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Freitag, 13. Dezember 2024

Für teure Musikinstrumente ist eine Spezial-Versicherung sinnvoll

 Wenn die eigenen Kinder musizieren, ist dies eine schöne Beschäftigung. Bei bestimmten Musikinstrumenten, beispielsweise einer Geige, kann dies auch ganz schön teuer sein. Deshalb sollte man auch daran denken, wenn das wert­volle Instrument einmal kaputt ­geht, vergessen oder gestohlen wird. Mit speziellen Versicherungen für Musik­instru­mente kann man einen Rund­umversicherungsschutz bekommen.

Spezieller Versicherungsschutz zu empfehlen

Nach einem aktuellen Tarifvergleich rät auch Stiftung Warentest, für teure Musikinstrumente eine Extra-Versicherung abzuschließen und so einem finanziellen Verlust bei Diebstahl, Transportschäden, Vergess­lich­keit oder anderen Beschädigungen vorzubeugen. Auch für Familien mit Kindern kann dies sinnvoll sein und sich im Schadensfall als einzig richtige Lösung erweisen. Das Besondere: Der Versicherer zahlt im Rahmen einer „Allgefahren­deckung“. Sie umfasst Beschädigungen, Diebstahl, Abhanden­kommen und eben auch Liegenlassen. Wenn der Musikschüler gedanken­verloren seine Gitarre im Zug vergisst, ist das nicht grob fahr­lässig, sondern eine Unacht­samkeit – ein menschlicher Fehler, der im Alltag nun mal passiert.

Nur mit Spezial-Versicherungen richtig abgesichert

Da die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, auch wenn das Instrument in der eigenen Wohnung beschädigt wird, ist eine Kostenübernahme ohne einen zusätzlichen Vertrag ausgeschlossen. Ein Instrument im Wert von 2.000 Euro lässt sich schon ab einem Jahresbetrag von 30 - 135 Euro zum Neuwert versichern. Eine Band mit einem Equipment von 20.000 Euro Wert genießt den vollen Versicherungsschutz für 500 - 700 Euro Jahresbeitrag.

Mit der Allgefahren­deckung bieten Musik­instru­menten­versicherungen einen weit­gehenden Schutz. Er gilt sogar, wenn man kurz­fristig sein Musikinstru­ment einem Bekannten ausleiht. Ausgenommen sind nur die Risiken, die extra im Vertrag stehen. Es sind eher Selbst­verständlich­keiten wie Vorsatz, Verschleiß, Krieg und Atom­katastrophen. Auch leichte Schrammen sind mitunter ausgeschlossen.

Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben diese Musik­instru­menten­-Versicherungen in ihrem Angebot. Marktführer im Bereich Versicherung für Instrumente ist laut Stiftung Warentest die Marke Sinfonima der Mannheimer Versicherung. Statt einen Einzel­vertrag abzuschließen, kann man sich auch einem Gruppen­vertrag anschließen. Solche Gruppen­verträge bieten viele Vereine, Verbände oder Musikschulen an.

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Dienstag, 1. Oktober 2024

M+S-Reifen ohne Winterreifenstatus: "Alpine"-Symbol ab 1. Oktober 2024 Pflicht

 Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Winterreifen: Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch + Schnee) gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht länger als Winterreifen. Schon seit dem 1. Januar 2018 reicht die Kennzeichnung M+S ("Matsch und Schnee") für Ganzjahresreifen nicht mehr für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. Seitdem ist bei Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol („Alpin-Symbol“) zwingend erforderlich. Eine Übergangsfrist galt nur für vor dem 31. Dezember 2017 produzierte Reifen mit M+S-Symbol – die nun am 30. September 2024 endet. Entsprechend stellt die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen ab Oktober 2024 eine Ordnungswidrigkeit dar.  

Bei winterliche Straßenverhältnissen haben MS-Reifen keinen Winterreifenstatus mehr

Obwohl die Verwendung von M+S-Reifen nicht generell verboten ist, werden sie aber ab Oktober 2024 wie Sommerreifen behandelt. Fährt man bei Eis oder Schnee mit diesen Reifen, muss zukünftig mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg gerechnet. Auch für den Versicherungsschutz können die M+S-Reifen in diesen Fällen erhebliche Folgen haben. So kann die Kaskoversicherung, welche für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die Schadenleistungen unter Umständen reduzieren oder sogar komplett verweigern.-Dagegen bleibt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit M+S oder anderen Sommerreifen unterwegs ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung eines Schaden vom Unfallgeschädigten.

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Versicherungsschutz jedoch nur in Einzelfällen gefährdet

Während der Verstoß gegen die Neuregelungen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann, hat das Verbot in der Regel keine Auswirkung auf den Kfz-Versicherungsschutz. Allerdings nur dann, wenn der Versicherer in der Kaskoversicherung bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Allerdings können sich in Einzelfällen veränderte Bewertungsmaßstäbe durch die Neuregelungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der Verkehrsbehörden, sind Nachteile für den Versicherungsschutz in solch einen Fall jedoch eher unwahrscheinlich, denn die falsche Bereifung muss nachweislich für den Versicherungsfall ursächlich sein. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit Vertragsbedingungen der persönlichen Autoversicherung auseinander zu setzen, wie der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" behandelt wird, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Eine Pflicht, sein Auto für einen bestimmten Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Wer keine Winterreifen hat, muss bei winterlichen Straßenverhältnissen aber sein Auto stehen lassen. Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergzacken) als gesetzliches Erkennungsmerkmal, woraus resultiert das Reifen, die kein Alpine-Symbol haben auch keine Winterreifen sind.

