Donnerstag, 25. Juni 2015

Der tut nix - der will nur spielen...

Wenn sich ein Hund oder ein Pferd erschreckt oder in einer unvorhersehbaren Situation ist, kann das Tier unberechenbar reagieren und andere verletzen, dass weiß jeder Tierbesitzer. Selbst wenn den Besitzer keine Schuld trifft, muss er für einen Schaden, den sein Tier verursacht hat, haften. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Kleintierschäden, beispielsweise durch Katzen, Meerschweinchen oder Vögel ab. Für Hunde- und Pferdehalter ist dagegen eine eigene Haftpflicht notwendig. Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig für Hund und Herrchen, Ross und Reiter!

Dem Hund ist nichts passiert – dem Auto schonRennt ein Hund beim Gassi gehen auf die Straße oder nimmt ein Pferd Reißaus, kann es teuer werden! Denn wenn ein Autofahrer dem Tier ausweicht und dadurch beispielsweise ein parkendes Fahrzeug beschädigt, muss der Halter für den Schaden aufkommen, auch wenn er oder sein Tier ihn nicht selbst verursacht hat. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die durch das Fehlverhalten von Hunden und Pferden entstehen.



Auf ein umfangreiches Leistungspaket achten
Ein gutes Leistungspaket beinhaltet auch einen Versicherungsschutz, wenn der Hund ohne Leine oder der Reiter ohne Sattel unterwegs war. Außerdem sollten Jungtiere mit versichert sein, beispielsweise Hundewelpen bis drei Monate oder Fohlen bis sechs Monate nach der Geburt. Bei Hunden sollten zudem Schäden durch ungewollte Deckakte mit eingeschlossen sein. Weitere Leistungsbausteine sind beispielsweise Mietsachschäden oder bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung Flurschäden und vieles mehr. Pferdehalter können sich zusätzlich für private Kutschfahrten, für Teilnahmen an Reitturnieren, Schauveranstaltungen und Pferderennen absichern.

Wenn der Hund Urlaub macht
Egal ob der Familienhund mit in Urlaub fährt oder bei Freunden untergebracht wird, auch dann gilt – er muss versichert sein! Eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt daher auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auf und sichert Familienangehörige sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn ab, die gelegentlich auf das Tier aufpassen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann immer als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden und eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht notwendig.

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Dienstag, 9. Juni 2015

Kennen Sie den Unterschied zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co?

Die Fahrradindustrie brummt und profitiert vom neuen Fahrrad-Trend. Waren die Fahrradverkäufe insgesamt leicht rückläufig, so gibt es im E-Bike-Bereich hervorragende Zuwächse. Für die Steigerung waren vor allem die weiterentwickelten Batterie- und Antriebstechnologien, neue Modelle und Anbieter, sowie eine größere Zielgruppe verantwortlich. Auch hier findet vor allem im Ballungsgebiet eine Verjüngung der Nutzer statt. Und das ist auch gut so, profitiert insbesondere Umwelt und Geldbeutel davon.

Doch motorisierte Fahrräder unterscheiden sich nicht nur in der Versicherung Inzwischen gibt es unzählige Varianten auf dem Fahrrad-Markt. Vom City-Rad, über das Rennrad bis hin zum zusammenklappbaren Faltrad kann sich der Radler aus einer riesigen Auswahl ein auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnittenes Modell aussuchen. Auch motorisierte Fahrräder werden immer beliebter. Kein Wunder, denn sie haben in der Tat Einiges zu bieten: Der Fahrer ist nicht nur schneller am Ziel – pro Stunde schafft er eine Entfernung von bis zu 45 Kilometer –, sondern er erklimmt auch Steigungen, ohne ins Schwitzen zu geraten. Außerdem sind die Elektro-Räder nicht auf besondere Wartung angewiesen, brauchen weder Öl noch Benzin. Lediglich der Akku muss hin und wieder geladen werden – und das kostet gerade mal so viel Strom wie eine Stunde fernzusehen.

