Montag, 20. April 2020

Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber

Nach dem Handelskrieg der USA, Brexit und dem Klimawandel, gibt es nun mit dem Corona-Virus ein neues Thema, welches die Schlagzeilen beherrscht. Die Zahl der Neuerkrankungen am Covid-19-Virus steigt in Europa kontinuierlich. Auch in den USA treten Fälle auf, auch wenn sich dort die Zahl der Erkrankten überraschenderweise (noch) im Zaum hält. Es gibt aber auch gute Nachrichten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: In China sinkt die Zahl der Neuerkrankten drastisch, ein Großteil der erkrankten Chinesen gilt mittlerweile als wieder geheilt. Bis Ende März sollen in China 90 Prozent der arbeitenden Bevölkerung wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Coronavirus und Ölpreiskrieg sorgen für heftige Turbulenzen an den Wertpapiermärkten
An den internationalen Aktienmärkten kann deshalb von Entspannung noch keine Rede sein. Vielmehr schaukeln sich zahlreiche Investoren mit Horrorszenarien immer weiter auf. Selbst crasherfahrene Anleger verlieren die Nerven. Kein Wunder, liegt doch der letzte vergleichbare Crash mit vergleichbaren Ausmaß schon über eine Dekade zurück. Doch zur Finanzkrise 2008 gibt es einen gravierenden und gewaltigen Unterschied, auch wenn die Reaktion der Märkte ähnlich ist: Die damalige Krise fand seinen Ursprung im Finanzsystem und griff dort um sich. Die Corona-Krise betrifft nun rein die Realwirtschaft und führt zu einem vorübergehend mehr oder weniger deutlichen Konjunkturabschwung. Ein wirtschaftlicher Abschwung, der überraschend kam. Die Lage ist eher vergleichbar mit der Situation nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Damals wurden in den USA der Flugverkehr eingestellt, Einkaufszentren geschlossen und Massenveranstaltungen verboten. Das Bruttoinlandsprodukt knickte damals deutlich ein. Nachdem sich die Lage aber wieder beruhigt hatte, kam es im darauffolgenden Quartal zu einer deutlichen wirtschaftlichen Belebung.



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Parallelen kann man auch zum Jahresanfang 2016 ziehen: Damals gab es große Zweifel am chinesischen Wirtschaftswachstum. Der Ölpreis fiel in diesem Zusammenhang auf 25 US-Dollar/Barrel und viele Aktienkurse brachen um über 20 Prozent ein. Als die Zweifel verflogen waren, kam es zu einer deutlichen Gegenbewegung. In China wird man nun wohl das schwächste Quartalswachstum seit über 40 Jahren haben. Möglicherweise ist es sogar rückläufig. Einige westliche Länder, darunter Japan, Italien und auch Deutschland werden in eine Rezession abgleiten. Sobald sich die Lage rund um den Covid-19-Virus beruhigt, kann von einer deutlichen wirtschaftliche Erholung ausgegangen werden, in dessen Zuge es auch an den Aktienmärkten zu einer starken Kurserholung kommen wird. Zudem werden die Notenbanken mit geldpolitischen und hoffentlich auch die Regierungen mit fiskalpolitischen Maßnahmen die Wirtschaft stützen.

Warum fällt die Marktreaktion in diesen Tagen so heftig aus?
  • Passive Fonds wie ETFs sind preisunsensitiv und werden zum Verkauf bei Mittelrückflüssen gezwungen. Das ist die Kehrseite von ETFs und verstärkt in einer solchen Marktentwicklung den Abwärtsdruck.
  • Damit erhöht sich auch der Druck auf die vielen Fonds, die quantitativ gemanagt werden. Der maximale Drawdown oder die Volatilität sind dabei wichtige Steuerungsinstrumente. Fondsmanager werden aufgrund der stärkeren Kursrückgänge zum Handeln, sprich zum Verkaufen, gezwungen.
  • Saudi-Arabien und Russland haben einen Ölpreiskrieg begonnen. Leidtragende dieser Entwicklung dürfte insbesondere auch die amerikanische Schieferölindustrie sein.
Langfristig wird der schwächere Ölpreis aber - abgesehen von der Branche Energiewirtschaft - wie ein Konjunkturprogramm (positiv) wirken.

