Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine ergänzende Versicherung,
die speziell für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie ersetzt
bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz (gap = englisch für
Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem
Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag. Hintergrund: Die
Vollkaskoversicherung greift im Schadensfall maximal bis zur Höhe des
Zeitwertes. Übersteigt die Ablösesumme für das Leasingfahrzeug den
Zeitwert, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen
Tasche begleichen, sofern er keine GAP-Deckung abgeschlossen hat. Da der
Zeitwert in der Regel niedriger als die Ablösesumme ist, bedeutet dies,
dass der Versicherte unter Umständen mehrere tausend Euro verliert.
Hat
der Versicherungsnehmer in seinem Kfz-Versicherungsvertrag eine
Neuwertentschädigung vereinbart, ist eine GAP-Deckung nicht vonnöten.
Allerdings greift die Neuwertentschädigung in der Regel nur innerhalb
der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Danach ist es
sinnvoll, den Versicherungsschutz um die GAP-Deckung zu ergänzen.
Wann ist ein GAP-Versicherungsschutz für ein Fahrzeug sinnvoll
Bei
einem Leasingfahrzeug lohnt sich eine GAP-Deckung vor allem für
Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse oder Oberklasse. Dagegen sollte
bei einem Kleinwagen das Kosten-Nutzen-Verhältnis kalkuliert werden und
eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Grundsätzlich kann
als Entscheidungshilfe empfohlen werden, je höher die mit der
Leasingfirma im Vertrag vereinbarte "Ablösesumme" für das Leasingfahrzeug, umso wichtiger ist die Differenzdeckung.
Wozu wird ein GAP-Versicherungsschutz benötigt
Eine GAP-Deckung wird benötigt, um bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs den möglichen Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert
und vertraglich festgelegtem Leasingwert erstattet zu bekommen.
Damit erweitert man den Vollkaskoschutz Ihres Leasing-Fahrzeugs. Die
GAP-Versicherung greift auch, wenn das Fahrzeug von Dritten so stark
beschädigt wurde, dass ein Totalschaden vorliegt und es sich
wirtschaftlich nicht mehr rechnet, dass beschädigte Fahrzeug zu
reparieren.

Der Nutzen einer GAP-Versicherung an einem Leasing-Beispiel
Als
Beispiel soll ein Leasingvertrag für einen neuen VW Golf dienen, der
laut Listenpreis 20.000 Euro kostet. Nach einer Nutzungsdauer von zwei
Jahren soll das Fahrzeug voraussichtlich behalten werden. Deshalb wird
eine einmalige Anzahlung (= Leasingvorauszahlung) in Höhe von 5.000
Euro vereinbart und eine monatliche Leasingrate von 350 Euro sowie
einen Ablösewert (= Restwertbetrag) in Höhe von 8.000 Euro. Dies
entspricht dann einen zu leistenden Leasingbetrag in Höhe von 21.400
Euro. Nach zwölf Monaten wird ein schwerer Autounfall verursacht, bei
dem der Golf erheblich beschädigt wird. Der Kfz-Gutachter stellt fest:
Totalschaden und eine Reparatur lohnt sich nicht. Um das beschädigte
Fahrzeug adäquat zu ersetzen, ermittelt der Gutachter den
Wiederbeschaffungswert. Dieser gibt an, wie viel Geld man nach einem
Unfall für das beschädigte und nicht mehr fahrtüchtige Auto bekommt. Der
Wiederbeschaffungswert beträgt 10.000 Euro, den man von der
Kfz-Vollkaskoversicherung erstattet bekommt. Nicht berücksichtigt
werden dabei allerdings die noch ausstehenden Leasingraten, welchen der
Leasingfirma für die restliche Leasingzeit von zwölf Monaten noch
geschuldet werden. Dies sind in dem zugrunde gelegten
Berechnungsbeispiel 4.200 Euro (12 x 350 Euro). Auch die ursprünglich
im Leasingvertrag vereinbarte Ablösesumme von 8.000 Euro muss man
selbst begleichen. Das ergibt zusammengerechnet einen
Leasingrestwert von 12.200 Euro. Abzüglich der Erstattung von 10.000
Euro durch die Versicherung bleibt ein Differenzbetrag von 2.200 Euro.
Diesen Restbetrag müsste man dann selbst zahlen. Genau hier greift die GAP-Deckung: Sie erstattet die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (10.000 Euro) und Restleasingwert (12.200 Euro).
