Mittwoch, 26. August 2015

Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?

Die Hausratversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sichert Versicherungsnehmer gegen Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Selbst Wertgegenstände sind bei Diebstahl mit versichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wer teuren Schmuck oder Uhren besitzt, sollte eine Wertsachenversicherung in Erwägung ziehen.

Welche Leistung beinhaltet eine Hausratversicherung?

Grundlegend versichert eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Gefahren, die entstehen können durch Feuer:
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Bruchschäden
  • Frost und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub und Vandalismus
Kommt es beispielsweise aufgrund des Auslaufens von Wasser aus einem Aquarium zu Schäden an elektrischen Geräten, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für diese Geräte. Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung auch versicherte Kosten. Im Falle des Aquariums beispielsweise die Entfernung und Entsorgung von betroffenen Bodenbelägen, sowie deren Wiederbeschaffung. Zu den versicherten Kosten gehören auch Transportkosten, Reparaturkosten, Lagerkosten sowie Bewachungskosten.

Entschädigungsgrenzen bei Hausratversicherungen
Innerhalb der Hausratversicherung gibt es Entschädigungsgrenzen, bis zu welcher Summe ein Gegenstand ersetzt wird. Das gilt vor allem für Wertsachen. Zu den Wertsachen in der Hausratversicherung gehören in der Regel:
  • Sparbücher
  • Schmuck
  • Briefmarkensammlungen
  • Pelze
  • Gemälde
  • Bargeld
  • Antiquitäten
Vor allem bei Bargeld gelten strikte Entschädigungsgrenzen. So versichern die meisten Anbieter Bargeld nur bis zu einer Summe von 1.000 Euro. Für alle anderen Wertsachen liegen die Entschädigungsgrenzen meist bei 20 Prozent. Je nach Versicherer können die Entschädigungsgrenzen jedoch unterschiedlich ausfallen. Kostete eine edle Uhr beispielsweise 8.000 Euro in der Anschaffung und wird bei einem Raub gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung bei einer Entschädigungsgrenze von 20 Prozent gerade einmal 1.600 Euro.
Wer besonders exklusive Uhren sein Eigen nennt oder eine hoch dotierte Gemäldesammlung besitzt, sollte zusätzlich eine Wertsachenversicherung abschließen. Ansonsten könnte ein Brand oder Diebstahl enorme Kosten verursachen, sollten die edlen Stücke wieder beschafft werden.

Hausratversicherung oder Wertversicherung abschließen?
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung immer zu empfehlen, das Sie im Falle eines Schadens die Kosten für die Wiederbeschaffung des Hausrates übernimmt. Allerdings ist aufgrund der Entschädigungsgrenzen in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Wertsachenversicherung bei Wertgegenständen ratsam. Demnach wären dann beide Versicherungen abzuschließen. Wer keine teuren Wertgegenstände besitzt kann auf zusätzliche Versicherungen verzichten.

Welche Versicherungssumme ist bei einer Hausratversicherung nötig?
In der Regel ziehen Versicherer die Größe der Wohnfläche heran, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Dabei berechnen sie pro Quadratmeter etwa 650 Euro. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern beliefe sich die Versicherungssumme hierbei auf 65.000 Euro. Ein guter Wert, den Versicherer auch ohne Prüfung auf Unterversicherung im Falle eines Schadens übernehmen.
Für eine exakte Berechnung des Hausrates wäre es hingegen nötig, alle Gegenstände und Sachwerte zu bewerten. Dann müssen alle Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Möbel sowie Kleidung und Wertsachen nach ihrem Neuwert begutachtet und zu Grunde gelegt werden.

Jetzt hier die Hausratversicherung berechnen




Das könnte Sie auch interessieren:

Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt
Wie sicher ist ihr Haus - Test mit dem Online-Hausrundgang
Unwetter - wie sind die Schäden versichert

Montag, 24. August 2015

Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt. Im Jahr 2014 wurden 150.000 Fälle erfasst – der höchste Wert seit 16 Jahren! Gerade in der Urlaubszeit haben viele Einbrecher ein leichtes Spiel. Während die Urlauber am Strand liegen, können Einbrecher ungestört die Wohnung ausräumen. Daher ist es ratsam den Urlaub nicht in den Social Media wie beispielsweise Facebook und Twitter anzukündigen. Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden schrecken ab. Professionelle Banden spähen Adressen an Gepäckstücken am Flughafen aus. Als Reisender sollten Sie daher darauf achten, ihre Adressschilder am Koffer zu verdecken.

