Mittwoch, 9. September 2015

Auch im Urlaub gut geschützt

Dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden greift, ist vielen Versicherungsnehmern gar nicht bewusst. Denn: Auch das Hab und Gut, das im Urlaub mit dabei ist, gehört in der Regel zum Hausrat und ist deshalb zu den gleichen Konditionen geschützt, wie am Wohnort. Beachten muss man hier jedoch die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Tarife der Versicherungen, wodurch keine pauschale Aussagen möglich sind. Es ist deshalb sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen oder bei einem Neuabschluss mit Hilfe von Vergleichsprogammen die Leistungsunterschiede zu prüfen. Bestimmte Leistungen gelten weltweit, manche nur europaweit.

Zusätzlicher Schutz auf Reisen besteht bei einer Hausratversicherung beispielsweise auch bei:
  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
  • Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen
Private Haftpflicht bring Sicherheit
Ohne Einschränkungen gelten im Ausland auch die Privathaftpflicht-Tarife: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu fünf Jahre lang. Auch hier muss auf die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsbedingungen der Versicherer hingewiesen werden. Bei der Schadenregulierung können die Versicherten auch über Ländergrenzen hinweg auf ihren Versicherer zählen und müssen sich nicht selbst mit den Forderungen des Anspruchstellers, Sprachbarrieren oder der Gesetzeslage ihres Urlaubslandes befassen. Im Gegenteil: Gerade im Ausland sollten die Versicherungsnehmer nicht selbst in Vorleistung treten, sondern die Prüfung der Ansprüche und eine mögliche Regulierung den Experten der jeweiligen Versicherungen überlassen.

Weitere wichtige Versicherungen im Urlaub

Dienstag, 1. September 2015

Einbruch und Diebstahl - Einbruchschutzkampagne der Polizei

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2014 erneut angestiegen. Doch viele Einbrüche könnten durch simple Maßnahmen vermieden werden. Nutzen Sie deshalb auch die Tipps der Polizei im Rahmen Ihrer Beratung! Natürlich ist klar: Im Fall des Falles leistet die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden und ist für den Geschädigten da! Bei Verlust oder Beschädigung von Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenständen wird im Regelfall der Neuwert ersetzt, sollten Alarmanlagen und Schlösser kein Hindernis für Einbrecher sein. Doch: Die Tipps der Polizei können Sie schnell umsetzen und so das Einbruchrisiko senken!

Um Einbrüche zu vermeiden helfen schon einfache SicherungsmaßnahmenEin Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden bei den Betroffenen. Oftmals beeinträchtigen Einbrüche auch das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Opfer enorm. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Der Beweis: Im Jahr 2014 blieben 41,4 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Die Infografik zeigt einen Überblick zu Wohnungseinbrüchen.


Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten. Am Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober gibt es außerdem deutschlandweit zahlreiche Aktionen der Polizei und von Kooperationspartnern zum Thema Einbruchschutz.
Einbrüche vermeiden: So gelingt's
  • Tür immer abschließen!
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren stets verschließen!
  • Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Schlüssel niemals draußen verstecken!
  • Bei Schlüsselverlust den Schließzylinder auswechseln!
  • Auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück achten!
  • Keine Hinweise auf Abwesenheit geben!
Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Mittwoch, 26. August 2015

Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?

Die Hausratversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sichert Versicherungsnehmer gegen Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Selbst Wertgegenstände sind bei Diebstahl mit versichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wer teuren Schmuck oder Uhren besitzt, sollte eine Wertsachenversicherung in Erwägung ziehen.

Welche Leistung beinhaltet eine Hausratversicherung?

Grundlegend versichert eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Gefahren, die entstehen können durch Feuer:
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Bruchschäden
  • Frost und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub und Vandalismus
Kommt es beispielsweise aufgrund des Auslaufens von Wasser aus einem Aquarium zu Schäden an elektrischen Geräten, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für diese Geräte. Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung auch versicherte Kosten. Im Falle des Aquariums beispielsweise die Entfernung und Entsorgung von betroffenen Bodenbelägen, sowie deren Wiederbeschaffung. Zu den versicherten Kosten gehören auch Transportkosten, Reparaturkosten, Lagerkosten sowie Bewachungskosten.