Wie wird die GAP-Deckung berechnet
Wie man aus dem obigem Leasingbeispiel die Höhe der GAP-Deckung berechnet, ist nachfolgend übersichtlich zusammengefasst:
Anzahlung bei Vertragsabschluss | | 5.000 Euro |
24 x Leasingrate à 350 Euro | | + 8.400 Euro |
Restwert bei Übernahme | | + 8.000 Euro |
Leasingwert bei Vertragsabschluss | | 21.400 Euro |
Ausstehende Zahlungen bei Totalverlust: | | |
12 x restliche Leasingrate | | 4.200 Euro |
Restwert bei Übernahme | | + 8.000 Euro |
Noch zu leistender Leasingrestwert | | 12.200 Euro |
Berechnung des Differenzbetrags: | | |
Noch zu leistender Leasingrestwert | | 12.200 Euro |
Erstatteter Wiederbeschaffungswert | | - 10.000 Euro |
Offener Differenzbetrag | | 2.200 Euro |
Was kostet eine GAP-Versicherung
Eine
GAP-Versicherung kostet meist nichts extra. In der Regel ist die
sogenannte Differenzdeckung fester Bestandteil des Leasing- oder
Kreditvertrags und wird kostenlos angeboten. Wird die GAP-Deckung bei
einem Leasing-Fahrzeug nachträglich oder zusätzlich
zur Vollkasko-Versicherung eingeschlossen, hängt die Beitragshöhe von
den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
ab. Je nach Art der Versicherung kann man als Versicherungsnehmer zudem
zwischen vollständiger Abdeckung aller Kosten oder einem Selbstbehalt
in Höhe von beispielsweise 150 Euro (Teilkasko) oder 300 Euro (Vollkasko) wählen.
Wann greift die GAP-Deckung?
Eine GAP-Versicherung bei einem Leasing-Fahrzeug greift immer dann, wenn man den laufenden Vertrag vorzeitig ablösen
möchte. Kann ein geleastes Fahrzeug nicht mehr genutzt werden, bzw.
muss es stillgelegt werden, ist eine Rückgabe an den Leasingnehmer
unmöglich. Am häufigsten kommt es zu solch einem Szenario bei folgenden
Schadensfällen
- Totalschaden:
Ist das Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschädigt, dass die
veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der
Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen Totalschaden –
beispielsweise wenn die Reparaturkosten einen vom Gutachter
festgestellten Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro übersteigen. - Totaler Wertverlust durch Diebstahl:
Auch
bei einem Autodiebstahl kommt die GAP-Deckung für entstehende
Folgekosten auf. Das heißt: Die Autoversicherung erstattet in diesem
Fall des totalen Wertverlusts den Wiederbeschaffungswert, die GAP-Deckung übernimmt eine ggf. bestehende Differenz zum Netto-Leasing-Ablösewert.
GAP-Deckung versus Neupreisentschädigung: Wann bekomme ich was
Bei
einer Kfz-Versicherung mit Neupreisentschädigung erstattet der
Versicherer für einen festgelegten Zeitraum den kompletten Kaufpreis
für die erneute Anschaffung des gleichen Fahrzeugmodells. Allerdings
abzüglich des Restwerts, der im Falle eines Totalschadens noch
existiert. Und abzüglich einer eventuell fälligen Vollkasko- oder
Teilkasko-Selbstbeteiligung. Kauft oder least man als Fahrzeughalter
ein neues Auto, kann es sich also lohnen, über eine Vollkasko mit
Neuwertentschädigung nachzudenken, um sich ein größeres
Finanzierungspolster für die Anschaffung eines Neuwagens zu sichern.
Für Neuwertentschädigung gibt es eine begrenzte Laufzeit
Da
Leasingverträge in der Regel auf mehrere Jahre angelegt sind, bieten
Ihnen Kfz-Versicherungen mit Neuwerteinschätzung lediglich einen
zusätzlichen Risikoschutz für die ersten zwölf bis 24 Monate. Bereits
geleistete Leasingraten werden auch hier nicht zurückerstattet.
Die GAP-Deckung ist eine Ergänzung zur Neupreisentschädigung
Die
GAP-Versicherung springt ein, wenn die Neuwertentschädigung nicht
mehr greift. Zum Beispiel, weil das Auto zu alt ist, um den
Ursprungswert erstattet zu bekommen. Oder wenn die vereinbarte
Leasingsumme den Neupreis übersteigt. Insofern ist die GAP-Versicherung
bei Leasing eine sinnvolle Ergänzung zur Neupreisentschädigung.
Jetzt hier die Autoversicherung vergleichen
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Den Zinseszins nutzen und die Zeit für sich arbeiten lassen
Technologieaktien – Steht ihnen ein neuer Höhenflug bevor?
Falsch getankt - Was ist zu tun?
Bildnachweis