grillabend im Garten genauso verderben wie eine wohlverdiente Nachtruhe. Nach Regenfällen finden die Stechmücken genügend Wasserflächen und die warmen Temperaturen bieten ideale Bedingungen für ihre Brut. Die DIY-Academy (früher Deutsche Heimwerker-Akademie) empfiehlt, schon zu Beginn der Freiluftsaison Maßnahmen zu ergreifen.

Brutstätten so gut wie möglich trocken legen

Die Stechmücken vermehren sich explosionsartig an warmen Tagen überall dort, wo sie stehendes Wasser finden. „Die wirkungsvollste Methode, um eine Mückenplage zu vermeiden, besteht deshalb darin, die Brutstätten trockenzulegen", teilt die DIY-Academy mit. Das Wasser aus der Gießkanne, der Vogeltränke oder auch dem Planschbecken sollte am besten jeden Abend im Gartenboden zum gießen verteilt werden. Eine Regentonne sollte unbedingt mit einem Deckel versehen werden, da dies eine beliebte Brutstätte für Stechmücken darstellt. Wenn sich in der Regentonne bereits Larven tummelten, dann kann man diese mit einem Kescher entfernen. Auf diese weise können auf einen Schlag sehr viele gleichzeitig entfernt werden. Auch im Gartenteich kann der Kescher zum Einsatz kommen, wobei man mit allen Fressfeinden der Larven tatkräftige Unterstützung bekommt. Bei Fröschen, Goldfischen oder auch Kois gelten Larven als Leibspeise. Mit einem Springbrunnen der die Wasseroberfläche in Bewegung hält und damit den Larven das Atmen schwer macht, kann die Stechmückenabwehr erweitert werden. Zusätzlich lassen sich die Stechmücken-Larven in der Regentonne oder im Gartenteich mit Tabletten sehr wirkungsvoll bekämpfen. Auch wenn dies nach chemischer Keule klingt, ist diese Methode rein biologisch.

Fliegengitter einsetzen

Einfach und wirkungsvoll: ein Fliegengitter an Fenstern und Türen

„Das effektivste Mittel, um die sechsbeinigen Blutsauger aus der Wohnung fernzuhalten, sind transparente Insektenschutznetze an Fenstern und Türen", so die DIY-Fachleute. Die Fliegengitter sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, lassen sich gut nachrüsten und auch wieder ausbauen. Dadurch sind die Fliegengitter für Eigentümer und Mieter gleichermaßen geeignet. Eine passgenaue und kostengünstige Lösung bestehe aus einer feinmaschigen Gaze, die auf das Fenstermaß zugeschnitten und mit Hilfe spezieller Klebestreifen mit Klettsystem am Fensterrahmen fixiert wird, so die DIY-Academy. Bei Bedarf kann das Netz einfach wieder abgenommen werden, ohne das man Spuren hinterlässt. Die Gaze lassen sich waschen und mehrfach wiederverwenden.

Vorteile eines Fliegengitters

Der Klassiker unter den Fliegenschutzvorrichtungen fürs Fenster ist laut DIY-Academy ein Spannrahmen, der mit wenigen Handgriffen eingehängt und beispielsweise zur trüben Jahreszeit im Handumdrehen abmontiert und im Keller aufbewahrt wird. Zum einen gibt es Systeme, bei denen der Heimwerker die Gaze und die Profile selbst zuschneidet. Dafür muss allerdings genau gemessen und zugeschnitten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt deshalb auf einen Teleskop-Rahmen mit stufenlos verstellbaren und millimetergenauen Alu-Profilen. Wenn ein Fenster oder eine Tür nicht den ganzen Sommer über mit einem Netz versehen sein soll, bietet sich ein Fliegengitter-Rollo an. Dieses Rollo kann dann ganz nach Bedarf heraufgezogen oder heruntergelassen werden. „Der Einbau der vormontierten Kassette vor oder in der Laibung ist auch für weniger versierte Heimwerker kein Thema", so die DIY-Academy. Alternativ lassen sich die Türen ins Freie mit Fliegengitter-Lamellentüren sichern. Und für alle Blutsauger, die trotz diesem ausgeklügelten System doch mal ein Schlupfloch finden, liegt am besten die Fliegenklatsche auf dem Nachttisch parat.

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Mittwoch, 12. April 2023

Auf die Baustelle mit Fotoapparat und Diktiergerät

 Pfusch am Bau ist für Bauherren ein Horrorszenario. Das Haus ist fertiggestellt, das Konto leer und dann dringt mit den ersten starken Regenfällen Feuchte ins Mauerwerk oder beim Flachdach erweist sich die Abdichtung als mangelhaft verarbeitet. Als Schwachstelle kann sich beim Neubau vieles entpuppen: Von der Heizung bis zur Elektroinstallation, selbst Fenster und Fliesen, Estrich oder Malerarbeiten können Mängel haben. Besonders tückisch sind Schwachstellen, die kaum sichtbar sind oder sich erst spät entpuppen, wie beispielsweise die Drainage oder das Dach.

Gegen Baumängel können Bauherren sich schützen
Besonders bei Gebäudeabdichtungen wird viel falsch gemacht, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) herausgefunden hat. Vor allem bei unterkellerten Häusern wurde festgestellt, dass Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen mit großen Schadensummen zu Buche schlagen . Bei 2.500 untersuchten Schadensfällen und Betreuungsobjekten fanden sich reihenweise Schäden, deren Beseitigungskosten in die Zehntausende gingen. So verursachten fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen Schäden von bis zu 125.000,00 Euro. Auch fehlerhafte Abdichtungen sind teuer und laut BSB wurde insgesamt eine durchschnittliche Schadenhöhe von 35.000,00 Euro für eine fehlerhaft geplante Bauausführung und 7.800,00 Euro für den Verzicht auf Rückstausicherungen ermittelt.

„Setzt man die Kosten für fachgerechte Voruntersuchungen zwischen 600,00 und 1.300,00 Euro dagegen, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich", heißt es in der Studie. „Gerade Feuchteschäden sind nur mit einem großem Aufwand zu beseitigen", weiß BSB-Vorsitzender Peter Mauel. „Um Bauschäden zu reduzieren, müssen Planer, Bauanbieter und Verbraucher sensibilisiert werden. " Ausführungsfehler, auf die 60 Prozent der Schäden zurückzuführen seien, beruhten hauptsächlich auf Verstößen der ausführenden Firmen gegen Regeln der Technik, auf unterlassene Voruntersuchungen oder auf Nichtbeachtung von Material- und Verarbeitungsrichtlinien.

Experten empfehlen: Nicht an Kontrollen sparen
Wie können sich Bauherren gegen den Pfusch am Bau wappnen? Es helfen hier nur Fachkompetenz, eine sorgfältige Planung und eine strenge Bauüberwachung. In der heißen Bauphase sollte man stets eine Tasche mit den wichtigsten Utensilien für die Baustellenvisite parat haben. Unerlässlich sind: Telefonnummern aller Beteiligten, Bauzeitplan, aktueller Planstand, Schreibsachen oder Diktiergerät, Fotoapparat, Zollstock, Arbeitshandschuhe, Wasserwaage, Basiswerkzeug, Klebeband, Absperrband, Taschenlampe und feuchte Reinigungstücher. Vor allem für den, der in Eigenregie baut, ist dies unerlässlich. Aber auch wer mit Architekt oder Bauleiter baut, muss die einzelnen Gewerke nach Fertigstellung rechtlich abnehmen.

Oft muss der Bauherr nach einem erreichten Baufortschritt Abschlagszahlungen leisten, ohne dass eine Abnahme vorgenommen wurde. Vor einer Zahlung ist deshalb eine technische Begehung angebracht. Bauherren und Planer sollten Unterlassungssünden meiden und nicht an Kosten für beispielsweise Bodengutachten sparen. Für den, der fachlich nicht so versiert ist, können auch Qualitätskontrollen durch externe Bausachverständige Pfusch am Bau rechtzeitig vermeiden. „Die Schadenhöhe", so der BSB, „hängt vom Zeitpunkt der Feststellung ab." Je früher der Mangel erkannt wird, desto geringer sind die Kosten, ihn zu beheben.

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Mittwoch, 1. Februar 2023

Photovoltaikanlagen - Für kleinere Anlagen wird der Betrieb jetzt einfacher und günstiger

 Für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen ist es zum Jahreswechsel 2023 aus steuerlicher Sicht einfacher geworden. Die durch die PV-Anlagen erzielten Einnahmen müssen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern werden. Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut dem Bund der Steuerzahler gilt die Regelung unabhängig davon, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht wird oder von Mietern genutzt wird. Weiterhin fällt für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wodurch für Verbraucher die PV-Anlagen damit 19 Prozent günstiger werden.

In Deutschland erfährt die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach eine große Beliebtheit

Für Neubauten besteht in einigen Bundesländern mittlerweile sogar eine Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage mit zu installieren. Aber auch bei Bestandsimmobilien herrscht eine große Nachfrage bei Nachrüstung von PV-Anlagen. Allerdings mussten die Betreiber solcher Anlagen bislang entstandene Gewinne, welche aus der Einspeisung des Stroms erzielt wurden, versteuern. Als eine Ausnahme galt jedoch, wenn man für seine Anlage mit einer Leistung von höchstens zehn Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt hatte.

