Montag, 27. Mai 2019

Unwetter - wie sind die Schäden versichert

Durch schwere Gewitter entstehen erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer die Folge sein. Es kann zu Starkregenfällen, Hagelschauern und starken bis stürmischen Böen kommen und es besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.

Welche Schäden können entstehen

Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung


Elementarschädenversicherung


Wohngebäudeversicherung


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Mittwoch, 22. Mai 2019

Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist

Wenn in der Familie ein Todesfall eintritt, muss man an viele Dinge denken. Mit der Ausrichtung der Bestattung des Verstorbenen sind längst nicht alle Formalitäten erledigt. Es gibt viele andere Details, die wollen bedacht und geregelt sein. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungsverträge, welche der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Dabei geht es nicht nur um die Lebensversicherungen, sondern auch um Sachversicherungen, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die in der Regel nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden.

Leistungen bei Lebensversicherungen und privater Rentenversicherung
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Todesfallleistung der Lebensversicherung fällig und wird gegebenenfalls um die für das laufende Versicherungsjahr noch ausstehenden Prämien gekürzt. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten benannt hat, so wird diesem die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, so fällt die Auszahlung aus der Lebensversicherung in die Erbmasse. Bei der privaten Rentenversicherung stehen den Erben die Leistungen zu, die vertraglich beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurden. Stirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rentenalters, kann sie in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Bei einem Todesfall vor dem Rentenalter steht dem Hinterbliebenen die Summe der bereits eingezahlten Beiträge zu, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.


Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung kann übernommen werden
Wenn der bestehende Hausrat nach dem Tod erhalten bleibt, so kann sie vom Erben übernommen werden. Das findet besonders bei einem überlebenden Ehepartner Anwendung. Hat der Erbe aber eine eigene Hausratversicherung, so kann die Versicherung des Verstorbenen aufgelöst werden. Wird nichts unternommen, so endet der Versicherungsvertrag aber meist zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung kann der Vertrag von einem überlebenden Ehepartner ebenfalls übernommen werden. Auch eine Gebäudeversicherung für die Immobilie kann problemlos auf den einem überlebenden Ehepartner umgeschrieben werden. Zu beachten ist, das hier durch den Todesfall kein Sonderkündigungsrecht entsteht. Das heißt, dass der Vertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn kein einem überlebender Ehepartner vorhanden ist.

Unfallversicherung bei Unfalltod sofort informierenDie Unfallversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn dieser die einzige versicherte Person im Vertrag war. Wenn neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen in dem Vertrag versichert sind, so wird die Unfallversicherung in der Regel bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weitergeführt. Wurde der Todesfall ursächlich durch einen Unfall verursacht und können Leistungen beansprucht werden, so muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis benachrichtigt werden. Dies kommt zum Beispiel bei einer vereinbarten Todesfallleistung zum tragen.

Sonderstellung der Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da hier das Fahrzeug versichert ist. Somit muss derjenige, der das Fahrzeug erbt, auch die Versicherung dafür übernehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei generell anerkannt, aber nur für die Anzahl der Jahre, die der Erbe auch selbst einen Führerschein besitzt. Bei der Ummeldung kann man den Vertrag auch kündigen und eine neue Versicherung abschließen.

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Mittwoch, 15. Mai 2019

Kennen Sie den Unterschied zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co?

Die Fahrradindustrie brummt und profitiert vom neuen Fahrrad-Trend. Waren die Fahrradverkäufe insgesamt leicht rückläufig, so gibt es im E-Bike-Bereich hervorragende Zuwächse. Für die Steigerung waren vor allem die weiterentwickelten Batterie- und Antriebstechnologien, neue Modelle und Anbieter, sowie eine größere Zielgruppe verantwortlich. Auch hier findet vor allem im Ballungsgebiet eine Verjüngung der Nutzer statt. Und das ist auch gut so, profitiert insbesondere Umwelt und Geldbeutel davon.

