Montag, 28. November 2016

Autoversicherung – wechselbereite Autofahrer

Für die Versicherungen bleibt das Geschäft mit Kfz-Versicherungen unprofitabel. Die Kfz-Versicherer haben in den vergangenen sieben Jahren durchweg rote Zahlen geschrieben, was aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Versicherer mussten draufzahlen und blieben trotz Prämienerhöhungen auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).

Wechselbereitschaft trotz Zufriedenheit
Obwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

Werden Sie den Versicherer beim Autokauf wechseln?

Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren Beiträgen
Als Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2017 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.

Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtet
In der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch fünf Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.

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Montag, 21. November 2016

Telematiktarife rollen bei der Autoversicherung an

Für die einen ist es der Weg zum gläsernen Versicherungskunden, für die Versicherungen eine völlig neue Form der Risikobeurteilung. Mit Telematiktarifen bei der Autoversicherung kann künftig auch das Beschleunigungs- und Bremsverhalten, die Geschwindigkeit und das Kurvenfahren bei der Tarifierung berücksichtigt werden. Versicherte lassen dabei freiwillig ihr Fahrverhalten aufzeichnen, um bei gesitteter Fahrweise in den Genuss von Rabatten zu kommen. Im Ausland gibt es derartige Tarife schon länger, insbesondere in den USA. Hierzulande haben sich bislang nur wenige Anbieter vorgewagt.

Versicherer haben immer wirtschaftliche Beweggründe
Versicherer sind keine Wohltätigkeitsinstitutionen, sondern kalkulieren immer mögliche Mehreinnahmen oder Kostenersparnisse in der Gestaltung von Produkten. Bundesweit gewähren lediglich 1600 Autofahrer der Kfz-Versicherung bislang Einblick in ihren Fahrstil, was die „Wirtschaftswoche" in einer aktuellen Umfrage unter deutschen Versicherern ermittelt hat. Dabei kann der Fahrstil auf zweierlei Art gemessen werden. Entweder über eine im Auto fest verbaute Blackbox oder über eine Smartphone-App. Letzteres setzt natürlich voraus, dass der Kfz-Versicherte über ein solches Mobiltelefon verfügt. Die großen Kfz-Versicherer wollen hier nun aktiv den Markt erobern und entwickeln spezielle Zielgruppenkonzepte. Beispielsweise ist das Allianz-Angebot auf die Zielgruppe der Fahranfänger im Alter zwischen 18 und 28 Jahren beschränkt. Auf dieses Segment entfallen bei der Allianz 8 Prozent aller Autofahrer, aber 20 Prozent aller Unfälle. Das macht den Ansatzpunkt für den Versicherer klar - Risikoreduzierung an einem Brennpunkt.


Rabatte dürfen den Blick nicht vernebeln
Die Telematiktarife können durchaus für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Jedoch ist der Zugriff auf die Kundendaten für die Verbraucher mit einigen Risiken verbunden. Von den jüngeren Bevölkerungsgruppen werden persönliche Daten nicht immer als ein schützenswertes Gut angesehen, was man in sozialen Netzwerken nachverfolgen kann. Beispielsweise müssen bei Fitness-Apps gepostete Gesundheitsdaten bisweilen für einen Wettbewerb der Eitelkeiten herhalten. So kann es sein, dass Deutschland zukünftig nicht nur den Superstar sucht, sondern auch den besten Autofahrer. Die neuen Telematik-Tarife machen dies möglich. Bei jüngeren Autofahrern, die allgemein eine hohe Prämie zahlen müssen, kann die Aussicht bis zu 40 Prozent Rabatt zu bekommen, einige Aufmerksamkeit hervorrufen. Auch für die Sicherheit auf Deutschlands Straßen könnte das durchaus etwas bringen, denn ein so verstandener Wettbewerb hat die Möglichkeit, ein gesittetes Fahrverhalten zu fördern und damit die Unfallhäufigkeit zu reduzieren.