Sollte man jetzt schon wieder Aktien kaufen?
Auf dem gegenwärtigen Kursniveau ist unter fundamentalen Gesichtspunkten eine Rezession eingepreist. Nach der Corona-Epidemie werden die Argumente für die Aktienanlage noch stärker sein. Sicherlich können die Aktienkurse aber im Zuge von eventuell noch nicht vollständig abgearbeiteten Verkaufsorders zunächst leicht unter Druck bleiben, bevor sie dann wieder deutlich ansteigen werden. Das zur Börsenweisheit gewordene Zitat von Carl Mayer von Rothschild „Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen.“ hat in der derzeitigen Situation wieder eine aktuelle Daseinsberechtigung.

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Quelle: Moventum Asset Management

Montag, 23. März 2020

Coronavirus und die Auswirkungen auf Reiseversicherungen

Aktuell erreichen uns sehr viele Fragen zum Thema Reiserücktritt im Zusammenhang mit der aktuellen Coronavirus- Epidemie. Dabei dreht es sich fast immer um die gleiche Frage: „Kann ich die bereits gebuchte Reise stornieren und über die Reiserücktrittversicherung geltend machen?“ Dies zum Anlass nehmend möchten wir kurz darüber informieren, wie die versicherungsrechtliche Sichtweise zu diesem Thema ist:

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer Stornierung Gebühren anfallen. Ganz gleich, ob es sich um eine Pauschal-, Flug-, Zug- oder Hotelreise handelt. Der beste Rat, den wir in der aktuellen Situation geben können ist - Ruhe bewahren. Denn wer unüberlegt storniert, könnte auf den Kosten sitzenbleiben.

Die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers werden in den Vertragsbedingungen geregelt. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass aktuell kein Versicherer eine Leistungspflicht aus der aktuellen Erkrankungswelle ableiten wird. Diese würde nur greifen, wenn zum Beispiel ein Reisender selbst erkrankt oder von Quarantäne-Maßnahmen betroffen ist. Denn eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung leistet nur dann, wenn die Gründe in der Person des Reisenden liegen - etwa ein Unfall oder eine Erkrankung. Ist der Reisende lediglich beunruhigt, sich anzustecken, zahlt die Versicherung nicht.



Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auch der Reiseanbieter für einen Rücktritt haften. Allerdings sind auch diese Fälle in den Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters festgelegt. Dazu gehören unter anderem auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Denn ein kostenfreier Reiserücktritt oder -abbruch ist häufig erst möglich, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die jeweilige Region ausgesprochen hat. Aktuell wurden solche nicht ausgesprochen. Deshalb sollte genauestens in die Reisebedingungen des Reiseanbieters geschaut werden.

Alle aktuellen Informationen über die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes können Sie hier nachlesen.


Pauschalreisende können dann kostenfrei zurücktreten, wenn ein wesentlicher Teil der Pauschalreiseleistung nicht stattfinden kann, wie etwa der Karneval in Venedig. Individualreisende könnten Einzelleistungen stornieren, wenn beispielsweise ihr Hotel in einer Sperrzone liegt.
Informationen zu Reiseversicherungen

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Dienstag, 17. März 2020

Privatvermögen von Vereinsvorständen absichern

Vereine prägen unser gesellschaftliches Leben und übernehmen wertvolle Funktionen, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft. Aber sie sind auch ein Ort, an dem wichtige Kontakte geknüpft und gepflegt werden. In über 600.000 Vereinen wirken und entscheiden Organmitglieder. Vereinsvorstände leisten einen Großteil der Arbeit und tragen die Hauptlast der Verantwortung in ihren Vereinen. Sie werden als Organmitglieder immer häufiger persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen, die sie dem Verein oder Dritten zufügen. Den häufig ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern ist allerdings meist nicht bewusst, dass durch ihr Engagement erhebliche Gefahren für ihr Privatvermögen entstehen. Sie gehen immer noch davon aus, durch eine Vereinshaftpflicht-Versicherung ausreichend geschützt zu sein. Dabei sind hierüber Vermögensschäden in der Regel nicht abgedeckt.

Mit einer D&O-Versicherung Schutz für Vereinsvorstände
Die D&O-Versicherung für Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Organmitglieder von Vereinen in Deutschland mit einer konsolidierten Bilanzsumme von bis zu 1 Mio. Euro. Die Vereinsvorstände werden vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) geschützt. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Vorteile auf einen Blick:
  • Exakt abgestimmter Versicherungsschutz für Vereinsvorstände
  • Keine Einschränkungen durch Besondere Vereinbarungen
  • Schutz des Privatvermögens für Organmitglieder


Schon kleine Fehler können zu hohen Schäden führenBeispiele für Schadensituationen bei Vereinen, die Anlass zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen im Sinne einer D&O-Versicherung geben können:
  • Missmanagement z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling
  • Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen
  • Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern
  • Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen
  • Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern
  • unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
  • Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersversorgungszusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt
  • unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr
  • Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen
  • Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen
  • Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen
  • Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel
  • Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer
Der einzelne Vereinsvorstand kann noch so gewissenhaft arbeiten – aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung muss er oft für Fehler seiner Kollegen mit einstehen.