Entschädigungsgrenzen bei Hausratversicherungen
Innerhalb der Hausratversicherung gibt es Entschädigungsgrenzen, bis zu welcher Summe ein Gegenstand ersetzt wird. Das gilt vor allem für Wertsachen. Zu den Wertsachen in der Hausratversicherung gehören in der Regel:
  • Sparbücher
  • Schmuck
  • Briefmarkensammlungen
  • Pelze
  • Gemälde
  • Bargeld
  • Antiquitäten
Vor allem bei Bargeld gelten strikte Entschädigungsgrenzen. So versichern die meisten Anbieter Bargeld nur bis zu einer Summe von 1.000 Euro. Für alle anderen Wertsachen liegen die Entschädigungsgrenzen meist bei 20 Prozent. Je nach Versicherer können die Entschädigungsgrenzen jedoch unterschiedlich ausfallen. Kostete eine edle Uhr beispielsweise 8.000 Euro in der Anschaffung und wird bei einem Raub gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung bei einer Entschädigungsgrenze von 20 Prozent gerade einmal 1.600 Euro.
Wer besonders exklusive Uhren sein Eigen nennt oder eine hoch dotierte Gemäldesammlung besitzt, sollte zusätzlich eine Wertsachenversicherung abschließen. Ansonsten könnte ein Brand oder Diebstahl enorme Kosten verursachen, sollten die edlen Stücke wieder beschafft werden.

Hausratversicherung oder Wertversicherung abschließen?
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung immer zu empfehlen, das Sie im Falle eines Schadens die Kosten für die Wiederbeschaffung des Hausrates übernimmt. Allerdings ist aufgrund der Entschädigungsgrenzen in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Wertsachenversicherung bei Wertgegenständen ratsam. Demnach wären dann beide Versicherungen abzuschließen. Wer keine teuren Wertgegenstände besitzt kann auf zusätzliche Versicherungen verzichten.

Welche Versicherungssumme ist bei einer Hausratversicherung nötig?
In der Regel ziehen Versicherer die Größe der Wohnfläche heran, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Dabei berechnen sie pro Quadratmeter etwa 650 Euro. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern beliefe sich die Versicherungssumme hierbei auf 65.000 Euro. Ein guter Wert, den Versicherer auch ohne Prüfung auf Unterversicherung im Falle eines Schadens übernehmen.
Für eine exakte Berechnung des Hausrates wäre es hingegen nötig, alle Gegenstände und Sachwerte zu bewerten. Dann müssen alle Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Möbel sowie Kleidung und Wertsachen nach ihrem Neuwert begutachtet und zu Grunde gelegt werden.

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Montag, 24. August 2015

Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2014 wurden 150.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 16 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen. Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken.

6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können
  1. Schließen Sie Türen und Fenster
    Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern.
  2. Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken
    90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind.
  3. Informieren Sie Ihre Nachbarn
    Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann.
  4. Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist
    Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert.
  5. Verstecken Sie Wertgegenstände
    Wenn Sie wertvolle Gegenstände verstecken, dann erschweren Sie den Einbrechern natürlich auch das Handwerk. Wählen Sie aber Verstecke, auf die nicht jeder Einbrecher sofort kommt, wie Geld unter der Matratze oder in einer Buchattrappe. Wichtige Dokumente, Geld, Gold, wertvollen Schmuck oder andere Wertgegenstände sollten Sie in einem brandsicheren Tresor oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
  6. Räumen Sie Werkzeuge und Tritthilfen wegAuch Werkzeuge und Tritthilfen helfen den Einbrechern bei ihrer Arbeit. Bevor Sie verreisen, sollten Sie also Leitern, Gartenmöbel oder einen Hammer wegräumen. Wenn es möglich ist, sollten auch Außensteckdosen vom Strom getrennt werden, damit die Einbrecher mitgebrachte Werkzeuge dort nicht einstecken können.
Versicherungsschutz überprüfen
Die Hausratversicherung erstattet Einbruchschäden und Verluste bei Privatpersonen. Für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert. Eine sogenannte Stehlgutliste, die den gestohlenen Hausrat aufzählt (die genaue Bezeichnung der Gegenstände genügt, Preisangaben sind nicht erforderlich), muss spätestens drei Wochen nach dem Einbruch bei der Polizei und der Versicherung abgegeben werden, ansonsten ist der Versicherer nicht zu einer Schadensbegleichung verpflichtet. Wenn Sie für mehr als zwei Monate Ihr Haus unbewohnt lassen, kann dies Ihren Versicherungsschutz gefährden. Denn längere Abwesenheiten gelten versicherungstechnisch als „gefahrerhöhend“ und müssen der Versicherung gemeldet werden.

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Haben Sie die Koffer schon gepackt?

Mittwoch, 29. Juli 2015

Haben Sie die Koffer schon gepackt?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Doch im Überschwang vergessen viele, dass sie ihr Handy oder ihre Koffer besser abgesichert haben als das eigene Leben.

Ein echtes Muss ist die Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung deckt teure Arzt- und Krankenhauskosten außerhalb der deutschen Grenzen ab. Deshalb ist sie die wichtigste Versicherung, die unbedingt ins Urlaubsgepäck muss. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten, die im Vertrag eingeschlossen sind. Manche Private Krankenversicherung haben dies enthalten, manche teilweise und manche gar nicht. Hier hilft ein Blick in den Vertrag und den Leistungsumfang.

Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung losfliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.
  • Kostenrisiko Krankenrücktransport
  • Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht
Hier können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsschutz beantragen. Ausgewählt haben wir die Hanse Merkur Versicherung, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat. Dies wurde auch schon mehrfach von der Stiftung Warentest bestätigt.

Jetzt hier eine Auslandskrankenversicherung berechnen

Donnerstag, 25. Juni 2015

Der tut nix - der will nur spielen...

Wenn sich ein Hund oder ein Pferd erschreckt oder in einer unvorhersehbaren Situation ist, kann das Tier unberechenbar reagieren und andere verletzen, dass weiß jeder Tierbesitzer. Selbst wenn den Besitzer keine Schuld trifft, muss er für einen Schaden, den sein Tier verursacht hat, haften. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Kleintierschäden, beispielsweise durch Katzen, Meerschweinchen oder Vögel ab. Für Hunde- und Pferdehalter ist dagegen eine eigene Haftpflicht notwendig. Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig für Hund und Herrchen, Ross und Reiter!

Dem Hund ist nichts passiert – dem Auto schonRennt ein Hund beim Gassi gehen auf die Straße oder nimmt ein Pferd Reißaus, kann es teuer werden! Denn wenn ein Autofahrer dem Tier ausweicht und dadurch beispielsweise ein parkendes Fahrzeug beschädigt, muss der Halter für den Schaden aufkommen, auch wenn er oder sein Tier ihn nicht selbst verursacht hat. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die durch das Fehlverhalten von Hunden und Pferden entstehen.



Auf ein umfangreiches Leistungspaket achten
Ein gutes Leistungspaket beinhaltet auch einen Versicherungsschutz, wenn der Hund ohne Leine oder der Reiter ohne Sattel unterwegs war. Außerdem sollten Jungtiere mit versichert sein, beispielsweise Hundewelpen bis drei Monate oder Fohlen bis sechs Monate nach der Geburt. Bei Hunden sollten zudem Schäden durch ungewollte Deckakte mit eingeschlossen sein. Weitere Leistungsbausteine sind beispielsweise Mietsachschäden oder bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung Flurschäden und vieles mehr. Pferdehalter können sich zusätzlich für private Kutschfahrten, für Teilnahmen an Reitturnieren, Schauveranstaltungen und Pferderennen absichern.

Wenn der Hund Urlaub macht
Egal ob der Familienhund mit in Urlaub fährt oder bei Freunden untergebracht wird, auch dann gilt – er muss versichert sein! Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt daher auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auf und sichert Familienangehörige sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn ab, die gelegentlich auf das Tier aufpassen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann immer als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden und eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht notwendig.

Vergleichen Sie hier Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung

Dienstag, 9. Juni 2015

Kennen Sie den Unterschied zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co?

Die Fahrradindustrie brummt und profitiert vom neuen Fahrrad-Trend. Waren die Fahrradverkäufe insgesamt leicht rückläufig, so gibt es im E-Bike-Bereich hervorragende Zuwächse. Für die Steigerung waren vor allem die weiterentwickelten Batterie- und Antriebstechnologien, neue Modelle und Anbieter, sowie eine größere Zielgruppe verantwortlich. Auch hier findet vor allem im Ballungsgebiet eine Verjüngung der Nutzer statt. Und das ist auch gut so, profitiert insbesondere Umwelt und Geldbeutel davon.

Doch motorisierte Fahrräder unterscheiden sich nicht nur in der Versicherung Inzwischen gibt es unzählige Varianten auf dem Fahrrad-Markt. Vom City-Rad, über das Rennrad bis hin zum zusammenklappbaren Faltrad kann sich der Radler aus einer riesigen Auswahl ein auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnittenes Modell aussuchen. Auch motorisierte Fahrräder werden immer beliebter. Kein Wunder, denn sie haben in der Tat Einiges zu bieten: Der Fahrer ist nicht nur schneller am Ziel – pro Stunde schafft er eine Entfernung von bis zu 45 Kilometer –, sondern er erklimmt auch Steigungen, ohne ins Schwitzen zu geraten. Außerdem sind die Elektro-Räder nicht auf besondere Wartung angewiesen, brauchen weder Öl noch Benzin. Lediglich der Akku muss hin und wieder geladen werden – und das kostet gerade mal so viel Strom wie eine Stunde fernzusehen.

