Montag, 21. Dezember 2015

Wechselfrist der Kfz-Versicherung verpasst? Sonderkündigung prüfen

Wer bei seiner Kfz-Versicherung die Wechselfrist verpasst hat oder die Beitragsrechnung erst später eingetroffen ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. noch den Altvertrag kündigen, um zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln.

Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn:
  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder  
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.



Besteht die Gefahr, dass man durch einen späten Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Dienstag, 15. Dezember 2015

Tarifverbesserung bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Die Ammerländer Versicherung hat bei ihrem Produkt Fahrrad-Vollkaskoversicherung zum 1.Oktober 2015 ein paar Modernisierungen vorgenommen. Das Produkt wurde um einige Leistungsbereiche erweitert. Die Ammerländer Versicherung bietet mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“, der weit über den normalen Diebstahlschutz der Hausratversicherung hinausgeht.

Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
Künftig bietet die Ammerländer Versicherung nach Fahrradart zwei Varianten an:
Eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung nur für Pedelecs/E-Bikes (in der der Akku- und Motorschutz beitragsfrei mitversichert ist) und eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung für „normale“ Fahrräder.

Für beide Produkte entfallen bei unterjähriger Zahlungsweise die Ratenzahlungszuschläge. Zusätzlich wurde die Selbstbeteiligung gestrichen,  Bagatellschäden mitversichert sind künftig mitversichert und es besteht Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten bis zu 12 Wochen (bisher 6 Wochen).

Highlights für Pedelecs/ E-Bikes:
  • Beitragsfreier Einschluss von Verschleiß-Schäden für die ersten drei Jahre des "Fahrradlebens"
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert
  • Paarnachlass bei gleichzeitigem Abschluss eines Vertrages für zwei Pedelecs/E-Bikes in Höhe von 10 % bei einjähriger Vertragslaufzeit
  • Sehr günstige Beiträge bei dreijähriger Vertragslaufzeit
  • Neu und einzigartig: Pauschale Diebstahlversicherung für alle Fahrräder im Haushalt des VN gegen geringen Mehrbeitrag möglich
  • Pedelecs/ E-Bikes sind bis zu einem Wert von 7.500 € versicherbar
Fahrrad-Vollkaskoversicherung Gewerbe 
Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung für Dienstfahrräder wurde ebenfalls in den Leistungseinschlüssen verbessert und an die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung angepasst (z.B. Mitversicherung von Bagatellschäden). Für das Neuwertmodell haben Sie künftig die Möglichkeit, Angebote selbst zu erstellen.
 

 


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Montag, 7. Dezember 2015

Es reicht schon ein einziger Autounfall

Bei einem Autounfall können sehr schnell hohe Kosten entstehen. Deshalb hat man seine Autoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Wenn man jedoch mehrfach in Unfälle verwickelt ist, dann kann die Autoversicherung den Vertrag innerhalb kurzer Zeit kündigen. Die Versicherung stellt die gezahlten Schadenbeträge gegen die gezahlten Beiträge ins Verhältnis und wenn die gezahlten Schadenbeiträge überwiegen, wird sich der Versicherer mit einer Kündigung vom Vertrag trennen.

Die Probleme fangen dann erst an
Es ist immer ein gutes Gefühl, bei einem Autounfall ausreichend versichert zu sein. Wer aber zu oft in Unfälle verwickelt ist, dem kann innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens von seiner Versicherung gekündigt werden. Nach drei Unfällen wird es normalerweise für den Versicherten eng, denn die Versicherung braucht in ihrer Begründung nur auf die Unfallhäufigkeit verweisen. Es kann aber auch schon ein Unfall ausreichen, um gekündigt zu werden. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn man gerade den Versicherer gewechselt hat. Es wurde dann vielleicht nur einen Beitrag bezahlt und die Schadensumme ist aber um ein vielfacheres höher. Deshalb sollte man nicht ständig wegen kleineren Beitragseinsparungen den Versicherer wechseln. Je länger man bei einem Versicherer ist, um so mehr Beiträge hat man bezahlt, die sich dann positiv gegenüber den Schadenaufwendungen auswirken.

Wenn der Versicherer kündigt ist man "gebrandmarkt"
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat, dann gibt es dass Problem,  dass man als Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" ist. Denn die Versicherungsgesellschaften informieren sich zum einen über solche Vorfälle gegenseitig. Zum anderen muss bei einem neuen Autoversicherer im Antrag angegeben werden, ob der Vorvertrag von einem selbst oder von der Versicherung gekündigt wurde. Wer hier schummelt, kann sehr schnell mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden.



Keinen oder nur einen reduzierten VersicherungsschutzManche Autoversicherungen, lehnen Kunden mit Vorschäden generell ab oder es werden nicht alle Konditionen angeboten, die der Versicherte bisher hatte. Dies kann beispielsweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung sein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung könne, bis auf die alte Versicherung, keine andere Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Dennoch könne das Angebot teurer werden, da der Versicherer beispielsweise Aufschläge einberechnet. Es ist bei einer Kündigung ratsam, zunächst erst einmal darüber nachdenken, ob man wirklich eine Teil- oder Vollkasko benötigt. Wenn ja, dann ist es sinnvoll, die Angebote vieler Autoversicherer zu vergleichen und nach Rabatten zu fragen. Auch eine Anfrage beim bestehenden Autoversicherer sollte nicht vergessen werden, vielleicht ist es ja möglich, durch Herausnahme des schadenbelastenden Bereiches oder das akzeptieren eines Zuschlags die Kündigung wieder zurückzunehmen.

Unterschiede zwischen Direktversicherer und ServiceversichererEine andere Möglichkeit nicht "gebrandmarkt" zu werden, ist die Kündigungsumkehr. Als Betroffener kann man seine Versicherung bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um dann den Vertrag selbst aufzulösen. Man wird dann nicht mehr als Unfallfahrer geführt. Allerdings klappt die Kündigungsumkehr nicht immer. Bei einem Direktversicherer wird man damit selten Erfolg haben. Bei einem Serviceversicherung mit einem persönlichen Berater stehen die Chancen weit aus besser, zu einer Kündigungsumkehr zu kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits dann zu kündigen, wenn man ahnt, dass eine Kündigung ins Haus stehen könnte. Bei drei Unfällen in Serie sollte man feinfühlig werden und aktiv werden. Auch wenn die Kündigung umgekehrt wurde, darf man bei einem neuen Vertrag nicht mogeln und muss mitteilen, ob man in Unfälle verwickelt war.
Wer über einen unabhängigen Makler seinen Vertrag abgeschlossen hat, profitiert davon, dass der Makler vorher über die anstehende Kündigung informiert wird. So hat man den Vorteil, dass die Kündigung gleich als Kunde veranlasst werden kann und man erspart sich die mühsame Kündigungsumkehr.