Bisherige Regelung wird nun deutlich vereinfacht gilt unabhängig vom Alter der Anlage

Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass die Einnahmen durch Photovoltaikanlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, welche keinem Wohnzweck dienen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt werden. Die Regelung gilt für installierte PV-Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW. Sind Photovoltaikanlagen auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei. Der Betrieb von Photovoltaikanlagen wird damit nicht nur für private Immobilienbesitzer, sondern auch durch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungsunternehmen begünstigt. Dies bedeutet, wenn in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt werden, braucht man dazu keinen Gewinn mehr ermitteln und damit erübrigt sich auch eine Abgabe der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

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Dienstag, 27. Dezember 2022

Bausparvertrag-Kontoführungsgebühr - BGH Urteil sorgt für Erstattungsanspruch erhobener Gebühren in der Ansparphase

In einem Musterverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. November 2022 entschieden, dass Bausparkassen keine Kontogebühren, Servicepauschalen oder Jahresentgelte in der Ansparphase verlangen dürfen. Nach Ansicht des BGH benachteiligen sie die Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hatte in diesem Fall gegen die Bausparkasse BHW geklagt, die konkret von ihren Kunden ein Jahresentgelt von 12 Euro für jedes Konto in der Ansparphase berechnet hat. Nach Einschätzung des vzbv wirkt sich das Urteil in Deutschland auf rund 24 Millionen Bausparverträge aus. Sind Sie Bausparerin oder Bausparer, dann sollten Sie jetzt aktiv werden und die Erstattung dieser Kosten fordern. Betroffene können versuchen, sich das Geld für 10 Jahre rückwirkend zurückzuholen.

Worum ging es bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bezüglich der Gebühren bei Bausparverträgen

Bei Bausparverträgen fallen über die Laufzeit Gebühren für den Abschluss, das Darlehen und die Kontoführung in der Ansparphase und Darlehensphase an. Die Wirksamkeit dieser Gebühren muss der sogenannten AGB-Kontrolle standhalten. Hierzu hatte sich der BGH auch schon einmal geäußert und die Wirksamkeit der Abschlussgebühr bereits im Dezember 2010 bestätigt. Es liege keine unangemessene Benachteiligung vor, da die Gebühr der Gewinnung von Neukunden dient (Az. XI ZR 3/10). Die Erhebung einer Darlehensgebühr ist laut BGH-Urteil vom November 2016 dagegen unwirksam, da die Bausparkasse hierbei ihren eigenen Aufwand auf den Kunden abwälze (Az. XI ZR 552/15).

Bei der Kontoführungsgebühr wird nun zwischen der Ansparphase und der Darlehensphase differenziert. Der BGH hatte im Mai 2017 bereits entschieden (Az. XI ZR 308/15), dass Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase nicht über AGB-Regelungen verlangt werden können und nun ebenso in der Ansparphase. "Die Klausel in den AGBs ist vielmehr unwirksam, weil die Erhebung des Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Denn mit dem Jahresentgelt werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat", schreiben die Richter in ihrer Begründung.


Bausparvertrag-Gebühr: So können Sie sich ihr Geld zurückerstatten lassen

Betroffene müssen selbst aktiv werden, um sich die zu viel gezahlten Gebühren erstatten zu lassen. Egal ob die Gebühren schon bei Vertragsschluss bestanden oder rückwirkend eingeführt bzw. erhöht wurden, sollten Bausparer ihnen widersprechen und das Geld zurückfordern, so die Empfehlung der Verbraucherschützer. Neben dem Mustertext der Verbraucherzentrale, hat auch die Stiftung Warentest dafür verschiedene Musterbriefe zusammengestellt. Der Widerspruch sollte schriftlich vorgenommen werden und am besten per Einschreiben oder Fax (per Sendebericht) verschickt werden. Nur so kann man nachweisen, dass das Schreiben tatsächlich bei der Bausparkasse angekommen ist.

Wichtig zu wissen ist: Das Urteil, welches nun rechtskräftig ist, bezieht sich zunächst nur auf Bausparerinnen oder Bausparer der beklagten BHW Bausparkasse. Sie können nun in Individualverfahren ihre zu viel gezahlten Gebühren einfordern. Für Bausparerinnen oder Bausparer anderer Bausparkassen ist das Urteil nicht bindend. Sofern die Bausparkassen kein Geld zurückerstatten wollen, müssten Betroffene also klagen.

Muss eine Verjährungsfrist beachtet werden?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es eine Verjährungsfrist gibt. Ab wann die Ansprüche von Bausparerinnen und Bausparern verjähren, wurde aber vom BGH nicht entschieden. Ein Erstattungsanspruch verjährt grundsätzlich erst drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs. Dementsprechend müssten Bausparer ihre Ansprüche bis zum 31.12.2025 geltend machen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnten Betroffene aber auch noch für einen längeren Zeitraum eine Erstattung fordern, nämlich für bis zu zehn Jahre. Danach würden Erstattungsansprüche für Bausparverträge zehn Jahre nach deren Beendigung verjähren, so die Meinung der Verbraucherzentrale. Damit könnten Bausparerinnen und Bausparer noch bis zum 31.12.2022 zu viel gezahlte Gebühren für Verträge zurückfordern, die im Jahr 2012 endeten. Ob der Anspruch tatsächlich länger gilt als drei Jahre, werden aber erst weitere Gerichtsverfahren zeigen.

Für Bausparerinnen und Bausparer, bei denen die Verträge bereits beendet sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale sich an den zuständigen Ombudsmann der privaten Bausparkassen oder Landesbausparkassen (LBS) zu wenden und eine etwaige Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung der gezahlten Gebühren prüfen zu lassen.

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Donnerstag, 21. April 2022

Reifenwechsel im Frühjahr - Die Sommerreifen vor dem Radwechsel überprüfen

 Je nach Wohnort und Fahrzielen ist es für Autofahrer um Ostern wieder Zeit um auf die Sommerreifen umzusteigen. Die allgemein bekannte Faustregel empfiehlt: Sommerreifen von Ostern bis Oktober. Da jedoch Ostern jedes Jahr variiert, sollte spätestens bei konstant über sieben Grad Celsius liegenden Temperaturen auf Sommerreifen gewechselt werden. Die Vorschrift lautet, dass die Bereifung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein muss. Vor der Montage von den über den Winter eingelagerten Reifen sollte ein umfassender Reifencheck durchgeführt werden. „Profiltiefe, Reifendruck, Alter und Gesamtzustand des Pneus müssen dabei genau unter die Lupe genommen werden", empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Reifendruck, Profiltiefe und Alter überprüfen

Bei den Sommerreifen sollte eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern nicht unterschritten werden, damit man beispielsweise gut gegen Aquaplaning gewappnet ist. Bei einer Profiltiefe von weniger als 1,6 Millimetern ist der Reifen gesetzlich nicht mehr zugelassen. Auch das das Reifenalter sollte überprüft werden. Die sogenannte DOT-Nummer gibt Aufschluss darüber, wie alt die Reifen sind. Die DOT-Nummer ist auf der Reifenflanke zu finden und der Bestandteil ist eine vierstellige Ziffer aus der man aus den ersten beiden Stellen die Produktionskalenderwoche und den beiden letzten Stellen das Produktionsjahr ablesen kann. Ein Reifen mit der DOT-Nummer 1516 wurde dann in der 15. Kalenderwoche des Jahres 2016 produziert. Laut DVR halten Reifen bis zu zehn Jahre, wenn sie richtig gelagert werden. Spätestens nach diesen zehn Jahren sollte ein Reifen durch einen neuen ersetzt werden. Ab sechs Jahren sollten regelmäßig Sichtprüfungen auf sprödes Material, Einfahrschäden, Risse und Beulen vorgenommen werden. Auch die Bedeutung des Reifendrucks wird oft unterschätzt. So wiesen bei einem bundesweiten DVR-Reifencheck im vergangenen Jahr 36 Prozent der überprüften Reifen einen zu hohen oder zu niedrigen Druck auf. „Das kann nicht nur Beschädigungen nach sich ziehen, sondern auch der Kraftstoffverbrauch erhöht sich, der Bremsweg wird länger und bei Ausweichmanövern bricht der Wagen leichter aus", warnt der DVR.

Ist eine Neuanschaffung notwendig, sollten die richtigen Reifen gewählt werden

Beim Reifenkauf achten viele nur auf den Preis. Die Qualitäten der Reifen weichen allerdings enorm voneinander ab. Billig- und Qualitätsreifen haben weniger gemeinsam als man auf den ersten Blick glauben mag. Zwar sind beide Versionen schwarz und rund, doch es gibt große Differenzen bei den sicherheitstechnischen Leistungen. Beispielsweise muss man bei minderwertigeren Reifen mit einem bis zu 70 Prozent längeren Bremsweg rechnen. Gerade in der Bremsleistung auf Nässe werden in den einschlägigen Reifentests immer wieder große Unterschiede aufgedeckt, denn auf den letzten Plätzen liegen meist sehr günstige Reifen. Wer die Reifen erneuern muss, sollte die Sicherheit in den Vordergrund stellen und sich im Fachhandel beraten lassen, sowie Testberichte zu Rate ziehen.

Fünf gute Gründe die für den professionellen Reifenwechsel sprechen

  1. Reifencheck beim Wechsel: In der Fachwerkstatt werden die Reifen nicht nur gewechselt, sondern auch intensiv geprüft. Dazu zählen eine Prüfung der Profiltiefe und die Untersuchung auf Risse, Beulen oder Einfahrschäden. Außerdem wird der optimale Reifendruck eingestellt, damit das Auto sicher vom Hof rollen kann.
  2. Der richtige Drehmoment: Fachleute sorgen dafür, dass die Radmuttern mit dem richtigen Drehmoment angezogen werden. Besonders wichtig: Die Radmuttern müssen nach 50 bis 100 Kilometern Fahrt nochmals mit dem richtigen Drehmoment nachgezogen werden. Fachwerkstätten weisen darauf nicht nur auf der Rechnung hin, sondern ziehen die Radschrauben kostenlos nach.
  3. Entrosten der Auflagefläche: Fachbetriebe entfernen Rost, der sich häufig zwischen Felge und Radachse bildet, professionell. So wird verhindert, dass sich der Rost während des Betriebs auflöst und das Rad sich löst.
  4. Auswuchten: Räder, die monatelang im Betrieb unterschiedlichsten Einflüssen aufgesetzt waren, verändern sich. Es können Unwuchten entstehen, die zu Vibrationen und erhöhtem Verschleiß führen und mit Gegengewichten ausgewuchtet werden. Das Auswuchten sorgt dafür, dass diese gewaltigen Kräfte gerade bei hohen Geschwindigkeiten nicht am Fahrzeug zerren.
  5. Prüfung des Reifendruckkontrollsystems (RDKS): Alle seit 1. November 2014 neu auf den Markt gekommenen Fahrzeugtypen müssen mit einem RDKS ausgestattet sein. Wenn das eigene Fahrzeug ein direkt messendes RDKS besitzt, sollte man beim Reifenwechsel unbedingt beim Profi vorstellig werden. In der Fachwerkstatt werden die Sensoren überprüft, die den aktuellen Luftdruck an den Bordcomputer übermitteln.

Weitere Informationen rund um das Thema Reifen gibt es unter: www.reifenqualitaet.de

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Freitag, 23. Juli 2021

Geld abheben im Urlaub - Für das Bargeld nicht in eine teure Kostenfalle tappen

 Zum Urlaub gehört dazu, sich auch immer ein paar schöne Dinge zu gönnen. Hier ein ein leckeres Essen, dort ein Souvenir und zwischendurch auch mal ein Eis. Nicht an jedem Wochenmarkt- oder Souvenirstand kann allerdings mit einer Karte gezahlt werden. Möchte man noch über den Preis verhandeln, schon gar nicht. Wer deshalb flexibel und nicht auf Kartenzahlung angewiesen sein möchte, der benötigt Bargeld. Im Regelfall ist es heute kein Problem mehr, sich Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland zu beschaffen. Allerdings sollte man einige Hinweise beachten, damit man beim Bargeldabheben nicht unnötig Gebühren draufzahlt. In diesem Artikel gibt es praktische Tipps zum Geldabheben im Ausland.

Es gibt grundsätzlich zwei Gebührenarten

Möchte man im Ausland Bargeld am Automaten abheben, so muss teilweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu zehn Prozent der ausgezahlten Summe gerechnet werden. Denn zu einen können die Automatenbetreiber im Reiseland, als auch die Banken Zuhause Gebühren für das Geldabheben im Ausland berechnen. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die Funktionen und Mechanismen der jeweiligen Automaten zu werfen. So wird oft mit der Deklarierung "0% Commission" geworben, wobei hier für den Geldabheber allerdings Vorsicht geboten ist. Denn diese Aussage bezieht sich meist nur auf die jeweilige Landeswährung, die nicht in Euro umgerechnet wird. Für die Umrechnungen in Euro werden von den Automatenbetreibern in der Regel immer Gebühren berechnet. Es ist deshalb ratsam, auf eine Umrechnung in Euro zu verzichten. Es ist zudem auch nicht immer nachvollziehbar wie hoch die einzelen Gebühren sind, da die Gebührenaufschläge auf die momentanen Wechselkurse aufgerechnet werden. Deshalb sollte man am Geldautomaten bei der Frage nach einer Umrechnung den Button NEIN wählen. Auch ist es so, dass die Zeile "0% Commission" nichts darüber aussagt, ob Zahlungen an die jeweiligen Girocard- oder Kreditkarteninstitute zu entrichten sind. Es ist deshalb zu empfehlen, bereits vor dem Reiseantritt abzuklären, wie die Konditionen bei den Vorort ansässigen Banken beim Bargeldabheben sind. Länder mit hohen Umrechnungskursen sind bekannterweise Polen, Großbritannien, Tschechien und die Schweiz.

Es gibt auch alternative Zahlungsmethoden und Institutionen

Die sogenannten Travellerschecks, beziehungsweise Reiseschecks sind eine beliebte alternative Zahlungsmethode. Diese Schecks werden beispielsweise von American Express in den beliebten Währungen wie Dollar, Euro oder Yen ausgegeben. Daneben gibt auch einige Reiseanbieter und -büros die diese Schecks aus stellen. Mit diesen Schecks kann bei Vorlage des Reisepasses oder Personalsausweises, genauso so wie mit einer Kreditkarte bezahlt werden. In der Regel gibt es keine Probleme bei der Annahme der Schecks, da sie wegen der benötigten Unterschrift zur Autorisierung als sehr sicher eingestuft werden. Trotzdem ist der Zahlungsprozess komplizierter als mit einer Kreditkarte. Nicht verwendete Travellerschecks können gegen eine Gebühr erstattet werden. Wer häufig im Ausland ist oder einen längeren Auslandsaufenthalt vorhat, für den kann es sich lohnen, sich ein Konto bei einer Direktbank zuzulegen. Die in Deutschland anbietenden Banken für ein solches Konto sind beispielsweise die DKB, Norisbank oder Santander. Damit werden Bargeldabhebungen im Ausland komplett gebührenfrei. Allerdings variieren die Konditionen von Bank zu Bank. Ein Blick in das "Kleingedruckte" kann deshalb nicht schaden. Einzelne Kreditkarten der Sparkasse, Postbank, Commerzbank oder der Deutschen Bank deklarieren auch ein kostenfreies Abheben im Ausland. Hier können allerdings trotzdem Automatengebühren der Betreiber anfallen.

Genügend Bargeld und Recherche machen Sinn

Da die Gebühren pro Transaktion fällig werden, kann es empfehlenswert sein, schon vor Reisebeginn das Geld in die jeweilige Landeswährung umzutauschen, um gar nicht erst im Urlaub mehrmals Geld abheben zu müssen. Ein weiterer Betrachtungspunkt für eine Bargeldmitnahme aus dem Heimatland ist die Situation am Reiseziel. Sobald es vorauschaubar ist, dass es wenig Möglichkeiten zum Geldabheben geben wird und Girocard- oder Kreditkarten nur geringfügig genutzt werden können, sollte von vornherein ausreichend umgetauschtes Bargeld mitgenommen werden. Wieviel viel Bares maximal in das jeweilige Urlaubsland eingeführt werden darf, sollte vorher recherchiert werden und kann über das Internet ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Häufig ist es auch möglich die Abhebungsgebühren des entsprechenden Reiselandes im Vorfeld zu recherchieren. Die Gebühren fallen zwar vor Ort trotzdem an, können aber bereits vor Abreise mit einkalkuliert werden, so dass man beispielsweise wenige aber gleich größere Bargeldabhebungen vornimmt. Häufig ist es auch so, dass vom Kreditinstitut oder von den Geldautomaten ein Kreditlimit pro Tag festgelegt wird. Diese Höchstgrenzen können zwischen 300 und 1.000 Euro variieren. Beachten sollte man auch, dass außerdem einige Karten für die Benutzung im Ausland freigeschaltet werden müssen. Dies kann normalerweise einfach über die entsprechende Internetseite der Bank herausgefunden werden oder man ruft ganz konventionell direkt bei der Hausbank an.

Fazit

Schlussendlich ist es am empfehlenswertesten, eine ausreichende, bereits in die Landesswährung getauschte Bargeldsumme mitzunehmen und dann vor Ort mehrmals mittlere Beträge in der Landeswährung, ohne eine Umrechnung in Euro, abzuheben. Bei längeren oder häufigen Auslandsaufenthalten ist es außerdem sinnvoll, ein Konto bei einer Direktbank zu haben. In jedem Fall gilt: Alles was es bezüglich der Zahlungsmittel zu recherchieren gibt, sollte vorher schon in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig: Notwendige Reiseversicherungen prüfen

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Donnerstag, 3. Juni 2021

Das Auto für den Frühling fit machen

 Wenn im Frühjahr die Temperaturen wieder nach oben klettern und die Tage länger werden, ist es nicht nur Zeit für einen Frühjahrsputz für Haus und Hof, sondern auch das Auto sollte eine gründliche Reinigung und Pflege bekommen. Denn das Auto wird im Winter besonders strapaziert. Da gibt es beispielsweise Schneematsch, der über die Reifen Dreckpartikel und kleine Steine gegen den Lack schleudert oder das Streusalz setzt sich auf der Karosserie und im Fußraum des Wagens fest. Die Salzkruste greift den Lack an und sollte deshalb so schnell wie möglich beseitigt werden. Ob es nun darum geht, einen glänzenden Lack zu erhalten oder einfach die Funktionsfähigkeit des Pkw zu erhalten: Hier bekommen Sie ein Paar Tipps um das Auto frühjahrsfit zu machen. Ein wenig Putzen und Aufräumen schadet also nicht und bringt in Corona-Zeiten vielleicht auch ein wenig Abwechslung in den Alltag. 

