Die Grüne Karte begleitet den Autofahrer seit über einem halben Jahrhundert als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Bisher war sie seit 1965 nur auf grünem Papier gültig - doch das ändert sich jetzt! Die Kfz-Versicherer haben der Grünen Versicherungskarte zum 1. Juli 2020 einen neuen Anstrich gegeben und auf die neue "Weiße" Grüne Versicherungskarte umgestellt. Für Versicherer und Autofahrer hat der Farbwechsel viele Vorteile. Die Kfz-Versicherer können die neue Grüne Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken und der Versicherungsnehmer kann die Karte dann selbst ausdrucken. Erste Informationen dazu sind nachfolgend hier zusammengestellt.
Wozu gibt es die Grüne Karte?
„Internationale
Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ - so ist der offizielle Name
der Grünen Karte. Diese gibt es aktuell in 48 Ländern und gilt als
Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist
die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz
vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht
verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr
hilfreich sein. Denn auf ihr findet die Polizei schnell alle
wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den
Fahrzeughalter. Deshalb die Empfehlung: In den Auslandsurlaub mit dem
eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer dabei sein.
In diesen Ländern gilt die Grüne Karte:
Hier ist eine Einreise ohne Grüne Karte möglich
In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen.
- Alle EU-Staaten
- Island
- Norwegen
- Liechtenstein
- Kroatien
- Andorra
- Monaco
- San Marino
- Serbien
- Schweiz
Hier ist die Grüne Karte bei Einreise Pflicht
Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder:
- Albanien
- Aserbaidschan
- Bosnien-Herzegowina
- Iran
- Israel
- Marokko
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Russland
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Weißrussland
Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit dem ausstellenden Versicherer Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden.
Ab wann tritt die Änderung in Kraft?
Schon
seit dem 1. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier
gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch:
Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem
Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 wird das weiße Papier dann zur
Pflicht. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten
in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Die Versicherer können
zukünftig eine neue Grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.
Was ändert sich für den Versicherungsnehmer?
Erstmal
gar nichts. Bereits ausgestellte Grüne Karten können bis zum
Auslaufdatum weiterhin genutzt werden. Braucht man eine neue
Versicherungskarte, kann diese weiterhin uneingeschränkt beim
Versicherer beantragt werden. Während der Übergangszeit vom 1. Juli bis
Ende 2020 geben Kfz-Versicherer die Nachweise sowohl auf dem klassischen
grünen als auch auf dem neuen weißen Papier aus. Danach werden neue
Karten in Deutschland ausnahmslos auf weißem Papier ausgestellt. Schnell
verschwinden wird das Grün aber nicht: Bestehende Karten können bis zum
Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, manche Partnerländer
werden die Karte künftig parallel auf grünem und auf weißem Papier
ausstellen.
Grüne Karte behält weiter ihren Namen
Unverändert bleibt trotz der neuen Papierfarbe der Name des
Versicherungsnachweises - auch die grenzüberschreitende Vereinbarung,
die derzeit 48 Länder umfasst, wird weiterhin das Grüne-Karte-System
bleiben.
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