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Montag, 30. November 2015

Autoversicherungen mit Rabattretter oder Rabattschutz

Die unangenehme Konsequenz eines selbstverschuldeten Schadenfalls mit dem Auto ist, dass neben den direkten Folgen des Unfalls auch der Versicherungsbeitrag ansteigt. Um einer schlechteren Einstufung in der Autoversicherung zu entgehen, übernehmen viele Fahrer kleinere Beträge selbst. Bei jedem Kfz-Versicherer kann man sich berechnen lassen, bis zu welchem Betrag eine Schadenübernahme lohnt. Doch nicht jeder hat das Geld, um Unfallschäden selbst zu begleichen. Da kann eine Autoversicherung mit einem Rabattretter oder Rabattschutz helfen, das bisherige Beitragsniveau nach einem selbst verschuldeten Unfall beizubehalten.

Unterschied zwischen Rabattretter und RabattschutzDer Rabattretter schützt zwar nicht vor der Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse, aber das Versicherungsunternehmen verzichtet auf eine Beitragsanpassung nach oben. Nutzen können Versicherte den Rabattretter meistens erst dann, wenn eine Schadenfreiheitsklasse von 25 oder mehr erreicht wurde. Die Rückstufung erfolgt dann meistens in die Schadenfreiheitsklasse 23, bei der dann der gleiche Beitragssatz gilt und es dadurch zu keinem höheren Beitrag kommt. Der Schutz vor höheren Beiträgen besteht in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen, so dass nach einem Schadensfall keine Höherstufung erfolgt.

Der Rabattschutz wird bei der Autoversicherung als zusätzliche Tarifoption angeboten und führt zu einem höheren Versicherungsbeitrag. Der übliche Beitragszuschlag beträgt ca. 15 bis 20 Prozent. Je nach Versicherung und dem gewähltem Tarifmodell sind dann bis zu zwei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Auch der Rabattschutz lässt sich in der Kfz-Haftpflicht- und der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. Um die zusätzliche Tarifoption zu nutzen müssen die Fahrer meist über 23 Jahre alt sein und die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.



Beim Versichererwechsel kann es zu bösen Überraschungen kommen
Beim Rabattretter ist eine Höherstufung nach einem Unfall bereits in der Schadensfreiheitsklasse verrechnet. Vergleicht man seine bestehende Autoversicherung mit anderen Anbietern, so findet man seine aktuelle Schadensfreiheitsklasse auf der Beitragsrechnung. Beim Rabattschutz verhält es sich jedoch ganz anders. Denn wenn der Rabattschutz schon einmal in Anspruch genommen wurde, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, kalkuliert die neue Versicherungsgesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt so, dass der Schaden mit berücksichtigt wird. Beim Vergleichen nimmt man meist die aktuelle Beitragsrechnung und rechnet deshalb mit einer falschen Schadenfreiheitsklasse. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt, was sich auf den zu zahlenden Beitrag auswirkt.

Lohnt sich ein Rabattschutz
Eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz lohnt sich vor allem für Kunden, die noch einen geringen Schadenfreiheitsrabatt besitzen. Je größer der Schadenfreiheitsrabatt wird, um so geringer ist auch der Mehrbeitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem Schadensfall. Ob der Mehrbeitrag für die Vereinbarung des Rabattschutzes gerechtfertigt ist, muss jeder Kunde für sich entscheiden. Wenn man über viele Jahre Unfallfrei fährt, kann der Verzicht auf den Rabattretter mehr Versicherungsbeiträge sparen, als man bei einer Hochstufung im Schadensfall zahlen müsste. Mit dem Rabattschutz bindet man sich nach einem Schadenfall sehr stark an einen Versicherer, denn ein scheller Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wird erschwert. Ein heute günstiger Versicherer kann auch einmal teurerer werden oder er stuft bei einem Fahrzeugwechsel das neue Fahrzeug teuerer ein als andere Versicherer.

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Montag, 23. November 2015

Checklisten zur Übernahme eines Tieres

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, ein oder mehrere Tiere als Mitbewohner und Begleiter aufzunehmen, sollte sich vorher eingehend mit dem Thema beschäftigen. Denn ein angeschafftes Tier kann man nicht einfach wieder zurückgeben. Sollen Tiere in der Familie angeschafft werden, so ist es sinnvoll, diese Fragen im "Familienrat" zu besprechen, so dass auch die Kinder sich mit ihrem Tierwunsch auseinandersetzen müssen und eine konkretere Vorstellung von den Anforderungen einer Tierhaltung bekommen. Damit Sie in so einem Fall wissen, was alles beachtet werden muss, finden Sie hier Checklisten für die Abgabe eines Hundes, Pferdes oder einer Katze.

Jede Tiergattungen hat Besonderheiten
Je nach Tiergattung werden dem Verbraucher Hinweise an die Hand gegeben, was bei der Übernahme eines Tieres zu beachten ist. Beispielsweise muss der Hundebesitzer seinen Hund bei der Steuer anmelden, der Katzenbesitzer sollte die Verträglichkeit mit anderen Tieren und Kindern prüfen oder welche tierärztlichen Behandlungen haben stattgefunden und der Pferdebesitzer muss das Pferd bei der Tierseuchenkasse anmelden.

Die Checklisten wurden von der Uelzener Versicherung als Serviceangebot entwickelt. Sie können diese nun als pdf-Datei herunterladen:


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Montag, 16. November 2015

So können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen

Die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern mit fast 110 Millionen Verträgen die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.



Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat. 
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließenPrinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigenJetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!

    Muster-Kündigungsbrief

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Montag, 9. November 2015

Wer haftet bei Schäden durch Halloween-Streiche?

Am Abend vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Es ist die Nacht der leuchtenden Kürbisse, Streiche und Kostümpartys und wie jedes Jahr sind Kinder und Jugendliche als Monster oder Hexen verkleidet von Tür zu Tür unterwegs. Was aber, wenn ein harmloser Streich ungewollt einen Schaden verursacht? Dann ist ein passender Versicherungsschutz notwendig. Für die Kinder sind die Regeln bei Halloween relativ einfach. Sie ziehen mit dem Wunsch nach „Süßem" oder der Androhung von „Saurem" durch die Straßen. Wer für die Kinder keine Süßigkeiten bereit hält, wird mit einem Streich bestraft. Klingelstreiche sind dann gang und gäbe. Doch nicht immer bleibt es so harmlos, da manche Streiche eskalieren.

