Freitag, 28. Februar 2020

Sturmtief „Sabine“ mit rekordverdächtigten Windgeschwindigkeiten - Schäden schnell der Versicherung melden

Im Januar 2007 tobte das Sturmtief "Kyrill" durch Deutschland und verursachte Schäden in Milliardenhöhe. "Kyrill" ist für die Versicherer der teuerste Wintersturmsturm der vergangenen 20 Jahre. Es wurde an privaten Gebäuden und Autos ein Schaden von 2,06 Milliarden Euro angerichtet. Das aktuelle Sturmtief "Sabine" kommt in einigen Teilen Deutschlands an den Sturm "Kyrill" ziemlich nahe heran, was sicher auch wieder zu großen Schäden führt. Laut einer Klimastudie könnte es künftig immer häufiger zu immer heftigeren Stürmen kommen. Mit einer Hausratversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Unwettern schützen.

Stürmische Zukunft - Wetterkatastrophen nehmen zu
Klimastudien von Versicherungswirtschaft, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln belegen, dass extreme Wetterereignisse bis zum Jahr 2100 dramatisch zunehmen könnten. Laut der Studie werden dann besonders heftige Stürme, die aktuell alle 50 Jahre auftreten, künftig alle zehn Jahre vorkommen. Auch die Anzahl der Sturmschäden werde sich erhöhen – um mehr als 50 Prozent.



Aller Stürme zum Trotz - eine Hausratversicherung sichert ab
Mit einer Hausratversicherung ist das Eigentum automatisch gegen Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden versichert. Mit den optionalen Zusatzleistungen zur Hausratversicherung kann der Schutz noch weiter ausbauen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
  • Elementar I: Die sehr günstige Grundsicherung eignet sich für alle, die sich umfassend absichern möchten und keinem Überschwemmungsrisiko durch stehende oder fließende Gewässer ausgesetzt sind.
  • Elementar II: Die marktübliche Elementarversicherung ist der Rundumschutz für alle, die sich umfassend gegen Elementarrisiken absichern möchten Beiträgen.
Viele Menschen sind unter­versichert
Nach einem Einbruch kann es schnell um hohe Schadensummen gehen. Bei einem Totalschaden durch Brand, müsste gar der komplette Hausrat neu gekauft werden. Auch bei einem Sturmschaden, wie durch "Sabine", kann es bei Dachgeschosswohnungen und Hausbesitzern schnell um größere Schadensummen gehen. Viele Menschen in Deutsch­land besitzen längst eine Hausratversicherung, haben sie aber seit Jahren nicht an ihren steigenden Wohn­stan­dard angepasst. Flach­bild­fernseher, Kameras, Schmuck, Smartphone – da kommt viel zusammen. Des­­halb ist es gut, den Vertrag regelmäßig zu prüfen, damit die Versicherungssumme auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ist die Versicherungssumme für Hausratversicherung zu niedrig, wird im Schadenfall die Leistung gekürzt. Zu empfehlen ist es auch, seinen Hausrat regelmäßig zu fotografieren oder mit einem Video aufzunehmen, damit man im Schadenfall dem Versicherer auch Gegenstände benennen kann, wozu man keine Rechnungen oder Belege besitzt. Die Belege und Aufzeichnungen sollten außer Haus, zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in einem Bankschließfach, aufbewahrt werden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

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Mittwoch, 19. Februar 2020

Krankenkassenbeiträge erneut gestiegen - Sonderkündigungsrecht nur bis 31. Januar

Einige gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel wieder den Zusatzbeitrag erhöht. Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Die Zusatzbeiträge werden jedoch ausschließlich vom Arbeitnehmer (keine hälftige Beteiligung durch den Arbeitgeber) bezahlt. Dadurch führt die Anhebung zu einer direkten monatlichen Einbuße in der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers.

Die Zeit drängt – Sonderkündigungsrecht nur noch bis Ende Januar
Zwischen teuren und günstigen Krankenkassen gibt es Zusatzbeitragsunterschiede von bis zu 1,2 Prozent! Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bei seiner aktuellen Krankenkasse. Dazu muss innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar), der Versicherte mit einer Frist von 2 vollen Monaten außerordentlich kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt dann zum 1. April. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet eine Mitgliedschaft in einer „teuren Krankenkasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von dem jeweiligen Einkommen und der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse ist eine monatliche Ersparnis von über 50 Euro möglich.


So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, um den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko. Allerdings ist für die Wahl der richtigen Krankenkasse nicht allein der Beitragssatz entscheidend. Denn die Krankenkassen unterscheiden sich auch darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten und wie gut ihr Service ist. Rund 95 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen an, die sich durchaus von Kasse zu Kasse unterscheiden. So gibt es etwa Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur bezuschussen. Andere bieten zusätzliche Impfungen, etwa für eine Auslandsreise.

Der Krankenkassenwechsel erfolgt in drei Schritten:
  1. Krankenkassen vergleichen (zum Vergleichsrechner)
  2. neue Versicherung abschließen
  3. bisherige Krankenkasse kündigen
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse kann sofort mit der Beantragung der neuen Krankenkasse vorgenommen werden, um beispielsweise die Kündigungsfrist einhalten zu können. Ein Krankenkassenwechsel erfolgt nur, wenn Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse zustellen. Geht die Kündigungsbestätigung nicht bei der neu beantragten Krankenkasse ein, so bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse weiter versichert.

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Freitag, 31. Januar 2020

Narrensicher durch den Karneval

In den Karnevalshochburgen ist es Ende Februar wieder soweit. Dann wird gesungen, getanzt und gelacht, man begegnet Giraffen in der Straßenbahn, Piraten werfen mit Kamellen um sich und es wird feuchtfröhlich auf den Straßen. Wo scharenweise Menschen zusammen kommen, da kann auch mal etwas schief gehen. Es muss ein teures Kostüm ersetzt werden, weil man beim Schunkeln zu schwungvoll unterwegs war? Der Teufel konnte die Länge seines Dreizacks nicht richtig einschätzen und beschädigt ein Fahrzeug oder holt versehentlich einen Radfahrer vom Sattel?

Die Haftpflicht wird's schon schunkeln
Um sich dagegen abzusichern, muss man jedoch nicht extra eine neue Versicherung abschließen. Mit einer leistungsstarken Privathaftpflicht, die sowieso jeder haben sollte, ist man auf der sicheren Seite. Und das auch, wenn es um nicht alltägliche Schadenfälle geht. Jedoch sollte man die Deckungssummen überprüfen. 10 Millionen Euro sollten es heute schon sein, 5 Millionen Euro ginge auch noch. Doch in vielen Uraltverträgen ist meist nur eine Summe von 1 bis 3 Million Euro festgeschrieben. Dies ist aber zu wenig und eine Aktualisierung des Vertrages ist zu empfehlen, zumal sich auch das Kleingedruckte der Versicherer im Laufe der Zeit verbessert habe.



Vorsicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Für eventuelle gesundheitliche Schäden an der eigenen Person ist auch eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Denn einerseits haftet der Veranstalter eines Karnevalsumzuges nicht für Blessuren, die Narren eventuell von tief fliegenden Bonbons oder Pralinenschachteln davontragen. Zum anderen greift kein gesetzlicher Unfallschutz, da es sich um ein rein freizeitliches Vergnügen handelt. Um finanziell auf Nummer sicher zu gehen, sollten Narren für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unfall, etwa infolge heftigen Rangelns, dauerhaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.

Was tun bei einem Überfall?
Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

Auto besser stehen lassen
Beim Autofahren ist es in der närrischen Zeit wichtig, ohne Maske am Steuer unterwegs zu sein. Denn wird in irgendeiner Form die Wahrnehmung beeinträchtigt, ist der Schutz in der Kfz-Versicherung gefährdet. Das gilt bereits für eine lapidare Augenklappe. Auch für angetrunkene Fahrer kann es Probleme geben. Bei einem Unfall drohen bekanntlich ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Der Versicherte muss darüber hinaus damit rechnen, dass eine Schadenregulierung durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wird.

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Mittwoch, 29. Januar 2020

Schneekette anlegen - Vor der Abfahrt üben

Wenn man zum Ski- oder Winterurlaub in die Berge fährt, dann gehören neben Winterreifen auch Schneeketten zur Standardausrüstung. Denn Schneeketten bringen das Auto auch dann noch voran, wenn selbst mit guten Winterreifen nichts mehr geht. Doch der richtige Umgang und das Anlegen der Schneeketten sollte im Vorhinein geübt werden, damit im Urlaub alles gut geht. Denn das montieren der Ketten bei Schneetreiben und Temperaturen weit unter Null kann bei fehlender Routine durchaus die Nerven strapazieren.

Schneeketten gehören auf die angetriebenen Räder
Das Anlegen der Schneeketten kann mitunter kniffelig sein und wer vorher übt, beherrscht später die Handgriffe auf der Straße sicher und problemlos. Grundsätzlich gehören die Ketten an die angetriebenen Räder, bei Allradfahrzeugen sollte für die Montagesicherheit ein Blick in die Betriebsanleitung vorgenommen werden. Vor allem einfachere Kettenmodelle sind oft schwer zu montieren, denn die Innenhaken sind bei den heute gebräuchlichen engen Rad-Ausschnitten praktisch kaum noch mit den Händen zu erreichen. Deshalb sind Bügelketten und selbstaufziehende Systeme die bessere Wahl. Teure Schnellmontagesysteme, welche sich beim Anfahren automatisch aufziehen, erreichen bei extremem Schnee erfahrungsgemäß aber nicht ganz die Traktion der anderen Bauformen. Mit den Schneeketten sollte zur eigenen Sicherheit eine Warnweste sowie Handschuhe und eine wasserfeste Matte für eine angenehmere Montage mit ins Auto geladen werden. Mit den montierten Schneeketten sollte nicht schneller gefahren werden, als dies der Hersteller empfiehlt. Gesetzlich ist ein Tempolimit von 50 km/h vorgeschrieben. Wenn Schneeketten auf bestimmten Strecken per Straßenschild vorgeschrieben sind, gilt dies auch für Allradfahrzeuge, es sei denn, diese sind ausdrücklich auf einem Zusatzschild von der Kettenpflicht ausgenommen.



Aufziehen und einfach losfahren ist falsch
Vielmehr ist es wichtig, dass nach einer kurzen Fahrstrecke von 50 bis 100 Metern der Sitz der Schneeketten noch einmal überprüft wird. Die Ketten sollten nicht zu locker sitzen, da es sonst zu Beschädigungen im Radhaus kommen kann. Sitzen sie zu fest, wird unter Umständen der Reifen beschädigt. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, sollen Schneeketten etwas Bewegungsspielraum haben. Bei Verstößen gegen die Schneekettenpflicht droht ein Bußgeld und nach einem Unfall gibt es Probleme wegen Fahrlässigkeit mit der Versicherung. Die richtige Größe des Kettennetzes bestimmt sich aus dem Verhältnis von Radhöhe, -breite und -durchmesser. Wenn man sich unsicher ist, welche Schneekette zum Fahrzeug/zu den Reifen passt, sollte sich einen fachmännischen Rat einholen. Für Österreich-Urlauber hat der TÜV eine besondere Empfehlung: Wer in der Alpenrepublik Skiurlaub macht, sollte eine dort zugelassene Kette wählen, erkennbar an den ineinander verschlungenen Buchstaben Ö und N für Ö-Norm.

Was ist eine Schneekette?Wenn man schon einmal mit dem Auto auf einer tief verschneiten Straße gefahren ist, dann bemerkt man sehr schnell, wie vorsichtig man als Fahrer sein musst. Vor allem im Gebirge liegt auf den Straßen manchmal so viel Schnee, dass die Autoräder keinen Halt mehr bekommen und ein Weiterfahren nicht möglich ist. Dann helfen meist nur noch Schneeketten. Das sind Netze aus Metall, die über die Reifen gezogen werden. Beim Fahren drückt sich das Metall in den Schnee hinein und gibt dem Rad einen festeren Halt. Bei geringem Fahrtempo ist es so möglich, die Berge sicher hoch und herunter zu kommen. Die Ketten sollten nicht zu locker an den Reifen sitzen, damit sie beim Fahren nicht gegen Autoteile schlagen, aber auch nicht zu fest, weil sie sonst reißen und ebenfalls etwas beschädigen könnten. Im Flachland mit weniger extremen Wetterbedingungen kommt man als Autofahrer zum Glück fast immer ohne Schneeketten aus. Aber gute Reifen speziell für den Winter sollten die Autos auch dort unbedingt haben.


Schneeketten kaufen
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Freitag, 27. Dezember 2019

Kfz-Versicherungen Kündigungsstichtag 30.11. ein Samstag - Kündigung rechtzeitig abschicken

Der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen am 30. November eines jeden Jahres fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es ist daher allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag spätestens am Mittwoch, den 26. November, schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax vorgenommen werden. Möglich wäre auch eine Kündigung per Email. Hier sollte man sich jedoch telefonisch rückversichern, ob die Email beim Versicherer angekommen ist und für eine Kündigung ausreicht.

Was ist zu beachtenDie meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer und die Kündigungsfrist wird gewahrt. Der Rückschein dient dem Versicherungsnehmer als Eingangsbestätigung. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden. Bei der Kündigung per Email hat man im Regelfall keinen rechtlich verwertbaren Nachweis über den Versand. Hier ist angeraten, den Versicherer telefonisch zu kontaktieren, ob die Email angekommen ist und zur Kündigung ausreicht.



Wann gelten Sonderkündigungsrechte
Von der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragserhöhungsbenachrichtigung z.B. erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderen Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich umsetzen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.

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Mittwoch, 25. Dezember 2019

Weltspartag - Sparer weinen und die Kreditnehmer feiern

Dieses Jahr am 30. Oktober 2019 ist wieder Weltspartag. Allerdings hat die 95 Jahre alte Idee mittlerweile vollends ihren Reiz verloren - zumindest für Sparer. Für jemand der dagegen einen Kredit aufnehmen will, der kann sich über die Minizinsen freuen. Denn die niedrigen Zinsen reduzieren die Darlehensrate. Doch auch bei laufenden Darlehen kann man sparen - was aber die wenigsten tun. Sparen - das Wort hatte früher einen fast magischen Klang. Das ist heute anders.

