Mit einer D&O-Versicherung Schutz für Vereinsvorstände
Die D&O-Versicherung für Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Organmitglieder von Vereinen in Deutschland mit einer konsolidierten Bilanzsumme von bis zu 1 Mio. Euro. Die Vereinsvorstände werden vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) geschützt. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Exakt abgestimmter Versicherungsschutz für Vereinsvorstände
- Keine Einschränkungen durch Besondere Vereinbarungen
- Schutz des Privatvermögens für Organmitglieder

Schon kleine Fehler können zu hohen Schäden führenBeispiele für Schadensituationen bei Vereinen, die Anlass zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen im Sinne einer D&O-Versicherung geben können:
- Missmanagement z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling
- Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen
- Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern
- Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen
- Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern
- unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
- Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersversorgungszusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt
- unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr
- Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
- Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen
- Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen
- Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel
- Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer
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