Garagen beherbergen nicht nur Autos, sondern oft auch Werkzeug, Fahrräder oder Rasenmäher. Doch sind Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert, wenn man eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat? Wir klären auf, worauf Sie beim Garageninhalt achten sollten.
Die Garage ist ein Ort für verschiedenste Habseligkeiten
Der eine hat in seiner Garage
eine Werkbank stehen, der andere bewahrt seine Sportausrüstung darin
auf und wieder andere lagern darin Möbelstücke und den teuren Gasgrill:
Kaum jemand nutzt seine Garage nur zum Unterstellen seines Autos oder
Zweirads. Zudem geht der Trend zu Garagen, die über eine
Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden sind. Bei all den Dingen,
die sich in einer Garage ansammeln können und aufgrund der Nähe zu
Wohnräumen ist es wichtig, auch dieser Örtlichkeit
versicherungstechnisch genügend Aufmerksamkeit zu schenken. Wir
erklären, wann Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert sind
und wann nicht.
Sind Garagen über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Innerhalb
der Wohngebäudeversicherung ist die Garage gegen die versicherten
Gefahren, wie Sturm, Hagel, Feuer oder Elementatarschäden versichert,
sofern die Mitversicherung beantragt wurde. Innerhalb der
Wohngebäudeversicherung verhält es sich anders als bei der
Hausratversicherung. Eine Garage
muss, sofern diese versichert werden soll, immer bei Antragstellung
angegeben werden, unabhängig davon, ob sie sich in Wohnortnähe befindet
oder nicht.
Welche Gegenstände in Garagen sind innerhalb einer Hausratversicherung versichert?
Grundsätzlich
gilt, dass gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein
bezeichneten Versicherungsortes versichert ist. Zum Hausrat zählen alle
Dinge, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung
dienen. So sind beispielsweise folgende Sachen versichert, wenn sie
anlässlich eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort – also auch
einer Garage – entfernt oder bei dieser Gelegenheit zerstört oder
beschädigt werden beziehungsweise abhandenkommen:
- Fahrräder
- Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör
- in Top-Vertragsbedingungen sind auch nicht am Kfz montierte Sommer-/Winterreifen, Dachboxen sowie Kindersitze versichert
Achtung: Entwendet ein Täter aus einer nicht verschlossenen Garage Gegenstände, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. Besonders wichtig ist das, wenn die Garage über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden ist, diese ebenfalls unverschlossen ist und sich der Täter somit Zutritt zum Haus verschaffen kann! Wird eine verschlossene Garage hingegen aufgebrochen, handelt es sich um einen Versicherungsfall.
Was, wenn sich die Garage nicht auf dem Versicherungsgrundstück befindet?
Garagen sind
in einer Hausratversicherung beitragsfrei mitversichert, sofern sie
sich am Wohnort des Vertragsnehmers befinden. Der Wohnort selbst
definiert sich als Ort des ständigen Aufenthaltes/Wohnsitz. Der Wohnort
beinhaltet sowohl Stadt- als auch Ortsteile. Die Postleitzahl ist daher
unerheblich. Werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiele:
- Der Versicherungsnehmer wohnt in Stadt A, seine Garage ist 600 Meter von der Wohnung entfernt, liegt aber im Verwaltungsbezirk von Stadt B. Es besteht Versicherungsschutz, da sich die Garage in der Nähe der Wohnung befindet.
- Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Ortsteil von Stadt A, die Garage liegt in einem 15 km entfernten anderen Ortsteil von Stadt A. Die Garage befindet sich am Wohnort und ist mitversichert.
- Der VN wohnt in einem Stadtteil von Stadt B, seine Garage befindet sich 10 km entfernt auf der anderen Seite von Stadt B. Die Garage hat die gleiche Ortsbezeichnung wie die Wohnung und ist mitversichert.
- Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Ortsteil von Stadt A, die Garage liegt in einem 15 km entfernten Ortsteil von Stadt B. Die Garage ist – auch über die Besonderen Bedingungen – nicht mitversichert. Beispiel: Kunde wohnt in Gelsenkirchen und die Garage ist im 3 km entfernten Essen = nicht mitversichert.
Befindet sich die Garage nicht am Wohnort des Versicherungsnehmers, muss diese gesondert beitragspflichtig versichert werden.
Wichtig zu wissen: Laut
dem Grundbedingungswerk VHB (Versicherungsbedingungen für die
Hausratversicherung) sind Garagen in der Nähe des Versicherungsortes
mitversichert. Diese „Nähe“ endet nach geltender Rechtsprechung bei 1
km. Bei den meisten Versicherern hört die Mitversicherung bei 1 km auf.
Es gibt allerdings auch Versicherer, die diese Klausel nicht anwenden,
so dass die Garage auch weiter als 1 km entfernt sein kann. Hier hilft ein Blich in die Vertragsbedingungen des Anbieters.
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