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Freitag, 28. Februar 2020

Sturmtief „Sabine“ mit rekordverdächtigten Windgeschwindigkeiten - Schäden schnell der Versicherung melden

Im Januar 2007 tobte das Sturmtief "Kyrill" durch Deutschland und verursachte Schäden in Milliardenhöhe. "Kyrill" ist für die Versicherer der teuerste Wintersturmsturm der vergangenen 20 Jahre. Es wurde an privaten Gebäuden und Autos ein Schaden von 2,06 Milliarden Euro angerichtet. Das aktuelle Sturmtief "Sabine" kommt in einigen Teilen Deutschlands an den Sturm "Kyrill" ziemlich nahe heran, was sicher auch wieder zu großen Schäden führt. Laut einer Klimastudie könnte es künftig immer häufiger zu immer heftigeren Stürmen kommen. Mit einer Hausratversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Unwettern schützen.

Stürmische Zukunft - Wetterkatastrophen nehmen zu
Klimastudien von Versicherungswirtschaft, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln belegen, dass extreme Wetterereignisse bis zum Jahr 2100 dramatisch zunehmen könnten. Laut der Studie werden dann besonders heftige Stürme, die aktuell alle 50 Jahre auftreten, künftig alle zehn Jahre vorkommen. Auch die Anzahl der Sturmschäden werde sich erhöhen – um mehr als 50 Prozent.



Aller Stürme zum Trotz - eine Hausratversicherung sichert ab
Mit einer Hausratversicherung ist das Eigentum automatisch gegen Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden versichert. Mit den optionalen Zusatzleistungen zur Hausratversicherung kann der Schutz noch weiter ausbauen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
  • Elementar I: Die sehr günstige Grundsicherung eignet sich für alle, die sich umfassend absichern möchten und keinem Überschwemmungsrisiko durch stehende oder fließende Gewässer ausgesetzt sind.
  • Elementar II: Die marktübliche Elementarversicherung ist der Rundumschutz für alle, die sich umfassend gegen Elementarrisiken absichern möchten Beiträgen.
Viele Menschen sind unter­versichert
Nach einem Einbruch kann es schnell um hohe Schadensummen gehen. Bei einem Totalschaden durch Brand, müsste gar der komplette Hausrat neu gekauft werden. Auch bei einem Sturmschaden, wie durch "Sabine", kann es bei Dachgeschosswohnungen und Hausbesitzern schnell um größere Schadensummen gehen. Viele Menschen in Deutsch­land besitzen längst eine Hausratversicherung, haben sie aber seit Jahren nicht an ihren steigenden Wohn­stan­dard angepasst. Flach­bild­fernseher, Kameras, Schmuck, Smartphone – da kommt viel zusammen. Des­­halb ist es gut, den Vertrag regelmäßig zu prüfen, damit die Versicherungssumme auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ist die Versicherungssumme für Hausratversicherung zu niedrig, wird im Schadenfall die Leistung gekürzt. Zu empfehlen ist es auch, seinen Hausrat regelmäßig zu fotografieren oder mit einem Video aufzunehmen, damit man im Schadenfall dem Versicherer auch Gegenstände benennen kann, wozu man keine Rechnungen oder Belege besitzt. Die Belege und Aufzeichnungen sollten außer Haus, zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in einem Bankschließfach, aufbewahrt werden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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Mittwoch, 19. Februar 2020

Krankenkassenbeiträge erneut gestiegen - Sonderkündigungsrecht nur bis 31. Januar

Einige gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel wieder den Zusatzbeitrag erhöht. Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Die Zusatzbeiträge werden jedoch ausschließlich vom Arbeitnehmer (keine hälftige Beteiligung durch den Arbeitgeber) bezahlt. Dadurch führt die Anhebung zu einer direkten monatlichen Einbuße in der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers.