Pedelecs sind in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert Doch auch bei den motorisierten Rädern gibt es Unterschiede. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) lässt sich wie ein ganz „normales“ Fahrrad nutzen, ist aber gleichzeitig mit einem Motor als Tretunterstützung ausgestattet. Diese lässt sich aber nur dann aktivieren, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt. Ist die Hilfe des Motors erwünscht, kann der Fahrer ihn an einem Schalter am Lenkrad zuschalten. Anschließend messen Kraftsensoren, wie stark der Fahrer in die Pedale tritt, und regulieren so den Grad der Motorunterstützung. Auf diese Weise schafft ein Pedelec bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Hat es diese Geschwindigkeit erreicht, schaltet sich der Motor automatisch ab.
Der Vorteil des Pedelecs ist, dass es in der EU als „normales“ Fahrrad gilt. Es ist somit zulassungsfrei und darf auf Radwegen gefahren werden. Verursacht der Fahrer eines Pedelecs einen Unfall, ist der Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung gewährleistet, die jedem Pedelec- und Radfahrer ans Herz legt wird.




Verfügt das Pedelec über eine motorisierte Anfahrhilfe, die ohne gleichzeitiges Treten auf bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mofaführerschein für den Fahrer Voraussetzung. Außerdem sollte sich dieser bei seinem Versicherer erkundigen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung auch Schäden von Pedelecs mit Anfahrhilfe abdeckt. Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nämlich bislang nicht. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften, genießen Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe in der Privat-Haftpflichtversicherung aber den gleichen Schutz. Mit einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte man überprüfen, dass dies auch so geregelt ist.

Speed-Pedelecs bedürfen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Beim sogenannten Speed-Pedelec gelten andere Bedingungen: Es erreicht mithilfe der motorisierten Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern und wird daher rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Dafür benötigt der Fahrer einen Mofaführerschein, den er ab dem 15. Lebensjahr machen kann, oder einen Autoführerschein. Das Fahrzeug ist versicherungspflichtig und benötigt deshalb eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens. Noch besteht beim Speed-Pedelec offiziell keine Helmpflicht, allerdings müssen nach geltender Rechtslage Fahrer von versicherungspflichtigen Zweirädern, die die Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern mithilfe reiner Motorkraft übersteigen, einen Helm tragen. Diese Regelung würde Pedelecs eigentlich mit einschließen, daher ist hier in Zukunft mit Gesetzesänderungen zu rechnen.
Eine andere Kategorie von Elektrofahrrädern bilden die Räder mit tretunabhängigem, motorisiertem Zusatzantrieb. Sie werden umgangssprachlich häufig als E-Bikes bezeichnet, obwohl dieser Ausdruck eher ein Überbegriff für Elekro-Fahrräder im Allgemeinen ist. Die Fahrräder mit tretunabhängigem Antrieb, also E-Bikes im engeren Sinne, unterscheiden sich von Pedelecs dadurch, dass sie sich mit reiner Motorkraft antreiben lassen können. Der Fahrer muss dabei also nicht zwingend in die Pedale treten. Der Motor eines E-Bikes schafft allein eine Geschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern, die der Fahrer mithilfe seiner Muskelkraft noch erhöhen kann. Schnellere E-Bikes schaffen sogar bis zu 45 Kilometern in der Stunde, ohne dass der Fahrer sich anstrengt. Die Nutzung von Radwegen ist sowohl Speed-Pedelces als auch E-Bikes nicht gestattet, sofern die Motorunterstützung zugeschaltet wird.

Die Tabelle verrät auf einen Blick, worauf man als Verbraucher beim jeweiligen Elektro-Fahrrad achten muss:
Fahrradtyp Funktionsweise Max. motorische Geschwindigkeit und Leistung Versicherung FührerscheinpflichtHelmpflicht 
 PedelecMotor bietet lediglich Unterstützung während des Tretens  25 km/h bei 250 WPrivat-Haftpflicht-versicherung nein nein
 Pedelec mit AnfahrhilfeMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens 25 km/h bei 250 WErfragen, ob in Privat-Haftpflicht-Versicherung enthalten nein nein
 Speed-PedelicMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens 45 km/h bei 500 WKraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-schein noch unklar
 E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf 20 km/h bei 250 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-scheinja
 Schnelles E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf 45 km/h bei 500 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführer-schein ja

Stand: 22.05.2015

Interessierte sollten sich vor dem Kauf eines Pedelecs oder E-Bikes gut beraten lassen und vermeintliche Schnäppchen genau überprüfen. Da motorisierte Fahrräder noch relativ neu auf dem Markt sind, gibt es hier noch keine eindeutigen Sicherheitsnormen und Regulierungen. Nach einer ausgiebigen Beratung im Fachgeschäft steht aber dem flotten Fahrspaß nichts mehr im Weg.
Über den Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Deshalb ist auch der Versicherungsschutz ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen muss. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.

