Freitag, 29. März 2019

Was tun bei Sturmschäden

Die Sturmtiefs "Dragi" und "Eberhard" hinterlassen Anfang März 2019 ihre Spuren. Es gibt abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und andere Schäden. Wenn Sie feststellen, dass durch den Sturm Schäden an Ihrem Gebäude, Fahrzeug oder anderen Bereichen angerichtet wurde, so melden Sie Ihren Sturmschaden bitte schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail bei Ihrem Versicherer. Geben Sie dabei bitte unbedingt auch die Versicherungsscheinnummer an. Auch wenn noch keine Schadenhöhe bekannt ist, ist die schnelle Meldung wichtig, damit Sie eine Schadennummer bekommen und Hinweise zum weiteren Vorgehen mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Sachverständiger notwendig ist.

Schadenmeldung
Planen Sie aufgrund des hohen schadenbedingten Telefonaufkommens oder E-Mail-Eingangs bei den Versicherern Verzögerungen ein, bis Sie einen Gesprächspartner erhalten oder eine E-Mail-Antwort erhalten. Die meisten Versicherer bieten heute auch die Möglichkeit über die Internetseite den Schaden online zu melden oder sich ein Schadenformular herunterzuladen. Die Schäden werden meistens nach Schadeneingangsdatum abgearbeitet, weshalb für eine schnelle Regulierung auch eine schnelle Schadenmeldung anzuraten ist. Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos die Schäden. Dies ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Notfallmaßnahmen eingeleitet werden müssen, damit keine Folgeschäden eintreten.



Notfallmaßnahmen
Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Wenn ein Versicherungsschutz über Ihre Versicherung besteht, werden diese Kosten auch erstattet. Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch den Versicherer, aufbewahrt werden müssen. Eine zusätzliche Dokumentierung mit Fotos und Videos kann nicht schaden.
Schadenumfang

Zur Beurteilung des Schadenfalles werden meistens detaillierte Informationen benötigt:
  • Auflistung der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Fotos der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten
  • Original-Reparaturrechnung über die Notfallmaßnahme (sofern eine Notfallmaßnahme durchgeführt wurde)
  • Sind Bäume eines Nachbargrundstückes oder Gebäudeteile eines Nachbargebäudes auf Ihr Gebäude bzw. Grundstück gestürzt oder geweht worden und haben diese einen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück verursacht, dann teilen Sie auch gleich den Namen und die Anschrift des Grundstückseigentümers des entsprechenden Grundstückes bzw. Gebäudes mit und geben an welcher Schaden verursacht wurde
Falls Reparaturarbeiten oder die Entsorgung beschädigter Sachen notwendig sind, sollten Sie immer die weitere Vorgehensweise zuvor mit dem Versicherer abstimmen.

Informationen, wie Schäden versichert sind erhalten Sie hier.    
www.inomaxx.de/index.php/blog/118-wie-sind-bei-einem-unwetter-die-schaeden-versichert.html

Informationen, welche Versicherung für die Schäden zahlt erhalten Sie hier.
www.finanzen-top.de/welche-versicherung-zahlt-bei-gewitterschaeden/

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Freitag, 22. März 2019

Zahnzusatzversicherung - Was bedeutet KIG 1-5

Eine Karriere trotz Zahnlücke ist wohl eher eine Ausnahme, denn im Alltag und im Beruf legen viele Menschen wert auf ein perfektes Gebiss. Es geht aber nicht nur um das Aussehen, sondern die Funktionalität ist auch ein wichtiger Aspekt. Denn wenn Kauflächen wegen einer Zahnfehlstellungen nicht aufeinander treffen, wird das Kauen beeinträchtigt und belastet die Kieferknochen. Dies kann beispielsweise zu Kopfschmerzen führen. Durch eine frühzeitige Behandlung erspart man sich spätere langwierige Prozeduren. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei sichtbaren Zahnfehlstellungen nur das medizinisch Notwendige. Für leichte Abweichungen und eine Hightech-Behandlungen braucht man eine Zusatzpolice.

Bedeutung der Indikationsgruppen KIG 1-5
Der Kieferorthopäde stellt anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen fest, ob eine Fehlstellung der Zähne (Zahn- und/oder Kieferfehlstellung) vorliegt und für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch bei seiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hat. Dazu stuft der Kieferorthopäde den Befund in eine der fünf Behandlungsbedarfsgrade ein. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Leistungszahlungen für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5. Bei den Behandlungskosten für den Grad 1 und 2 erstattet die gesetzliche Krankenkasse (GKV) keine Kosten, da diese Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören und nur als Privatleistung erfolgen können.

  • KIG 1 umfasst die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann, jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen
  • KIG 2 umfasst Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, welche zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden
  • KIG 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen
  • KIG 4 umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen
  • KIG 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen

Die Versicherer legen in Ihren Bedingungen fest, ob eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt wird oder nicht. Dies sollte vorher geklärt werden, um eine Erstattung zu erhalten, bzw. zu wissen, welche Eigenbeteiligung anfallen kann. Das ist hauptsächlich dann der Fall, wenn eine der Voraussetzungen der KIG 3-5 erfüllt ist. Es gibt aber auch Versicherer die leisten auch ohne GKV-Leistungen, also bei KIG 1-2 oder wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Hier sollten vor einem Abschluss eines Vertrages die Vertragsbedingungen eingehend gelesen werden.


Bei Kindern frühzeitig handeln
Wenn man seinen Kindern etwas Gutes tun will, schließt man schon im Milchzahnalter eine Zahnzusatzversicherung ab. Hier sollte besonders der Bereich Kieferorthopädie viele Leistungen einschließen und hohe Erstattungsobergrenzen haben. Die Übernahme von Kosten für Implantate und Inlays bei einer Zahnzusatzversicherung hat für Kinder nicht die Bedeutung, wie sie diese für Erwachsene hat (außer nach einem Unfall mit Zahnbeteiligung). Von daher, sollte man sich beim Leistungsvergleich auf die persönlich am sinnvollsten Leistungskriterien konzentrieren.

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Zahnzusatzversicherung 

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