Montag, 24. Oktober 2016

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, dann leistet normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Sach- und Personenschäden. Bei einer Unfallflucht bei der ein Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Schadenverursacher, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, sieht es bei der Erstattung der Kostenansprüche anders aus. Der Geschädigte droht dann hier im Regelfall leer auszugehen. Wenn dieser Fall eintritt, springt der gemeinnützige Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) ein. Die Verkehrsopferhilfe unterstützt Verkehrsteilnehmer, für den Fall, dass das gesetzliche Pflichtversicherungssystem nicht greift.

Entschädigungsfonds zahlt, wenn die Kfz-Haftpflicht nicht greift
Die Verkehrsopferhilfe wird von den deutschen Auto-Haftpflichtversicherern getragen. Um den Unfallopfern eine Entschädigung zu zahlen, haben sie einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Geld steht zur Verfügung, um unschuldige Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, die nahezu jeden treffen können. Der Unterstützungsfonds springt ein, wenn nach einer Unfallflucht oder Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder ein Versicherer insolvent wird und die Schadenregulierung ausfällt. Darüber hinaus ist es möglich dem Entschädigungsfonds Schäden zu melden, die der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht abdeckt, weil beispielsweise der Schadenverursacher mit dem Fahrzeug vorsätzlich einen Unfall verursacht hat. Liegt eine Fahrerflucht vor, kommt der Entschädigungsfonds für Blechschäden aber nur dann auf, wenn Personen bei einem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten haben. Der Geschädigte muss außerdem eine Selbstbeteiligung von 500,00 Euro übernehmen und ein Schmerzensgeld gibt es nur bei besonders schweren eigenen Verletzungen. Wenn keine Fahrerflucht vor liegt, gelten diese Leistungseinschränkungen nicht. Die maximale Entschädigungsleistung ist allerdings auf die gesetzliche Mindest-Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden begrenzt.



Entschädigungsfonds unterstützt auch bei Auslandsunfällen
Eine weitere Aufgabe der Was sagt Wikipedia zu Verkehrsopferhilfe (VOH) ist es, Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall im Ausland zu unterstützen. Dafür hat der VOH eine Entschädigungsstelle als Auffangbecken für Problemfälle eingerichtet. Wenn sich eine zuständige ausländische Versicherung nicht innerhalb von drei Monaten um die Regulierung des Schadenfalles kümmert, dann reguliert die Entschädigungsstelle den Schaden. Die Art und der Umfang für die Entschädigung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Unfallland. Durch europäische Vereinbarungen sind solche nationalen Entschädigungseinrichtungen in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums vorhanden. Die Autoversicherer haben die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Jahre 1963 gegründet. Der deutsche Gesetzgeber beschloss drei Jahre später durch das Pflichtversicherungsgesetz die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Verkehrsopfer und die Verkehrsopferhilfe (VOH) wurde mir der Bearbeitung und Abwicklung beauftragt. Der Verein fungiert seit dem Jahr 2003 als deutsche Entschädigungsstelle für Unfälle in anderen europäischen Staaten. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite www.verkehrsopferhilfe.de.

Wer Ansprüche geltend machen möchte, kann sich formlos an die folgende Adresse wenden:
Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 – 58 58
Telefax: +49 30 20 20 – 57 22
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
Es genügt eine kurze Darstellung des Sachverhalts und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden. Ein Antragsformular steht auf www.verkehrsopferhilfe.de zum herunterladen zur Verfügung.

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Montag, 17. Oktober 2016

GKV ist immer gleich? Das stimmt so nicht

Niemals gab es so viele gesetzlich Versicherte wie heute. Die grundsätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Sozialgesetzbuch geregelt. Seit ein paar Jahren ist unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder ein Wettbewerb ausgebrochen. Seit dem der Einheitsbeitragssatz abgeschafft wurde, werben sie nun mit geringen Zusatzbeiträgen oder guten Zusatzleistungen um Kunden. Deshalb muss man schon tiefer ins Detail gehen, um die wichtigen Unterschiede zu erkennen. Diese Arbeit haben wir Ihnen mit dem GKV-Vergleich abgenommen. Vergleichen Sie schnell und einfach die relevanten Sonderleistungen und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen.

Viele gesetzliche Versicherte verschenken jeden Monat bares Geld! 
Die meisten gesetzlich Versicherten wissen nicht, dass nur der gesetzlich festgelegte Grundbeitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent hälftig durch den Arbeitgeber übernommen wird. Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse muss gesetzlich Versicherte komplett aus der eigenen Tasche bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2016 bei 1,1 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,7 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz über 16 Prozent . Wer richtig vergleicht, kann mitunter einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen und sich außerdem die Krankenkasse mit den individuell passenden Leistungen aussuchen. 



Was für Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen und welche nichtBei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse kann man kaum etwas falsch machen, denn die meisten Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Deshalb sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherern 95 Prozent der Leistungen gleich und decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab.



Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden nach folgenden Punkten:
  • Regelleistungen
    Durch den Gesetzgeber ist der Leistungskatalog für die GKV festgelegt und ist somit für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gilt dabei das Sozialgesetzbuch Fünf (§ 12 SGB V) mit dem Grundsatz: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
  • Zusatzleistungen
    Jede gesetzliche Krankenkasse hat die Möglichkeit in einem gewissem Rahmen zusätzliche Leistungen anbieten – beispielsweise Bonusprogramme für gesundes Leben, Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung, Homöopathie oder Impfungen für Auslandsreisen.
  • Privatärztliche Leistungen
    Diese Leistungen werden von der GKV nicht übernommen. Diese können nur über eine private Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden. Dazu zählen etwa hochwertiger Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Medikamentenzuschüsse. 
Mit Hilfe des GKV-Vergleichs können Sie sich umfassend informieren und einen finanziellen Spielraum für private Leistungsverbesserungen schaffen. Durch die Ersparnis bei der GKV kann der freigesetzte Beitrag für eine private Zusatzversicherung verwendet werden. So hat man ohne einen finanziellen Mehraufwand höhere Leistungen für die Gesundheit.

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