Absicherung nur für gewerblicher Risiken und nicht für Privatpersonen
So ist es möglich, dass sich Veranstalter von Freiluftkonzerten gegen zu viel Regen versichern, Windkraftbetreiber gegen zu wenig Wind, Bauunternehmen gegen Frosttage, Landwirte gegen Dürre oder Logistikunternehmen gegen schlechte Verkehrsbedingungen versichern können. Aber auch aus dem Einzelhandel gibt es mittlerweile einen Bedarf, denn hier ist das Wetter ebenfalls zu einem Geschäftsrisiko geworden: Ist der Winter zu warm, kann ein Skigeschäft einpacken. Fällt der Sommer wegen Nässe aus, bleibt ein Bademoden-Anbieter auf den Bikinis sitzen. Die Wetterversicherung dient dazu, witterungsbedingte Umsatzverluste oder Mehrkosten auszugleichen. Im Unterschied zu einer Sachversicherung, die bei Naturgewalten wie Sturm oder Hagel für Schäden leistet, muss der Versicherte keinen konkreten Schaden für eine Entschädigungszahlung nachweisen. Es reicht hier aus, dass das Wetter vom vereinbarten Parameterwert (etwa der Regenmenge in Millimetern pro Quadratmeter) zum versicherten Zeitpunkt um einen bestimmten Prozentsatz nach oben oder unten abgewichen ist. Um dies zu prüfen, greifen die Versicherungen für verlässliche Wetterdaten auf die offiziellen Messungen des Deutschen Wetterdienstes zurück. Die Preise und sonstigen Konditionen werden im Regelfall meist individuell zwischen dem Versicherer und dem Kunden ausgehandelt.

Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:Sachwerte in Schließfächern und Tresoren richtig absichern
Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollteDas Investmentsteuerreformgesetz 2018
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen