Die Impf-Kampagne gegen Covid-19 läuft bereits seit wenigen Wochen. Auch wenn die Impfstoffe trotz Eilzulassung als sicher eingestuft werden können, lassen sich Komplikationen nie ganz ausschließen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass es besorgte Menschen gibt, die sich fragen, wie sie im Falle eines Impfschadens geschützt wären. So ist dabei vielen nicht bekannt, dass es einige private Unfallversicherungen gibt, die Impfschäden als einen Unfall anerkennen und leisten daher einen Schutz bei Folgeschädigungen. Worauf dabei zu achten ist und welche Versicherung im Fall der Fälle noch einspringt, ist nachfolgend zusammengefasst.
Körperliche Reaktionen bei einer Impfung lassen sich nie völlig ausschließen
Auch
wenn die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren
sehr hoch sind, die Impfstoffkandidaten mehrere klinische Studien
durchlaufen und unabhängig getestet werden, können Impfschäden
eintreten. Denn körperliche Reaktionen lassen sich für keine Impfung
gänzlich ausschließen und leider auch keine Impfschäden. Was gibt es
hier in punkto Versicherungsschutz zu beachten?
So gelten Nebenwirkungen zum normalen Lebensrisiko. Für die Krankheits- und Behandlungskosten, die bei Unwohlsein nach einer Impfung entstehen, sowie für Geldleistungen bei Verdienstausfall kommt die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung auf. Nebenwirkungen wie Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit gehören zum normalen Lebensrisiko. Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld besteht deshalb nicht. Anders verhält es sich bei Impfschäden, also schweren Komplikationen oder daraus bleibenden Schäden. Dafür gibt es eine Haftung und eine Chance auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Zunächst haftet hier der behandelnde Arzt und bei darüber hinaus empfohlenen oder vorgeschriebenen Impfungen der Staat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn gegen Grippe oder Covid-19 oder gegen Masern für Kita- und Schulkinder geimpft wird. Wie der Staat für Impfschäden haftet, ist im Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Darin ist festgelegt, wenn man nach einer empfohlenen oder vorgeschriebenen Schutzimpfung geschädigt wird, einen Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen hat.
Die staatliche Entschädigung ersetzt keine private Vorsorge
Die
Höhe der staatlichen Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und dem
Grad der Schädigung. So beträgt die Grundrente allerdings nur zwischen
156,00 und 811,00 Euro pro Monat und wird erst ab 30 Prozent
Schädigungsfolgegrad gezahlt. Unterm Strich gilt also wie sonst auch bei
der Vorsorge: Besser, man wappnet sich gegen die größten
gesundheitlichen Risiken durch private Vorsorge mit Versicherungen über
die Krankenversicherung hinaus. Bei einem Impfschaden
kommt es dann auf die konkreten Versicherungsbedingungen an, wenn
Verträge beispielsweise gegen Berufsunfähigkeit, andere Arten von
Arbeitskraftabsicherung, Unfälle oder Tod vorhanden sind. Beispiel Tod:
Eine Risikolebensversicherung sichert Angehörige mit einer vertraglich
vereinbarten Geldsumme für den Fall ab, dass die versicherte Person
stirbt. Die Risikolebensversicherung leistet auch im Todesfall aufgrund
eines Impfschadens.
Die Unfallversicherung und die Leistungen bei Impfschäden
Die
Mediziner und Politiker debattieren wieder verstärkt über
verpflichtende Schutzimpfungen. Auslöser war Ausbruch der Masern in
Berlin Anfang des Jahres 2015. Sollte es bei einer Impfung wirklich zu
Impfschäden kommen, dann kann eine private Unfallversicherung
helfen. Es kommt dabei allerdings auf den genauen Wortlaut in den
Vertragsbedingungen an. Während manche Versicherungen Impfschäden klar
mitversichern, machen es andere Anbieter von ihrem jeweiligen Wortlaut
abhängig. Einige Versicherer werben in ihrem Leistungskatalog damit,
dass bestimmte Infektionskrankheiten wie Masern eingeschlossen sind.
Viele Versicherte wissen dabei gar nicht, dass auch Impfschäden
verschiedener Impfungen mit eingeschlossen sind. Daher ist ein genauer
Blick in den jeweiligen Leistungskatalog der Versicherung ratsam. Empfehlung:
Überprüfen Sie einen bestehenden Vertrag, um einen notwendigen
Versicherungsschutz zu haben. Für die Überprüfung einer bestehenden
Unfallversicherungen können Sie unseren Finanzcheck innerhalb der Privaten Finanzplanung nutzen.
Hier können Sie uns Unterlagen zu bestehenden Verträgen hochladen, so dass wir ihren Vertrag überprüfen können und Sie ein fachkundiges Ergebnis zur Verfügung gestellt bekommen. Ist keine Unfallversicherung vorhanden, sollten Sie darüber nachdenken einen Vertrag zu eröffnen, bevor eventuelle gesundheitliche Komplikationen eingetreten sind.
Welche Versicherungen leisten bei einem Impfschaden
In der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Behandlungskosten durch einen Impfschaden
versichert. Ebenso können ein Krankengeld und Krankentagegeld
ausgezahlt werden, wenn durch eine kurzfristige gesundheitliche
Beeinträchtigung eine Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Bleibende
Beeinträchtigungen lassen sich über eine Berufsunfähigkeit und eine
Erwerbsunfähigkeit versichern. Eine Risikolebensversicherung und
eine Sterbegeldversicherung können eine weitere Möglichkeit sein, eine
Absicherung zumindest für die Hinterbliebenen bei einem Ableben bereit
zu stellen. Auch die Pflegezusatzversicherung leistet bei vorliegen
eines Pflegegrades bei Schäden nach einer Impfung. Ob die
Unfallversicherung einen Impfschaden übernimmt, hängt von der
jeweiligen Versicherung und den Leistungsbedingungen ab.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Obliegenheitsverletzung - Welche Folgen kann sie haben und sind diese versicherbar
Wie ist man im Home-Office richtig versichert
Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus - Privater Unfallschutz für Kinder ist unabdingbar!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen