Dienstag, 1. Oktober 2019

Solaranlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Wenn man ein Besitzer von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen ist, sollte man die Anlage regelmäßig überprüfen. Diese Empfehlung gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin an Photovoltaikanlagenbesitzer. Damit möglichst viel aus den Sonnenstrahlen herausgeholt werden kann muss , die Anlage einwandfrei funktionieren. Wenn die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren liegt, sollte man einen Experten mit hinzuziehen. Als Hausbesitzer kann man vom Boden die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann man prüfen, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Fachmann hinzuzieht.

Stimmt der Ertrag?
Als Photovoltaikanlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Hier kann man ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Wenn es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommt, sollte man der Sache umgehend auf den Grund gehen.


Sind die Module kaputt?
Die verschiedenen Jahreszeiten hinterlassen auf den Solarmodulen ihre Spuren. Durch Schnee oder durch Äste, Laub und Hagel auf der Photovoltaikanlage können Schäden eintreten. Daher sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden überprüfen. Selbst auf das Dach zu steigen, ist gefährlich und nicht jedermanns Sache. Mit dem fotografieren der Solarmodule vom Boden aus, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind.

Liegt Schmutz auf der Anlage?
Das Regenwasser schwämmt in der Regel den meisten Schmutz von den Solarmodulen. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen haften. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro liegen. Die Kosten sind zwar von der Steuererklärung als Betriebskosten absetzbar, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Wird alles herausgeholt?
Die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage wird bei der Inbetriebnahme vom Installateur der Anlage gemessen. Es ist sinnvoll, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie zum Beispiel Kabelschäden gefunden werden.

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Donnerstag, 26. September 2019

Fahrradpass als App immer dabei

Die deutschen Polizeidienststellen registrieren jährlich bundesweit mehr als 300.000 gestohlene Fahrräder. Wenn die Fahrrad-Daten in einem Fahrradpass dokumentiert wurden, kann die Polizei gefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer problemlos wieder zurückgeben. Deshalb ist es wichtig, dass man sich einen Fahrradpass zulegt. Früher war dies ein kleines Faltblatt oder ein Karte und im Smartphone-Zeitalter gibt es diesen auch als App.

Was steht im FahrradpassIn den Fahrradpass kommen alle wichtigen Informationen zum Fahrrad und dem Besitzer, wie Rahmennummer Codierung , Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass sollte dann sicher aufbewahrt werden. Dies empfiehlt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart. Den Fahrradpass gibt es beispielsweise bei den Fahrradhändlern und der Polizei.




Wer ein Smartphone hat, kann den Fahrradpass der Polizei auch als App nutzen. Die App gibt es kostenlos für das iPhone/iPad im AppStore und für Androidgeräte im Google-Play-Store. In der App können dann alle Daten zur Identifizierung des Fahrrades und für die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer gespeichert werden. Dies sind Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos. Der Vorteil der App: Sämtliche Daten können ausgedruckt und im Notfall per Mail sofort an die zuständige Polizei oder die Versicherung verschickt werden. Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Fahrräder über die App problemlos verwalten und als Radbesitzer hat man die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Mehr Informationen zur Fahrradpass-App
Auf eine individuelle Fahrradkennzeichnung achtenDamit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem Besitzer schnell zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung hilfreich. In Deutschland haben viele verkaufte Räder eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, könnten ein Fachmann oder die Radbesitzer selbst eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren. „Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers", erläutern die Fachleute von der Polizei. Im Fachhandel könnten Besitzer erfahren, wo sie ihr Rad codieren lassen können.

Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?


Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Es werden Empfehlungen zur Auswahl des Fahrradschlosses, zum Führen eines Fahrradpasses, zur Codierung oder sonstigen Kennzeichnung eines Fahrrads sowie zur Sicherung einzelner Fahrradteile gegeben. Im hinteren Teil des Faltblatts befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.