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Donnerstag, 2. Mai 2024

Cannabis am Steuer: Welche Folgen hat dies für die Kfz-Versicherung

 Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Da die Wirkung je nach Droge und Konsument ganz unterschiedlich ausfallen kann, lassen sich pauschale Grenzwerte nicht definieren. Klar ist: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.

Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes fragen sich viele: Was gilt eigentlich im Straßenverkehr? Und welche Auswirkungen hat Cannabis-Konsum auf den Kfz-Versicherungsschutz? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Seit 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft

Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau zum Eigenkonsum, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Mit der Legalisierung soll der in den letzten Jahren immer stärker zugenommene Erwerb vom Schwarzmarkt entkoppelt und somit der Gesundheitsschutz erhöht, die Aufklärung und Prävention gestärkt sowie die Drogenkriminalität eingedämmt werden. Geplante Evaluationen sehen vor, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten von Minderjährigen und auf die organisierte Kriminalität zu prüfen.

Diese Regeln gelten derzeit im Straßenverkehr

Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum drohen beim Führen eines Kraftfahrzeugs Sanktionen. Interessanter Fakt: Die Toleranzgrenze ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung, ist jedoch nicht gesetzlich reguliert. Dies soll nun bald geändert werden. Vorgeschlagen wurde dafür eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter, da ab diesem Wert nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kfz „nicht fernliegt“. Mit Blick auf mögliche Strafen zeigt sich bereits jetzt: Drogen- und Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehr sehr ernst genommen.

So richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem danach, wie oft das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt wurde:

  • 1. Mal - rund 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
  • 2. Mal - rund 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
  • 3. Mal - rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Zudem kann eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, das Freiheitsstrafen mit sich ziehen kann.

Was gilt in der Kfz-Versicherung?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers und nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress
  • Kaskoversicherung kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent
  • Fahrerschutzversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren

Neben Geldbußen und Führerscheinentzug hat missbräuchlicher Drogenkonsum auch klare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Denn ist der Versicherungsnehmer aufgrund des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Diese Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherung, den Schutzbrief sowie den Fahrerschutz.

Wir empfehlen: Autofahrer sollten auf den Konsum von Cannabis vollständig verzichten. Denn die Überschreitung des derzeit niedrigem Toleranzwertes ist auch noch viele Tage nach dem letzten Konsum möglich – und Fahrsicherheit sowie Versicherungsschutz damit gefährdet.

Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?

Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

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Montag, 2. Oktober 2023

Unfallgefahren für solltenSchulkinder - Was Eltern wissen

 Eine der häufigsten Unfallgefahren für Schulkinder ist der Schulweg. Jedes Jahr werden tausende Kinder bei Verkehrsunfällen verletzt. Ein weiteres häufiges Unfallrisiko in Schulen sind Unfälle in Pausen und beim Sportunterricht. Dieses für Schulkinder bestehende erhöhte Unfallrisiko und dessen Folgen, wird durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgedeckt. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.

Gesetzliche Unfallversicherung hat Lücken und Tücken

Schon der Weg zur Schule birgt nicht nur für Schulanfänger, sondern auch für ältere Schulkinder ein erhöhtes Risiko. Durch die gesetzliche Unfallversicherung können nur Leistungen beansprucht werden, wenn der Unfall auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert. Der Versicherungsschutz ist schnell dahin, wenn ein kleiner Umweg zum Kiosk oder der Freund noch schnell nach Hause begleitet wird. Ebenso wenig abgesichert sind private Veranstaltungen, die die Schüler innerhalb der Klasse aber ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule organisieren. Auch ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, in den neuen Bundesländern nur ca. 400 EUR.

Private Unfallversicherung schließt die Lücke

Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell festgelegt werden. Diese bewegen sich beispielsweise bei einem Schüler, der unfallbedingt Vollinvalide wird, bei ca. 500.000 EUR Einmalzahlung an Versicherungsleistung bei einen monatlichen Beitrag von ca. 5 EUR.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind über die gesetzliche Absicherung hinaus noch weitere Unfallrisiken abgedeckt, die im Schulumfeld passieren können. Der im Sportunterricht durch Eigenbewegung verursachte Bänderriss kann ebenso langfristige Folgen nach sich ziehen wie die Nahrungsmittelvergiftung durch das verdorbene Kantinenessen. Als Folge einer Rangelei auf dem Schulhof kann plötzlich ein hochwertiger und ästhetischer Zahnersatz notwendig werden oder das Schulkind erleidet im Schwimmunterricht tauchtypische Gesundheitsschäden. Besonders interessant bei älteren Schülerinnen und Schülern ist auch der weltweite Versicherungsschutz bei Klassenfahrten oder einem Schüleraustausch.

Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.

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Freitag, 4. August 2023

Eine Risikolebensversicherung bietet Schutz für Hinterbliebene

Für die Hinterbliebenen schon zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen und absichern ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Risikolebensversicherung zählt als günstige und spezielle Art des Hinterbliebenenschutzes. Anders als bei einer Lebensversicherung wird diese Versicherung nur ausgezahlt, wenn der Tod innerhalb der Vertragszeit eintritt. Ein wichtiger Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist also die Tatsache, dass das Geld beim Erleben des Vertragsablaufes bei der Versicherung bleibt.

Die Risikolebensversicherung ist ein ausschließlicher Todesfallschutz, der für hinterlassene Kinder und Ehepartner als Absicherung für den Todesfall fungiert. Bei laufenden Krediten erweist sie sich als besonders sinnvoll, da durch die Versicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen für die Tilgung der laufenden Raten ermöglicht wird.

Nachversichern ist möglich

Je früher der Versicherungsnehmer einen Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließt, umso günstiger sind die Beiträge. Allerdings sollte das Nachversichern nicht vergessen werden, heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt Familienzuwachs. Die Versicherungssumme lässt sich durch eine erfolgte Nachversicherung auch dann erhöhen, wird innerhalb der Laufzeit ein Immobilienkredit aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den Abschluss der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei eine Restschuldversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Oftmals verlangt auch die Bank den Abschluss dieser Versicherung bei Kreditaufnahme, um sich für den Todesfall abzusichern und die noch zu begleichenden Tilgungsraten über die Restschuldversicherung begleichen zu können.

Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt

Eine Überlegung sollte die Versicherung für Menschen wert sein, die als Hauptverdiener in der Familie gelten. Ebenso ist sie effektiv, wird sie in Verbindung mit einem Baukredit abgeschlossen und gibt so eine Absicherung, sollte der Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit versterben und seine Verbindlichkeiten den Hinterbliebenen als Erbschaft hinterlassen. Über die Restschuldversicherung sind die Außenstände beim Kreditgeber beglichen und die Familie ist vor Schulden geschützt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die Versicherungssumme nicht bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt wird.

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Donnerstag, 20. Juli 2023

Wohngebäudeversicherung - Fassadenbegrünung an der Hauswand kann den Versicherungsschutz kosten

Für viele Menschen ist die Begrünung einer Hauswand mit Kletterpflanzen ein schöner Blickfang. Jedoch kann im Falle eines Unwetters die üppig begrünte Hausfassade den Gebäudeversicherungsschutz kosten. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies in einem Rechtsstreit geurteilt. So mancher Hauseigentümer lässt an seiner Gebäudefassade Kletterpflanzen, bspw. Efeu emporranken. Denn die üppig begrünte Hauswand sieht gut aus und ist mitunter auch klimafreundlich.  Im Falle eines Unwetters kann dies allerdings dem Gebäudebesitzer auch den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung kosten, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) Az. 20 U 173/22 vom 03.06.2022 zeigt.

Eine Efeu-Kletterpflanze wird durch einen Sturm heruntergerissen

Im vorliegenden Verfahren wurde eine Efeu-Fassadenbegrünung, die seit rund 30 Jahren an der Giebelfläche eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen rankte, bei einem Unwetter mit Starkregen und Sturm heruntergerissen. In dessen Folge entstandet an dem Gebäude ein erheblicher Schäden an der Hausfassade. Der Eigentümer des Gebäudes ließ daraufhin die Efeu-Pflanzen komplett entfernen und die Schäden an der Fassade reparieren. Dies verursachte Kosten in einer Höhe von rund 22.000 Euro und der Eigentümer reichte die Rechnung darüber bei seinem Gebäudeversicherer ein. Er begründete dies damit, dass der Schaden infolge eines Sturms eingetreten war und damit infolge eines versicherten Risikos entstanden ist.

Der Gebäudeversicherer lehnte die Leistungsübernahme allerdings ab

Da der Gebäudeversicherer die Schadenregulierung allerdings ablehnte, klagte der Gebäudeeigentümer daraufhin auf Ersatz des Schadens durch den Versicherer. Doch sowohl die Vorinstanz als auch das OLG gaben dem Gebäudeversicherer recht. Denn laut den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung leiste der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einen Sturm zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Voraussetzung dafür aber sei, dass der Sturm unmittelbar auf versicherte Sachen einwirke. Dies sei im vorliegenden Streitfall aber eben nicht gegeben, so die Entscheidung des OLG Hamm.

Es gab keine unmittelbare Einwirkung auf das versicherte Wohngebäude durch den Sturm

Denn die Gebäudefassade sei nämlich nicht dadurch beschädigt worden, dass Luft – sei es als Sog oder als Druck – auf sie eingewirkt hätte, so die Urteilsberündung der OLG-Richter. Die Beschädigung ist vielmehr dadurch entstanden, dass die Efeu-Kletterpflanze mit Gewalt von der Fassade abgerissen wurde und diese dadurch beschädigt hat. Das stelle aber keine unmittelbare Einwirkung des Sturms auf die versicherte Gebäudewand dar. Die Efeu-Kletterpflanze selbst ist demgegenüber keine versicherte Sache. Deshalb sei der Versicherer nicht zur Leistungübernahme verpflichtet.

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Freitag, 30. Juni 2023

Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an

Ab dem 1. Juni 2023 gehören Russland (RUS) und Weißrussland (BY) nicht mehr dem Grüne-Karte-System (Council of Bureaux) an, da internationale Verträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung am 31. Mai 2023 ausgelaufen sind und nicht verlängert wurden. Der europäische Dachverband „Insurance Europe“, zu der auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt, hat wegen des Kriegs in der Ukraine mittlerweile die All-Russian Insurance Association (Aria) ausgeschlossen. Deshalb sind Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz ab Juni in Russland und Weißrussland nicht mehr anerkannt und das gleiche gilt auch umgekehrt. So muss bei der Einreise in die Russische Föderation und Weißrussland eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den genannten Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge mehr in Russland (RUS) und Weißrussland (BY)

Das deutsche Auswärtige Amt warnt dringend davor, nicht ohne Versicherungsschutz in Russland und Weißrussland unterwegs zu sein, da man ansonsten als nicht Kfz-versichert gelte. So wird es für Autofahrer aus dem Westen künftig komplizierter sich den benötigten alternativen Versicherungsschutz zu besorgen. Denn die neuen russischen Kfz-Policen, die man braucht, können bislang nicht online erworben werden, sondern müssen beim Grenzübertritt erworben werden. Zwar hat Russland angekündigt, dass sich die Verkaufsstellen höchstens einen halben Kilometer von der Grenze entfernt befinden sollen. Allerdings konnten bislang die angekündigten Verkaufsstellen in Grenznähe weder gesichtet noch nicht bestätigt werden. Dazu kommt, dass beim Abschluss einer Versicherung bei einem russischen Versicherungsunternehmen etwaige Schadenfälle vor Ort abgewickelt werden und die Entschädigung wird wohl in russischen Rubel auf ein russisches Bankkonto überwiesen.

Was ist die Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte, deren offizielle Bezeichnung Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) ist, hat sich wegen ihrer ehemaligen grünen Farbe umgangssprachlich so etabliert. Seit dem 1. Juli 2020 darf die Grüne Versicherungskarte auch in weißer Farbe von den Versicherern ausgestellt werden. Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) ist Bestandteil eines internationalen, überwiegend europäischen Systems.

Dadurch ist es möglich, mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachversichern zu müssen. Denn dies wäre andernfalls notwendig, da auch innerhalb der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs einheitlich geregelt sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.

Aufgrund des Kennzeichenabkommens für den vereinfachten internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa ist die Grüne Karte eigentlich im europäischen Ausland mittlerweile überflüssig. Daher stellen manche Autoversicherer die Grüne Karte nicht mehr generell für den Versicherungsnehmer aus, sondern dieser bekommt sie nur noch auf Anfrage. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) kann jedoch bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.

Denn die grüne Versicherungskarte

  • gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
  • enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.

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Freitag, 2. Juni 2023

Absicherung mobiler Solaranlagen – Wie man das Balkonkraftwerk richtig versichert

Wer seinen eigenen Strom produzieren möchte, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen. Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet - die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar.  Durch die mobilen Balkonsolaranlagen ist es nun beispielsweise auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.

Wer selbst Strom erzeugen möchte, muss sich auch mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen

Für Photovoltaikanlagen-Betreiber, bei denen die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, kann der Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung oder über eine spezielle Photovoltaikversicherung gewährleistet werden. Bei den mobilen Balkonkraftwerken sieht die Sachlage anders aus, den diese gehören zu den mobilen Gegenständen im Haus und gehören deshalb zur Hausratversicherung. Eigentümer einer Immobilie können den Versicherungsschutz einer Balkon-Solaranlage bzw. einer mobilen Anlage auch über die Wohngebäudeversicherung regeln, wenn die Solaranlage außen fest am Gebäude angebracht ist und dem versicherten Gebäude (Gebäudezubehör) dienen. Mieter haben keinen Zugang zur Gebäudeversicherung des Wohnhauses und können nur die Möglichkeit nutzen, dass mobile Balkonkraftwerk entweder mit einer speziellen Photovoltaikversicherung oder über die Hausratversicherung zu versichern.

Erste Versicherer bieten dafür inzwischen einen entsprechenden Versicherungsschutz für die Balkon-Solaranlage im Rahmen der Hausratversicherung an, wenn die Solaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient. Dann gelten auch die im Vertrag vereinbarten Gefahren, inklusive von Sturm- und Hagelschäden. Voraussetzung ist dabei eine sach- und fachgerecht montierte Solaranlage, z.B. an der Außenseite des Balkons oder der Terrasse. Auch beim Haftpflichtschutz können Mieter inzwischen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung über den nötigen Versicherungsschutz verfügen. Dabei wird Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ebenfalls mitversichert. Daher ist Mietern zu empfehlen, bei ihrem Hausrat- und Haftpflichtversicherer nachzufragen, ob die mobile Solaranlage im bestehenden Vertrag, beispielsweise durch Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden kann. Anderenfalls sollte man den Hausrat- und Haftpflichtversicherer zur nächsten Fälligkeit wechseln, um an den entsprechenden Versicherungsschutz zu gelangen. In jedem Fall sollte man sich vom Versicherer die konkrete Abdeckung bestätigen lassen.

Welcher Versicherungsschutz sollte für Balkonkraftwerke vorhanden sein

Für Schäden gegenüber Dritten tritt die Haftpflichtversicherung ein. Wird beispielsweise ein Solarpaneel durch Sturm vom Balkon gerissen und stürzt auf das Nachbargrundstück, können Personen- oder Sachschäden entstehen. Auch Schäden, welche durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz entstehen, sollten mitversichert sein. Bei Schäden am eigenen Hab und Gut, fallen die mobilen Kraftwerke grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung in den Bereich der Hausratversicherung. Dort sind Balkonsolaranlagen typischerweise vor Gefahren wie Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Jedoch in einem geringeren Umfang - meist nur zehn Prozent der Versicherungssumme - als der Hausrat, welcher sich innerhalb der Wohnung befindet. Hier sollte man entsprechend Rücksprache mit dem entsprechenden Versicherer halten. Wer ganz sichergehen möchte, kann auch gezielt spezielle Balkon-Solarversicherungen abschließen, die mittlerweile von manchen Versicherer angeboten werden.

Warum welcher Versicherungsschutz wichtig ist:

  • Haftpflichtversicherung
    Für Schäden, welche durch den Besitz, Gebrauch oder die Unterhaltung einer Solaranlage bei Dritten verursacht wird, ist ein Haftpflichtversicherungsschutz anzuraten. Wird der produzierte Strom nur für den eigenen privaten Bedarf genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die gesetzliche Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Zur Sicherheit sollte in jedem Fall mit dem Versicherer geklärt werden, ob Schäden durch die mobile Solaranlage über die Private Haftpflichtversicherung auch tatsächlich versichert ist.
  • Hausratversicherung
    Bei einer vorhandenen Hausratversicherung kann in einem gewissem Umfang ein Versicherungsschutz bestehen. Für Anlagen, die von Mietern oder Wohnungseigentümern angeschaffte und installierte Anlagen, die jederzeit wieder abmontiert werden können, gehören zum Hausrat. Über die in der Hausratversicherung integrierte Außenversicherung besteht somit Schutz auch für solche Anlagen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Außenversicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren (insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) wie auch die abgesicherten Summen in den allermeisten Tarifen stark reduziert ist.
  • Elektronikversicherung
    Mit einer Elektronikversicherung können Schäden an der Solaranlage abgesichert werden. Dabei werden die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte oder Bauteile versichert. Meist unter anderem gegen
    • Beschädigungen oder Zerstörungen
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
    • Sachschäden durch Bedienungsfehler
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmschäden   

Außerdem leistet die Elektronikversicherung auch bei notwendigen Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden ggf. die Wiederbeschaffung zum Neuwert.

