Wer ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren will, der kann ab Januar 2021 dafür höhere Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen. Es wurde beim geförderten Sparbetrag, beim Fördersatz und bei den Einkommensgrenzen nachgebessert. Um alles optimal zu nutzen, sollten bestehende Bausparverträge überprüft werden. Die Reform der Wohnungsbauprämie wurde vor ca. einem Jahr beschlossen und mit dem 1. Januar 2021 treten die Neuerungen in Kraft.
Für aktuelle und zukünftige Bausparer gibt es gleich drei Verbesserungen
1. Höherer staatlicher Zuschuss
Bausparer
bekommen derzeit vom Staat einen Zuschuss auf ihre jährlichen
Sparbeiträge von 8,8 Prozent. Dieser Zuschuss wird ab 1. Januar 2021 auf
zehn Prozent erhöht.
2. Höherer maximal geförderter Sparbetrag
Bisher
wird bei Alleinstehenden ein maximaler jährlicher Sparbeitrag in Höhe
von 512 Euro gefördert und bei Verheirateten sind dies 1.024 Euro. Ab 1.
Januar 2021 werden diese Beträge auf 700 Euro für Alleinstehende und
1.400 Euro für Verheiratete angehoben. Konnte man als Alleinstehender
bisher pro Jahr eine Prämie von maximal 45 Euro erhalten, so erhöht sich
diese ab Januar 2021 auf 70 Euro im Jahr. Bei Verheirateten steigt die
maximale Jahresprämie von bisher 90 Euro auf 140 Euro.
3. Erhöhung der Einkommensgrenzen
Bisher
kamen nur Bausparer in den Genuss der staatlichen Förderung, wenn deren
zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro für
Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete war. Ab Januar 2021
werden diese Grenzen auf 35.000 für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für
Verheiratete angehoben.
Um in den vollen Genuss dieser verbesserten staatlichen Zuschüsse zu kommen, ist es ratsam, dass schon aktive Bausparer ihre bisherigen Verträge überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderhöhen anpassen.
Was ist ein Bausparvertrag
Bei einem Bausparvertrag
handelt es sich um eine Kombination von einem Sparvorgang und der
Finanzierungsmöglichkeit für wohnwirtschaftliche Zwecke. Der
Bausparvertrag ist in zwei Phasen aufgeteilt: Die Ansparphase und die
Darlehensphase. Dies funktioniert folgendermaßen: Zum Vertragsbeginn
wird mit der Bausparkasse eine Bausparsumme festgelegt, die man als
Bausparer erreichen möchte. Je nach Bauspartarif müssen nun in der
ersten Phase 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Mit
Erreichen des festgelegten Mindestsparguthabens erwirbt der Bausparer
einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Finanzierung
für wohnwirtschaftliche Zwecke. Dieses Darlehen kann von
Immobilieneigentümern und auch von Mietern von Wohnraum genutzt werden.
Mit einem Bausparvertrag können die staatlichen Zuschüsse der Arbeitnehmersparzulage bei den vermögenswirksamen Leistungen und der Wohnungsbauprämie
genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, die einkommensunabhängige
Riester-Förderung ("Wohn-Riester") in der Spar- und Darlehensphase eines
Bausparvertrages zu nutzen.
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