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Dienstag, 3. Dezember 2024

Anderkonto: Was ist das und wofür wird es verwendet

 Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein besonderes Bankkonto, das eine Person im eigenen Namen für eine andere Person einrichten und unterhalten kann. Es gibt verschiedene Arten von Anderkonten, wie z.B. Geschäftskonten, Treuhandkonten oder Sperrkonten. Relativ bekannt ist das Notaranderkonto (Treuhandkonto) bei Immobiliengeschäften. Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, auf dem ein Treuhänder Vermögenswerte für einen Treugeber verwaltet und über das nur der Treuhänder verfügen kann.

Notare oder Anwälte verwalten damit treuhänderisch Geld

Zu den berechtigten Berufsgruppen, die ein Anderkonto benutzen dürfen, gehören neben Notaren auch Rechts-und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Das Konto wird in ihrem eigenen Namen eingerichtet, sie sind dadurch Kontoinhaber, und können allein darüber verfügen. Auf dem Konto wird das Geld anderer Personen treuhänderisch verwaltet. Diese Personen sind dann nur der wirtschaftliche Eigentümer des Geldes auf dem Anderkonto. Sie haben als Treugeber das Geld jedoch „zu treuen Händen" an den Treunehmer übertragen. 

In dem Falle des Anderkontos beispielsweise an einen Notar, einem Rechts-oder Patentanwalt, einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Der Inhaber des Anderkontos ist als Treunehmer durch einen Treuhandvertrag oder rechtliche Vorgaben verpflichtet, das Geld im Sinne des Treugebers zu verwalten. Er darf also das Guthaben nicht für eigene Zwecke nutzen. Eine weit verbreitete und vergleichsweise bekannte Anwendung ist das Notaranderkonto bei Immobiliengeschäften.

Bei Immobiliengeschäften Sicherheit für Käufer und Verkäufer

Der Notar richtet das Anderkonto als Treuhänder ein. Der Käufer zahlt hierauf zunächst den Kaufpreis für die Immobilie ein. Das Geld bleibt dort solange liegen, bis bestehende Grundschulden des Verkäufers abgelöst und gelöscht sind. So kann sich der Käufer sicher sein, dass er nicht vor der Umschreibung des Grundbuches zahlt. Der Verkäufer wiederum, kann sich dadurch darauf verlassen, dass der Kaufpreis tatsächlich fließt.

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nutzen auch das Anderkonten-Modell, um Geld ihrer Mandanten treuhänderisch zu verwalten. Seit 1931 gelten für Anderkonten spezielle Bedingungen, die zwischen den Standesvertretungen der berechtigten Berufsgruppen und dem Kreditgewerbe ausgehandelt wurden. Anderkonten genießen beispielsweise einen besonderen Schutz vor Pfändung.

Noch ein Beispiel für ein Anderkonto aus der Praxis:

Ein Unternehmen beauftragt einen Steuerberater die Lohnbuchhaltung zu übernehmen und sich auch um die Buchung der Gehälter an die Arbeitnehmer zu kümmern. Das Unternehmen möchte dem Steuerberater aber keine Vollmacht für das Firmenkonten erteilen. Deshalb richtet der Steuerberater ein Anderkonto ein, über das die Gehaltssumme an die Angestellten verteilt wird.

Unterschiede zwischen Anderkonto und Girokonto:

  • Zweck: Ein Anderkonto wird oft für spezielle Zwecke eingesetzt, wie zum Beispiel zur Verwaltung von Treuhandverhältnissen oder als Sperrkonto. Ein Girokonto hingegen ist ein allgemeines Bankkonto, das für verschiedene Zwecke genutzt werden kann.

  • Kontoinhaber: Bei einem Anderkonto kann der Inhaber eine andere Person oder Institution, beispielsweise ein Treuhänder oder ein Notar, sein als bei einem Girokonto.

  • Verfügungsbefugnis: Die Verfügungsbefugnis über ein Anderkonto kann je nach Art des Kontos eingeschränkt sein, beispielsweise bei einem Treuhandkonto, bei dem der Treugeber die Verfügungsbefugnis hat, der Treuhänder jedoch das Konto verwaltet.

  • Einrichtung: Ein Anderkonto kann von einem Notar, Rechtsanwalt oder einem Kreditinstitut eingerichtet werden, während ein Girokonto in der Regel von einem Kreditinstitut eröffnet wird.

  • Insolvenz: Bei einer Insolvenz des Kontoinhabers gelten unterschiedliche Regelungen für Anderkonten und Girokonten. Ein Anderkonto ist oft besser geschützt, da das Vermögen auf dem Konto nicht zum Privatvermögen des Kontoinhabers gehört.

  • Guthaben: Bei einem Anderkonto kann das Guthaben je nach Art des Kontos anders behandelt werden als bei einem Girokonto. So kann beispielsweise bei einem Treuhandkonto das Guthaben des Treugebers getrennt vom Vermögen des Treuhänders aufbewahrt werden.

  • Zahlungen: Auch bei Zahlungen gibt es Unterschiede zwischen Anderkonten und Girokonten. So können bei einem Notar-Anderkonto Zahlungen nur aufgrund einer notariellen Beurkundung ausgeführt werden, während bei einem Girokonto Zahlungen auf verschiedene Weise, beispielsweise per Überweisung oder Lastschrift, erfolgen können.

