Als Eigentümer einer Stromerzeugungsanlage, wie Photovoltaikanlage, eines Blockheizkraftwerkes oder Solar‑, Wind‑, Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wasserkraftwerke sowie Stromspeicher muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen werden. Für ältere Stromerzeugungsanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Stromerzeugungsanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Ansonsten droht den Betreibern der Anlage ein Zahlungsstopp für den eingespeisten Strom. Wird eine Registrierung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgenommen, stellt dies laut Gesetzgeber sogar eine Ordnungswidrigkeit seitens des verantwortlichen Betreibers dar (§ 21 MaStRV). Dieses Register - www.marktstammdatenregister.de - soll künftig einen umfassenden Überblick über Anlagen und Akteure des Strom- und Gasmarktes geben.
Eigentümer älterer Anlagen müssen aktiv werden
Während
Eigentümer von Anlagen, welche ab Juli 2017 in Betrieb gingen,
verpflichtet waren, diese innerhalb von vier Wochen bei der
Bundesnetzagentur registrieren zu lassen, müssen jetzt auch die Besitzer
älterer Anlagen nachziehen. Wer gegen die Registrierungspflicht
verstößt, und seine Anlage nicht bis zum 31. Januar anmeldet, riskiert
ein Bußgeld und den Verlust der Einspeisevergütung. Auch alle
Eigentümer, die Solaranlagen auf ihren Immobilien installiert haben und
diese beim Photovoltaik-Meldeportal (PV-Meldeportal) der
Bundesnetzagentur angemeldet haben, sollten aktiv werden. Weil aus
Datenschutzgründen nicht alle Informationen aus dem PV-Meldeportal, dem
Vorgänger des Marktstammdatenregisters, mit umziehen durften, müssen nun
eventuell Daten vervollständigt werden. Auch in diesem Fall gilt der
Stichtag 31. Januar 2021. Ein Blick in das individuelle Benutzerkonto im
Marktstammdatenregister gibt den betroffenen Eigentümern Aufschluss
darüber, in wie weit sie aktiv werden müssen.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Bei
dem Marktstammdatenregister (MAStR) handelt es sich um das zentrale
Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen
Strom- und Gasmarktes und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im
Februar 2019 startete das für die Registrierung vorgesehene
Internetportal der Meldestelle und löste die alten Anmeldeformalitäten
ab. Auch ältere Anlagenbetreiber, welche ihre Anlagen schon einmal im
PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen
die Solarstromanlagen im Marktstammdatenregister registrieren, bzw.
übertragene Daten prüfen und eventuelle vervollständigen. Eine
automatische komplette Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur
in das Register erfolgt aus Datenschutzgründen nicht. Sogar Anlagen,
die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet
werden. Erreichen kann man das Marktstammdatenregister unter der
folgenden Internetseite: www.marktstammdatenregister.de
Wie erfolgt die Registrierung?
Die
Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für
jede Anlage erforderlich. Im Marktstammdatenregister können Sie sich
online registrieren. Dies erfolgt in drei Stufen:
- Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
- Registrierung des Anlagenbetreibers
- Registrieren der Anlagen
Bei Fragen zum Marktstammdatenregister oder der Nutzung Erneuerbarer Energien können unabhängige Energieberater weiterhelfen. Bei technischen Problemen mit dem MaStR-Portal kann sich der Betreiber direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Wer finanzielle Unterstützung beim Bau einer Solaranlage sucht, kann sie bei der KfW beantragen. Die Förderbank hat das Programm Erneuerbare Energien „Standard" aufgelegt. Hier finden Sie dazu Informationen.
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