Doch motorisierte Fahrräder unterscheiden sich nicht nur in der Versicherung Inzwischen gibt es unzählige Varianten auf dem Fahrrad-Markt. Vom City-Rad, über das Rennrad bis hin zum zusammenklappbaren Faltrad kann sich der Radler aus einer riesigen Auswahl ein auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnittenes Modell aussuchen. Auch motorisierte Fahrräder werden immer beliebter. Kein Wunder, denn sie haben in der Tat Einiges zu bieten: Der Fahrer ist nicht nur schneller am Ziel – pro Stunde schafft er eine Entfernung von bis zu 45 Kilometer –, sondern er erklimmt auch Steigungen, ohne ins Schwitzen zu geraten. Außerdem sind die Elektro-Räder nicht auf besondere Wartung angewiesen, brauchen weder Öl noch Benzin. Lediglich der Akku muss hin und wieder geladen werden – und das kostet gerade mal so viel Strom wie eine Stunde fernzusehen.

Pedelecs sind in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert Doch auch bei den motorisierten Rädern gibt es Unterschiede. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) lässt sich wie ein ganz „normales“ Fahrrad nutzen, ist aber gleichzeitig mit einem Motor als Tretunterstützung ausgestattet. Diese lässt sich aber nur dann aktivieren, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt. Ist die Hilfe des Motors erwünscht, kann der Fahrer ihn an einem Schalter am Lenkrad zuschalten. Anschließend messen Kraftsensoren, wie stark der Fahrer in die Pedale tritt, und regulieren so den Grad der Motorunterstützung. Auf diese Weise schafft ein Pedelec bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Hat es diese Geschwindigkeit erreicht, schaltet sich der Motor automatisch ab.

Der Vorteil des Pedelecs ist, dass es in der EU als „normales“ Fahrrad gilt. Es ist somit zulassungsfrei und darf auf Radwegen gefahren werden. Verursacht der Fahrer eines Pedelecs einen Unfall, ist der Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung gewährleistet, die jedem Pedelec- und Radfahrer ans Herz legt wird.

weniger Fahrräder, mehr E-Bikes


Verfügt das Pedelec über eine motorisierte Anfahrhilfe, die ohne gleichzeitiges Treten auf bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigt, ist ein Mofaführerschein für den Fahrer Voraussetzung. Außerdem sollte sich dieser bei seinem Versicherer erkundigen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung auch Schäden von Pedelecs mit Anfahrhilfe abdeckt. Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nämlich bislang nicht. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften, genießen Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe in der Privat-Haftpflichtversicherung aber den gleichen Schutz. Mit einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte man überprüfen, dass dies auch so geregelt ist.

Speed-Pedelecs bedürfen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 
Beim sogenannten Speed-Pedelec gelten andere Bedingungen: Es erreicht mithilfe der motorisierten Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern und wird daher rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Dafür benötigt der Fahrer einen Mofaführerschein, den er ab dem 15. Lebensjahr machen kann, oder einen Autoführerschein. Das Fahrzeug ist versicherungspflichtig und benötigt deshalb eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens. Noch besteht beim Speed-Pedelec offiziell keine Helmpflicht, allerdings müssen nach geltender Rechtslage Fahrer von versicherungspflichtigen Zweirädern, die die Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern mithilfe reiner Motorkraft übersteigen, einen Helm tragen. Diese Regelung würde Pedelecs eigentlich mit einschließen, daher ist hier in Zukunft mit Gesetzesänderungen zu rechnen.

Eine andere Kategorie von Elektrofahrrädern bilden die Räder mit tretunabhängigem, motorisiertem Zusatzantrieb. Sie werden umgangssprachlich häufig als E-Bikes bezeichnet, obwohl dieser Ausdruck eher ein Überbegriff für Elekro-Fahrräder im Allgemeinen ist. Die Fahrräder mit tretunabhängigem Antrieb, also E-Bikes im engeren Sinne, unterscheiden sich von Pedelecs dadurch, dass sie sich mit reiner Motorkraft antreiben lassen können. Der Fahrer muss dabei also nicht zwingend in die Pedale treten. Der Motor eines E-Bikes schafft allein eine Geschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern, die der Fahrer mithilfe seiner Muskelkraft noch erhöhen kann. Schnellere E-Bikes schaffen sogar bis zu 45 Kilometern in der Stunde, ohne dass der Fahrer sich anstrengt. Die Nutzung von Radwegen ist sowohl Speed-Pedelces als auch E-Bikes nicht gestattet, sofern die Motorunterstützung zugeschaltet wird.