Ab sieben Jahren sind Kinder deliktfähigVerklebte Türschlösser, zerkratzte Autos, Farbbeutel oder rohe Eier an der Hauswand, verwüstete Vorgärten oder zerschlagene Fensterscheiben bleiben leider oftmals als Sachbeschädigung zurück. Bei den Haftungsfragen muss dann zwischen fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden unterschieden werden. Zertritt ein Kind aus Versehen ein Blumenbeet, wäre dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Aufsichtsperson, um den Schaden zu regulieren. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kind älter als sieben Jahre ist. Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig und können also nicht haftbar gemacht werden. Die meisten Versicherer bieten aber in ihren Tarifen die Möglichkeit an, nicht deliktfähige Kinder mit einem Zusatzbaustein im Vertrag einzuschließen. Das ist beim Vorhandensein von Kindern in diesem Alter in der Familie nur zu empfehlen, schon allein um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Beim Versicherungsabschluss ist zu beachten, dass die Versicherungssummen für Schäden durch deliktunfähige Kinder sehr unterschiedlich sein können. Zu empfehlen ist, dass Kinder unter sieben Jahren auf ihrem Halloween-Beutezug von einem Erwachsenen begleitet werden.



Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündigIst ein Kind älter als sieben Jahre, hat aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann es selbst für Schäden haftbar gemacht werden. Ob es jedoch wirklich haften muss, richtet sich nach der geistigen Reife und den Umständen des Einzelfalls. Sind dem Kind die Folgen bewusst, wie beispielsweise die an die Hauswand geworfenen Eier, ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern, bei der das Kind mitversichert ist. Nicht nur verkleidete Kinder mit Streichen ziehen an Halloween durch die Straßen, es ist auch ein beliebter Tag für große Partys. Bei privaten Feiern in gemieteten Räumlichkeiten sind verursachte Schäden über die Privathaftpflichtversicherung des Gastgebers abgesichert, wenn diese eindeutig auf ihn zurückzuführen sind. Wenn Gäste einen Schaden verursachen, so ist deren Privathaftpflicht dafür zuständig. Wenn der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, beispielsweise bei einer Kostümparty, wird es schwierig. Im Zweifel wird dann ebenfalls der Gastgeber haftbar gemacht. Dieselben Regelungen gelten übrigens auch für Vereine. Ebenfalls im Trend sind leuchtende Kürbisse. Verursacht die Kerze einen Brand in einer Wohnung, kommen die Hausratversicherung des Mieters für Schäden am Mobiliar und die Privathaftpflicht für übergreifende Feuerschäden am Gebäude auf. In einer eigenen Immobilie greift darüber hinaus die Gebäudeversicherung. Hier sollte auf einen hochwertigen Tarif geachtet werden, der auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdeckt.
Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gezahlt und können unter Umständen als Straftaten gewertet werden. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihre Kinder über Gefahren und Konsequenzen aufklären, wenn diese an Halloween alleine um die Häuser ziehen.

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Montag, 2. November 2015

Im Herbst auf nasses Laub achten

Rutschiges Laub, Nässe, Reif und Bodenforst erfordert im Herbst von den Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist die richtige Vorbereitung und eine angepasste Fahrweise entscheidend, um auch bei schlechtem Wetter sicher ans Ziel zu kommen. Als Autofahrer sollte man daher die geänderten Gegebenheiten nicht unterschätzen und kein Risiko eingehen. Hier ein paar Tipps, auf die Sie achten sollten:
  • Rechtzeitig Winterreifen aufziehen
  • Auf Alter und Profil der Reifen achten
  • Rutschgefahr durch nasses Laub
  • Bei Aquaplaning Ruhe bewahren  
  • Schnelle Wetterveränderungen können gefährlich werden
  • Der Nebel ist eine heimtückische Gefahr
  • Vorsicht wegen erhöhtem Wildwechsel
Laub ist genau so tückisch wie GlatteisStatt angenehmer Temperaturen und Sonnenschein, dominieren im Herbst häufig Frühnebel, Regenschauer und Wind. Um kein Risiko einzugehen, sollten deshalb Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und mit einem längeren Bremsweg durch nasses Laub oder Aquaplaning rechnen. Die Schleudergefahr ist stark erhöht und der Bremsweg ist ebenfalls deutlich länger als gewohnt. Weiterhin ist es ratsam, das Fahrzeug vor Beginn der dunkleren Jahreszeit durchchecken zu lassen und herbsttauglich bzw. wintertauglich zu machen. Auf Landstraßen kommt es im Herbst auf den richtigen Abstand an. Durch Laub und Erdreste landwirtschaftlicher Fahrzeuge bildet sich oft ein gefährlicher Schmierfilm auf den Straßen. Es besteht eine erhöhte Rutschgefahr vor allem auf Straßenabschnitten im Schatten oder im Wald, da dort der Asphalt auch tagsüber länger nass bleibt und sich zusammen mit feuchten Herbstblättern ein tückischer Schmierfilm bilden kann.

Im Herbst sind viele landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegsMähdrescher, Traktoren oder Lastwagen hinterlassen nach dem Einsatz auf dem Acker oft viel Schmutz auf der Straße, so dass feuchte Lehm- und Erdklumpen die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn verwandeln können. Deshalb sollte man beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorsichtig sein und im Zweifel besser vom Gas gehen statt risikoreich zu überholen. Auch Nebel ist beim Autofahren äußerst heimtückisch, denn oft kommt er aus dem Nichts. War die Sicht gerade noch ausreichend, kann sie von jetzt auf gleich auf wenige Meter beschränkt sein. Deshalb sollte man sich als Richtwert merken: Nur so schnell fahren, wie Sie auch vorausschauen können. Das bedeutet: Können Sie rund 50 Meter weit sehen, sollten Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ist die Sicht kürzer, dann schalten Sie zusätzlich Ihre Nebelschlussleuchten ein. Fahren Sie deshalb bei Nebel nicht schneller als erlaubt und halten Sie für Ihre und anderer Sicherheit genügend Abstand ein.

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Mittwoch, 28. Oktober 2015

Kfz-Versicherung - Vergleichen spart bares Geld

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll. Mit der Eingabe aller relevanten Daten in den Online-Kfz-Vergleichsrechner erhält man als Autobesitzer eine Ergebnisliste, die seinen persönlichen Wünschen entspricht. Es ergeben sich daher von Fahrer zu Fahrer unterschiedliche Ergebnisse beim Versicherungsvergleich.

Nicht nur Beiträge, sondern auch Leistungen vergleichenAufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen. Enthält die Versicherung eine Werkstattbindung? Enthält der Vertrag einen Rabattschutz oder eine Fahrerschutzversicherung? Sind in dem Vertrag überhaupt Marderschäden, nur direkte Marderschäden oder auch Marderbiss-Folgeschäden versichert? Leistet der Versicherer bei Wildunfällen mit Haarwild oder bei Unfällen mit Tieren jeglicher Art? Mit diesen und ähnlichen Fragen sollte man sich auseinandersetzen, bevor man sich für einen neuen Vertrag entscheidet.



Was muss bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung beachtet werden
Als sicherste Form der Kündigung gilt der Postversand mit Einschreiben und Rückschein. Aber auch per Fax kann die Kündigung vorgenommen werden, da man einen Sendebericht hat. Eine Kündigung per E-Mail gilt nur dann, wenn sich auch eine Unterschrift im Kündigungsschreiben befindet. Bei einer Kündigung per Fax oder E-Mail muss man sich die Kündigung vom Versicherer auch rechtzeitig bestätigen zu lassen. Notfalls sollte man telefonisch nachhaken, so dass man vor Ende der Kündigungsfrist eine schriftliche Bestätigung bekommt. Die Kündigungsfrist beträgt bei Kfz-Versicherungen einen Monat zum Vertragsende. Da die meisten Verträge eine Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember haben, muss das Schreiben also spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. 

Kann jeder seine Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen?
Entscheidend für eine Kündigung ist nicht das Ende des Kalenderjahres, sondern das Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Kfz-Versicherungen läuft der Vertrag immer bis zum 31. Dezember, egal wann der Vertrag im Laufe des Jahres begonnen hat. Manche Kfz-Versicherungsverträge enden jedoch auch unterjährig. Das jeweilige Ablaufdatum ist im Kfz-Versicherungsvertrag zu finden. Man merkt dies auch am Eingang der Beitragsrechnung, denn diese wird immer zur Hauptfälligkeit zugestellt. Andere Kündigungsanlässe bestehen nach einem Schadenfall. Dann haben beide Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn der Versicherer den Beitrag aus kaufmännischen Gründen erhöht, beispielsweise durch eine Veränderungen in der Typklasse des Fahrzeuges oder bei der Einstufung in die Regionalklasse, kann der Versicherte den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen. Liegt der Grund für eine Preiserhöhung hingegen beim Versicherten, weil er beispielsweise mehr Kilometer im Jahr gefahren ist als ursprünglich angegeben und der Versicherer den Beitrag entsprechend anpasst, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn das Auto verkauft oder abgemeldet wird, endet der Vertrag automatisch mit dem Ummelde- oder Abmeldedatum.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.

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Montag, 19. Oktober 2015

Checklisten zur Abgabe eines Tieres

Wenn man sich von einem geliebten Tier trennt, hat dies in den meisten Fällen einen triftigen Grund. Mal sind es Allergien oder andere Krankheiten des Besitzers, mal ist ein Umzug oder ein neuer Job der Grund für einen solchen drastischen Schritt. Damit Sie in so einem Fall wissen, was alles beachtet werden muss, finden Sie hier Checklisten für die Abgabe eines Hundes, Pferdes oder einer Katze.
Jede Tiergattungen hat Besonderheiten
Je nach Tiergattung werden dem Verbraucher Hinweise an die Hand gegeben, was bei der Abgabe eines Tieres zu beachten ist. Beispielsweise muss der Hundebesitzer seinen Hund bei der Steuer abmelden, der Katzenbesitzer sollte daran denken, dem neuen Besitzer mitzuteilen, ob es sich um einen Freigänger oder eine Wohnungskatze handelt und der Pferdebesitzer muss das Pferd bei der Tierseuchenkasse abmelden.

Die Checklisten wurden von der Uelzener Versicherung als Serviceangebot entwickelt. Sie können diese nun als pdf-Datei herunterladen:

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Montag, 12. Oktober 2015

Eine Unfallversicherung ist für Kinder dringend zu empfehlen

Wo das Unfallrisiko für Ihre Kinder lauert, wird von den Eltern oft falsch eingeschätzt. Sie fürchten den Autoverkehr auf den Straßen und erachten dies als die allergrößte Unfallgefahr für ihre Kinder. Dabei passieren über die Hälfte der Unfälle in der Freizeit. Spielplätze nehmen dabei eine besondere Rolle ein. Die Unfallversicherer registrieren rund 16.000 Kinderunfälle mit bleibenden Schäden. Bei einer Versicherungsdichte in der Kinderunfallversicherung von rund 40 Prozent kann man grob davon ausgehen, dass sich im Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Kinderunfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle nicht aufkommt.


Trügerische Sicherheit
Laut aktueller Zahlen des GDV ereignen sich 60 Prozent aller Kinderunfälle zu Hause – viermal mehr als im Straßenverkehr. Jeder zweite Erwachsene schätzt das Unfallrisiko für Kinder in Haushalt und Garten aber als eher gering ein. Als weitere Gefahrenquelle ist der Spielplatz zu nennen. Durch Stürze, Stöße und das Toben verletzen sich jedes Jahr viele Kinder. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen.


Gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Ausschnittsdeckung 
Bei 82 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind Inder gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.





Private Vorsorge ist existenzsichernd
Nach einem Bericht der Kassenärztlichen Vereinigung erleiden rund 1,7 Mio. Kinder jährlich einen Unfall. Wer da privat nicht ausreichend vorgesorgt, muss für die sich anschließenden Kosten allein einstehen. Die Krankenversicherung leistet nur im vereinbarten Rahmen für die gesundheitlichen Schäden. Eine zusätzliche Leistungen oder Absicherung beispielsweise in Form einer Rente für den Fall, dass eine Berufstätigkeit nicht möglich ist oder der Pflegefall eintritt, kann nur über eine private Unfallabsicherung gewährleistet werden.


