Kitas und Schulen waren monatelang geschlossen: Keine Frage - Die Corona-Pandemie hat Eltern in Sachen Kinderbetreuung vor ziemliche Herausforderungen gestellt. Es kann sich glücklich schätzen, der da zuverlässige Freunde oder Nachbarn hat, die im Zweifel auf den Nachwuchs aufpassen, während man selbst seiner Arbeit nachgehen muss. Doch wer haftet, wenn die Kinder während dieser Zeit etwas anstellen? Achtung, Kinder! Insbesondere in letzter Zeit haben Eltern den Wert eines guten sozialen Netzwerks kennengelernt, das sich mit um die Betreuung der Kinder kümmert. Doch auch eine weitere Sache wissen Eltern nur zu gut: Nur eine Sekunde mal nicht aufgepasst, und schon ist ein Unglück passiert. Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe, das Fahrrad fällt gegen das Auto oder die Tapeten zieren plötzlich bunte Gemälde. Wie ärgerlich, wenn die Hilfsbereitschaft des Kindersitters hier auch noch bestraft wird, indem er selbst für den etwaigen Schaden haftet. Oder muss er das gar nicht?
Deliktfähigkeit ist eine Frage des Alters
Vor
allem ist das Alter des Kindes ist entscheidend. Denn es ist völlig
gleich, in wessen Obhut es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet: Ab
dem siebten Lebensjahr sind Kinder selbst für den von ihnen verursachten
Schaden verantwortlich. Bei Schäden im Straßenverkehr besteht eine
sogenannte Deliktfähigkeit
erst ab dem zehnten Lebensjahr. Für den Ernstfall sind Kinder diesen
Alters normaler weise über die Familienversicherung der Eltern
mitversichert. Die Frage nach einer Aufsichtspflichtverletzung ist in
diesen Fällen irrelevant. Vor Vollendung des siebten beziehungsweise
zehnten Lebensjahres können Kinder nicht zur Verantwortung gezogen
werden. Sie sind schlichtweg zu jung. In diesem Fall haftet die Person,
in dessen Obhut sich das Kind zum Zeitpunkt des Schadens befunden hat,
aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat - ob
Erziehungsberechtigter oder jemand Drittes. Deshalb sollten sich
Betreuer deliktunfähiger Kinder also vorab über ihren
Versicherungsschutz informieren.
Die Aufsichtspflicht der Eltern geht auf den jeweiligen Betreuer über
Während
einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die
Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind
sich Nachbarn, Freunde oder Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie
Tagesmütter und Tagesväter. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die
Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte
jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner
Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die
Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies schriftlich bestätigen
lassen.
Unterschiedliche Angebote am Markt zu finden und bestehenden Versicherungsschutz prüfen
Bei
neueren Verträgen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals
bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung
erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen
Mehrbeitrag auch hier einen Versicherungsschutz anbieten. Dies ist bei
jedem Anbieter anders gestaltet. Wichtig ist auch, dass
Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst
erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten
sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin
bedeuten. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sind umfassend:
Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt
unberechtigte Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht. Die
Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro pauschal für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung
in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf oder mehr
Kinder, ist im Regelfall eine extra Betriebshaftpflichtversicherung
erforderlich. Bei vielen Versicherern ist es sogar möglich , dass auch
bei einem Schaden bei dem keine Haftung besteht, weil der
Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person (z.B. das
deliktsunfähige Kind) nach den gesetzlichen Regeln nicht verantwortlich
war, einzuschließen.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Farbwechsel - Aus der Grünen Karte wird die Weiße Karte
Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft
Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen