Mittwoch, 30. Oktober 2024

Den Schimmelpilz nicht einladen - Richtig lüften und heizen

 Gerade im Winter entstehen in vielen Gebäuden schwarze Schimmelflecken am Fenstersims oder in der Zimmerecke. Der Grund dafür können bauliche Mängel oder eine unzureichende Belüftung und/oder Beheizung sein, wodurch es zu einer hohen Luftfeuchtigkeit kommt. Mit einem Hygrometer kann man den Luftfeuchtigkeitswert messen und gut überwachen. Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) hat nun 8 digitale und 6 analoge Hygrometer verschiedener Preisklassen getestet.

Zu hohe Luftfeuchtigkeit kann gerade im Winter für schwarze Flecken sorgen

Schimmel ist unangenehm und gesundheitsschädlich. Im Winter wird der Pilz teilweise geradezu eingeladen, sich zu Hause breitzumachen. Wenn man beispielsweise durch falsches lüften für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit im Zimmer sorgt, bietet man dem schwarzen Geflechten perfekte Wachstumsbedingungen. Dies muss nicht sein, denn die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit kann einfach mit einem Hygrometer vorgenommen werden. Dies sind kleine analoge oder digitale Geräte, mit denen die Werte im Haus gemessen und überwacht werden. Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) hat in einem Test verschiedene Geräte ein Jahr lang verglichen und ist zum Teil zu überraschenden Ergebnissen gekommen.

Zu den Testsiegern gehören Geräte für unter zehn Euro

Die digitalen Modelle schnitten von den getesteten Geräten am besten ab. Beim Testsieger gab es lediglich eine Abweichung von maximal 0,4 Prozent und beim schlechtesten Gerät von 4,4 Prozent bei der relativen Feuchte. Die Abweichungen bei den digitalen Geräten ist somit so gering, dass sie irrelevant sind. Bei den analogen Geräten schnitt das Profigerät mit 2,9 Prozent Abweichung am besten ab. Bei den schlechtesten Modellen gab es Unterschiede von bis zu 17 Prozent. Die ist für die Praxis schon problematisch. Entscheidend für gute Messergebnisse bei den analogen Geräten ist eine richtige Kalibrierung. Da dies teilweise Fachwissen und auch Messgeräte erfordert, sind die digitalen Geräte bedenkenlos dem Verbraucher zu empfehlen.

Hier kommen Sie zum Testbericht

Luftfeuchtigkeit im Haus sollte nach Expertenansicht zwischen 40 und 60 Prozent liegen

Die Empfehlung vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) ist, dass im Winter bei geringen Außentemperaturen die Luftfeuchte weniger als 50 Prozent betragen sollte, 40 Prozent sind besser. Abweichende Werte auf einem Hygrometer von 10 bis 17 Prozent machen deshalb einen erheblichen Unterschied aus. Das Problem mit Schimmel ist aber nicht nur ein Winterthema, denn die Sporen von Schimmelpilzen befinden sich immer und überall in der Luft. Damit Schimmel wirklich gut wachsen kann, wird eine dauerhaft eine hohe Luftfeuchtigkeit von über 80 Prozent benötigt.

Da die Luftfeuchtigkeit in einem Zimmer nicht an jeder Stelle gleich hoch ist, sollte man beachten, dass wenn beispielsweise Werte in der Raummitte von 24 Grad und einer relativen Luftfeuchte von 60 Prozent vorhanden sind, es an den kalten Außenwänden des Zimmers 20 Grad und eine höhere Luftfeuchte geben kann. Wird dann über längere Zeit nicht gut weggelüftet, kann Schimmel wachsen. Sichtbar wird dies im Winter vor allem an oberen Zimmerecken, wo sich die Luft trotz Lüftens grundsätzlich eher staut.

Hygrometer in der Raummitte aufzustellen

Durch die Bewegung der Luft erzielt man in der Raummitte die beste Relevanz. Wegen den leicht überschrittenen Hygrometer-Werten braucht man jedoch nicht in Panik zu verfallen. Experten gehen davon aus, dass Schimmel erst bei 80 Prozent Luftfeuchtigkeit über sechs Tage bei täglich sechs Stunden wächst. Wird also dauerhaft zu wenig lüftet, wird das Risiko des Schimmelbefalls relevant.

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Mittwoch, 9. Oktober 2024

Herbstlaub – Wer muss die Blätter auf Gehwegen und Straßen beseitigen?