Worauf sollte man einer privaten Unfallversicherung achten
  1. Wählen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig. Diese ist die wichtigste Leistung bei einer Unfallversicherung. Bei der Höhe unterscheidet die Unfallversicherung zwischen Grundinvaliditätssumme (= Versicherungssumme) und Vollinvaliditätssumme (=Kapitalleistung). 
  2. Die Versicherungsbedingungen sind meistens sehr komplex. Achten Sie auf einen umfangreichen Leistungsvergleich unter einer möglichst großen Anzahl von Unfallversicherern.
  3. Lassen Sie sich nicht von niedrigen Preisen blenden. Vergleichen Sie die Leistungen bei verschiedenen Invaliditätsgraden. Dies ist am besten mit einem Vergleichsrechner machbar.

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Montag, 5. Oktober 2015

Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit

Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung und des Bankenfachverbands aus dem Jahr 2014 planen die meisten Deutschen innerhalb des nächstens Jahres kostspielige Anschaffungen: Knapp ein Viertel der Befragten möchte sich auf große Reise begeben, 17 Prozent planen einen Umzug oder eine Modernisierung und jeder Fünfte möchte in Unterhaltungselektronik investieren.

Mit Vernunft finanzieren
Wenn es um das Realisieren der Anschaffungen geht, zeichnet sich ein klares Bild ab: Notwendiges oder Planbares wird bar bezahlt, Unvorhergesehenes mit einem Kredit. Für eigene Wünsche, wie den Urlaub, sparen die Befragten langfristig. Hingegeben werden Ausgaben, die unvorhergesehen kommen, eher mit einem Kredit beglichen. Schließlich muss in der Regel das kaputte Auto schnell ersetzt werden, damit man wieder zur Arbeit kommt.
Apropos Auto: Häufigster Verwendungszweck eines Ratenkredits ist tatsächlich die Anschaffung eines fahrbaren Untersatzes. Ganz nach dem Motto "mit Vernunft finanzieren" haben wir fünf Schritte zusammengestellt, die Ihnen helfen, den passenden Kredit zu finden und Ihre Chancen verbessern, ihn zu erhalten.

1. Kurz- oder langfristig: Dispo- vs. Ratenkredit
Je nachdem, ob Ihre Anschaffung nur kurz Ihr Budget überreizt oder ob dies langfristig der Fall sein wird, lohnt es sich zu überlegen, welche Kreditform die richtige ist: Dispo –oder Ratenkredit. Ein Dispokredit, also ein Überziehungskredit eines Girokontos, ist nicht selten doppelt so teuer wie ein Ratenkredit. Deshalb ist es in jedem Fall ratsam, zu überprüfen, ob das Konto nun für einen längeren Zeitraum überzogen wird und es deshalb Sinn macht, einen Ratenkredit zu beantragen. Nützlicher Tipp: Wenn Sie Ihren Dispokredit ohnehin regelmäßig nutzen, bietet das Umschulden auf einen günstigeren Ratenkredit sehr viel Einsparpotenzial.

2. Das Zünglein an der Waage: der Konditionsvergleich für den Ratenkredit
Haben Sie sich für einen Ratenkredit entschieden, lohnt es immer, vor der Beantragung die Konditionen verschiedener Institute zu vergleichen. Manche Anbieter locken mit einem "Sternchenangebot". Dieses gilt nur für einen eingeschränkten Personenkreis mit sehr guter Bonität, eine bestimmte Kredithöhe sowie -laufzeit und liegt somit vermutlich einige Prozentpunkte von Ihrem tatsächlichen Zinssatz entfernt. Generell beziffert der Zins den Preis Ihres Kredites. Vergleichen Sie stets den effektiven Jahreszins: Er beinhaltet alle Kosten für das Darlehen und ist damit die optimale Grundlage für einen schnellen Vergleich. Achten Sie außerdem auf eine identische Laufzeit sowie Kredithöhe beim Gegenüberstellen verschiedener Angebote: Nur so hat der Vergleich Aussagekraft.

3. Auf die Bonität kommt es an: der SCHUFA Score
Die meisten Kredite sind bonitätsabhängig: Das heißt, aufgrund Ihrer persönlichen Daten ermittelt das Kreditinstitut die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie das angefragte Darlehen zurückzahlen werden. In der Regel erhält die Bank die Informationen dafür über die SCHUFA (Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung"). Diese Auskunftei sammelt die kreditrelevanten Daten der Deutschen, um sie den Banken und Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Je höher bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit für das Zurückzahlen des Kredites eingeschätzt wird und je geringer somit das Ausfallrisiko für die Bank ist, desto höher ist Ihr SCHUFA Score und desto besser Ihre Bonität. Wichtig: Je höher Ihre Bonität eingeschätzt wird, desto geringer ist in der Regel der Zinssatz, der Ihnen angeboten wird. Es ist sinnvoll, regelmäßig die Daten, die die SCHUFA über Sie vorhält, zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Beides können Sie auf der Webseite der SCHUFA veranlassen. Einmal im Jahr ist eine solche Auskunft für Sie kostenlos.



4. Achten Sie auf die richtige Formulierung: "Anfrage Kreditkonditionen" nutzen
Jede Kreditanfrage wird an die SCHUFA weitergeleitet. Zu viele Anfragen wirken sich negativ auf Ihren Score und damit auf Ihre Bonität aus. Der Grund: Die SCHUFA geht dann davon aus, dass Sie so viele Kreditanfragen stellen, weil Sie immer wieder abgelehnt werden. Daher ist es wichtig, den Sachbearbeiter explizit darauf hinzuweisen, eine sogenannte "Anfrage Kreditkonditionen" zu stellen. Denn diese Art der Abfrage wird nach zehn Tagen gelöscht und beeinflusst Ihren SCHUFA Wert somit nicht. 

5. Alles im Blick: Planen Sie Ihren Finanzierungswunsch realistisch
Ob Sie oder Ihre Kunden ein neues Auto kaufen, eine moderne Küche finanzieren oder eine Umschuldung planen möchten – Ihre Kreditsumme und die monatliche Rate sollten genau auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sein. Machen Sie reinen Tisch und stellen Sie all Ihre Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber. Nur so ergibt sich ein reelles Bild. Beispielsweise gilt es, bei einer Umschuldung nicht nur die Altkredite abzulösen, sondern auch Kreditkartenschulden und Dispokredite zu berücksichtigen. Ebenso ist es wichtig, dass Sie die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit aufbringen können.