  • Rechtsschutz
    Für Streitigkeiten aus der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb der Anlage kann innerhalb des Privatrechtsschutzes die Leistungsart Photovoltaik-Rechtsschutz mit eingeschlossen werden. Bei älteren Verträgen sollte man seinen Vertrag entsprechend überprüfen. Wobei kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsstreit in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht (Baurisikoausschluss). Für Mieter und Wohnungseigentümer wird ergänzend der Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien empfohlen, da hier mögliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn umfasst sind.

Da Balkonkraftwerke keine Vergütung für die Einspeisung in das Stromnetz erzielen, gibt es für Betreiber auch keinen Einkommensausfall, der erstattet werden muss. Von daher benötigt man keine Balkon-Solaranlagen-Versicherung oder auch Ertragsausfallversicherung. Der Schutz der Photovoltaikmodule ist in der Regel in der Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Deshalb sollte man hier seine bestehenden Verträge überprüfen und notfalls zu einem Anbieter wechseln, der den entsprechenden Versicherungsschutz mit anbietet.

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Donnerstag, 30. März 2023

Wohngebäude - Jetzt vor Starkregen und Hochwasser schützen

 Durch den Klimawandel kommt es mittlweweile auch schon gelegentlich im April zu heftigen Regenfällen. Deshalb sollten Hauseigentümer und auch Mieter sich mit der Frage beschäftigen: Ist das Heim gegen Naturgefahren geschützt? Vor Beginn der Starkregensaison sollten Immobilienbesitzer ihren Versicherungsschutz überprüfen, rät der Branchenverband GDV und weist darauf hin, dass nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude hierzulande gegen alle Naturgefahren versichert sind. Mit steigenden Temperaturen nehme die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu. Mögliche Folgen: Überschwemmungen und Hochwasser. Hausbesitzer sollten jetzt aktiv werden, denn bei der Elementarschadenversicherung gelten häufig auch Wartezeiten. Aber auch als Mieter kann im Rahmen der Hausratversicherung das Elementarschadenrisiko ein überlegungswerter Faktor sein.

Ist ein Elementarschadenereignis eingetreten, wird es für die nächsten Jahre schwer einen geeingten Versicherungsschutz zu erhalten

Möchte man eine Elementarschadenversicherung einschließen, so kommt man beim beantragen an der Antragsfrage nicht vorbei: Gab es in den letzten 5 oder 10 Jahren Vorschäden? Muss man diese mit Ja beantworten, so ist nicht möglich das Elementarschadenrisiko zu versichern. Beantwortet man die Frage mit Nein, obwohl es Vorschäden gab, so wird bei einer genauen Prüfung durch den Versicherer, eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung dazu führen, dass es keine Leistung geben wird. Deshalb ist es wichtig, für das Gebäude und auch den Hausrat die Frage des Elementarschadenrisikos rechtzeitig zu klären. Bei der Wohngebäudeversicherung sollten Elementarschäden generell mit versichert werden, denn es geht hier im Ernstfall um den Ersatz eines ganzen Gebäudes. Bei der Hausratversicherung sollte man die Risiken prüfen, ob beispielsweise bei einem Starkregenereignis der Keller nicht nur durch Rohrsysteme zurückgedrückt werden kann, sondern auch Wasser bei einer Sturzflut durch Kellerfenster eindringen kann, wenn eine ganze Straße unter Wasser steht.



Denn Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen häufen sich. In den letzten Jahren haben Naturereignisse zugenommen. Immer häufiger überfluten Regionen, die bislang verschont geblieben sind. Sturzfluten durchspülen Straßenzüge und dringen in Häuser und Keller ein. Dadurch sind auch Orte abseits von Gewässern betroffen. Auch Schnee ist ein Thema: Die letzten strengen Winter haben gezeigt, dass vor allem Häuser mit Flachdach-Konstruktionen durch Schneedruck gefährdet sind. Hier zahlt bei einem Schaden nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung.

Was leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung)?

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum bei Schäden durch:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Im Schadenfall trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Mit dem Naturgefahren-Check kann man sich informieren, wie der eigene Wohnort bei den Versicherern eingestuft wird

Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in ihrer Region sind. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft, die auch Grundlage für die Kalkulation der Versicherer ist.

Naturgefahren-Check durchführen

Die Versicherer haben das Elementarschadenrisiko in sogenante ZÜRS-Zonen eingeteilt. Zur Bestimmung des individuellen Risikos werden zu versichernde Gebäude hierfür in eine von vier ZÜRS-Gefährdungsklassen eingeordnet:

  • Gefährdungsklasse 1: nach gegenwärtiger Datenlage ist diese Adresse nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen
  • Gefährdungsklasse 2: die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasser ist seltener als einmal alle 100 Jahre
  • Gefährdungsklasse 3: die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasser liegt bei einmal alle zehn bis 100 Jahre
  • Gefährdungsklasse 4: die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasser liegt bei einmal alle zehn Jahre

Gebäude in ZÜRS-Zone 1 unterliegen damit einer geringen Gefährdung, wohingegen Häuser in ZÜRS-Zone 4 ein höheres Risiko haben, von Hochwasser betroffen zu sein. Das heißt, je höher die ZÜRS-Zone, desto mehr steigen auch die Beiträge für die Elementarversicherung.