Montag, 18. Mai 2015

Versicherungspflicht für Drohnen auch bei privater Nutzung

Drohnen haben längst Einzug in den Regalen der Elektronikmärkte gehalten. Dabei handelt es sich um unbemannte, vom Boden aus ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Sie sind nicht mehr nur Gegenstand verteidigungspolitischer Diskussionen, sondern erfreuen sich mittlerweile auch bei privaten Nutzern immer größerer Beliebtheit. Dass sich die auch als Flugmodell bezeichneten Gefährte bei vielen Händlern in der Spielzeugabteilung wiederfinden, vermittelt dabei allerdings einen falschen Eindruck. Rechtlich betrachtet gelten sie laut Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeug und sind damit versicherungspflichtig. Dies gilt auch bei einer reinen privaten Nutzung. Wer eine Drohne, einen Multicopter oder einen Quadrocopter fliegenlassen will, sollte sich damit vertraut machen, welche Genehmigungen nötig sind, welche Gesetze und Richtlinien beziehungsweise Regeln sowie Verbote und Einschränkungen es gibt.

Immenses Schadenpotenzial
Dass der Hinweis auf diese Versicherungspflicht in vielen Bedienungs- und Verkaufsunterlagen fehlt, kann für den Nutzer zu bösen Überraschungen führen. Denn im Gegensatz zum übrigen Sortiment einer Spielwarenabteilung, ist das Schadenpotenzial privat betriebener Flugmodelle immens. Es sind Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude denkbar, sowie auch eine Kollision mit einer Hochspannungsleitung. Vor diesem Hintergrund erscheinen hohe Sach- und Personenschäden als ein realistisches Szenario. Es kommen mögliche Klagen Dritter wegen der Beeinträchtigung des Eigentums oder der Privatsphäre hinzu. Dies sollten private Nutzer, die eine Drohne für Film- oder Fotoaufnahmen aus der Vogelperspektive am Himmel kreisen lassen, mit bedenken.



Die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht abEine Haftpflichtversicherung ist also Pflicht. Viele gehen jedoch davon aus, dass dies über die private Haftpflichtversicherung abdeckt ist. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden oder bei der privaten Haftpflichtversicherung ein zusätzlicher Leistungsbaustein eingeschlossen werden. Hierbei muss man jedoch prüfen, welchen Versicherungsschutz man benötigt. Der Haftpflichtschutz kann mit einer Zusatzversicherung und auch über eine Leistungserweiterung innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Für Fluggeräte mit mehr als fünf Kilo Gewicht müssen Nutzer in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen. Benötigt man auch eine Kaskoversicherung für das Fluggerät, bleibt nur noch die Zusatzversicherung, in der dieser Versicherungsschutz versichert werden kann.

Versicherungs­verträge für 40 bis 150 Euro
Mit der Mitgliedschaft in einem Modell­flieger­verein, ist der Versicherungs­schutz für die Drohnen-Fliegerei meistens gleich dabei. Dazu sollte man sich entsprechend in der Vereinssatzung informieren. Der Versicherungsschutz kann aber auch direkt bei einem Versicherer abgeschlossen werden. Die Beiträge liegen bei 40 Euro bis 150 Euro pro Jahr für den Haft­pflicht­schutz.

Modellfliegerverbände:
Wird nur der Haftpflichtschutz benötigt, so sollte man sich jedoch als erstes bei der eigenen privaten Haftpflichtversicherung über eine Leistungserweiterung informieren oder zu einem Anbieter wechseln, bei dem man einen Versicherungsschutz dafür einschließen kann.

