Viele gesetzliche Versicherte verschenken jeden Monat bares Geld!
Die meisten gesetzlich Versicherten wissen nicht, dass nur der gesetzlich festgelegte Grundbeitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent hälftig durch den Arbeitgeber übernommen wird. Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse muss gesetzlich Versicherte komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2016 bei 1,1 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,7 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz über 16 Prozent . Wer richtig vergleicht, kann mitunter einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen und sich außerdem die Krankenkasse mit den individuell passenden Leistungen aussuchen.
Was für Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen und welche nichtBei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse kann man kaum etwas falsch machen, denn die meisten Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Deshalb sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherern 95 Prozent der Leistungen gleich und decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab.
Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden nach folgenden Punkten:
- Regelleistungen
Durch den Gesetzgeber ist der Leistungskatalog für die GKV festgelegt und ist somit für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gilt dabei das Sozialgesetzbuch Fünf (§ 12 SGB V) mit dem Grundsatz: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ - Zusatzleistungen
Jede gesetzliche Krankenkasse hat die Möglichkeit in einem gewissem Rahmen zusätzliche Leistungen anbieten – beispielsweise Bonusprogramme für gesundes Leben, Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung, Homöopathie oder Impfungen für Auslandsreisen. - Privatärztliche Leistungen
Diese Leistungen werden von der GKV nicht übernommen. Diese können nur über eine private Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden. Dazu zählen etwa hochwertiger Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Medikamentenzuschüsse.
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