Montag, 30. November 2015

Autoversicherungen mit Rabattretter oder Rabattschutz

Die unangenehme Konsequenz eines selbstverschuldeten Schadenfalls mit dem Auto ist, dass neben den direkten Folgen des Unfalls auch der Versicherungsbeitrag ansteigt. Um einer schlechteren Einstufung in der Autoversicherung zu entgehen, übernehmen viele Fahrer kleinere Beträge selbst. Bei jedem Kfz-Versicherer kann man sich berechnen lassen, bis zu welchem Betrag eine Schadenübernahme lohnt. Doch nicht jeder hat das Geld, um Unfallschäden selbst zu begleichen. Da kann eine Autoversicherung mit einem Rabattretter oder Rabattschutz helfen, das bisherige Beitragsniveau nach einem selbst verschuldeten Unfall beizubehalten.

Unterschied zwischen Rabattretter und RabattschutzDer Rabattretter schützt zwar nicht vor der Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse, aber das Versicherungsunternehmen verzichtet auf eine Beitragsanpassung nach oben. Nutzen können Versicherte den Rabattretter meistens erst dann, wenn eine Schadenfreiheitsklasse von 25 oder mehr erreicht wurde. Die Rückstufung erfolgt dann meistens in die Schadenfreiheitsklasse 23, bei der dann der gleiche Beitragssatz gilt und es dadurch zu keinem höheren Beitrag kommt. Der Schutz vor höheren Beiträgen besteht in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen, so dass nach einem Schadensfall keine Höherstufung erfolgt.

Der Rabattschutz wird bei der Autoversicherung als zusätzliche Tarifoption angeboten und führt zu einem höheren Versicherungsbeitrag. Der übliche Beitragszuschlag beträgt ca. 15 bis 20 Prozent. Je nach Versicherung und dem gewähltem Tarifmodell sind dann bis zu zwei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Auch der Rabattschutz lässt sich in der Kfz-Haftpflicht- und der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. Um die zusätzliche Tarifoption zu nutzen müssen die Fahrer meist über 23 Jahre alt sein und die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.



Beim Versichererwechsel kann es zu bösen Überraschungen kommen
Beim Rabattretter ist eine Höherstufung nach einem Unfall bereits in der Schadensfreiheitsklasse verrechnet. Vergleicht man seine bestehende Autoversicherung mit anderen Anbietern, so findet man seine aktuelle Schadensfreiheitsklasse auf der Beitragsrechnung. Beim Rabattschutz verhält es sich jedoch ganz anders. Denn wenn der Rabattschutz schon einmal in Anspruch genommen wurde, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, kalkuliert die neue Versicherungsgesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt so, dass der Schaden mit berücksichtigt wird. Beim Vergleichen nimmt man meist die aktuelle Beitragsrechnung und rechnet deshalb mit einer falschen Schadenfreiheitsklasse. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt, was sich auf den zu zahlenden Beitrag auswirkt.

Lohnt sich ein Rabattschutz
Eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz lohnt sich vor allem für Kunden, die noch einen geringen Schadenfreiheitsrabatt besitzen. Je größer der Schadenfreiheitsrabatt wird, um so geringer ist auch der Mehrbeitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem Schadensfall. Ob der Mehrbeitrag für die Vereinbarung des Rabattschutzes gerechtfertigt ist, muss jeder Kunde für sich entscheiden. Wenn man über viele Jahre Unfallfrei fährt, kann der Verzicht auf den Rabattretter mehr Versicherungsbeiträge sparen, als man bei einer Hochstufung im Schadensfall zahlen müsste. Mit dem Rabattschutz bindet man sich nach einem Schadenfall sehr stark an einen Versicherer, denn ein scheller Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wird erschwert. Ein heute günstiger Versicherer kann auch einmal teurerer werden oder er stuft bei einem Fahrzeugwechsel das neue Fahrzeug teuerer ein als andere Versicherer.