Klar sollte aber auch sein, dass es bei den Telematiktarifen auch um den Kampf von Kundendaten geht, von dem weder entschieden ist, wer ihn gewinnt, noch ob das Ganze wirklich verbraucherfreundlich abläuft. Zumindest sind die Versicherungskonzerne, Autoindustrie und Internetwirtschaft sehr mächtig und sollte eine Gruppe die Hoheit über die Kundendaten erringen, macht sie das Rennen und damit die Geschäfte der Zukunft. Deshalb muss aus Verbrauchersicht für die Politik die individuelle Hoheit über die persönlichen Daten das oberstes Ziel sein. Auch wenn man als Kunde rechtlich erst einmal die Hand auf seinen Daten hat, ist das noch lange kein Grund, sich zu entspannen. Denn wer bestimmte Angebote nutzen will, muss mit den Anbietern notgedrungen Verträge abschließen, bei denen bestimmte Datenzugriffe zugelassen werden. Da bekommt das kleingedruckte in den Verträgen mit den Versicherungen im digitalen Zeitalter eine ganz neue Bedeutung. Rabatte aller Art sollten deshalb niemandem den Blick vernebeln.

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Mittwoch, 9. November 2016

Mehr Hilfe bei Massenunfällen

Die deutschen Kfz-Versicherer haben die Schadenregulierung nach Massenkarambolagen überarbeitet und dies zugunsten der Unfallbeteiligten. Wenn auf deutschen Autobahnen viele Fahrzeuge miteinander kollidieren, sind häufig Nebel, Schneefall oder Glatteis mit im Spiel. Den letzten Massenunfall löste jedoch ein Sandsturm auf der A19 bei Rostock aus. Dabei krachten 83 Fahrzeuge ineinander, acht Menschen starben und mehr als 100 Menschen wurden verletzt.

Die Regulierung vereinfacht sich
Wer ein solches Unglück überlebt, der kann körperliche und psychische Schädigungen für das gesamte restliche Leben davon tragen. Da ist es positiv zu werten, dass die Versicherungsbranche nun Verbesserungen für die Unfallopfer vereinbart hat. Da körperliche und psychische Schädigungen schon schlimm sind, müssen sich die Betroffenen zukünftig nun wenigstens keine Sorgen mehr um die Regulierung der Schäden machen. Die Fahrer und Fahrzeuginsassen, welche in eine Massenkarambolage verwickelt wurden, können sich zukünftig direkt an den jeweiligen Kraftfahrzeugversicherer wenden. Der Kraftfahrzeugversicherer übernimmt dann die Personen- und Sachschäden sowie alle Schäden am Fahrzeug. Das gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Bisher war es so, dass die Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten übernahmen (siehe folgende Grafik). Bei einem reinen Frontschaden waren es nur 25 Prozent, bei einem Totalschaden sowie Schäden an Front und Heck waren es nur zwei Drittel. Zuständig waren oft andere beauftragte Versicherungsunternehmen.



Mehr Sicherheit für Unfallopfer„Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich. Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln. Deshalb geben die neuen Regeln den Unfallopfern mehr Sicherheit, denn die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, teilt Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Seit 1983 gibt es die freiwillige Regulierungsaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Dabei mussten bisher mindestens 50 Fahrzeuge am Unfall beteiligt sein. Durch die Änderung der Regulierung wurde diese Hürde nun auf 40 Fahrzeuge gesenkt. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, genügen bereits 20 Fahrzeuge. Für die Anerkennung als Massenunfall müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Die Polizei darf keinen Verursacher feststellen und das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen.
Insgesamt haben sich 108 Versicherungsunternehmen freiwillig zu der neuen Regulierung verpflichtet. Über die teilnehmenden Gesellschaften informiert der GDV.

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Donnerstag, 3. November 2016

Geld für die Bergrettung

Ob man nun wandert oder Ski fährt: Für einen verunglückten Bergsportler in einem unwegsamem Gelände kostet das Retten oft mehrere Tausend Euro. Allein für den Hubschrauber fallen pro Flugminute zwischen 40 und 60 Euro an. Ein guter Versicherungsschutz zahlt sich da aus und mindert die finanziellen Kosten. Es ist aber für Betroffene nicht immer klar, welche Versicherung nun im Notfall zuständig ist.