Die Zeit drängt – Sonderkündigungsrecht nur noch bis Ende Januar
Zwischen teuren und günstigen Krankenkassen gibt es Zusatzbeitragsunterschiede von bis zu 1,2 Prozent! Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bei seiner aktuellen Krankenkasse. Dazu muss innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar), der Versicherte mit einer Frist von 2 vollen Monaten außerordentlich kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt dann zum 1. April. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet eine Mitgliedschaft in einer „teuren Krankenkasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von dem jeweiligen Einkommen und der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse ist eine monatliche Ersparnis von über 50 Euro möglich.


So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, um den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko. Allerdings ist für die Wahl der richtigen Krankenkasse nicht allein der Beitragssatz entscheidend. Denn die Krankenkassen unterscheiden sich auch darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten und wie gut ihr Service ist. Rund 95 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen an, die sich durchaus von Kasse zu Kasse unterscheiden. So gibt es etwa Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur bezuschussen. Andere bieten zusätzliche Impfungen, etwa für eine Auslandsreise.

Der Krankenkassenwechsel erfolgt in drei Schritten:
  1. Krankenkassen vergleichen (zum Vergleichsrechner)
  2. neue Versicherung abschließen
  3. bisherige Krankenkasse kündigen
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse kann sofort mit der Beantragung der neuen Krankenkasse vorgenommen werden, um beispielsweise die Kündigungsfrist einhalten zu können. Ein Krankenkassenwechsel erfolgt nur, wenn Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse zustellen. Geht die Kündigungsbestätigung nicht bei der neu beantragten Krankenkasse ein, so bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse weiter versichert.

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Freitag, 31. Januar 2020

Narrensicher durch den Karneval

In den Karnevalshochburgen ist es Ende Februar wieder soweit. Dann wird gesungen, getanzt und gelacht, man begegnet Giraffen in der Straßenbahn, Piraten werfen mit Kamellen um sich und es wird feuchtfröhlich auf den Straßen. Wo scharenweise Menschen zusammen kommen, da kann auch mal etwas schief gehen. Es muss ein teures Kostüm ersetzt werden, weil man beim Schunkeln zu schwungvoll unterwegs war? Der Teufel konnte die Länge seines Dreizacks nicht richtig einschätzen und beschädigt ein Fahrzeug oder holt versehentlich einen Radfahrer vom Sattel?

Die Haftpflicht wird's schon schunkeln
Um sich dagegen abzusichern, muss man jedoch nicht extra eine neue Versicherung abschließen. Mit einer leistungsstarken Privathaftpflicht, die sowieso jeder haben sollte, ist man auf der sicheren Seite. Und das auch, wenn es um nicht alltägliche Schadenfälle geht. Jedoch sollte man die Deckungssummen überprüfen. 10 Millionen Euro sollten es heute schon sein, 5 Millionen Euro ginge auch noch. Doch in vielen Uraltverträgen ist meist nur eine Summe von 1 bis 3 Million Euro festgeschrieben. Dies ist aber zu wenig und eine Aktualisierung des Vertrages ist zu empfehlen, zumal sich auch das Kleingedruckte der Versicherer im Laufe der Zeit verbessert habe.



Vorsicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Für eventuelle gesundheitliche Schäden an der eigenen Person ist auch eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Denn einerseits haftet der Veranstalter eines Karnevalsumzuges nicht für Blessuren, die Narren eventuell von tief fliegenden Bonbons oder Pralinenschachteln davontragen. Zum anderen greift kein gesetzlicher Unfallschutz, da es sich um ein rein freizeitliches Vergnügen handelt. Um finanziell auf Nummer sicher zu gehen, sollten Narren für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unfall, etwa infolge heftigen Rangelns, dauerhaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.

Was tun bei einem Überfall?
Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

Auto besser stehen lassen
Beim Autofahren ist es in der närrischen Zeit wichtig, ohne Maske am Steuer unterwegs zu sein. Denn wird in irgendeiner Form die Wahrnehmung beeinträchtigt, ist der Schutz in der Kfz-Versicherung gefährdet. Das gilt bereits für eine lapidare Augenklappe. Auch für angetrunkene Fahrer kann es Probleme geben. Bei einem Unfall drohen bekanntlich ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Der Versicherte muss darüber hinaus damit rechnen, dass eine Schadenregulierung durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wird.

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Mittwoch, 29. Januar 2020

Schneekette anlegen - Vor der Abfahrt üben

Wenn man zum Ski- oder Winterurlaub in die Berge fährt, dann gehören neben Winterreifen auch Schneeketten zur Standardausrüstung. Denn Schneeketten bringen das Auto auch dann noch voran, wenn selbst mit guten Winterreifen nichts mehr geht. Doch der richtige Umgang und das Anlegen der Schneeketten sollte im Vorhinein geübt werden, damit im Urlaub alles gut geht. Denn das montieren der Ketten bei Schneetreiben und Temperaturen weit unter Null kann bei fehlender Routine durchaus die Nerven strapazieren.

Schneeketten gehören auf die angetriebenen Räder
Das Anlegen der Schneeketten kann mitunter kniffelig sein und wer vorher übt, beherrscht später die Handgriffe auf der Straße sicher und problemlos. Grundsätzlich gehören die Ketten an die angetriebenen Räder, bei Allradfahrzeugen sollte für die Montagesicherheit ein Blick in die Betriebsanleitung vorgenommen werden. Vor allem einfachere Kettenmodelle sind oft schwer zu montieren, denn die Innenhaken sind bei den heute gebräuchlichen engen Rad-Ausschnitten praktisch kaum noch mit den Händen zu erreichen. Deshalb sind Bügelketten und selbstaufziehende Systeme die bessere Wahl. Teure Schnellmontagesysteme, welche sich beim Anfahren automatisch aufziehen, erreichen bei extremem Schnee erfahrungsgemäß aber nicht ganz die Traktion der anderen Bauformen. Mit den Schneeketten sollte zur eigenen Sicherheit eine Warnweste sowie Handschuhe und eine wasserfeste Matte für eine angenehmere Montage mit ins Auto geladen werden. Mit den montierten Schneeketten sollte nicht schneller gefahren werden, als dies der Hersteller empfiehlt. Gesetzlich ist ein Tempolimit von 50 km/h vorgeschrieben. Wenn Schneeketten auf bestimmten Strecken per Straßenschild vorgeschrieben sind, gilt dies auch für Allradfahrzeuge, es sei denn, diese sind ausdrücklich auf einem Zusatzschild von der Kettenpflicht ausgenommen.



Aufziehen und einfach losfahren ist falsch
Vielmehr ist es wichtig, dass nach einer kurzen Fahrstrecke von 50 bis 100 Metern der Sitz der Schneeketten noch einmal überprüft wird. Die Ketten sollten nicht zu locker sitzen, da es sonst zu Beschädigungen im Radhaus kommen kann. Sitzen sie zu fest, wird unter Umständen der Reifen beschädigt. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, sollen Schneeketten etwas Bewegungsspielraum haben. Bei Verstößen gegen die Schneekettenpflicht droht ein Bußgeld und nach einem Unfall gibt es Probleme wegen Fahrlässigkeit mit der Versicherung. Die richtige Größe des Kettennetzes bestimmt sich aus dem Verhältnis von Radhöhe, -breite und -durchmesser. Wenn man sich unsicher ist, welche Schneekette zum Fahrzeug/zu den Reifen passt, sollte sich einen fachmännischen Rat einholen. Für Österreich-Urlauber hat der TÜV eine besondere Empfehlung: Wer in der Alpenrepublik Skiurlaub macht, sollte eine dort zugelassene Kette wählen, erkennbar an den ineinander verschlungenen Buchstaben Ö und N für Ö-Norm.

Was ist eine Schneekette?Wenn man schon einmal mit dem Auto auf einer tief verschneiten Straße gefahren ist, dann bemerkt man sehr schnell, wie vorsichtig man als Fahrer sein musst. Vor allem im Gebirge liegt auf den Straßen manchmal so viel Schnee, dass die Autoräder keinen Halt mehr bekommen und ein Weiterfahren nicht möglich ist. Dann helfen meist nur noch Schneeketten. Das sind Netze aus Metall, die über die Reifen gezogen werden. Beim Fahren drückt sich das Metall in den Schnee hinein und gibt dem Rad einen festeren Halt. Bei geringem Fahrtempo ist es so möglich, die Berge sicher hoch und herunter zu kommen. Die Ketten sollten nicht zu locker an den Reifen sitzen, damit sie beim Fahren nicht gegen Autoteile schlagen, aber auch nicht zu fest, weil sie sonst reißen und ebenfalls etwas beschädigen könnten. Im Flachland mit weniger extremen Wetterbedingungen kommt man als Autofahrer zum Glück fast immer ohne Schneeketten aus. Aber gute Reifen speziell für den Winter sollten die Autos auch dort unbedingt haben.


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