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Montag, 23. November 2015

Checklisten zur Übernahme eines Tieres

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, ein oder mehrere Tiere als Mitbewohner und Begleiter aufzunehmen, sollte sich vorher eingehend mit dem Thema beschäftigen. Denn ein angeschafftes Tier kann man nicht einfach wieder zurückgeben. Sollen Tiere in der Familie angeschafft werden, so ist es sinnvoll, diese Fragen im "Familienrat" zu besprechen, so dass auch die Kinder sich mit ihrem Tierwunsch auseinandersetzen müssen und eine konkretere Vorstellung von den Anforderungen einer Tierhaltung bekommen. Damit Sie in so einem Fall wissen, was alles beachtet werden muss, finden Sie hier Checklisten für die Abgabe eines Hundes, Pferdes oder einer Katze.

Jede Tiergattungen hat Besonderheiten
Je nach Tiergattung werden dem Verbraucher Hinweise an die Hand gegeben, was bei der Übernahme eines Tieres zu beachten ist. Beispielsweise muss der Hundebesitzer seinen Hund bei der Steuer anmelden, der Katzenbesitzer sollte die Verträglichkeit mit anderen Tieren und Kindern prüfen oder welche tierärztlichen Behandlungen haben stattgefunden und der Pferdebesitzer muss das Pferd bei der Tierseuchenkasse anmelden.

Die Checklisten wurden von der Uelzener Versicherung als Serviceangebot entwickelt. Sie können diese nun als pdf-Datei herunterladen:


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Montag, 16. November 2015

So können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen

Die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern mit fast 110 Millionen Verträgen die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.



Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat. 
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließenPrinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigenJetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!

    Muster-Kündigungsbrief

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Montag, 9. November 2015

Wer haftet bei Schäden durch Halloween-Streiche?

Am Abend vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Es ist die Nacht der leuchtenden Kürbisse, Streiche und Kostümpartys und wie jedes Jahr sind Kinder und Jugendliche als Monster oder Hexen verkleidet von Tür zu Tür unterwegs. Was aber, wenn ein harmloser Streich ungewollt einen Schaden verursacht? Dann ist ein passender Versicherungsschutz notwendig. Für die Kinder sind die Regeln bei Halloween relativ einfach. Sie ziehen mit dem Wunsch nach „Süßem" oder der Androhung von „Saurem" durch die Straßen. Wer für die Kinder keine Süßigkeiten bereit hält, wird mit einem Streich bestraft. Klingelstreiche sind dann gang und gäbe. Doch nicht immer bleibt es so harmlos, da manche Streiche eskalieren.

Ab sieben Jahren sind Kinder deliktfähigVerklebte Türschlösser, zerkratzte Autos, Farbbeutel oder rohe Eier an der Hauswand, verwüstete Vorgärten oder zerschlagene Fensterscheiben bleiben leider oftmals als Sachbeschädigung zurück. Bei den Haftungsfragen muss dann zwischen fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden unterschieden werden. Zertritt ein Kind aus Versehen ein Blumenbeet, wäre dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Aufsichtsperson, um den Schaden zu regulieren. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kind älter als sieben Jahre ist. Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig und können also nicht haftbar gemacht werden. Die meisten Versicherer bieten aber in ihren Tarifen die Möglichkeit an, nicht deliktfähige Kinder mit einem Zusatzbaustein im Vertrag einzuschließen. Das ist beim Vorhandensein von Kindern in diesem Alter in der Familie nur zu empfehlen, schon allein um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Beim Versicherungsabschluss ist zu beachten, dass die Versicherungssummen für Schäden durch deliktunfähige Kinder sehr unterschiedlich sein können. Zu empfehlen ist, dass Kinder unter sieben Jahren auf ihrem Halloween-Beutezug von einem Erwachsenen begleitet werden.



Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündigIst ein Kind älter als sieben Jahre, hat aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann es selbst für Schäden haftbar gemacht werden. Ob es jedoch wirklich haften muss, richtet sich nach der geistigen Reife und den Umständen des Einzelfalls. Sind dem Kind die Folgen bewusst, wie beispielsweise die an die Hauswand geworfenen Eier, ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern, bei der das Kind mitversichert ist. Nicht nur verkleidete Kinder mit Streichen ziehen an Halloween durch die Straßen, es ist auch ein beliebter Tag für große Partys. Bei privaten Feiern in gemieteten Räumlichkeiten sind verursachte Schäden über die Privathaftpflichtversicherung des Gastgebers abgesichert, wenn diese eindeutig auf ihn zurückzuführen sind. Wenn Gäste einen Schaden verursachen, so ist deren Privathaftpflicht dafür zuständig. Wenn der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, beispielsweise bei einer Kostümparty, wird es schwierig. Im Zweifel wird dann ebenfalls der Gastgeber haftbar gemacht. Dieselben Regelungen gelten übrigens auch für Vereine. Ebenfalls im Trend sind leuchtende Kürbisse. Verursacht die Kerze einen Brand in einer Wohnung, kommen die Hausratversicherung des Mieters für Schäden am Mobiliar und die Privathaftpflicht für übergreifende Feuerschäden am Gebäude auf. In einer eigenen Immobilie greift darüber hinaus die Gebäudeversicherung. Hier sollte auf einen hochwertigen Tarif geachtet werden, der auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdeckt.
Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gezahlt und können unter Umständen als Straftaten gewertet werden. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihre Kinder über Gefahren und Konsequenzen aufklären, wenn diese an Halloween alleine um die Häuser ziehen.

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Montag, 2. November 2015

Im Herbst auf nasses Laub achten

Rutschiges Laub, Nässe, Reif und Bodenforst erfordert im Herbst von den Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist die richtige Vorbereitung und eine angepasste Fahrweise entscheidend, um auch bei schlechtem Wetter sicher ans Ziel zu kommen. Als Autofahrer sollte man daher die geänderten Gegebenheiten nicht unterschätzen und kein Risiko eingehen. Hier ein paar Tipps, auf die Sie achten sollten:
  • Rechtzeitig Winterreifen aufziehen
  • Auf Alter und Profil der Reifen achten
  • Rutschgefahr durch nasses Laub
  • Bei Aquaplaning Ruhe bewahren  
  • Schnelle Wetterveränderungen können gefährlich werden
  • Der Nebel ist eine heimtückische Gefahr
  • Vorsicht wegen erhöhtem Wildwechsel
Laub ist genau so tückisch wie GlatteisStatt angenehmer Temperaturen und Sonnenschein, dominieren im Herbst häufig Frühnebel, Regenschauer und Wind. Um kein Risiko einzugehen, sollten deshalb Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und mit einem längeren Bremsweg durch nasses Laub oder Aquaplaning rechnen. Die Schleudergefahr ist stark erhöht und der Bremsweg ist ebenfalls deutlich länger als gewohnt. Weiterhin ist es ratsam, das Fahrzeug vor Beginn der dunkleren Jahreszeit durchchecken zu lassen und herbsttauglich bzw. wintertauglich zu machen. Auf Landstraßen kommt es im Herbst auf den richtigen Abstand an. Durch Laub und Erdreste landwirtschaftlicher Fahrzeuge bildet sich oft ein gefährlicher Schmierfilm auf den Straßen. Es besteht eine erhöhte Rutschgefahr vor allem auf Straßenabschnitten im Schatten oder im Wald, da dort der Asphalt auch tagsüber länger nass bleibt und sich zusammen mit feuchten Herbstblättern ein tückischer Schmierfilm bilden kann.

Im Herbst sind viele landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegsMähdrescher, Traktoren oder Lastwagen hinterlassen nach dem Einsatz auf dem Acker oft viel Schmutz auf der Straße, so dass feuchte Lehm- und Erdklumpen die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn verwandeln können. Deshalb sollte man beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorsichtig sein und im Zweifel besser vom Gas gehen statt risikoreich zu überholen. Auch Nebel ist beim Autofahren äußerst heimtückisch, denn oft kommt er aus dem Nichts. War die Sicht gerade noch ausreichend, kann sie von jetzt auf gleich auf wenige Meter beschränkt sein. Deshalb sollte man sich als Richtwert merken: Nur so schnell fahren, wie Sie auch vorausschauen können. Das bedeutet: Können Sie rund 50 Meter weit sehen, sollten Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ist die Sicht kürzer, dann schalten Sie zusätzlich Ihre Nebelschlussleuchten ein. Fahren Sie deshalb bei Nebel nicht schneller als erlaubt und halten Sie für Ihre und anderer Sicherheit genügend Abstand ein.

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