Bergen und Retten ist nicht das selbe
Die gesetzlichen Krankenversicherer decken Rettungs- und Behandlungskosten im Inland ab und wenn der Einsatz der Helfer medizinisch erforderlich war. Dies ist auch in den 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz so. Dort haben gesetzlich Versicherte Ansprüche auf Kostenübernahme für ungeplante Behandlungen. Jedoch ist das Geld von der Krankenkasse aber nur selten kostendeckend und der Rücktransport nach Deutschland wird nicht bezahlt. Privat Krankenversicherte sind bei der richtigen Auswahl der Versicherungstarife außer im Inland auch im europäischen Ausland oft geschützt. Wenn es z.B. nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen möglich ist einen Verunfallten zu transportieren, ohne seine Gesundheit weiterzugefährden, handelt es sich um eine Rettung. Dann werden die anfallenden Rettungskosten im Regelfall von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Ist der Betroffene jedoch in einem unwegsamen Gelände verunglückt, welches nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen erreichbar ist , obwohl aus medizinischer Sicht auch ein Krankenwagen ausgereicht gewesen wäre, handelt es sich um eine Bergung. Kommt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland nicht für den Einsatz auf, weil beispielsweise eine vermisste Person unverletzt gefunden wurde und deshalb keine medizinische Notwendigkeit für eine Suche bestand, springt unter Umständen eine private Unfallversicherung ein. Zumindest erstatten die meisten Anbieter mit sehr guten und guten Tarifen sogenannte Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euro. Besonders gefährliche Sportarten wie Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen sind jedoch in vielen Verträgen nicht mit eingeschlossen.


Wie kann man sich zusätzlich absichern
Da sich der Leistungsumfang der GKV im Ausland nicht nach dem deutschen, sondern nach dem dort geltenden Landesrecht richtet, entstehen viele Kostenfallen für Bergsportler. In Österreich werden beispielsweise die Kosten für eine Bergung und für die Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in den Bergen grundsätzlich nicht übernommen oder in der Schweiz wird trotz eines medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatzes grundsätzlich nur die Hälfte der Kosten übernommen. Deshalb sollten sich Bergsportler im Ausland über eine private Auslandsreise-Krankenversicherung absichern.  Ein solcher Vertrag sollte für Auslandsreisende sowieso ein Muss sein, da die private Auslandsreise-Krankenversicherung für die medizinische Behandlung und für den Rücktransport aufkommt. Im letzten Vergleich der Zeitschrift „Test", bekamen für Familien-Tarife die fünf Anbieter Ergo Direkt, Würzburger (TravelSecure), Gothaer, Envivas/TK und Hanse-Merkur die Note sehr gut. („Test", Ausgabe 5/2016). Bergsportler sollten in den Vertragsbedingungen darauf achten, dass die Auslands-Krankenversicherung für Suche, Bergung und Rettung aufkommt. Eine Alternative kann eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein sein. Weltweit seien dadurch Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei alpinistischen Aktivitäten bis 25.000 Euro sowie unfallbedingte Heilkosten abgedeckt. Je nach Angebot betrage der Mitgliedsbeitrag zwischen 45 und 90 Euro jährlich. Für die Urlaubsreise an den Strand bringt diese Mitgliedschaft jedoch nichts. Wer beides macht, ist mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Würzburger gut aufgestellt, denn dies ist der Krankenversicherer beim Deutschen Alpenverein.

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Montag, 24. Oktober 2016

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, dann leistet normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Sach- und Personenschäden. Bei einer Unfallflucht bei der ein Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Schadenverursacher, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, sieht es bei der Erstattung der Kostenansprüche anders aus. Der Geschädigte droht dann hier im Regelfall leer auszugehen. Wenn dieser Fall eintritt, springt der gemeinnützige Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) ein. Die Verkehrsopferhilfe unterstützt Verkehrsteilnehmer, für den Fall, dass das gesetzliche Pflichtversicherungssystem nicht greift.

Entschädigungsfonds zahlt, wenn die Kfz-Haftpflicht nicht greift
Die Verkehrsopferhilfe wird von den deutschen Auto-Haftpflichtversicherern getragen. Um den Unfallopfern eine Entschädigung zu zahlen, haben sie einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Geld steht zur Verfügung, um unschuldige Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, die nahezu jeden treffen können. Der Unterstützungsfonds springt ein, wenn nach einer Unfallflucht oder Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder ein Versicherer insolvent wird und die Schadenregulierung ausfällt. Darüber hinaus ist es möglich dem Entschädigungsfonds Schäden zu melden, die der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht abdeckt, weil beispielsweise der Schadenverursacher mit dem Fahrzeug vorsätzlich einen Unfall verursacht hat. Liegt eine Fahrerflucht vor, kommt der Entschädigungsfonds für Blechschäden aber nur dann auf, wenn Personen bei einem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten haben. Der Geschädigte muss außerdem eine Selbstbeteiligung von 500,00 Euro übernehmen und ein Schmerzensgeld gibt es nur bei besonders schweren eigenen Verletzungen. Wenn keine Fahrerflucht vor liegt, gelten diese Leistungseinschränkungen nicht. Die maximale Entschädigungsleistung ist allerdings auf die gesetzliche Mindest-Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden begrenzt.