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Sonntag, 10. Mai 2015

Zweiräder sind auf dem Vormarsch

Von Januar bis März 2014 belief sich die Zulassungszahl im Markt auf 28.530 Motorräder (> 125 ccm); das ist gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 ein Plus von 24,4 Prozent. So ist es nicht verwunderlich das es Daimler einigen seiner Konkurrenten gleich getan hat und in das Motorradgeschäft eingestiegen ist. Und auch der größte Autozulieferer Bosch will künftig stärker in diesem Bereich tätig sein. Nicht ohne Grund. Die Automobilbranche erkennt das riesige Potential das in motorisierten Zweirädern steckt, zumal diese bereits in den Köpfen der Verbraucher emotional positiv verankert sind. Das Angebot wird durch den Einstieg in das Zweiradgeschäft immer attraktiver, da der technische Fortschritt vom gut entwickelten Automobilbereich auf den Zweiradmarkt übertragen wird. So gibt es bei Motorrädern nun beispielsweise auch Assistenzsysteme und Vernetzungen mit dem Internet.

Bei den Motorradfahrern findet eine Verjüngungskur statt
Zwar lag das Durchschnittsalter zuletzt bei 50 Jahren (Studie für Demoskopie und der Motor Presse Stuttgart), aber immer mehr junge Leute entdecken das Motorrad für sich. Das Motorrad ist nicht nur günstiger als der Pkw, sondern auch sehr flexibel, was insbesondere in den Ballungsgebieten von Nutzen ist. Zudem war zuletzt ein Deutschlandboom durch neue Führerscheinklassen und überholten PS-Regelungen zu verzeichnen. Die Neuzulassungen stiegen kontinuierlich und der Anstieg der Führerscheine für sogenannte Leichtkrafträder lag in letzter Zeit im zweistelligen Bereich.

Einfach ein Motorrad kaufen und losfahren war gestern
In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der in Deutschland tödlich verunglückten Motorradfahrer um mehr als ein Drittel deutlich gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Bestand an Motorrädern in Deutschland dagegen kontinuierlich gestiegen. Diese positive Entwicklung lässt sich, neben technischen Verbesserungen wie ABS und ESP, auch auf die Weiterentwicklung und Anpassung des Bekleidungsschutzes auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer zurückführen. Die Entscheidung zwischen Textil- und Lederkombi hängt von der Verwendung und der persönlichen Vorliebe ab. Es gibt Versicherer die bieten mit einem Zusatzbaustein „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ ein Plus an Sicherheit für nur 25 Euro im Jahr. Der Baustein übernimmt im Schadenfall die Kosten bis zu 1.500 Euro. Zusätzlich können die Kunden bei der Wahl des Zusatzbausteins von einer Kooperation mit einem Bekleidungshersteller profitieren.

Neue Führerscheinregelung
Seit der Neuordnung der Führerscheinklassen im Januar 2013 können Fahrer mit der Führerscheinklasse A2 Krafträder bis 48 PS (bisher bis 34 PS) fahren. Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 KW/KG beschränkt. Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Motorräder bis 48 PS unter der Voraussetzung fahren, dass er oder sie eine praktische Prüfung zum Erwerb der A2-Lizenz ablegt. Eine Theorieprüfung ist dafür nicht erforderlich. Die Motorradhersteller haben diesen neuen Vertriebsansatz bereits aufgegriffen und Ihre Produktpalette um 48-PS-Maschinen erweitert.

Richtiger Versicherungsschutz und Sondereinstufungen nutzenEine gesetzliche Regelung für eine Sondereinstufung gibt es nicht. Viele Versicherungsgesellschaften binden für die Kfz-Versicherung bei einem Zweitfahrzeug an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel:
  • der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre)
  • die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein
  • das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein
  • es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen
Am häufigsten erfolgt eine verbesserte Zweitfahrzeugeinstufung in die SF-Klasse 2. Einige Versicherer gehen sogar noch weiter und stufen von Anfang an in die SF-Klassen 3 ein.
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Freitag, 1. Mai 2015

Was tun bei Sturmschäden

Die Sturmtiefs "Mike" und "Niklas"  hinterlassen Ende März/Anfang April 2015 ihre Spuren. Es gibt abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und andere Schäden. Wenn Sie feststellen, dass durch den Sturm Schäden an Ihrem Gebäude, Fahrzeug oder anderen Bereichen angerichtet wurde, so melden Sie Ihren Sturmschaden bitte schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail bei Ihrem Versicherer. Geben Sie dabei bitte unbedingt auch die Versicherungsscheinnummer an. Auch wenn noch keine Schadenhöhe bekannt ist, ist die schnelle Meldung wichtig, damit Sie eine Schadennummer bekommen und Hinweise zum weiteren Vorgehen mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Sachverständiger notwendig ist.

