Dienstag, 10. Juni 2014

Wann Elektrofahrräder versicherungspflichtig sind

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von so genannten E-Bikes oder Pedelecs steil an. Die Verkaufszahlen haben sich in dieser Zeit um über 150 Prozent erhöht. Ist ein E-Bike ein Fahrrad oder doch eher ein Mofa und muss daher versichert werden? Zu dieser Frage gibt es bei vielen Verbrauchern große Unwissenheit oder Unsicherheit.

E-Bike ist nicht gleich E-BikeMeist wird ein Pedelec gemeint, wenn landläufig von E-Bikes gesprochen wird. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer mithilfe eines eingebauten Elektromotors nur dann, wenn er in die Pedale tritt und auch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Fahrrad im klassischen Sinne, das keine Haftpflichtversicherung braucht.
Im Gegensatz dazu fährt das klassische Elektrofahrrad auch ohne Tretunterstützung, sondern ähnlich wie ein Mofa mit einem Gasgriff am Lenker. Sobald das Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Die Fahrer benötigen einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Als Fahrzeug ist das Elektrofahrrad dann versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen. Die Mofa-Haftpflicht kann zudem günstig mit einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern werden.
Wer mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf zudem zumeist keine Fahrradwege benutzen und ist als Fahrzeugführer bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig.

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike





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