  • Kosten: Die Kosten für ein Anderkonto können je nach Art des Kontos und Kreditinstitut höher sein als für ein Girokonto.

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Freitag, 19. Januar 2024

Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung

 Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.

Schlichterspruch ist für den Kunden eine Empfehlung und nicht bindend

Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt. Die Rolle des neutralen Dritten übernimmt entweder eine branchenspezifische Schlichtungsstelle oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als Auffanglösung für alle anderen Wirtschaftszweige, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht.

Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt es etwa für Banken, Bausparkassen, Energieversorger, Verkehrsbetriebe und Versicherungen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist bei der zentralen Stelle im Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt. Eine Liste sämtlicher Schlichtungsstellen kann über das Bundesamt für Justiz und die folgende Internetseite www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung eingesehen werden.

Chancen, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherschlichtung

Weder der Verbraucher noch das Unternehmen sind in den Verfahren der Allgemeinen Schlichtungsstelle an den Schlichterspruch gebunden. Allerdings ist dies bei branchenspezifischen Varianten teilweise anders geregelt. Die privaten Banken und die Versicherungen haben sich beispielsweise verpflichtet, Schlichtersprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 Euro generell anzuerkennen. Für Unternehmen können Schlichtungen wegen der kurzen Verfahrensdauer von in der Regel höchstens zwei Monaten interessant sein. Auch kann eine möglichen Stärkung der Kundenbeziehungen erreicht werden, da in einer kurzen Zeit für beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann.

Der gesetzliche Hintergrund

Am 1. April 2016 ist in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen, das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in Kraft getreten. Es gibt einheitliche gesetzliche Pflichten zu den Hinweisen auf die Schlichtung. Demnach müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwieweit sie zur Teilnahme an einem Verfahren bereit sind. Auch wenn ein Unternehmen bei Verbraucherschlichtungen auf keinen Fall mitmachen möchte, müssen sie darauf hinweisen. Die entsprechenden Informationen stehen im Impressum der Internetseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Übersicht der bekanntesten etablierten Schlichtungsstellen einzelner Branchen

  • Schlichtungsstelle für Telekommunikation
  • Schlichtungsstelle für Energie
  •  Schlichtungsstelle für Luftverkehr
  •  Schlichtungsstelle für Nahverkehr
  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Schlichtungsstelle für Versicherungen
  • Schlichtungsstelle für Banken
  • Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft
  • Schlichtungsstelle der Ärztekammern
  • Schlichtungsstelle der Handwerkskammer
  • Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes

Für den Online-Handel gilt seit dem 9. Januar 2016 die EU-Online-Streitschlichtungsplattform und darauf muss das Unternehmen auf seiner Internetseite im Impressum, bzw. den AGBs informieren.
Die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung erreichet man über den folgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr

In diesem Zusammenhang sollte deshalb bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung darauf geachtet werden, dass die Vertragsbedingungen auch die außergerichtlichen Verfahren beinhalten.

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Dienstag, 28. Februar 2023

Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen - BGH-Urteil entscheidet "rechts vor links" gilt in aller Regel nicht

 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer höchstrichterlichen Entscheidung die Vorfahrsregelung auf öffentlichen Parkplätzen geklärt, aus der resultiert, dass ohne eine extra Vorfahrtsregelung üblicherweise kein "rechts vor links" gilt. Eine Ausnahme davon sehen die BGH-Richter nur für den Fall, dass die Fahrspur einen "eindeutigen Straßencharakter" hat. So sieht der BGH es für die Sicherheit als dienlicher an, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten. Damit korrigierte der BGH die Gerichte unteren Instanzen, die bei der Frage bisher unterschiedliche Ansichten vertreten hatten. Das Urteil vom 22. November 2022 wurde am 11. Januar 2023 in Karlsruhe veröffentlicht.

Autofahrer berief sich nach Parkplatz-Unfall auf "rechts vor links"

Geklagt hatte ein Autofahrer nach einem Unfall auf einem Parkplatz in Lübeck. In dem Fall hatten zwei Autofahrer auf einem Baumarkt-Parkplatz einen Unfall verursacht, weil sie sich wegen eines parkenden Sattelzuges nicht rechtzeitig gesehen hatten. Der Kläger kam von rechts und war der Meinung, dass er deshalb nicht für den Schaden zu haften habe.


"Rechts vor links" ist eine "eingeschliffene Regel", gilt auf Parkplätzen aber nicht

Die Richter sahen dagegen, dass der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Grundsatz „rechts vor links“ gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Ihre Entscheidung begründeten die Richter am BGH mit den Besonderheiten des Verkehrs auf Parkplätzen. Dort stehe nicht die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs im Vordergrund, sondern das vom Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Ein- und Ausparken sowie das Rangieren. Auf diese Konstellation, so der BGH, passe jedoch die Vorschrift in der StVO nicht. Anders hingegen könne es sein, wenn bestimmte Strecken aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eindeutig erkennbar der Zu- und Abfahrt dienten. Allerdings müsse auf Parkplätzen damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer - irrtümlicherweise - für vorfahrtsberechtigt hält. Dies sei aber kein Grund, den von rechts kommenden Fahrer zu privilegieren (BGH-Urteil VI ZR 344/21).

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