Bei den Motorradfahrern findet eine Verjüngungskur statt
Zwar lag das Durchschnittsalter zuletzt bei 50 Jahren (Studie für Demoskopie und der Motor Presse Stuttgart), aber immer mehr junge Leute entdecken das Motorrad für sich. Das Motorrad ist nicht nur günstiger als der Pkw, sondern auch sehr flexibel, was insbesondere in den Ballungsgebieten von Nutzen ist. Zudem war zuletzt ein Deutschlandboom durch neue Führerscheinklassen und überholten PS-Regelungen zu verzeichnen. Die Neuzulassungen stiegen kontinuierlich und der Anstieg der Führerscheine für sogenannte Leichtkrafträder lag in letzter Zeit im zweistelligen Bereich.
Einfach ein Motorrad kaufen und losfahren war gestern
In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der in Deutschland tödlich verunglückten Motorradfahrer um mehr als ein Drittel deutlich gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Bestand an Motorrädern in Deutschland dagegen kontinuierlich gestiegen. Diese positive Entwicklung lässt sich, neben technischen Verbesserungen wie ABS und ESP, auch auf die Weiterentwicklung und Anpassung des Bekleidungsschutzes auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer zurückführen. Die Entscheidung zwischen Textil- und Lederkombi hängt von der Verwendung und der persönlichen Vorliebe ab. Es gibt Versicherer die bieten mit einem Zusatzbaustein „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ ein Plus an Sicherheit für nur 25 Euro im Jahr. Der Baustein übernimmt im Schadenfall die Kosten bis zu 1.500 Euro. Zusätzlich können die Kunden bei der Wahl des Zusatzbausteins von einer Kooperation mit einem Bekleidungshersteller profitieren.
Neue Führerscheinregelung
Seit der Neuordnung der Führerscheinklassen im Januar 2013 können Fahrer mit der Führerscheinklasse A2 Krafträder bis 48 PS (bisher bis 34 PS) fahren. Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 KW/KG beschränkt. Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Motorräder bis 48 PS unter der Voraussetzung fahren, dass er oder sie eine praktische Prüfung zum Erwerb der A2-Lizenz ablegt. Eine Theorieprüfung ist dafür nicht erforderlich. Die Motorradhersteller haben diesen neuen Vertriebsansatz bereits aufgegriffen und Ihre Produktpalette um 48-PS-Maschinen erweitert.
Richtiger Versicherungsschutz und Sondereinstufungen nutzenEine gesetzliche Regelung für eine Sondereinstufung gibt es nicht. Viele Versicherungsgesellschaften binden für die Kfz-Versicherung bei einem Zweitfahrzeug an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel:
- der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre)
- die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein
- das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein
- es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen
Vergleichen Sie hier Ihre Motorrad-Versicherung.
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