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Mittwoch, 22. März 2023

Was ist die „abstrakte Verweisung“ bei Berufsunfähigkeit?

 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige vor hohen finanziellen Verlusten, wenn man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. In den Vertragsbedingungen der Versicherer ist unter anderem auch der Begriff der abstrakten Verweisung zu finden. Dabei geht es um die Frage, ob der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine anderweitige Tätigkeit verwiesen werden darf.

Auf Verträge mit abstrakter Verweisung verzichten

Sehen die Vertragsbedingungen eine abstrakte Verweisung vor, wird die vereinbarte Rente nur dann gezahlt, wenn der Versicherte neben dem aktuellen auch keinen vergleichbaren Beruf mehr ausüben kann. Dabei ist es unerheblich, ob es in dem betreffenden Beruf überhaupt offene Stellen gibt. Die Tätigkeit muss lediglich der Ausbildung sowie den vorhandenen Erfahrungen entsprechen. Ist dies der Fall, besteht keinerlei Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist dringend von Verträgen mit einer abstrakten Verweisung abzuraten. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb genau auf die geltenden Vertragsbedingungen geachtet werden. Mittlerweile gibt es zahlreiche Versicherer, die bei ihren Tarifen auf eine abstrakte Verweisung verzichten.


Was ist eine konkrete Verweisung

Anders sieht die Sache bei der sogenannten konkreten Verweisung aus. Um von der Versicherung auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden zu können, muss der Versicherte diese auch tatsächlich ausüben. Die konkrete Verweisung ist vor allem für Arbeitnehmer wichtig, die einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit nach gehen. Klassisches Beispiel hierfür wäre ein Elektriker, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nun als Verkäufer in einem Elektrofachmarkt arbeitet.

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Achten Sie deshalb beim Vertragsabschluss nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung. Ist sie nicht ausgeschlossen, muss der Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen – solange man auch nur theoretisch aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben kann, der seiner Lebensstellung entspricht.

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Freitag, 6. Januar 2023

Silvesterfeuerwerk - Welche Versicherung leistet bei entstandenen Feuerwerksschäden

 Feuerwerkskörper gehöhren für die einen einfach dazu und für die anderen ist die Knallerei eher störend. Was an Silvester alle ärgern dürfte, sind Schäden durch die Böller. Sei es eine verirrte Rakete oder eine unerwartet starke Detonation eines Knallers: Schäden am eigenen Hab und Gut oder an den Besitztümern anderer Menschen lassen sich beim Silvester-Feuerwerk kaum vollständig ausschließen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, an welche Versicherung man sich im Ernstfal wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich beim Versicherer eingehen.

Welche Versicherung zahlt bei solchen Schadenfällen?

Wer durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern Dritte schädigt, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, kommt eine private Unfallversicherung für Entschädigungszahlungen auf. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. Wenn das eigene Haus Feuer fängt, ist dies im Regelfall Sache der Wohngebäudeversicherung und Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Für Schäden an Kraftfahrzeugen ist die Teilkasko- und/oder die Vollkaskoversicherung zuständig.


Schäden die durch Kinder verursacht werden

Kinder können für Schäden unter sieben Jahren, welche sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie nicht dafür haften. Das bedeutet: Es besteht eine Deliktunfähigkeit. Viele Eltern wissen meist nicht, dass die Privathaftpflichtversicherung nur in solchen Fällen bei Schädigung von Dritten leistet, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb sollte bei kleinen Kindern in der Familie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass der Zusatzbaustein "Leistung bei Deliktunfähigkeit" mit eingeschlossen wird.

Schäden an Autos oder anderen Kraftfahrzeugen

In der Neujahrsnacht kann ganz schnell eine Ernüchterung eintreten, wenn man nach dem Feiertrubel und dem Feuerwerk am eigenen Auto Schäden entdeckt. So können explodierende Knaller, startende Raketen oder glimmende Reste von Böllern aller Art zu Seng- und Schmorschäden führen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, sein Auto zum Start- oder Schauplatz für das Feuerwerk machen. Denn das Auto verträgt den heißen Funkenflug überhaupt nicht. Man kann zwar versuchen, mit einer guten Lackpolitur leichte Schmauchspuren zu beseitigen, doch ist funktioniert bei größeren Schäden nicht mehr. In erster Linie ist natürlich der Verursacher oder die Verursacherin dafür haftbar, kann aber in solchen Fällen oft nicht dingfest gemacht werden. In diesem Fall können Geschädigte die Schadenansprüche bei der eigenen Autoversicherung geltend machen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Hat man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Wichtig ist Fotos von den Schäden zu machen

Entstandene Schäden sollten gleich mit ausreichenden Fotos, aus möglichst verschiedenen Perspektiven, dokumentiert werden. So kann gegenüber einem Versicherer ein möglicher Schaden nachgwiesen werden. Auch anwesende Zeugen, sollten namentlich notiert werden, die den Hergang bestätigen können. Wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt haben tritt eine Teilkaskoversicherung ein. Auch Glasschäden/Glasbruch am Auto sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. In solchen Fällen hat eine Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR), da die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen besitzt. Eine Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch bei Schäden durch Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Beachten muss man: Werden Schäden über die Vollkaskoversicherung reguliert, hat dies negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt und man wird zur nächsten Vertragsfälligkeit hochgestuft. Vor einer Schadensmeldung, sollte außerdem geprüft werden, ob in der Kasko-Absicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Wer Schäden feststellt, sollte umgehend seinen Kfz-Versicherer informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen. Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, möglicherweise lässt sich vielleicht der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln.