Unser Tipp: Flexibel bleiben – aber sicher
Setzen Sie die Höhe Ihrer Monatsrate besser etwas geringer an und leisten Sie wenn möglich Sondertilgungen. So bleiben Sie flexibel und geraten bei unerwarteten Sonderausgaben nicht in einen finanziellen Engpass. Den Ratenkredit sollten Sie passgenau planen. Gute Zinsbedingungen sind beim Ratenkredit entscheidend, aber auch nicht alles. Der Kredit muss zu Ihnen und Ihrer individuellen Finanzsituation passt. Wichtig dabei ist, sich nicht zu übernehmen, realistisch zu planen und flexibel zu bleiben.

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Mittwoch, 9. September 2015

Auch im Urlaub gut geschützt

Dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden greift, ist vielen Versicherungsnehmern gar nicht bewusst. Denn: Auch das Hab und Gut, das im Urlaub mit dabei ist, gehört in der Regel zum Hausrat und ist deshalb zu den gleichen Konditionen geschützt, wie am Wohnort. Beachten muss man hier jedoch die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Tarife der Versicherungen, wodurch keine pauschale Aussagen möglich sind. Es ist deshalb sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen oder bei einem Neuabschluss mit Hilfe von Vergleichsprogammen die Leistungsunterschiede zu prüfen. Bestimmte Leistungen gelten weltweit, manche nur europaweit.

Zusätzlicher Schutz auf Reisen besteht bei einer Hausratversicherung beispielsweise auch bei:
  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
  • Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen
Private Haftpflicht bring Sicherheit
Ohne Einschränkungen gelten im Ausland auch die Privathaftpflicht-Tarife: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu fünf Jahre lang. Auch hier muss auf die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsbedingungen der Versicherer hingewiesen werden. Bei der Schadenregulierung können die Versicherten auch über Ländergrenzen hinweg auf ihren Versicherer zählen und müssen sich nicht selbst mit den Forderungen des Anspruchstellers, Sprachbarrieren oder der Gesetzeslage ihres Urlaubslandes befassen. Im Gegenteil: Gerade im Ausland sollten die Versicherungsnehmer nicht selbst in Vorleistung treten, sondern die Prüfung der Ansprüche und eine mögliche Regulierung den Experten der jeweiligen Versicherungen überlassen.

Weitere wichtige Versicherungen im Urlaub

Dienstag, 1. September 2015

Einbruch und Diebstahl - Einbruchschutzkampagne der Polizei

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2014 erneut angestiegen. Doch viele Einbrüche könnten durch simple Maßnahmen vermieden werden. Nutzen Sie deshalb auch die Tipps der Polizei im Rahmen Ihrer Beratung! Natürlich ist klar: Im Fall des Falles leistet die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden und ist für den Geschädigten da! Bei Verlust oder Beschädigung von Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenständen wird im Regelfall der Neuwert ersetzt, sollten Alarmanlagen und Schlösser kein Hindernis für Einbrecher sein. Doch: Die Tipps der Polizei können Sie schnell umsetzen und so das Einbruchrisiko senken!

Um Einbrüche zu vermeiden helfen schon einfache SicherungsmaßnahmenEin Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden bei den Betroffenen. Oftmals beeinträchtigen Einbrüche auch das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Opfer enorm. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Der Beweis: Im Jahr 2014 blieben 41,4 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Die Infografik zeigt einen Überblick zu Wohnungseinbrüchen.


Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten. Am Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober gibt es außerdem deutschlandweit zahlreiche Aktionen der Polizei und von Kooperationspartnern zum Thema Einbruchschutz.
Einbrüche vermeiden: So gelingt's
  • Tür immer abschließen!
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren stets verschließen!
  • Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Schlüssel niemals draußen verstecken!
  • Bei Schlüsselverlust den Schließzylinder auswechseln!
  • Auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück achten!
  • Keine Hinweise auf Abwesenheit geben!
Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Mittwoch, 26. August 2015

Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?

Die Hausratversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sichert Versicherungsnehmer gegen Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Selbst Wertgegenstände sind bei Diebstahl mit versichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wer teuren Schmuck oder Uhren besitzt, sollte eine Wertsachenversicherung in Erwägung ziehen.

Welche Leistung beinhaltet eine Hausratversicherung?

Grundlegend versichert eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Gefahren, die entstehen können durch Feuer:
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Bruchschäden
  • Frost und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub und Vandalismus
Kommt es beispielsweise aufgrund des Auslaufens von Wasser aus einem Aquarium zu Schäden an elektrischen Geräten, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für diese Geräte. Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung auch versicherte Kosten. Im Falle des Aquariums beispielsweise die Entfernung und Entsorgung von betroffenen Bodenbelägen, sowie deren Wiederbeschaffung. Zu den versicherten Kosten gehören auch Transportkosten, Reparaturkosten, Lagerkosten sowie Bewachungskosten.

Entschädigungsgrenzen bei Hausratversicherungen
Innerhalb der Hausratversicherung gibt es Entschädigungsgrenzen, bis zu welcher Summe ein Gegenstand ersetzt wird. Das gilt vor allem für Wertsachen. Zu den Wertsachen in der Hausratversicherung gehören in der Regel:
  • Sparbücher
  • Schmuck
  • Briefmarkensammlungen
  • Pelze
  • Gemälde
  • Bargeld
  • Antiquitäten
Vor allem bei Bargeld gelten strikte Entschädigungsgrenzen. So versichern die meisten Anbieter Bargeld nur bis zu einer Summe von 1.000 Euro. Für alle anderen Wertsachen liegen die Entschädigungsgrenzen meist bei 20 Prozent. Je nach Versicherer können die Entschädigungsgrenzen jedoch unterschiedlich ausfallen. Kostete eine edle Uhr beispielsweise 8.000 Euro in der Anschaffung und wird bei einem Raub gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung bei einer Entschädigungsgrenze von 20 Prozent gerade einmal 1.600 Euro.
Wer besonders exklusive Uhren sein Eigen nennt oder eine hoch dotierte Gemäldesammlung besitzt, sollte zusätzlich eine Wertsachenversicherung abschließen. Ansonsten könnte ein Brand oder Diebstahl enorme Kosten verursachen, sollten die edlen Stücke wieder beschafft werden.

