Als Hundebesitzer muss man dafür haften, wenn sein geliebter Vierbeiner einen Schaden anrichtet, egal wer die Schuld dafür trägt. Es spielt dabei keine Rolle, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Gemäß dem Gesetz haftet der Tierhalter immer dafür und zwar in voller Höhe. Für Hundebesitzer ist es daher wichtig, für den Schadenfall finanziell abgesichert zu sein. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung mittlerweile eine Pflichtversicherung.
Die gesetzliche Grundlage im Bürgerliches Gesetzbuch
Einen
immensen Schaden richten nicht nur beißende Hunde an. Es kann auch
sein, dass sich das Tier vor etwas erschreckt und deswegen
unkontrolliert über die Straße läuft. Wird dann ein Unfall verursacht,
kann dies teuer werden. Der Hundehalter muss grundsätzlich dafür
aufkommen, selbst dann, wenn er beweisen könnte, dass ihn kein
Verschulden trifft. Laut dem Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der
Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache
beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem
Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Die Frage nach
der Schuld des Halters spielt demnach keine Rolle.
Der Hundehalter hattet notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür und muss für die Kosten aufkommen. Dies gilt für alle, die einen Hund nicht aus beruflichen Gründen halten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb wichtig, auch wenn man in einem Bundesland lebt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt. Eine Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. In den Bundesländer mit einer Versicherungspflicht wird in den Hundegesetzen oder Hundeverordnungen die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vorgeschrieben. Man möchte damit gewährleisten, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Auch wenn es keine Pflichtversicherung gibt, so gibt es für bestimmte Hundearten doch eine Versicherungspflicht
Alle
Besitzer eines Hundes müssen in Berlin, Hamburg, Niedersachen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine derartige
Versicherung nachweisen. In Nordrhein-Westfalen gilt für jeden Halter
eines Hundes der 20 Kilogramm oder mehr wiegt oder eine Widerristhöhe
von mindestens 40 Zentimetern hat, eine derartige Police als
Pflichtversicherung. In anderen Bundesländern ist für Besitzer von
gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine
Hundehalterhaftpflicht ebenfalls eine Pflichtversicherung. Nur in
Mecklenburg-Vorpommern gibt es (noch) keine Versicherungspflicht für
Hundehalter. Als gefährlich gelten dabei Hunde, bei denen aufgrund
rassenspezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung von einer
besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen
werden muss. Dies gilt insbesondere für Hunde, die bereits Personen oder
Tiere angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pitbull
Terrier als gefährlich eingestuft.
Tierhalterhaftpflichtversicherung berechnen
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