Das Sparschein schützt nur noch vor Strafzinsen der Bank
Bei einem Blick in die Sparbücher und Sparkonten wird vor allem eines deutlich, wie kläglich das Geld dort verzinst wird. Das Sparschwein als Symbol dieses Sparens ist mittlerweile - salopp gesagt - ein armes Schwein. Das Sparschein bietet zwar keinen Inflationsschutz, dafür aber einen Schutz vor den immer mehr um sich greifenden Strafzinsen bei den Banken.



Sparen kann man auch bei geliehenem Geld von der Bank
Clever sparen kann man aber auch durch eine Umschuldung eines laufenden Darlehens in neue Kredite mit einer geringeren Zinsbelastung - trotz möglicher Vorfälligkeitsentschädigungen. Denn aufgrund der mitunter enormen Zinsunterschiede zwischen altem und neuem Kredit, lassen sich bis Ende der Laufzeit ordentlich Zinskosten sparen. Insbesondere die Ratenkredite eignen sich bestens für eine Umschuldung. Denn Ratenkredite werden mit einer monatlich gleichbleibenden Rate innerhalb einer vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt und bieten dadurch eine hohe Planungssicherheit für das persönliche Budget. Bei langfristigen Ratenkrediten können sich die Zinsen innerhalb einiger Jahre durch die gefallenen Zinssätze so verändern, dass ein deutliches Sparpotential entsteht. Die durchschnittliche Laufzeit von Ratenkrediten beträgt vier Jahre. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage prüfen aber 71 Prozent der Kreditnehmer während dieser Zeit nicht, ob es möglich ist, zu einem günstigeren Kredit umschulden können. Dadurch wird bares Geld verschenkt. Denn Kredite sind heute günstiger als vor vier Jahren. Laut Bundesbank sind seit 2015 die Zinssätze von Ratenkrediten im Schnitt um bis zu 26 Prozent gesunken. Doch was ihre Kredite anbelangt, scheinen die Deutschen offensichtlich ein hohes Verharrungsvermögen zu besitzen. Denn laut Forsa-Umfrage hat fast jeder Deutsche (91 Prozent) während der Vertragslaufzeit schon einmal nach günstigere Telefon-, Strom- oder Internettarifen gesucht. Doch nur jeder Dritte informierte sich während der Laufzeit seines Kredits nach einer günstigeren Alternative.

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Montag, 9. Dezember 2019

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

Wenn man als Auto­fahrer eine Auto­versicherung abschließt, muss man die Frage beant­worten, wie viele Kilo­meter man pro Jahr fährt. Manche Versicherungskunden machen hier falsche Angaben, um den Beitrag zu drücken; andere vergessen einfach die aktuelle Jahreskilometerfahrleistung mit den angegeben Werten abzugleichen. Spätestens nach einem Schadens­fall kommt die Schummelei oder Nachlässigkeit raus. Dann verlangen die Versicherer nach­träglich Geld oder verhängen sogar eine Vertrags­strafe.

Schummeln oder Nachlässigkeit kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor. Das Amts­gericht Heidenheim hat beispielsweise im Jahr 2008 eine Vertrags­strafe in Höhe von 500 Euro abge­segnet (Az. 8 C 711/08). In diesem Fall hatte der Fahrer als Jahreskilometer­leistung 12.000 Kilo­meter angegeben und diese „deutlich über­schritten“.

Informationspflicht als Versicherungsnehmer beachtenAls Versicherungsnehmer hat man Änderungen an den Vertragsbestandteilen unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei der Antragsstellung kann der Versicherte die Vertragsbedingungen einsehen und bestätigt dies dann auch mit seiner Unterschrift. Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über den Kilometerstand des Autos geben. Viele Versicherer führen mittlerweile regelmäßige Kundenabfragen durch, bei denen der aktuelle Kilometerstand mitteilt werden muss. Im dem Anschreiben fragen manche Versicherer nur den Kilometerstand ab, andere geben den aktuell zu zahlenden Beitrag mit an und teilen gleich den Vergleichsbeitrag mit, der bei einer Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Was geschieht, wenn man nicht antwortet?
Die Angaben kann der Versicherer verlangen, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Versicherten unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Wichtig ist, dass man auch antwortet, wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat. Auch dann ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hervor. Sollte man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die Antwort dem Versicherer zukommen lassen, wird für den Vertrag – rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt. Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, so ist man gut beraten, sich als Versicherter umgehend bei der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

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