Die Fahrradindustrie brummt und profitiert vom neuen Fahrrad-Trend.
Waren die Fahrradverkäufe insgesamt leicht rückläufig, so gibt es im
E-Bike-Bereich hervorragende Zuwächse. Für die Steigerung waren vor
allem die weiterentwickelten Batterie- und Antriebstechnologien, neue
Modelle und Anbieter, sowie eine größere Zielgruppe verantwortlich. Auch
hier findet vor allem im Ballungsgebiet eine Verjüngung der Nutzer
statt. Und das ist auch gut so, profitiert insbesondere Umwelt und
Geldbeutel davon.
Doch motorisierte Fahrräder unterscheiden sich nicht nur in der Versicherung Inzwischen
gibt es unzählige Varianten auf dem Fahrrad-Markt. Vom City-Rad, über
das Rennrad bis hin zum zusammenklappbaren Faltrad kann sich der Radler
aus einer riesigen Auswahl ein auf ihn und seine Bedürfnisse
zugeschnittenes Modell aussuchen. Auch motorisierte Fahrräder werden
immer beliebter. Kein Wunder, denn sie haben in der Tat Einiges zu
bieten: Der Fahrer ist nicht nur schneller am Ziel – pro Stunde schafft
er eine Entfernung von bis zu 45 Kilometer –, sondern er erklimmt auch
Steigungen, ohne ins Schwitzen zu geraten. Außerdem sind die
Elektro-Räder nicht auf besondere Wartung angewiesen, brauchen weder Öl
noch Benzin. Lediglich der Akku muss hin und wieder geladen werden – und
das kostet gerade mal so viel Strom wie eine Stunde fernzusehen.
Pedelecs sind in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert Doch
auch bei den motorisierten Rädern gibt es Unterschiede. Das Pedelec
(Pedal Electric Cycle) lässt sich wie ein ganz „normales“ Fahrrad
nutzen, ist aber gleichzeitig mit einem Motor als Tretunterstützung
ausgestattet. Diese lässt sich aber nur dann aktivieren, wenn der Fahrer
auch in die Pedale tritt. Ist die Hilfe des Motors erwünscht, kann der
Fahrer ihn an einem Schalter am Lenkrad zuschalten. Anschließend messen
Kraftsensoren, wie stark der Fahrer in die Pedale tritt, und regulieren
so den Grad der Motorunterstützung. Auf diese Weise schafft ein Pedelec
bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Hat es diese Geschwindigkeit erreicht,
schaltet sich der Motor automatisch ab.
Der Vorteil des Pedelecs
ist, dass es in der EU als „normales“ Fahrrad gilt. Es ist somit
zulassungsfrei und darf auf Radwegen gefahren werden. Verursacht der
Fahrer eines Pedelecs einen Unfall, ist der Versicherungsschutz über die
Privat-Haftpflichtversicherung gewährleistet, die jedem Pedelec- und
Radfahrer ans Herz legt wird.
Verfügt
das Pedelec über eine motorisierte Anfahrhilfe, die ohne gleichzeitiges
Treten auf bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigt, ist ein
Mofaführerschein
für den Fahrer Voraussetzung. Außerdem sollte sich dieser bei seinem
Versicherer erkundigen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung auch
Schäden von Pedelecs mit Anfahrhilfe abdeckt. Eine gesetzliche Regelung
gibt es hier nämlich bislang nicht. Bei den meisten
Versicherungsgesellschaften, genießen Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe
in der Privat-Haftpflichtversicherung aber den gleichen Schutz. Mit
einem Blick in die Vertragsbedingungen sollte man überprüfen, dass dies
auch so geregelt ist.
Speed-Pedelecs bedürfen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Beim
sogenannten Speed-Pedelec gelten andere Bedingungen: Es erreicht
mithilfe der motorisierten Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von
bis zu 45 Stundenkilometern und wird daher rechtlich als Kraftfahrzeug
eingestuft. Dafür benötigt der Fahrer einen
Mofaführerschein,
den er ab dem 15. Lebensjahr machen kann, oder einen Autoführerschein.
Das Fahrzeug ist versicherungspflichtig und benötigt deshalb eine
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines
Versicherungskennzeichens. Noch besteht beim Speed-Pedelec offiziell
keine Helmpflicht, allerdings müssen nach geltender Rechtslage Fahrer
von versicherungspflichtigen Zweirädern, die die Geschwindigkeit von 20
Stundenkilometern mithilfe reiner Motorkraft übersteigen, einen Helm
tragen. Diese Regelung würde Pedelecs eigentlich mit einschließen, daher
ist hier in Zukunft mit Gesetzesänderungen zu rechnen.
Eine
andere Kategorie von Elektrofahrrädern bilden die Räder mit
tretunabhängigem, motorisiertem Zusatzantrieb. Sie werden
umgangssprachlich häufig als E-Bikes bezeichnet, obwohl dieser Ausdruck
eher ein Überbegriff für Elekro-Fahrräder im Allgemeinen ist. Die
Fahrräder mit tretunabhängigem Antrieb, also E-Bikes im engeren Sinne,
unterscheiden sich von Pedelecs dadurch, dass sie sich mit reiner
Motorkraft antreiben lassen können. Der Fahrer muss dabei also nicht
zwingend in die Pedale treten. Der Motor eines E-Bikes schafft allein
eine Geschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern, die der Fahrer
mithilfe seiner Muskelkraft noch erhöhen kann. Schnellere E-Bikes
schaffen sogar bis zu 45 Kilometern in der Stunde, ohne dass der Fahrer
sich anstrengt. Die Nutzung von Radwegen ist sowohl Speed-Pedelces als
auch E-Bikes nicht gestattet, sofern die Motorunterstützung zugeschaltet
wird.
Die Tabelle verrät auf einen Blick, worauf man als Verbraucher beim jeweiligen Elektro-Fahrrad achten muss:
Fahrradtyp | Funktionsweise | Max. motorische Geschwindigkeit und Leistung | Versicherung | Führerscheinpflicht | Helmpflicht |
Pedelec | Motor bietet lediglich Unterstützung während des Tretens | 25 km/h bei 250 W | Privat-Haftpflicht-versicherung | nein | nein |
Pedelec mit Anfahrhilfe | Motor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens | 25 km/h bei 250 W | Erfragen, ob in Privat-Haftpflicht-Versicherung enthalten | nein | nein |
Speed-Pedelic | Motor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens | 45 km/h bei 500 W | Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen) | mindestens Mofaführerschein | noch unklar |
E-Bike | Nutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf | 20 km/h bei 250 W | Kraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen) | mindestens Mofaführerschein | ja |
Schnelles E-Bike | Nutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf | 45 km/h bei 500 W | Kraftahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (Versicherungs-kennzeichen) | mindestens Mofaführerschein | ja |
Stand: 22.05.2017
Interessierte
sollten sich vor dem Kauf eines Pedelecs oder E-Bikes gut beraten
lassen und vermeintliche Schnäppchen genau überprüfen. Da motorisierte
Fahrräder noch relativ neu auf dem Markt sind, gibt es hier noch keine
eindeutigen Sicherheitsnormen und Regulierungen. Nach einer ausgiebigen
Beratung im Fachgeschäft steht aber dem flotten Fahrspaß nichts mehr im
Weg.
Über den Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man
nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Deshalb
ist auch der Versicherungsschutz ein Bereich, mit dem man sich
beschäftigen muss. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt
sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auf
Schäden durch Verschleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.
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