Hausratversicherung oder Wertversicherung abschließen?
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung immer zu empfehlen, das Sie im Falle eines Schadens die Kosten für die Wiederbeschaffung des Hausrates übernimmt. Allerdings ist aufgrund der Entschädigungsgrenzen in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Wertsachenversicherung bei Wertgegenständen ratsam. Demnach wären dann beide Versicherungen abzuschließen. Wer keine teuren Wertgegenstände besitzt kann auf zusätzliche Versicherungen verzichten.

Welche Versicherungssumme ist bei einer Hausratversicherung nötig?
In der Regel ziehen Versicherer die Größe der Wohnfläche heran, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Dabei berechnen sie pro Quadratmeter etwa 650 Euro. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern beliefe sich die Versicherungssumme hierbei auf 65.000 Euro. Ein guter Wert, den Versicherer auch ohne Prüfung auf Unterversicherung im Falle eines Schadens übernehmen.
Für eine exakte Berechnung des Hausrates wäre es hingegen nötig, alle Gegenstände und Sachwerte zu bewerten. Dann müssen alle Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Möbel sowie Kleidung und Wertsachen nach ihrem Neuwert begutachtet und zu Grunde gelegt werden.

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Montag, 24. August 2015

Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2014 wurden 150.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 16 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen. Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken.

6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können
  1. Schließen Sie Türen und Fenster
    Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern.
  2. Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken
    90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind.
  3. Informieren Sie Ihre Nachbarn
    Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann.
  4. Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist
    Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert.
  5. Verstecken Sie Wertgegenstände
    Wenn Sie wertvolle Gegenstände verstecken, dann erschweren Sie den Einbrechern natürlich auch das Handwerk. Wählen Sie aber Verstecke, auf die nicht jeder Einbrecher sofort kommt, wie Geld unter der Matratze oder in einer Buchattrappe. Wichtige Dokumente, Geld, Gold, wertvollen Schmuck oder andere Wertgegenstände sollten Sie in einem brandsicheren Tresor oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
  6. Räumen Sie Werkzeuge und Tritthilfen wegAuch Werkzeuge und Tritthilfen helfen den Einbrechern bei ihrer Arbeit. Bevor Sie verreisen, sollten Sie also Leitern, Gartenmöbel oder einen Hammer wegräumen. Wenn es möglich ist, sollten auch Außensteckdosen vom Strom getrennt werden, damit die Einbrecher mitgebrachte Werkzeuge dort nicht einstecken können.
Versicherungsschutz überprüfen
Die Hausratversicherung erstattet Einbruchschäden und Verluste bei Privatpersonen. Für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert. Eine sogenannte Stehlgutliste, die den gestohlenen Hausrat aufzählt (die genaue Bezeichnung der Gegenstände genügt, Preisangaben sind nicht erforderlich), muss spätestens drei Wochen nach dem Einbruch bei der Polizei und der Versicherung abgegeben werden, ansonsten ist der Versicherer nicht zu einer Schadensbegleichung verpflichtet. Wenn Sie für mehr als zwei Monate Ihr Haus unbewohnt lassen, kann dies Ihren Versicherungsschutz gefährden. Denn längere Abwesenheiten gelten versicherungstechnisch als „gefahrerhöhend“ und müssen der Versicherung gemeldet werden.

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Haben Sie die Koffer schon gepackt?

Mittwoch, 29. Juli 2015

Haben Sie die Koffer schon gepackt?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Doch im Überschwang vergessen viele, dass sie ihr Handy oder ihre Koffer besser abgesichert haben als das eigene Leben.

Ein echtes Muss ist die Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung deckt teure Arzt- und Krankenhauskosten außerhalb der deutschen Grenzen ab. Deshalb ist sie die wichtigste Versicherung, die unbedingt ins Urlaubsgepäck muss. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten, die im Vertrag eingeschlossen sind. Manche Private Krankenversicherung haben dies enthalten, manche teilweise und manche gar nicht. Hier hilft ein Blick in den Vertrag und den Leistungsumfang.

Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung losfliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.
  • Kostenrisiko Krankenrücktransport
  • Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht
Hier können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsschutz beantragen. Ausgewählt haben wir die Hanse Merkur Versicherung, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat. Dies wurde auch schon mehrfach von der Stiftung Warentest bestätigt.

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Donnerstag, 25. Juni 2015

Der tut nix - der will nur spielen...

Wenn sich ein Hund oder ein Pferd erschreckt oder in einer unvorhersehbaren Situation ist, kann das Tier unberechenbar reagieren und andere verletzen, dass weiß jeder Tierbesitzer. Selbst wenn den Besitzer keine Schuld trifft, muss er für einen Schaden, den sein Tier verursacht hat, haften. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Kleintierschäden, beispielsweise durch Katzen, Meerschweinchen oder Vögel ab. Für Hunde- und Pferdehalter ist dagegen eine eigene Haftpflicht notwendig. Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig für Hund und Herrchen, Ross und Reiter!

Dem Hund ist nichts passiert – dem Auto schonRennt ein Hund beim Gassi gehen auf die Straße oder nimmt ein Pferd Reißaus, kann es teuer werden! Denn wenn ein Autofahrer dem Tier ausweicht und dadurch beispielsweise ein parkendes Fahrzeug beschädigt, muss der Halter für den Schaden aufkommen, auch wenn er oder sein Tier ihn nicht selbst verursacht hat. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die durch das Fehlverhalten von Hunden und Pferden entstehen.



Auf ein umfangreiches Leistungspaket achten
Ein gutes Leistungspaket beinhaltet auch einen Versicherungsschutz, wenn der Hund ohne Leine oder der Reiter ohne Sattel unterwegs war. Außerdem sollten Jungtiere mit versichert sein, beispielsweise Hundewelpen bis drei Monate oder Fohlen bis sechs Monate nach der Geburt. Bei Hunden sollten zudem Schäden durch ungewollte Deckakte mit eingeschlossen sein. Weitere Leistungsbausteine sind beispielsweise Mietsachschäden oder bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung Flurschäden und vieles mehr. Pferdehalter können sich zusätzlich für private Kutschfahrten, für Teilnahmen an Reitturnieren, Schauveranstaltungen und Pferderennen absichern.

Wenn der Hund Urlaub macht
Egal ob der Familienhund mit in Urlaub fährt oder bei Freunden untergebracht wird, auch dann gilt – er muss versichert sein! Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt daher auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auf und sichert Familienangehörige sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn ab, die gelegentlich auf das Tier aufpassen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann immer als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden und eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht notwendig.

Vergleichen Sie hier Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung

Dienstag, 9. Juni 2015

Kennen Sie den Unterschied zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co?

