Freitag, 27. Dezember 2019

Kfz-Versicherungen Kündigungsstichtag 30.11. ein Samstag - Kündigung rechtzeitig abschicken

Der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen am 30. November eines jeden Jahres fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es ist daher allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag spätestens am Mittwoch, den 26. November, schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax vorgenommen werden. Möglich wäre auch eine Kündigung per Email. Hier sollte man sich jedoch telefonisch rückversichern, ob die Email beim Versicherer angekommen ist und für eine Kündigung ausreicht.

Was ist zu beachtenDie meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer und die Kündigungsfrist wird gewahrt. Der Rückschein dient dem Versicherungsnehmer als Eingangsbestätigung. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden. Bei der Kündigung per Email hat man im Regelfall keinen rechtlich verwertbaren Nachweis über den Versand. Hier ist angeraten, den Versicherer telefonisch zu kontaktieren, ob die Email angekommen ist und zur Kündigung ausreicht.



Wann gelten Sonderkündigungsrechte
Von der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragserhöhungsbenachrichtigung z.B. erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderen Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich umsetzen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.

Vergleichen Sie jetzt hier Ihre Kfz-Versicherung


Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Wechselfrist der Kfz-Versicherung verpasst? Sonderkündigung prüfen
Kfz-Versicherung – Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten
Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden

Bildnachweis

Mittwoch, 25. Dezember 2019

Weltspartag - Sparer weinen und die Kreditnehmer feiern

Dieses Jahr am 30. Oktober 2019 ist wieder Weltspartag. Allerdings hat die 95 Jahre alte Idee mittlerweile vollends ihren Reiz verloren - zumindest für Sparer. Für jemand der dagegen einen Kredit aufnehmen will, der kann sich über die Minizinsen freuen. Denn die niedrigen Zinsen reduzieren die Darlehensrate. Doch auch bei laufenden Darlehen kann man sparen - was aber die wenigsten tun. Sparen - das Wort hatte früher einen fast magischen Klang. Das ist heute anders.

Das Sparschein schützt nur noch vor Strafzinsen der Bank
Bei einem Blick in die Sparbücher und Sparkonten wird vor allem eines deutlich, wie kläglich das Geld dort verzinst wird. Das Sparschwein als Symbol dieses Sparens ist mittlerweile - salopp gesagt - ein armes Schwein. Das Sparschein bietet zwar keinen Inflationsschutz, dafür aber einen Schutz vor den immer mehr um sich greifenden Strafzinsen bei den Banken.



Sparen kann man auch bei geliehenem Geld von der Bank
Clever sparen kann man aber auch durch eine Umschuldung eines laufenden Darlehens in neue Kredite mit einer geringeren Zinsbelastung - trotz möglicher Vorfälligkeitsentschädigungen. Denn aufgrund der mitunter enormen Zinsunterschiede zwischen altem und neuem Kredit, lassen sich bis Ende der Laufzeit ordentlich Zinskosten sparen. Insbesondere die Ratenkredite eignen sich bestens für eine Umschuldung. Denn Ratenkredite werden mit einer monatlich gleichbleibenden Rate innerhalb einer vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt und bieten dadurch eine hohe Planungssicherheit für das persönliche Budget. Bei langfristigen Ratenkrediten können sich die Zinsen innerhalb einiger Jahre durch die gefallenen Zinssätze so verändern, dass ein deutliches Sparpotential entsteht. Die durchschnittliche Laufzeit von Ratenkrediten beträgt vier Jahre. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage prüfen aber 71 Prozent der Kreditnehmer während dieser Zeit nicht, ob es möglich ist, zu einem günstigeren Kredit umschulden können. Dadurch wird bares Geld verschenkt. Denn Kredite sind heute günstiger als vor vier Jahren. Laut Bundesbank sind seit 2015 die Zinssätze von Ratenkrediten im Schnitt um bis zu 26 Prozent gesunken. Doch was ihre Kredite anbelangt, scheinen die Deutschen offensichtlich ein hohes Verharrungsvermögen zu besitzen. Denn laut Forsa-Umfrage hat fast jeder Deutsche (91 Prozent) während der Vertragslaufzeit schon einmal nach günstigere Telefon-, Strom- oder Internettarifen gesucht. Doch nur jeder Dritte informierte sich während der Laufzeit seines Kredits nach einer günstigeren Alternative.

Jetzt hier einen Ratenkredit vergleichen


Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Kfz-Versicherung - Vergleichen spart bares Geld
Bei hohen Dispozinsen lohnt sich oft eine Umschuldung
Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit

Bildnachweis

Montag, 9. Dezember 2019

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

Wenn man als Auto­fahrer eine Auto­versicherung abschließt, muss man die Frage beant­worten, wie viele Kilo­meter man pro Jahr fährt. Manche Versicherungskunden machen hier falsche Angaben, um den Beitrag zu drücken; andere vergessen einfach die aktuelle Jahreskilometerfahrleistung mit den angegeben Werten abzugleichen. Spätestens nach einem Schadens­fall kommt die Schummelei oder Nachlässigkeit raus. Dann verlangen die Versicherer nach­träglich Geld oder verhängen sogar eine Vertrags­strafe.

Schummeln oder Nachlässigkeit kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor. Das Amts­gericht Heidenheim hat beispielsweise im Jahr 2008 eine Vertrags­strafe in Höhe von 500 Euro abge­segnet (Az. 8 C 711/08). In diesem Fall hatte der Fahrer als Jahreskilometer­leistung 12.000 Kilo­meter angegeben und diese „deutlich über­schritten“.

Informationspflicht als Versicherungsnehmer beachtenAls Versicherungsnehmer hat man Änderungen an den Vertragsbestandteilen unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei der Antragsstellung kann der Versicherte die Vertragsbedingungen einsehen und bestätigt dies dann auch mit seiner Unterschrift. Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über den Kilometerstand des Autos geben. Viele Versicherer führen mittlerweile regelmäßige Kundenabfragen durch, bei denen der aktuelle Kilometerstand mitteilt werden muss. Im dem Anschreiben fragen manche Versicherer nur den Kilometerstand ab, andere geben den aktuell zu zahlenden Beitrag mit an und teilen gleich den Vergleichsbeitrag mit, der bei einer Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Was geschieht, wenn man nicht antwortet?
Die Angaben kann der Versicherer verlangen, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Versicherten unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Wichtig ist, dass man auch antwortet, wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat. Auch dann ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hervor. Sollte man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die Antwort dem Versicherer zukommen lassen, wird für den Vertrag – rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt. Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, so ist man gut beraten, sich als Versicherter umgehend bei der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

Jetzt hier die Kfz-Versicherung vergleichen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden
Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes
Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden