Knappes Baumaterial, Handwerkermangel und steigende Lohnkosten machen
auch vor der jährlichen standardmäßigen Baupreis-Index-Anpassung
(gleitender Neuwert) in der Wohngebäudeversicherung nicht halt. Der
Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von
Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten
Versicherungssummen an das aktuelle Baupreisniveau anzupassen. Die
Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmen
hauptsächlich den Index und sind wie seit 50 Jahren nicht mehr so stark
gestiegen wie derzeit. Dazu kommen noch verschiedene andere Faktoren,
die aktuell die Märkte beeinflussen und dafür sorgen, dass die Kosten
beim Bauen steigen.
Materialengpässe haben sich verschärft, so wie auch der Fachkräftemangel im Handwerk
Diese
Umstände haben auch Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung. Denn
die standardmäßigen Wohngebäudebedingungen sehen eine jährliche
Anpassungsmöglichkeit der Beiträge auf Basis der Daten des statistischen
Bundesamtes vor (Baukostenindex und Tariflohnindex). Die neu
ermittelten Werte des statistischen Bundesamtes ergeben für die
Hauptfälligkeiten 2023 eine Anpassung von 14,73 Prozent (sog.
Indexanpassung). Diese vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
veröffentlichte Anpassungshöhe gilt grundsätzlich für alle in
Deutschland tätigen Wohngebäudeversicherer. Die Umsetzung dieser
Anpassung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresbeitragsrechnung
(Hauptfälligkeit des Vertrages). Aus der Indexanpassung ergibt sich kein
Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer.
Wissenswertes zum Widerspruchsrecht:
- Als
Versicherungsnehmer hat man ein Widerspruchsrecht gegen die
Indexanpassung. Ein solcher Widerspruch führt zwar zum Wegfall der
Indexanpassung, hat aber für den Vertragsinhaber schwerwiegende Folgen
auf den Umfang des Versicherungsschutzes und ist daher nicht empfohlen.
- Bei
Widerspruch wird ein Vertrag mit bisher gleitender Neuwertversicherung
auf eine Versicherung mit festem Neuwert umgestellt. Damit entfallen
auch die Vorteile des Unterversicherungsverzichts. Als Vertragsinhaber
ist man dann für eine ausreichende Versicherungssumme in Euro
verantwortlich.
- Bei einem Vertrag im sog. Wohnflächenmodell wird
durch einen Widerspruch eine Unterversicherung in Höhe von 14,73
Prozent für das nächste Versicherungsjahr und ggf. Folgejahre
vereinbart. D. h. jede Entschädigung im Schadenfall (auch Teilschaden)
wird automatisch um 14,73 Prozent gekürzt.
Die Wohngebäudeversicherung wird durch die Indexanpassung teurer
Doch
warum steigen die Kosten eigentlich an? Der Anpassungsfaktor ist ein
Teil der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Er wird
jährlich angepasst. Die Grundlage dieser Angleichung sind der
Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des
Statistischen Bundesamtes. Steigen dort die Kosten an, wirkt sich dies
auch auf die Versicherungsbeiträge aus. Inflation, höhere Preise für
Energie und Baustoffe sowie die Lohnentwicklung im Baugewerbe tragen so
dazu bei, dass auch die Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen
müssen. Die Wohngebäudeversicherer sind bei Tarifen mit gleitendem
Neuwert dazu verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die
Indexveränderungen anzupassen. Dass diese Entwicklungen die Hausbesitzer
stark treffen, ist dem auch dem GDV durchaus bewusst. Dennoch legt der
Verband den Versicherten nahe, nicht am falschen Ende zu sparen. Den die
Kostenanpassungen sind notwendig, damit ein Haus auch künftig noch
ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden
können.

Bisher nie dagewesene Naturkatastrophen sorgen ebenfalls für höhere Kosten bei den Versicherern
Die
Stürme, Unwetter und Überschwemmungen in den letzten zwei Jahren haben
nie dagewesene Schäden in Deutschland angerichtet und Fachleute
beobachten ihr Auftreten immer häufiger. Gleichzeitig sind die Preise in
allen Lebensbereichen gestiegen – insbesondere im Baugewerbe und im
Handwerk. Ein Haus, das im Jahr 2012 noch für 350.000 EUR gekauft wurde,
kostet heute über 600.000 EUR. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen
auf Schadenzahlungen und damit auch auf die Versicherer. Das heißt,
jeder einzelne Schadenfall hat sich massiv verteuert und kann von der
Versichertengemeinschaft nur durch eine nachhaltige Beitragsanpassung
getragen werden. Die Anpassung orientiert sich an der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
berechneten Baupreisindexanpassung in Höhe von 14,73 Prozent. Dies ist 2
- 3 mal so hoch wie in den vergangenen Jahren und wird von allen
Versicherern umgesetzt.
Bei einer Beitragserhöhung sollte nicht vorschnell der Vertrag gekündigt werden
Wenn
man über eine Beitragserhöhung zu seiner Wohngebäudeversicherung in
Kenntnis gesetzt wurde, sollte man in keinem Fall vorschnell kündigen.
Bleiben Sie gelassen und sehen Sie sich nach einem anderen Anbieter um.
Sinnvoll ist es auch, sich mit einer Fachfrau oder Fachmann in
Verbindung zusetzen, um die teilweise sehr komplexen
Leistungsbedingungen verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.
Auch sollte berücksichtigt werden, dass alle Anbieter früher oder später
ihre Beiträge anpassen werden. Ein Versicherer der heute noch günstig
ist, kann in einem Jahr zu den teuren Versicherern gehören. Das hin und
her springen von einem Versicherer zum anderen, ist bei
Wohngebäudeversicherungen auch nicht unbedingt zu empfehlen, da es sich
bei eintretenden Schäden meistens auch gleich um größere
Entschädigungszahlungen handelt. Dazu das folgende Beispiel:
- Vertrag besteht beim Versicherer 2 Jahre
- Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr
- Ein Schaden im zweiten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR
Schadenquote = 4.000 EUR / 800 EUR * 100 = 500 Prozent
Als
Versicherungsnehmer kann man bei einer Schadenquote von 500 Prozent
davon ausgehen, zur nächsten Gelegenheit vom Versicherer eine Kündigung
des Vertrages zu erhalten. Dies kann gleich nach der Schadenregulierung
oder zur nächsten Beitragsfälligkeit sein. Besteht der Vertrag bereits länger, hat dies eine positive Wirkung auf die Schadenquote :
- Vertrag besteht beim Versicherer 10 Jahre
- Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung 400 EUR im Jahr
- Ein Schaden im zehnten Jahr des Vertrages mit 4.000 EUR
Schadenquote = 4.000 EUR / 4.000 EUR * 100 = 100 Prozent
Daraus
soll ersichtlich werden, dass man mit längerer Laufzeit des Vertrages,
besser vor einer Kündigung durch den Versicherer geschützt ist. Dies ist
insofern wichtig, dass man bei einem neuen Versicherer immer auch die
Vorschäden angeben muss. Von daher sollte immer abgewogen werden, ob
eine kurzfristige Beitragsersparnis nicht auch zu einem Bumerang werden
kann. Nutzen sollte man deshalb auch immer die Möglichkeit, beim
bestehenden Versicherer alternative Angebote einzuholen, beispielsweise
durch die Nutzung von Selbstbehalten oder neuen Tarifvarianten.
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