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Dienstag, 13. Dezember 2022

Sonderkündigungsfrist Kfz-Versicherung - Auch nach Ablauf der Wechselfrist ist eine Kündigung möglich

Die Wechselsaison bei der Autoversicherung ist für dieses Jahr erst einmal beendet. Bis zum 30. November 2022 hatten Autofahrer in vielen Fällen die Möglichkeit, ihren alten Versicherungsvertrag zu kündigen, um im neuen Jahr mit einem anderen Anbieter preisgünstiger zu fahren. Doch wer die Frist verpasst hat, bekommt in bestimmten Fällen noch eine zweite Chance und kann nicht nur seinen Geldbeutel schonen, sondern auch seinen Versicherungsschutz auf Aktualität überprüfen.

Einmonatige Wechselmöglichkeit beginnt erst mit Zugang der Beitragsrechnung

Die meisten Autoversicherer verschicken ihre Beitragsrechnung mittlerweile nur noch mit einer Datumsangabe beispielsweise "November 2022". Damit werden die Versicherten im Unklaren gelassen, bis wann der Vertrag zu kündigen ist. Viele Beitragsrechnungen treffen erst Mitte oder Ende November bei den Versicherten ein. Hier ist es nun sinnvoll sich den Briefkuvert aufzuheben, auf dem der Poststempel ersichtlich ist. Denn wenn die Beitragsrechnung erst am 22. November eintrifft, kann der Vertrag bis zum 22. Dezember gekündigt werden. Hierzu benötigt man noch nicht einmal die Sonderkündigungsoption.

Auch bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer neuen Typklasse oder Regionalklasse besteht die einmonatige Wechselchance

Gute Aussichten für einen späteren Wechsel gibt es, wenn die Autoversicherung teurer wird. In diesem Fall gilt zusätzlich zur regulären Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte hat in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, um sein Sonderkündigungsrecht zum Kfz-Versicherungsvertrag wahrzunehmen. Versicherer, die den Beitrag anheben, müssen für das neue Versicherungsjahr zum 1. Januar die Rechnungen bis spätestens Ende November versendet haben und in ihrem Schreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Als erstes ist hier die Beitragserhöhung aufgrund einer neuen Typklasse zu nennen. Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Auch diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

Anspruch auf Sonderkündigung bei geringerem Versicherungsschutz

Manchmal werden Kfz-Versicherungen nicht teurer, indem ein höherer Betrag unter dem Strich steht. Sondern die Beitragserhöhung besteht darin, dass der Versicherte zwar künftig den gleichen Preis zahlen muss wie bisher, dafür jedoch aufgrund einer entsprechenden Anpassungsklausel weniger Versicherungsschutz und Serviceleistungen erhält. Auch dies ist gemäß Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsgrund. Ob es um den Leihwagen im Schadenfall oder auch nur um die Deckung von Schäden durch Tierbiss geht, sollte man im Zweifelsfall den Deckungsumfang seines Kfz-Versicherungsangebots genau unter die Lupe nehmen. Auch hier bleibt dem Versicherten ein Monat nach der Mitteilung Zeit, außerordentlich zu kündigen und einen leistungsstärkeren und passenderen Vertrag zu finden.

Wird ein Schadenfall reguliert so greift auch hier das einmonatige Sonderkündigungsrecht

Kommt es zu einem Schadenfall, z.B. durch einen Unfall, so haben beide Vertragspartner (also sowohl Versicherung als auch Versicherungsnehmer) ein Sonderkündigungsrecht. Im Fall eines Schadeneintritts ist der Kunde nach Abschluss der Schadenregulierung innerhalb eines Monats zu einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung berechtigt. Auch wenn der Kunde mit der Schadenregulierung der Versicherung zufrieden ist, stellt die Sonderkündigung eine Möglichkeit zum Wechsel der Autoversicherung dar.

Auch ein Fahrzeugwechsel bieten die Möglichkeit eine neue Kfz-Versicherung auszuwählen

Ein eindeutiges Sonderkündigungsrecht haben Versicherte bei einem Fahrzeugwechsel - also beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens verbunden mit dem vorausgehenden Verkauf des alten Fahrzeugs. Hierbei muss man nicht mit dem neuen Auto bei der alten Kfz-Versicherung bleiben. Im Fall eines Autowechsels kann somit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Autoversicherung gewechselt werden.

Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?

Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Donnerstag, 17. November 2022

Wohngebäudeversicherung - Inflation beeinflusst die Baupreisindexanpassungen für Wohngebäude und sorgt für Beitragsanpassungen

Knappes Baumaterial, Handwerkermangel und steigende Lohnkosten machen auch vor der jährlichen standardmäßigen Baupreis-Index-Anpassung (gleitender Neuwert) in der Wohngebäudeversicherung nicht halt. Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen an das aktuelle Baupreisniveau anzupassen. Die Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmen hauptsächlich den Index und sind wie seit 50 Jahren nicht mehr so stark gestiegen wie derzeit. Dazu kommen noch verschiedene andere Faktoren, die aktuell die Märkte beeinflussen und dafür sorgen, dass die Kosten beim Bauen steigen.

Materialengpässe haben sich verschärft, so wie auch der Fachkräftemangel im Handwerk

Diese Umstände haben auch Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung. Denn die standardmäßigen Wohngebäudebedingungen sehen eine jährliche Anpassungsmöglichkeit der Beiträge auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes vor (Baukostenindex und Tariflohnindex). Die neu ermittelten Werte des statistischen Bundesamtes ergeben für die Hauptfälligkeiten 2023 eine Anpassung von 14,73 Prozent (sog. Indexanpassung). Diese vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichte Anpassungshöhe gilt grundsätzlich für alle in Deutschland tätigen Wohngebäudeversicherer. Die Umsetzung dieser Anpassung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresbeitragsrechnung (Hauptfälligkeit des Vertrages). Aus der Indexanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer.