Die Fahrradindustrie brummt und profitiert vom neuen Fahrrad-Trend. Waren die Fahrradverkäufe insgesamt leicht rückläufig, so gibt es im E-Bike-Bereich hervorragende Zuwächse. Für die Steigerung waren vor allem die weiterentwickelten Batterie- und Antriebstechnologien, neue Modelle und Anbieter, sowie eine größere Zielgruppe verantwortlich. Auch hier findet vor allem im Ballungsgebiet eine Verjüngung der Nutzer statt. Und das ist auch gut so, profitiert insbesondere Umwelt und Geldbeutel davon.

Doch motorisierte Fahrräder unterscheiden sich nicht nur in der Versicherung Inzwischen gibt es unzählige Varianten auf dem Fahrrad-Markt. Vom City-Rad, über das Rennrad bis hin zum zusammenklappbaren Faltrad kann sich der Radler aus einer riesigen Auswahl ein auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnittenes Modell aussuchen. Auch motorisierte Fahrräder werden immer beliebter. Kein Wunder, denn sie haben in der Tat Einiges zu bieten: Der Fahrer ist nicht nur schneller am Ziel – pro Stunde schafft er eine Entfernung von bis zu 45 Kilometer –, sondern er erklimmt auch Steigungen, ohne ins Schwitzen zu geraten. Außerdem sind die Elektro-Räder nicht auf besondere Wartung angewiesen, brauchen weder Öl noch Benzin. Lediglich der Akku muss hin und wieder geladen werden – und das kostet gerade mal so viel Strom wie eine Stunde fernzusehen.

Pedelecs sind in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert Doch auch bei den motorisierten Rädern gibt es Unterschiede. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) lässt sich wie ein ganz „normales“ Fahrrad nutzen, ist aber gleichzeitig mit einem Motor als Tretunterstützung ausgestattet. Diese lässt sich aber nur dann aktivieren, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt. Ist die Hilfe des Motors erwünscht, kann der Fahrer ihn an einem Schalter am Lenkrad zuschalten. Anschließend messen Kraftsensoren, wie stark der Fahrer in die Pedale tritt, und regulieren so den Grad der Motorunterstützung. Auf diese Weise schafft ein Pedelec bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Hat es diese Geschwindigkeit erreicht, schaltet sich der Motor automatisch ab.
Der Vorteil des Pedelecs ist, dass es in der EU als „normales“ Fahrrad gilt. Es ist somit zulassungsfrei und darf auf Radwegen gefahren werden. Verursacht der Fahrer eines Pedelecs einen Unfall, ist der Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung gewährleistet, die jedem Pedelec- und Radfahrer ans Herz legt wird.




Verfügt das Pedelec über eine motorisierte Anfahrhilfe, die ohne gleichzeitiges Treten auf bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mofaführerschein für den Fahrer Voraussetzung. Außerdem sollte sich dieser bei seinem Versicherer erkundigen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung auch Schäden von Pedelecs mit Anfahrhilfe abdeckt. Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nämlich bislang nicht. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften, genießen Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe in der Privat-Haftpflichtversicherung aber den gleichen Schutz. Mit einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte man überprüfen, dass dies auch so geregelt ist.

Speed-Pedelecs bedürfen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Beim sogenannten Speed-Pedelec gelten andere Bedingungen: Es erreicht mithilfe der motorisierten Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern und wird daher rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Dafür benötigt der Fahrer einen Mofaführerschein, den er ab dem 15. Lebensjahr machen kann, oder einen Autoführerschein. Das Fahrzeug ist versicherungspflichtig und benötigt deshalb eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens. Noch besteht beim Speed-Pedelec offiziell keine Helmpflicht, allerdings müssen nach geltender Rechtslage Fahrer von versicherungspflichtigen Zweirädern, die die Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern mithilfe reiner Motorkraft übersteigen, einen Helm tragen. Diese Regelung würde Pedelecs eigentlich mit einschließen, daher ist hier in Zukunft mit Gesetzesänderungen zu rechnen.
Eine andere Kategorie von Elektrofahrrädern bilden die Räder mit tretunabhängigem, motorisiertem Zusatzantrieb. Sie werden umgangssprachlich häufig als E-Bikes bezeichnet, obwohl dieser Ausdruck eher ein Überbegriff für Elekro-Fahrräder im Allgemeinen ist. Die Fahrräder mit tretunabhängigem Antrieb, also E-Bikes im engeren Sinne, unterscheiden sich von Pedelecs dadurch, dass sie sich mit reiner Motorkraft antreiben lassen können. Der Fahrer muss dabei also nicht zwingend in die Pedale treten. Der Motor eines E-Bikes schafft allein eine Geschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern, die der Fahrer mithilfe seiner Muskelkraft noch erhöhen kann. Schnellere E-Bikes schaffen sogar bis zu 45 Kilometern in der Stunde, ohne dass der Fahrer sich anstrengt. Die Nutzung von Radwegen ist sowohl Speed-Pedelces als auch E-Bikes nicht gestattet, sofern die Motorunterstützung zugeschaltet wird.

Die Tabelle verrät auf einen Blick, worauf man als Verbraucher beim jeweiligen Elektro-Fahrrad achten muss:
Fahrradtyp Funktionsweise Max. motorische Geschwindigkeit und Leistung Versicherung FührerscheinpflichtHelmpflicht 
 PedelecMotor bietet lediglich Unterstützung während des Tretens  25 km/h bei 250 WPrivat-Haftpflicht-versicherung nein nein
 Pedelec mit AnfahrhilfeMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens 25 km/h bei 250 WErfragen, ob in Privat-Haftpflicht-Versicherung enthalten nein nein
 Speed-PedelicMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens 45 km/h bei 500 WKraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-schein noch unklar
 E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf 20 km/h bei 250 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-scheinja
 Schnelles E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf 45 km/h bei 500 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-schein ja

Stand: 22.05.2015

Interessierte sollten sich vor dem Kauf eines Pedelecs oder E-Bikes gut beraten lassen und vermeintliche Schnäppchen genau überprüfen. Da motorisierte Fahrräder noch relativ neu auf dem Markt sind, gibt es hier noch keine eindeutigen Sicherheitsnormen und Regulierungen. Nach einer ausgiebigen Beratung im Fachgeschäft steht aber dem flotten Fahrspaß nichts mehr im Weg.
Über den Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Deshalb ist auch der Versicherungsschutz ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen muss. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.