Pedelecs sind in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert Doch auch bei den motorisierten Rädern gibt es Unterschiede. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) lässt sich wie ein ganz „normales“ Fahrrad nutzen, ist aber gleichzeitig mit einem Motor als Tretunterstützung ausgestattet. Diese lässt sich aber nur dann aktivieren, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt. Ist die Hilfe des Motors erwünscht, kann der Fahrer ihn an einem Schalter am Lenkrad zuschalten. Anschließend messen Kraftsensoren, wie stark der Fahrer in die Pedale tritt, und regulieren so den Grad der Motorunterstützung. Auf diese Weise schafft ein Pedelec bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Hat es diese Geschwindigkeit erreicht, schaltet sich der Motor automatisch ab.
Der Vorteil des Pedelecs ist, dass es in der EU als „normales“ Fahrrad gilt. Es ist somit zulassungsfrei und darf auf Radwegen gefahren werden. Verursacht der Fahrer eines Pedelecs einen Unfall, ist der Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung gewährleistet, die jedem Pedelec- und Radfahrer ans Herz legt wird.




Verfügt das Pedelec über eine motorisierte Anfahrhilfe, die ohne gleichzeitiges Treten auf bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mofaführerschein für den Fahrer Voraussetzung. Außerdem sollte sich dieser bei seinem Versicherer erkundigen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung auch Schäden von Pedelecs mit Anfahrhilfe abdeckt. Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nämlich bislang nicht. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften, genießen Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe in der Privat-Haftpflichtversicherung aber den gleichen Schutz. Mit einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte man überprüfen, dass dies auch so geregelt ist.

Speed-Pedelecs bedürfen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Beim sogenannten Speed-Pedelec gelten andere Bedingungen: Es erreicht mithilfe der motorisierten Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern und wird daher rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Dafür benötigt der Fahrer einen Mofaführerschein, den er ab dem 15. Lebensjahr machen kann, oder einen Autoführerschein. Das Fahrzeug ist versicherungspflichtig und benötigt deshalb eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens. Noch besteht beim Speed-Pedelec offiziell keine Helmpflicht, allerdings müssen nach geltender Rechtslage Fahrer von versicherungspflichtigen Zweirädern, die die Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern mithilfe reiner Motorkraft übersteigen, einen Helm tragen. Diese Regelung würde Pedelecs eigentlich mit einschließen, daher ist hier in Zukunft mit Gesetzesänderungen zu rechnen.
Eine andere Kategorie von Elektrofahrrädern bilden die Räder mit tretunabhängigem, motorisiertem Zusatzantrieb. Sie werden umgangssprachlich häufig als E-Bikes bezeichnet, obwohl dieser Ausdruck eher ein Überbegriff für Elekro-Fahrräder im Allgemeinen ist. Die Fahrräder mit tretunabhängigem Antrieb, also E-Bikes im engeren Sinne, unterscheiden sich von Pedelecs dadurch, dass sie sich mit reiner Motorkraft antreiben lassen können. Der Fahrer muss dabei also nicht zwingend in die Pedale treten. Der Motor eines E-Bikes schafft allein eine Geschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern, die der Fahrer mithilfe seiner Muskelkraft noch erhöhen kann. Schnellere E-Bikes schaffen sogar bis zu 45 Kilometern in der Stunde, ohne dass der Fahrer sich anstrengt. Die Nutzung von Radwegen ist sowohl Speed-Pedelces als auch E-Bikes nicht gestattet, sofern die Motorunterstützung zugeschaltet wird.

Die Tabelle verrät auf einen Blick, worauf man als Verbraucher beim jeweiligen Elektro-Fahrrad achten muss:
Fahrradtyp Funktionsweise Max. motorische Geschwindigkeit und Leistung Versicherung FührerscheinpflichtHelmpflicht 
 PedelecMotor bietet lediglich Unterstützung während des Tretens  25 km/h bei 250 WPrivat-Haftpflicht-versicherung nein nein
 Pedelec mit AnfahrhilfeMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens 25 km/h bei 250 WErfragen, ob in Privat-Haftpflicht-Versicherung enthalten nein nein
 Speed-PedelicMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens 45 km/h bei 500 WKraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-schein noch unklar
 E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf 20 km/h bei 250 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-scheinja
 Schnelles E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf 45 km/h bei 500 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-schein ja

Stand: 22.05.2015

Interessierte sollten sich vor dem Kauf eines Pedelecs oder E-Bikes gut beraten lassen und vermeintliche Schnäppchen genau überprüfen. Da motorisierte Fahrräder noch relativ neu auf dem Markt sind, gibt es hier noch keine eindeutigen Sicherheitsnormen und Regulierungen. Nach einer ausgiebigen Beratung im Fachgeschäft steht aber dem flotten Fahrspaß nichts mehr im Weg.
Über den Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Deshalb ist auch der Versicherungsschutz ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen muss. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.