Schadenmeldung
Planen Sie aufgrund des hohen schadenbedingten Telefonaufkommens oder E-Mail-Eingangs bei den Versicherern Verzögerungen ein, bis Sie einen Gesprächspartner erhalten oder eine E-Mail-Antwort erhalten. Die meisten Versicherer bieten heute auch die Möglichkeit über die Internetseite den Schaden online zu melden oder sich ein Schadenformular herunterzuladen. Die Schäden werden meistens nach Schadeneingangsdatum abgearbeitet, weshalb für eine schnelle Regulierung auch eine schnelle Schadenmeldung anzuraten ist. Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos die Schäden. Dies ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Notfallmaßnahmen eingeleitet werden müssen, damit keine Folgeschäden eintreten. 

Notfallmaßnahmen
Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Wenn ein Versicherungsschutz über Ihre Versicherung besteht, werden diese Kosten auch erstattet. Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch den Versicherer, aufbewahrt werden müssen. Eine zuätzliche Dokumentierung mit Fotos und Videos kann nicht schaden.

Schadenumfang
Zur Beurteilung des Schadenfalles werden meistens detaillierte Informationen benötigt:
  • Auflistung der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahzeug
  • Fotos der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten
  • Original-Reparaturrechnung über die Notfallmaßnahme (sofern eine Notfallmaßnahme durchgeführt wurde)
  • Sind Bäume eines Nachbargrundstückes oder Gebäudeteile eines Nachbargebäudes auf Ihr Gebäude bzw. Grundstück gestürzt oder geweht worden und haben diese einen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück verursacht, dann teilen Sie auch gleich den Namen und die Anschrift des Grundstückseigentümers des entsprechenden Grundstückes bzw. Gebäudes mit und geben an welcher Schaden verursacht wurde
Falls Reparaturarbeiten oder die Entsorgung beschädigter Sachen notwendig sind, sollten Sie immer die weitere Vorgehensweise zuvor mit dem Versicherer abstimmen.

Informationen, wie Schäden versichert sind erhalten Sie hier.

Informationen, welche Versicherung für die Schäden zahlt erhalten Sie hier.

Mittwoch, 29. April 2015

Als Fahrradfahrer gehört man zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern und sollte auf einen Schutzhelm nicht verzichten. Ein Fahrradhelm rettet Leben und er schützt vor schweren Verletzungen. Dabei wird er oft unterschätzt. Bei einer Untersuchung von 543 Fahrradunfällen von der gemeinsamen Unfallforschung der Versicherer (UDV), dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Universitätsklinikum Münster gingen 117 tödlich aus – und bis auf wenige Ausnahmen trug keiner der ums Leben gekommenen Radfahrer einen Helm. Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt auch ein Blick auf jene Unfälle, die zwar glimpflicher, aber immer noch mit schweren Kopfverletzungen ausgingen. Auch hier hatte keiner der so verunglückten Fahrradfahrer einen Helm auf.

Schutz für das Fahrrad ist nicht teuer
Die eigene Sicherheit ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen steht ein wirksamer Diebstahlschutz für das Fahrrad selbst. Rund 317.000 Räder und Pedelecs wurden 2013 in Deutschland gestohlen – und nur knapp zehn Prozent der Diebstähle konnte die Polizei aufklären. Drei ebenso grundlegende wie einfach zu handhabende Sicherungen helfen da weiter:
  • Stabiles Fahrradschloss: Fünf bis zehn Prozent des Radneupreises sollten in die mechanische Sicherung investiert werden. Je stabiler und schwerer diese ist, umso sicherer ist sie auch.
  • Rad fest anschließen: Abgeschlossene, aber nicht angeschlossene Räder können Diebe mühelos wegtragen. Sind Vorder- und Hinterrad dagegen an fest verankerten Gegenständen gesichert, schreckt das ab.
  • Codierung: Die Polizei, Fahrradhändler und -vereine können verschlüsselte, personenbezogene Daten auf dem Rahmen anbringen. Dieses bewährte Fahndungsmittel schreckt Diebe schon im Vorfeld ab.