Die Tabelle verrät auf einen Blick, worauf man als Verbraucher beim jeweiligen Elektro-Fahrrad achten muss:


Fahrradtyp Funktionsweise Max. motorische Geschwindigkeit und Leistung Versicherung FührerscheinpflichtHelmpflicht
PedelecMotor bietet lediglich Unterstützung während des Tretens25 km/h bei 250 WPrivat-Haftpflicht-versicherungneinnein
Pedelec mit AnfahrhilfeMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens25 km/h bei 250 WErfragen, ob in Privat-Haftpflicht-Versicherung enthaltenneinnein
Speed-PedelicMotor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens45 km/h bei 500 WKraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführerscheinnoch unklar
E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf20 km/h bei 250 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführerscheinja
Schnelles E-BikeNutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf45 km/h bei 500 WKraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen)mindestens Mofaführerscheinja

Stand: 22.05.2017
Interessierte sollten sich vor dem Kauf eines Pedelecs oder E-Bikes gut beraten lassen und vermeintliche Schnäppchen genau überprüfen. Da motorisierte Fahrräder noch relativ neu auf dem Markt sind, gibt es hier noch keine eindeutigen Sicherheitsnormen und Regulierungen. Nach einer ausgiebigen Beratung im Fachgeschäft steht aber dem flotten Fahrspaß nichts mehr im Weg.
Über den Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Deshalb ist auch der Versicherungsschutz ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen muss. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.

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Freitag, 3. Mai 2019

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden

Ein Autounfall ist meistens immer mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Passiert der Autounfall im Ausland, kommen noch Sprachschwierigkeiten und die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes hinzu. Um wenigstens den Formularwust in den Griff zu bekommen, sollte man immer den Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Da die Formularsätze in verschiedenen Sprachen vorliegen, ermöglichen sie eine korrekte Protokollierung des Schadens, auch wenn sich mit dem Unfallgegner sprachlich nicht ausreichend verständigen kann. Aber auch bei einem Autounfall in Deutschland leistet der Europäischen Unfallbericht eine sinnvolle Unterstützung. Es kann so im Nachhinein nicht zu unterschiedlichen Darstellungen des Autounfalls kommen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallgegner bei Kenntnis seiner Versicherungshochstufung und dem daraus resultierenden Mehrbeitrag, plötzlich eine andere Version vom Hergang des Autounfalls aus dem Hut zaubert.

Wie verwendet man den Europäischen UnfallberichtMit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen wird dem Europäischen Unfallbericht von den Versicherungsgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen. Der Europäische Unfallbericht wurde vom Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas Insurance Europe herausgegeben. Zum Europäischen Unfallbericht gibt es eine beiliegende Übersetzungsbroschüre. Mit dieser können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben über Sprachbarrieren hinweg, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. In der Übersetzungsbroschüre ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.



Da in das Formular lediglich Daten und Fakten eingetragen und vorgegebene Punkte angekreuzt werden, ist die Handhabung sehr einfach. Dies ist umso wichtiger bei Schadensfällen, in denen die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt. Der Europäische Unfallbericht sollte daher stets im Auto mitgeführt werden, um eine korrekte und zügige Schadenregulierung zu gewährleisten.

Wo bekommt man den Europäischen Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kann man kosten los beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) per Telefon 0800 7424375 (Deutschland), per E-Mail info(at)gdv-dl.de oder über die Bestellseite GDV DL anfordern.

Link zur Bestellseite


Weiterhin können Sie den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Wenn Sie den Europäischen Unfallbericht sofort benötigen, so können Sie das Formular über den folgenden Link herunterladen:

Europäischen Unfallbericht herunterladen

 

Drucken Sie sich dann das Formular zweimal aus, damit Sie vor Ort zwei Exemplare haben.

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