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Dienstag, 10. September 2019

Es reicht schon ein einziger Autounfall

Bei einem Autounfall können sehr schnell hohe Kosten entstehen. Deshalb hat man seine Autoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Wenn man jedoch mehrfach in Unfälle verwickelt ist, dann kann die Autoversicherung den Vertrag innerhalb kurzer Zeit kündigen. Die Versicherung stellt die gezahlten Schadenbeträge gegen die gezahlten Beiträge ins Verhältnis und wenn die gezahlten Schadenbeiträge überwiegen, wird sich der Versicherer mit einer Kündigung vom Vertrag trennen.

Die Probleme fangen dann erst an
Es ist immer ein gutes Gefühl, bei einem Autounfall ausreichend versichert zu sein. Wer aber zu oft in Unfälle verwickelt ist, dem kann innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens von seiner Versicherung gekündigt werden. Nach drei Unfällen wird es normalerweise für den Versicherten eng, denn die Versicherung braucht in ihrer Begründung nur auf die Unfallhäufigkeit verweisen. Es kann aber auch schon ein Unfall ausreichen, um gekündigt zu werden. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn man gerade den Versicherer gewechselt hat. Es wurde dann vielleicht nur einen Beitrag bezahlt und die Schadensumme ist aber um ein vielfacheres höher. Deshalb sollte man nicht ständig wegen kleineren Beitragseinsparungen den Versicherer wechseln. Je länger man bei einem Versicherer ist, um so mehr Beiträge hat man bezahlt, die sich dann positiv gegenüber den Schadenaufwendungen auswirken.

Wenn der Versicherer kündigt ist man "gebrandmarkt"
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat, dann gibt es dass Problem, dass man als Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" ist. Denn die Versicherungsgesellschaften informieren sich zum einen über solche Vorfälle gegenseitig. Zum anderen muss bei einem neuen Autoversicherer im Antrag angegeben werden, ob der Vorvertrag von einem selbst oder von der Versicherung gekündigt wurde. Wer hier schummelt, kann sehr schnell mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden.



Keinen oder nur einen reduzierten Versicherungsschutz
Manche Autoversicherungen, lehnen Kunden mit Vorschäden generell ab oder es werden nicht alle Konditionen angeboten, die der Versicherte bisher hatte. Dies kann beispielsweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung sein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung könne, bis auf die alte Versicherung, keine andere Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Dennoch könne das Angebot teurer werden, da der Versicherer beispielsweise Aufschläge einberechnet. Es ist bei einer Kündigung ratsam, zunächst erst einmal darüber nachdenken, ob man wirklich eine Teil- oder Vollkasko benötigt. Wenn ja, dann ist es sinnvoll, die Angebote vieler Autoversicherer zu vergleichen und nach Rabatten zu fragen. Auch eine Anfrage beim bestehenden Autoversicherer sollte nicht vergessen werden, vielleicht ist es ja möglich, durch Herausnahme des schadenbelastenden Bereiches oder das akzeptieren eines Zuschlags die Kündigung wieder zurückzunehmen.

Unterschiede zwischen Direktversicherer und Serviceversicherer
Eine andere Möglichkeit nicht "gebrandmarkt" zu werden, ist die Kündigungsumkehr. Als Betroffener kann man seine Versicherung bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um dann den Vertrag selbst aufzulösen. Man wird dann nicht mehr als Unfallfahrer geführt. Allerdings klappt die Kündigungsumkehr nicht immer. Bei einem Direktversicherer wird man damit selten Erfolg haben. Bei einem Serviceversicherung mit einem persönlichen Berater stehen die Chancen weit aus besser, zu einer Kündigungsumkehr zu kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits dann zu kündigen, wenn man ahnt, dass eine Kündigung ins Haus stehen könnte. Bei drei Unfällen in Serie sollte man feinfühlig werden und aktiv werden. Auch wenn die Kündigung umgekehrt wurde, darf man bei einem neuen Vertrag nicht mogeln und muss mitteilen, ob man in Unfälle verwickelt war.

Wer über einen unabhängigen Makler seinen Vertrag abgeschlossen hat, profitiert davon, dass der Makler vorher über die anstehende Kündigung informiert wird. So hat man den Vorteil, dass die Kündigung gleich als Kunde veranlasst werden kann und man erspart sich die mühsame Kündigungsumkehr.

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Mittwoch, 28. August 2019

Versicherungslücke kann Hausbesitzer ruinieren

In Deutschland kaufen viele ein Haus oder eine andere Immobilie. Doch nur ein Drittel versichert sein Wohneigentum gegen Elementarschäden. Das Auto, auch Haustiere und die Gesundheit wird versichert – doch man vergisst oft, die Immobilie richtig zu versichern. Von allen Hausbesitzern haben nur 80 Prozent ihre Immobilie richtig versichert. Dies wurde in einer Studie vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zusammengefasst. Somit ist jeder fünfte Eigentümer eines Hauses nicht richtig gegen Wasser-, Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden versichert und setzt sich somit (mit seiner Familie) dem Ruin seiner Existenz aus.

Naturgewalten können auf jedes Haus einwirken
Von allen Eigentümern haben nur ein Drittel hier gegenwärtig eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Diese nämlich deckt beispielsweise Erdbebenschäden, Erdrutsche, Schneedruck und Starkregen ab. Eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenschutz einbezieht, ist noch nicht einmal besonders teuer. Ein Haus, welches sich über 150 Quadratmeter Wohnfläche erstreckt, würde bei einer solchen Versicherung völlig neu errichtet – und im höchsten Falle ergeben sich Jahresbeiträge, die in Dresden mitunter nicht 120 Euro übersteigen und in Köln durchaus an 200 Euro angrenzen können. Der Versicherungsbeitrag im Zusammenhang einer Immobilie hängt immer davon ab, wie hoch sich der Tarifspiegel der Bauunternehmen in einer bestimmten Region jeweils befindet. Allerdings bieten Versicherungen in extrem hochwassergefährdeten Regionen eine Elementarschadenschutzpolice entweder gar nicht oder nur gegen eine hohe Eigenbeteiligung an. Nach GDV-Angaben sind jedoch nur rund ein Prozent aller Immobilien in Deutschland davon betroffen.

Elementarschadenstatistik 2008 bis 2013

Viele Hausbesitzer sind nicht richtig oder unterversichertOb ein Haus gegen Hochwasser versicherbar ist, lässt sich mit einem Anruf bei der Versicherung feststellen. Die Versicherungen haben ganz Deutschland in einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) katalogisiert. Bei den meisten Versicherungsnehmern fehlt der Versicherungsschutz jedoch nicht völlig. Sondern es ergibt sich das Problem, dass die Hausbesitzer unterversichert sind. Es nützt nichts, einen Versicherungsvertrag über eine Summe abzuschließen, der nicht eine vollständige Schadensbehebung im Ernstfall abdeckt. Es ist somit wichtig, sich über veränderte Immobilienpreise zu informieren und nicht auf einer veralteten Basis eine Gebäudeversicherung für ein Objekt zu belassen. Jedoch ändert sich nicht nur die Marktlage an sich, auch die Aus- bzw. Anbauten am eigenen Haus bzw. Grundstück können die Basis für einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag modifizieren. Umgehend sind somit Versicherungssummen den entstandenen Wertveränderungen anzugleichen. Bei jeder Versicherung kann mit einem Fragebogen schnell der aktuell richtige Versicherungswert berechnet werden.
Kurz gesagt: Eine Versicherung ist für Sie ein grundlegender und unvermeidlicher Schutz – wenn die Verträge mit den aktuellen Werten übereinstimmen.

Elementarschadenversicherung im Überblick

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Montag, 12. August 2019

Urlaubscheckliste - Prüfen, abhaken und einpacken

Die diesjährige Urlaubssaison hat wieder begonnen und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Und alles am besten ohne lästigen Sonnenbrand.

Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht?
  • Sind Reisepass, Personalausweis und Kreditkarte noch gültig ?
  • Ist eine Schutzimpfung notwendig?
  • Wurde die Esta bereits erledigt? (Einreise in die USA)
  • Besteht eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung?
  • Welchen Versicherungsschutz beinhalten Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Ausland?
Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

zur Checkliste für Urlaubsreisen

Noch keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen?Es sind viele Menschen der Ansicht, dass man durch seine gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland abgesichert ist. Wozu sollte man da noch eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Es verhält sich tatsächlich wie folgt: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit der BRD vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung.

Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung los fliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.
  • Kostenrisiko Krankenrücktransport
  • Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht
Hier können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsschutz beantragen. Ausgewählt haben wir die Hanse Merkur Versicherung, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat. Dies wurde auch schon mehrfach von der Stiftung Warentest bestätigt.

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Montag, 8. Juli 2019

Auch im Urlaub gut geschützt

Dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden greift, ist vielen Versicherungsnehmern gar nicht bewusst. Denn: Auch das Hab und Gut, das im Urlaub mit dabei ist, gehört in der Regel zum Hausrat und ist deshalb zu den gleichen Konditionen geschützt, wie am Wohnort. Beachten muss man hier jedoch die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Tarife der Versicherungen, wodurch keine pauschale Aussagen möglich sind. Es ist deshalb sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen oder bei einem Neuabschluss die Leistungsunterschiede zu prüfen. Bestimmte Leistungen gelten weltweit, manche nur europaweit.

Zusätzlicher Schutz auf Reisen besteht bei einer Hausratversicherung beispielsweise auch bei:
  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
  • Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen
Private Haftpflicht bring Sicherheit
Ohne Einschränkungen gelten im Ausland auch die Privathaftpflicht-Tarife: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu fünf Jahre lang. Auch hier muss auf die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsbedingungen der Versicherer hingewiesen werden. Bei der Schadenregulierung können die Versicherten auch über Ländergrenzen hinweg auf ihren Versicherer zählen und müssen sich nicht selbst mit den Forderungen des Anspruchstellers, Sprachbarrieren oder der Gesetzeslage ihres Urlaubslandes befassen. Im Gegenteil: Gerade im Ausland sollten die Versicherungsnehmer nicht selbst in Vorleistung treten, sondern die Prüfung der Ansprüche und eine mögliche Regulierung den Experten der jeweiligen Versicherungen überlassen.

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Freitag, 14. Juni 2019

Privathaftpflicht - Ein regelmäßiger Vertragscheck ist zu empfehlen

Bietet die private Haftpflichtversicherung noch ausreichend Schutz? Diese Frage sollte man sich in regelmäßigen Abständen stellen. Denn bestehende Privathaftpflichtversicherungsverträge sind häufig veraltet und man ist mitunter nicht ausreichend versichert. Die Modernisierung und Technisierung zieht sich durch alle Lebensbereiche, wodurch es schnell zu Versicherungslücken kommt. Vor allem Verträge, die fünf Jahre oder älter sind, bieten zuweilen erheblich weniger Versicherungsschutz als aktuelle Angebote, denn neue Verträge bieten meist für einen geringen Mehrbeitrag mehr Schutz.

Meist bleibt die Versicherung jahrzehntelang zu veralteten Bedingungen bestehen
Die meisten Verbraucher schließen ihre erste Privathaftpflichtversicherung ungefähr im Alter von 20 Jahren mit Beendigung ihrer Berufsausbildung oder der Gründung ihres ersten eigenen Haushaltes ab. Danach wird diese Thema meist nie wieder angefasst, was bedeutet dass sinnvolle Marktinnovationen und Deckungserweiterungen meist nicht mit eingeschlossen sind. Es wird nicht bedacht, dass sich die Gefahren des täglichen Lebens und auch die Versicherungsleistungen in der Privathaftpflichtversicherung in der Zwischenzeit häufig erheblich verändert haben. Dies gilt gerade im Hinblick auf die zunehmende Nutzung neuer Technologien und der Mobilisierung unserer Gesellschaft. Es entwickeln sich dadurch immer neue Haftpflichtrisiken, welche der Verbraucher in seinem Privathaftpflichtvertrag berücksichtigen sollte. Moderne Privathaftpflichtverträge enthalten eine Vielzahl an Leistungen, welche oftmals in älteren Versicherungsverträgen nicht abgedeckt sind.