Entschädigungsfonds unterstützt auch bei Auslandsunfällen
Eine weitere Aufgabe der Was sagt Wikipedia zu Verkehrsopferhilfe (VOH) ist es, Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall im Ausland zu unterstützen. Dafür hat der VOH eine Entschädigungsstelle als Auffangbecken für Problemfälle eingerichtet. Wenn sich eine zuständige ausländische Versicherung nicht innerhalb von drei Monaten um die Regulierung des Schadenfalles kümmert, dann reguliert die Entschädigungsstelle den Schaden. Die Art und der Umfang für die Entschädigung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Unfallland. Durch europäische Vereinbarungen sind solche nationalen Entschädigungseinrichtungen in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums vorhanden. Die Autoversicherer haben die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Jahre 1963 gegründet. Der deutsche Gesetzgeber beschloss drei Jahre später durch das Pflichtversicherungsgesetz die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Verkehrsopfer und die Verkehrsopferhilfe (VOH) wurde mir der Bearbeitung und Abwicklung beauftragt. Der Verein fungiert seit dem Jahr 2003 als deutsche Entschädigungsstelle für Unfälle in anderen europäischen Staaten. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite www.verkehrsopferhilfe.de.

Wer Ansprüche geltend machen möchte, kann sich formlos an die folgende Adresse wenden:
Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 – 58 58
Telefax: +49 30 20 20 – 57 22
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
Es genügt eine kurze Darstellung des Sachverhalts und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden. Ein Antragsformular steht auf www.verkehrsopferhilfe.de zum herunterladen zur Verfügung.

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Montag, 17. Oktober 2016

GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht

Niemals gab es so viele gesetzlich Versicherte wie heute. Die grundsätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Sozialgesetzbuch geregelt. Seit ein paar Jahren ist unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder ein Wettbewerb ausgebrochen. Seit dem der Einheitsbeitragssatz abgeschafft wurde, werben sie nun mit geringen Zusatzbeiträgen oder guten Zusatzleistungen um Kunden. Deshalb muss man schon tiefer ins Detail gehen, um die wichtigen Unterschiede zu erkennen. Diese Arbeit haben wir Ihnen mit dem GKV-Vergleich abgenommen. Vergleichen Sie schnell und einfach die relevanten Sonderleistungen und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen.

Viele gesetzliche Versicherte verschenken jeden Monat bares Geld! 
Die meisten gesetzlich Versicherten wissen nicht, dass nur der gesetzlich festgelegte Grundbeitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent hälftig durch den Arbeitgeber übernommen wird. Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse muss gesetzlich Versicherte komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2016 bei 1,1 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,7 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz über 16 Prozent . Wer richtig vergleicht, kann mitunter einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen und sich außerdem die Krankenkasse mit den individuell passenden Leistungen aussuchen. 



Was für Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen und welche nichtBei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse kann man kaum etwas falsch machen, denn die meisten Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Deshalb sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherern 95 Prozent der Leistungen gleich und decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab.



Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden nach folgenden Punkten:
  • Regelleistungen
    Durch den Gesetzgeber ist der Leistungskatalog für die GKV festgelegt und ist somit für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gilt dabei das Sozialgesetzbuch Fünf (§ 12 SGB V) mit dem Grundsatz: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
  • Zusatzleistungen
    Jede gesetzliche Krankenkasse hat die Möglichkeit in einem gewissem Rahmen zusätzliche Leistungen anbieten – beispielsweise Bonusprogramme für gesundes Leben, Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung, Homöopathie oder Impfungen für Auslandsreisen.
  • Privatärztliche Leistungen
    Diese Leistungen werden von der GKV nicht übernommen. Diese können nur über eine private Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden. Dazu zählen etwa hochwertiger Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Medikamentenzuschüsse. 
Mit Hilfe des GKV-Vergleichs können Sie sich umfassend informieren und einen finanziellen Spielraum für private Leistungsverbesserungen schaffen. Durch die Ersparnis bei der GKV kann der freigesetzte Beitrag für eine private Zusatzversicherung verwendet werden. So hat man ohne einen finanziellen Mehraufwand höhere Leistungen für die Gesundheit.