Regelmäßige Reinigung und Pflege trägt zum Werterhalt bei

Auch wenn das Putzen und Schrubben nicht jedermanns Sache ist, so ist es doch im Frühjahr an der Zeit, den Schmutzfilm des Winters vom Auto zu waschen. In den ersten schönen sonnigen Frühjahrstagen sieht ein schmutziges Auto ohnehin bescheiden aus. Das Auto muss man auch nicht von Hand waschen. Fahren Sie zum Reinigen am besten in die Waschanlage, da es vielerorts aufgrund des Grundwasserschutzes verboten ist, das Auto in der eigenen Einfahrt oder auf der Straße zu reinigen. Vor der Einfahrt in die Waschanlage, sollte das Auto mit einem Hochdruckreiniger vom gröbsten Schmutz befreit werden. Dies sorgt dafür, dass keine Schmutzpartikel zwischen Lack und Bürsten verbleiben und diesen verkratzen. Gehen Sie mit dem Hochdruckreiniger großflächig über das Auto und bearbeiten Sie gröberen Schmutz etwas länger, damit die Verunreinigungen bereits eingeweicht werden. Während unter dem Jahr meist ein Standard-Waschprogramm ausreichend ist, so sollte nach dem Winter auch der Unterboden gereinigt werden. Wenn man die Möglichkeit hat, den Unterboden mit einem Hochdruckreiniger von Hand zu reinigen, sollte dies einem maschinelles Waschprogramm vorgezogen werden. Bei einem maschinellen Waschprogramm wird das Wasser mit hohem Druck in alle Bereiche des Unterbodens gesprüht, was zu Schäden an beweglichen Teilen der Mechanik und elektronischen Komponenten führen kann. Bei der Handreinigung kann durch die Wahl einer geringen Sprühstärke auf die verschmutzten Stellen solche Schäden minimiert werden.

Auch den Innenraum einer Reinigung und Pflege unterziehen

Der beste Helfer bei der Innenraum-Reinigung ist der Staubsauger, denn über den Winter sammelt sich eine Menge Schutz im Auto. Dies liegt hauptsächlich schon daran, dass man nicht wie in der warmen Jahrzeit regelmäßig mal kurz "durchsaugt". Dann sollte alles was im Auto Feuchtigkeit speichert, gut durchlüftet werden. Man vermeidet dadurch das typische Risiko beschlagener Scheiben wenn die Außentemperaturen ansteigen. So sollten beispielsweise Fußmatten am besten außerhalb des Fahrzeugs getrocknet werden. Alle Glasflächen werden mit einem handelsüblichen Fensterreiniger gesäubert. Dies gilt auch für sämtliche Spiegel und das Glas vor den Cockpit-Instrumenten. Bei den Scheiben sollte man unbedingt mit einem trockenen, sauberen Lappen oder Küchenpapier nachwischen, da sich sonst Schlieren bilden, was bei tiefstehender Sonne oder beim Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Beim reinigen von elektronischen Bauteilen, wie beispielsweise Schalter oder Infotainmentsysteme sollte darauf geachtet werden, dass keine Flüssigkeit eindringen kann. Die Auswahl der Reinigungsmitteln sollte immer so gewählt werden, dass diese Kunststoffe oder lackierte Oberflächen nicht beschädigen. In den meisten Fällen genügt ein feuchter, nicht fusselnder Lappen und Geschirrspülmittel. Auch die Gummidichtungen an den Fenstern und Türen bedürfen einer Reinigung sowie die Behandlung mit einem speziellen Gummipflegestift.

Anzuraten ist auch ein Blick auf die Technik und mal wieder aufräumen

Prüfen Sie beim Frühjahrputz außerdem den Öl-, Kühlwasser und Wischwasserstand. Das Wischwasser kann ab dem Frühjahr wieder mit einem Reinigungszusatz befüllt werden, der gegen Insekten, Pollen und Blütenreste hilft. Auch ein prüfender Blick auf die Funktionstüchtigkeit der Scheibenwischer ist sinnvoll. Wenn keine Frostgefahr mehr besteht, können auch die Sommerreifen wieder zum Einsatz kommen. Ein Blick in den Kofferraum ist auch angeraten, denn Winterutensilien wie Schneeketten braucht man im Sommer nicht durch die Gegend zu fahren, da dies den Kraftstoffverbrauch erhöht. Und wenn man schon dabei ist, kann die Prüfung des Verfalldatums vom Verbandskasten und eine vorgeschriebene Warnweste nach der europäischen Norm ISO 20471 bei der nächsten Verkehrskontrolle Geld sparen. Ist das Auto innen und außen sauber und trocken, können Sie gegebenenfalls Steinschläge mit einem Lackstift aus dem Fachhandel ausbessern. Denn wer hier früh handelt, vermeidet ärgerliche Rostnester.