Wissenswertes zum Widerspruchsrecht:

  • Als Versicherungsnehmer hat man ein Widerspruchsrecht gegen die Indexanpassung. Ein solcher Widerspruch führt zwar zum Wegfall der Indexanpassung, hat aber für den Vertragsinhaber schwerwiegende Folgen auf den Umfang des Versicherungsschutzes und ist daher nicht empfohlen.
  • Bei Widerspruch wird ein Vertrag mit bisher gleitender Neuwertversicherung auf eine Versicherung mit festem Neuwert umgestellt. Damit entfallen auch die Vorteile des Unterversicherungsverzichts. Als Vertragsinhaber ist man dann für eine ausreichende Versicherungssumme in Euro verantwortlich.
  • Bei einem Vertrag im sog. Wohnflächenmodell wird durch einen Widerspruch eine Unterversicherung in Höhe von 14,73 Prozent für das nächste Versicherungsjahr und ggf. Folgejahre vereinbart. D. h. jede Entschädigung im Schadenfall (auch Teilschaden) wird automatisch um 14,73 Prozent gekürzt.

Die Wohngebäudeversicherung wird durch die Indexanpassung teurer

Doch warum steigen die Kosten eigentlich an? Der Anpassungsfaktor ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Er wird jährlich angepasst. Die Grundlage dieser Angleichung sind der Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes. Steigen dort die Kosten an, wirkt sich dies auch auf die Versicherungsbeiträge aus. Inflation, höhere Preise für Energie und Baustoffe sowie die Lohnentwicklung im Baugewerbe tragen so dazu bei, dass auch die Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Wohngebäudeversicherer sind bei Tarifen mit gleitendem Neuwert dazu verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Indexveränderungen anzupassen. Dass diese Entwicklungen die Hausbesitzer stark treffen, ist dem auch dem GDV durchaus bewusst. Dennoch legt der Verband den Versicherten nahe, nicht am falschen Ende zu sparen. Den die Kostenanpassungen sind notwendig, damit ein Haus auch künftig noch ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.

Bisher nie dagewesene Naturkatastrophen sorgen ebenfalls für höhere Kosten bei den Versicherern

Die Stürme, Unwetter und Überschwemmungen in den letzten zwei Jahren haben nie dagewesene Schäden in Deutschland angerichtet und Fachleute beobachten ihr Auftreten immer häufiger. Gleichzeitig sind die Preise in allen Lebensbereichen gestiegen – insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk. Ein Haus, das im Jahr 2012 noch für 350.000 EUR gekauft wurde, kostet heute über 600.000 EUR. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf Schadenzahlungen und damit auch auf die Versicherer. Das heißt, jeder einzelne Schadenfall hat sich massiv verteuert und kann von der Versichertengemeinschaft nur durch eine nachhaltige Beitragsanpassung getragen werden. Die Anpassung orientiert sich an der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) berechneten Baupreisindexanpassung in Höhe von 14,73 Prozent. Dies ist 2 - 3 mal so hoch wie in den vergangenen Jahren und wird von allen Versicherern umgesetzt.

Bei einer Beitragserhöhung sollte nicht vorschnell der Vertrag gekündigt werden

Wenn man über eine Beitragserhöhung zu seiner Wohngebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt wurde, sollte man in keinem Fall vorschnell kündigen. Bleiben Sie gelassen und sehen Sie sich nach einem anderen Anbieter um. Sinnvoll ist es auch, sich mit einer Fachfrau oder Fachmann in Verbindung zusetzen, um die teilweise sehr komplexen Leistungsbedingungen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Auch sollte berücksichtigt werden, dass alle Anbieter früher oder später ihre Beiträge anpassen werden. Ein Versicherer der heute noch günstig ist, kann in einem Jahr zu den teuren Versicherern gehören. Das hin und her springen von einem Versicherer zum anderen, ist bei Wohngebäudeversicherungen auch nicht unbedingt zu empfehlen, da es sich bei eintretenden Schäden meistens auch gleich um größere Entschädigungszahlungen handelt. Dazu das folgende Beispiel:

  • Vertrag besteht beim Versicherer 2 Jahre
  • Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr
  • Ein Schaden im zweiten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR

Schadenquote = 4.000 EUR / 800 EUR * 100 = 500 Prozent

Als Versicherungsnehmer kann man bei einer Schadenquote von 500 Prozent davon ausgehen, zur nächsten Gelegenheit vom Versicherer eine Kündigung des Vertrages zu erhalten. Dies kann gleich nach der Schadenregulierung oder zur nächsten Beitragsfälligkeit sein. Besteht der Vertrag bereits länger, hat dies eine positive Wirkung auf die Schadenquote :

  • Vertrag besteht beim Versicherer 10 Jahre
  • Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr
  • Ein Schaden im zehnten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR

Schadenquote = 4.000 EUR / 4.000 EUR * 100 = 100 Prozent

Daraus soll ersichtlich werden, dass man mit längerer Laufzeit des Vertrages, besser vor einer Kündigung durch den Versicherer geschützt ist. Dies ist insofern wichtig, dass man bei einem neuen Versicherer immer auch die Vorschäden angeben muss. Von daher sollte immer abgewogen werden, ob eine kurzfristige Beitragsersparnis nicht auch zu einem Bumerang werden kann. Nutzen sollte man deshalb auch immer die Möglichkeit, beim bestehenden Versicherer alternative Angebote einzuholen, beispielsweise durch die Nutzung von Selbstbehalten oder neuen Tarifvarianten.

Historische Entwicklung des Baupreisindex (Gleitender Neuwertfaktor)

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