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Sonntag, 28. August 2016

Fahrrad-Tipp für Schutz vor Dieben

Fahrraddiebe nutzen oft die Gunst des Augenblicks und daher ist es wichtig, einige Tipps beim Abschließen des Fahrrads zu beachten. Damit ein Fahrrad vor Dieben geschützt ist, kommt es vor allem darauf an, wo und wie man sein Fahrrad abschließt. Die Polizei empfiehlt, das es das Ziel sein sollte, den Diebstahl möglichst in die Länge zu ziehen. Denn wenn der Dieb nach wenigen Minuten ein Fahrradschloss nicht knacken konnte, gibt er in den allermeisten Fällen auf. Weiterhin rät die Polizei, das man ca. 10 Prozent des Kaufpreises eines Fahrrads auch für ein Schloss ausgegeben sollte. Empfohlen werden Bügel- und Faltschlösser. Diese Sicherungen sind meist besonders stabil, haben jedoch den Nachteil, dass sie oft nicht sehr flexibel und schwer sind.

Fahrrad nach Möglichkeit an einen Gegenstand anschließen
Das Fahrrad sollte nicht nur einfach abgeschlossen werden, sondern nach Möglichkeit auch an einen fest stehenden Gegenstand angeschlossen werden. Der Abstellplatz sollte möglichst nicht in uneinsehbaren Straßen oder auf abgelegenen Plätzen sein. Als Abstellplatz eignet sich besser ein Bereich, wo viele Menschen unterwegs sind und Diebe schneller auffallen. Die Stiftung Warentest hat vor ca. einem Jahr (Zeitschrift Test 5/2015) seine letzte Fahrradschloss-Untersuchung durchgeführt. Die Prüfer kamen damals nach 30 getesteten Schlössern zu dem Fazit, dass viele schlechte Sicherungen Zweiraddieben die Arbeit erleichtern. Denn nur jedes vierte Schloss bekam das Urteil „gut". Dabei erwiesen sich Bügelschlösser am stabilsten. Gut abgeschnitten haben die Bügelschlösser von Abus uGrip Plus 501, Fischer Safe und Zéfal K-Traz U14. Bei den Faltschlössern waren dies die Schlösser von Abus Bordo Granit X Plus 6500 sowie die Kette Axa Cherto Compact 95.



Eine Fahrradversicherung kann sinnvoll sein
Um für den Fall eines Diebstahls vorzusorgen, empfiehlt es sich, dass Fahrrad zu versichern. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, entweder mit einer speziellen Fahrradversicherung oder über die Hausratversicherung. Eine spezielle Fahrradversicherung ist etwas teurerer und rentiert sich hauptsächlich für hochwertige Fahrräder. Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung ist dagegen günstiger, denn viele haben ohnehin schon eine abgeschlossen. Die Hausratversicherung deckt den Diebstahl aus verschlossenen Abstellräumen ab. Da jedoch die Mehrzahl der Fahrräder auf offener Straße entwendet wird, muss für einen solchen Fall die Hausratversicherung mit einer Zusatzklausel versehen sein. Hier ist es angeraten sich die Vertragsbedingungen genau durchzulesen, denn einige Versicherer haben noch weitere tückische Klauseln darin, wie beispielsweise, dass ein Versicherungsschutz nachts nur bei Gebrauch des Rads besteht.

Fahrradpass und Codierung nicht vergessen
Um im Falle eines Diebstahls eine Chance zu haben, das Fahrrad wiederzusehen, ist es wichtig, die Rahmennummer zu kennen um diese der Polizei mitteilen zu können. Diese Daten vermerkt man am sinnvollsten in einem Fahrradpass. Zudem wird eine Codierung des Fahrrades empfohlen. Die Polizei, aber auch Vereine wie der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), bieten regelmäßig Codier-Aktionen an.

Leistungsvergleich Hausratversicherung und Fahrrad-Vollkaskoversicherung


Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?
Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Im hinteren Teil befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.

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