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Montag, 12. April 2021

Für das Eigenheim einen Frühjahrscheck machen

 Wenn der Winter vorbei ist, dann ist es sinnvoll, sich an den ersten warmen Tagen Zeit zunehmen, um einen Frühjahrscheck am eigenen Haus vorzunehmen. Denn Herbst und Winter setzen den Häusern mit den Stürmen, der Feuchtigkeit und den Temperaturwechseln zu. Hierfür sollte als erstes geklärt werden, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Es lassen sich manchmal nicht alle Arbeiten sofort erledigen, aber eine Bestandsaufnahme ist hierfür der richtige Anfang. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Die entstandenen Mängel ermitteln

Bei Mängeln, welche durch den Winter hervorgetreten sind, sollten diese nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn aus kleinen Mängeln können schnell große Probleme werden. Wichtig ist es, den Zustand des Daches zu klären oder ob die Fassade den Winter über Schaden genommen hat. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht vergessen werden. Oft lassen sich an der Fassade Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.


Prioritäten sinnvoll setzen – Dach, Fassade und Co

Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Zu einer der oberen Prioritäten gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten schnellstens behoben werden, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern, denn dadurch kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass der Winter davor auch nicht vor halt gemacht hat. An den Außentüren kann beispielsweise unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen. Auch die Tür- und Fensterdichtungen unterliegen einem Verschleiß, indem sie hart werden und dadurch nicht mehr richtig abdichten.

Auf die Gewährleistungspflicht der Handwerker achten

Wenn Mängel gefunden wurden und man wohnt noch nicht so lange in einem neu gebauten Haus oder ein bestehendes Haus wurde von einer Fachfirma saniert, dann ist es möglich, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Bau- oder Handwerksfirma, welche das Haus gebaut oder saniert hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger mit vor Ort sein.

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Dienstag, 6. April 2021

Sommerreifen sollten nicht zu früh aufgezogen werden

 Für den Reifenwechsel gilt als Faustformel - von Oktober bis Ostern mit Winterreifen - und ist als Orientierung laut dem ADAC durchaus zu empfehlen. Denn es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen, nur die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber die Faustformel O bis O ist jedoch nur ganz grob über den Daumen gepeilt. Denn zu früh auf Sommerreifen sollte man als Autofahrer auch nicht wechseln.

Zu berücksichtigen ist immer das Wetter und der Standort

Liegt der Ostertermin sehr früh, dann sollten die Winterreifen noch drauf bleiben. Denn das Osterwetter kann dann vielerorts noch recht kalt werden und auch Schneefall ist möglich. Dann riskiert man ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn man etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Und dies auch, wenn es zu keiner Behinderung oder einem Unfall kommt. Wenn es mit Sommerreifen auf Eis und Schnee zum einem Unfall kommt, dann gibt es ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt. Auch kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen.


Abwarten kann sinnvoll sein

Als Orientierung für die Entscheidung, wann der Reifenwechsel sinnvoll ist, kann man die aktuellen Nachttemperaturen und die Wettervorhersagen nehmen. Wenn es schon deutliche Plusgrade von fünf bis zehn Grad gibt oder ob die Temperaturen noch an den Gefrierpunkt heran reichen. Im Zweifel ist es dann besser, weiter auf den Winterreifen zu bleiben, damit man morgens nicht bei Frost startet. Die Faustregel ist natürlich auch nicht in allen Teilen Deutschlands gleichermaßen anzuwenden. Es ist schon ein Unterschied, ob man in höheren Lagen oder im Rheingraben unterwegs ist. Auch wer beispielsweise um diese Zeit zum Urlaub in die Berge fährt, sollte die Entscheidung individuell vornehmen. Da kann es im April immer nochmal zu Schneefall kommen.

Große Nachteile gibt es bei höheren Temperaturen mit Winterreifen nicht. Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn zwar einen längeren Bremsweg, was sich im Normalfall aber kaum bemerkbar macht. Andererseits ist es aber auch unvernünftig, die Winterreifen den Sommer durchzufahren. Denn dies tut durch die weichere Gummimischung den Winterreifen nicht gut, was zu einem höheren Verschleiß führt.

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