6 Tipps wie Sie Ihr Heim vor Einbrüchen schützen können
  1. Schließen Sie Türen und Fenster
    Durch offene Fenster und Türen werden Diebe geradezu eingeladen, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus einzudringen. Vor der Abreise sollten Sie darum noch einmal durch alle Räume gehen und prüfen, ob Fenster, Balkon-, Terrassen- oder Haustüren richtig verschlossen sind. Die Schlüssel sollten Sie aus den Schlössern entnehmen und gut versteckt werden. Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster sichern Sie am besten mit entsprechenden Schlössern vor Einbrechern. Es gibt beispielsweise Balkonriegelschlösser oder abschließbare Fenstergriffe. Kellerfenster sollten Sie mit engmaschigen Gitterrosten sichern.
  2. Lassen Sie Ihr Haus bewohnt wirken
    90 Prozent aller Einbrüche werden in Abwesenheit seiner Bewohner verübt. Sie sollten darum den Einbrechern den Eindruck vermitteln, Ihr Haus wäre bewohnt. Dazu gehört beispielsweise ein leerer Briefkasten. Bitten Sie Ihren Nachbarn darum, die Post täglich herauszunehmen und bestellen Sie die Zeitung ab. Jalousien, Roll- oder Fensterläden sollten nicht rund um die Uhr geschlossen sein. Es ist viel besser, wenn Ihr Nachbar diesen Job auch übernimmt und diese abends schließt. Wer Ihr Haus beobachtet, wird annehmen, Sie wären da. Diesen Eindruck können Sie noch verstärken, indem Sie einige Lichtschalter mit einer Zeitschaltuhr verbinden, so dass ab und an Licht angeht. Erwähnen Sie auf keinen Fall auf dem Anrufbeantworter oder an Ihrer Tür, dass und wie lange Sie verreist sind. Das gilt auch für das Internet, insbesondere soziale Netzwerke. Stellen Sie erst dann Urlaubsfotos ein, wenn Sie wieder zurück sind.
  3. Informieren Sie Ihre Nachbarn
    Wenn Sie Ihren Nachbarn bitten, den Briefkasten für Sie zu leeren und wahrscheinlich auch die Blumen zu gießen, bitten Sie ihn am besten auch gleich, darauf zu achten, ob sich Fremde auffallend oft in der Nähe Ihres Hauses aufhalten bzw. im Hausflur. Er sollte möglichst keine Unbekannten ins Haus lassen, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben. Wenn Sie Ihrem Nachbarn vertrauen, können Sie ihn auch in die Kontaktliste Ihrer Alarmanlage aufnehmen. Geben Sie Ihrem Nachbarn auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Urlaubsort, damit er Sie im Ernstfall erreichen kann.
  4. Zeigen Sie, dass Ihr Haus gesichert ist
    Da Einbrecher Risiken scheuen, stellt eine Alarmanlage für sie ein großes Risiko dar. Darum sollten Sie über eine Alarmanlage mit Blinklicht nachdenken. Wenn diese nicht abschreckt, springt sie wenigstens an, wenn sich die Langfinger an Ihrer Tür bzw. Ihrem Fenster zu schaffen machen. Dabei sorgen nicht nur die Sirene und das Blinklicht für Aufmerksamkeit, sondern gleichzeitig wird auch automatisch eine Notrufleitstelle informiert.
  5. Verstecken Sie Wertgegenstände
    Wenn Sie wertvolle Gegenstände verstecken, dann erschweren Sie den Einbrechern natürlich auch das Handwerk. Wählen Sie aber Verstecke, auf die nicht jeder Einbrecher sofort kommt, wie Geld unter der Matratze oder in einer Buchattrappe. Wichtige Dokumente, Geld, Gold, wertvollen Schmuck oder andere Wertgegenstände sollten Sie in einem brandsicheren Tresor oder in einem Bankschließfach aufbewahren.
  6. Räumen Sie Werkzeuge und Tritthilfen wegAuch Werkzeuge und Tritthilfen helfen den Einbrechern bei ihrer Arbeit. Bevor Sie verreisen, sollten Sie also Leitern, Gartenmöbel oder einen Hammer wegräumen. Wenn es möglich ist, sollten auch Außensteckdosen vom Strom getrennt werden, damit die Einbrecher mitgebrachte Werkzeuge dort nicht einstecken können.
Versicherungsschutz überprüfen
Die Hausratversicherung erstattet Einbruchschäden und Verluste bei Privatpersonen. Für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Richtwert. Eine sogenannte Stehlgutliste, die den gestohlenen Hausrat aufzählt (die genaue Bezeichnung der Gegenstände genügt, Preisangaben sind nicht erforderlich), muss spätestens drei Wochen nach dem Einbruch bei der Polizei und der Versicherung abgegeben werden, ansonsten ist der Versicherer nicht zu einer Schadensbegleichung verpflichtet. Wenn Sie für mehr als zwei Monate Ihr Haus unbewohnt lassen, kann dies Ihren Versicherungsschutz gefährden. Denn längere Abwesenheiten gelten versicherungstechnisch als „gefahrerhöhend“ und müssen der Versicherung gemeldet werden.

Jetzt hier die Hausratversicherung vergleichen




Das könnte Sie auch interessieren:

Hausratversicherung - im Schadensfall kein Geld ohne Stehlliste
Risiko Schlüsselverlust wird oft vernachlässigt
Haben Sie die Koffer schon gepackt?