Gefälligkeitshandlungen und Leihgaben
Darunter versteht man unter anderem Gefälligkeitsschäden sowie die Mitversicherung geliehener Sachen. Die Rechtsprechung sieht in einem Falle von Gefälligkeitshandlungen einen stillschweigenden Haftungsverzicht vor, vorausgesetzt es handelt sich um eine einfache Fahrlässigkeit. Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass bei einem Umzug einer der Helfer aus dem Freundeskreis stolpert und hierbei die teure Spiegelreflexkamera des Umziehenden beschädigt. Dann bleibt nicht nur der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen, sondern auch das persönliche Verhältnis zwischen Verursacher und dem Geschädigtem kann dadurch nachhaltig beeinträchtigt werden. Ein weiteres Beispiel sind Schäden mit geliehenen Sachen. Man geht immer davon aus, dass derjenige, der sich einen Gegenstand leiht, ebenso mit diesem umgeht, als wäre es sein eigener. Das ist auch der Grund, weshalb in vielen alten Privathaftpflichtversicherungen die Schäden an geliehenen Sachen wie Eigenschäden betrachtet werden und somit kein Versicherungsschutz besteht. Es beginnt mit der ausgeliehenen Bohrmaschine im Baumarkt und geht weiter bis zum ausgeliehenen E-Bike im Urlaub. Vielfach macht man sich keine Gedanken darüber, wie diese Sachen bei einer Beschädigung ersetzt werden. Meistens ist die Annahme die, dass man ja eine Privathaftpflichtversicherung habe und ist dann auf die Versicherung entsprechend schlecht zu sprechen, wenn die Schadenregulierung abgelehnt wird. Hier ist man auch als Versicherter gefordert, für aktuelle Versicherungsbausteine zu sorgen.

Forderungsausfalldeckung
Erst in den letzten Jahren hat die Forderungsausfalldeckung als ein wichtiger Baustein den Einzug in die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung gefunden. Als Versicherungsnehmer bekommt man hier von seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung Leistungen, wenn der eigentliche Schadenverursacher mittellos beziehungsweise von diesem keine ausreichende Leistung zu erwarten ist. Vor allem im Bereich der Personenschäden mit gegebenenfalls sehr hohen Entschädigungsansprüchen ist diese für den Versicherungsschutz in einer guten Privathaftpflichtversicherung unabdingbar, vor allem wenn auch vorsätzliches Handeln des Schädigers mitversichert ist. Viele denken hier meist nur an einmalige Schäden. Häufig ist es bei Personenschäden aber so, dass es zu lebenslangen Rentenansprüchen gegen den Schädiger kommt und diese können sich beispielsweise in 30 Jahren zu einem sehr großen Betrag summieren, was dann zu finanziellen Ausfällen beim Schädiger führen kann.

Drohnendeckung
In älteren Privathaftpflichtversicherungsverträgen ist dieses neue Risiko gar nicht und in aktuellen Verträgen nur selten versichert ist. Was früher beispielsweise das Modellflugzeug war, ist heute der Multicopter. Ein “Spielzeug” für Jedermann und weltweit wurden im Jahr 2015 rund 6,4 Millionen Einheiten dieser unbemannten Fluggeräte zu zivilen Zwecken verkauft. In Deutschland gibt es Laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) zur zeit ca. 400.000 Stück. Die Verwendung der Drohnen ist vielseitig und geht von der privaten Nutzung in der Freizeit, über Aufnahmen für Film und Fernsehen bis zu Vermessungen oder Dokumentation von Schäden für Versicherungen. Jedoch steigt auch mit der Anzahl der Drohnen das damit einhergehende Risiko. Laut der Deutschen Flugsicherung, haben sich die gemeldeten Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen von 2015 auf 2016 mehr als vervierfacht. Deshalb besteht nicht ohne Grund eine gesetzlich geregelte Versicherungspflicht für nahezu alle Luftfahrzeuge, was die Drohnen durch die neue Drohnenverordnung miteinschließt. Ist dieses Risiko von den Drohnenbesitzern überhaupt versichert, dann wird der Versicherungsschutz oftmals nur auf Deutschland beschränkt. Was liegt jedoch näher als das neue “Spielzeug” auch mit in den Urlaub zu nehmen? Hier ist zu empfehlen, auf einen Anbieter zu achten, der bei seiner Drohnenversicherung auch den Versicherungsschutz im Ausland einschließt.

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