Wie kann das Fahrrad versichert werden
Das Fahrrad kann über die Hausrat­versicherung oder eine spezielle Fahrrad­versicherung gegen Dieb­stahl abgesichert werden. Bei einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz teilweise auch für Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall. Wer nur eine Absicherung bei Diebstahl sucht, ist mit einem Schutz über die Hausrat­versicherung meist ausreichend und günstig versichert. Zu beachten ist, dass ein Diebstahl innerhalb der abgeschlossen Wohnräume oder dazugehörigen Kellerräume bereits in der Hausratversicherung enthalten ist. Für den Schutz gegen Diebstahl außerhalb der Wohnräume oder beispielsweise aus einem Gemeinschaftsfahrradraum, muss ein beitragspflichtiger Zusatzbaustein in den Vertrag mit aufgenommen werden. Für teure Räder oder umfangreicheren Versicherungsschutz bleibt oft aber nur eine Spezial­versicherung.

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Vor der ersten Ausfahrt einen Fahrradcheck nicht vergessen
Zu einem sichern Start in die Fahrradsaison, gehört auch die Prüfung der Fahr- und Verkehrssicherheit des Fahrrades. Deshalb sollte man beispielsweise überprüfen ob:
  • der richtige Reifendruck vorhanden ist und die Reifen in einem guten Zustand sind
  • Bremsen, Laufräder, Kette und andere Teile auf Verschleiß oder Schäden prüfen und warten
  • Sitz- und Sattelposition prüfen
  • Vorder- und Rücklicht-Beleuchtung, Reflektoren sowie die Klingel auf Funktionstüchtigkeit prüfen

Montag, 13. April 2015

Für Versicherungsschutz ist die Kenntnis der Arztakten wichtig

Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung anbieten, stellen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung prüfen.

Genaue Angaben für den vollen Versicherungsschutz
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung sollte der Versicherungsnehmer sich genau über seine Erkrankungen und die Diagnosen informieren. Im Zweifelsfall müssen behandelnde Ärzte hierzu kontaktiert werden. Eine ungenaue oder unwissentlich falsche Diagnose kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er zum Beispiel aufgrund solcher Erkrankungen berufsunfähig wird oder eine Behandlung notwendig wird, kein Geld der Versicherung erhält. Daher sind die genauen Angaben aller Diagnosen unerlässlich. Sind sehr viele unterschiedliche Ärzte kontaktiert worden, so kann die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte über die Diagnosen geben. Die Krankenkasse druckt ihren Versicherten einen Überblick aus, wann er welche Diagnose erhalten hat und wann es für welchen Zeitraum zu Krankenhausaufenthalten kam. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls Auskünfte über die genauen Diagnosen geben. Denn das, was der Patient in Erinnerung hat, ist nicht unbedingt das, was der Arzt dokumentiert. So kann aus einem harmlosen Schnupfen auch eine Allergie werden, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung einen ganz anderen Sachverhalt darstellt. Auch Verwechslungen in der Dokumentation von Patienten können zu Fehldiagnosen führen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer dann auf der sicheren Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung eine Vorerkrankung kennt und akzeptiert. Häufig wird jedoch durch solche Vorerkrankungen der monatliche Beitrag teurer, da aus Sicht der Versicherungen das Risiko, an berufsunfähig zu werden, steigt.



Schweigepflichtentbindungen vor und während des Versicherungszeitraums
Damit die Versicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte notwendig. Ist es nicht möglich, diese Schweigepflichtentbindung speziell zur Auskunft für die Aufnahme in die Versicherung auszustellen, weil der Versicherer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht wünscht, so besteht die Möglichkeit, diese Schweigepflichtentbindung zurückzuziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeit oder Krankheit eintritt, da der Versicherungsnehmer so erfährt, welche Berichte der Versicherer anfordert.