 Der Herbst bringt mit seinen bunten Blättern viel Farbe in die Natur und die Gärten. Doch wenn die Blätter von den Bäumen fallen, ist die Laubentsorgung oft ein Streitpunkt. Die Folgen des Herbstes beschäftigen deshalb immer wieder die Gerichte. Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) RheinlandPfalz/Saarland informiert darüber, welche Pflichten Eigentümer oder Mieter haben.

Der Vermieter kann die Aufgabe an den Mieter übertragen

Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers beziehungsweise des Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. Diese Aufgabe gibt sie jedoch in der Regel über eine Satzung direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.

Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich dem Mieter übertragen, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Weiterhin muss durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung die Übertragung geregelt sein und er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt.

Laubentsorgung im Herbst: Wer in der Pflicht steht und Räumpflicht „in üblichem Maß"

Wann ist das Laub täglich zu beseitigen? Wolfgang Ries, stellvertretender Vorstand des VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland: „Die Laubentsorgung muss natürlich zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Oft übergeben Eigentümergemeinschaften das Laubräumen an einen externen Dienstleister, dieser wird über die Jahresabrechnung verrechnet und die Bewohner müssen sich um nichts kümmern."

Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen circa 6:30 und 21:00 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Wenn es etwa durch nasses Laub zum Sturz kommt, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten. Fußgänger haben sich aber bei herbstlicher Witterung auch vorsichtig zu verhalten, denn sie müssen sich darauf einstellen, dass es im Herbst durch Blätter rutschig werden könne. Eine Reinigung der Wege durch Grundstücksbesitzer könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters reguliert den Schaden, auch wenn der Mieter für das Räumen zuständig war. Die Versicherung wird aber versuchen, sich das Geld beim Mieter zurückzuholen. Wenn er Glück hat, übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung dann den entstandenen Schaden. Wohnt man selbst als Eigentümer im Objekt, dann ist die Privathaftpflichtversicherung für eine Entschädigung zuständig.

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Dienstag, 1. Oktober 2024

M+S-Reifen ohne Winterreifenstatus: "Alpine"-Symbol ab 1. Oktober 2024 Pflicht

 Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Winterreifen: Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch + Schnee) gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht länger als Winterreifen. Schon seit dem 1. Januar 2018 reicht die Kennzeichnung M+S ("Matsch und Schnee") für Ganzjahresreifen nicht mehr für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. Seitdem ist bei Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol („Alpin-Symbol“) zwingend erforderlich. Eine Übergangsfrist galt nur für vor dem 31. Dezember 2017 produzierte Reifen mit M+S-Symbol – die nun am 30. September 2024 endet. Entsprechend stellt die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen ab Oktober 2024 eine Ordnungswidrigkeit dar.  

Bei winterliche Straßenverhältnissen haben MS-Reifen keinen Winterreifenstatus mehr

Obwohl die Verwendung von M+S-Reifen nicht generell verboten ist, werden sie aber ab Oktober 2024 wie Sommerreifen behandelt. Fährt man bei Eis oder Schnee mit diesen Reifen, muss zukünftig mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg gerechnet. Auch für den Versicherungsschutz können die M+S-Reifen in diesen Fällen erhebliche Folgen haben. So kann die Kaskoversicherung, welche für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die Schadenleistungen unter Umständen reduzieren oder sogar komplett verweigern.-Dagegen bleibt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit M+S oder anderen Sommerreifen unterwegs ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung eines Schaden vom Unfallgeschädigten.

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Versicherungsschutz jedoch nur in Einzelfällen gefährdet

Während der Verstoß gegen die Neuregelungen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann, hat das Verbot in der Regel keine Auswirkung auf den Kfz-Versicherungsschutz. Allerdings nur dann, wenn der Versicherer in der Kaskoversicherung bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Allerdings können sich in Einzelfällen veränderte Bewertungsmaßstäbe durch die Neuregelungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der Verkehrsbehörden, sind Nachteile für den Versicherungsschutz in solch einen Fall jedoch eher unwahrscheinlich, denn die falsche Bereifung muss nachweislich für den Versicherungsfall ursächlich sein. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit Vertragsbedingungen der persönlichen Autoversicherung auseinander zu setzen, wie der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" behandelt wird, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Eine Pflicht, sein Auto für einen bestimmten Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Wer keine Winterreifen hat, muss bei winterlichen Straßenverhältnissen aber sein Auto stehen lassen. Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergzacken) als gesetzliches Erkennungsmerkmal, woraus resultiert das Reifen, die kein Alpine-Symbol haben auch keine Winterreifen sind.

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