Montag, 18. Mai 2015

Versicherungspflicht für Drohnen auch bei privater Nutzung

Drohnen haben längst Einzug in den Regalen der Elektronikmärkte gehalten. Dabei handelt es sich um unbemannte, vom Boden aus ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Sie sind nicht mehr nur Gegenstand verteidigungspolitischer Diskussionen, sondern erfreuen sich mittlerweile auch bei privaten Nutzern immer größerer Beliebtheit. Dass sich die auch als Flugmodell bezeichneten Gefährte bei vielen Händlern in der Spielzeugabteilung wiederfinden, vermittelt dabei allerdings einen falschen Eindruck. Rechtlich betrachtet gelten sie laut Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeug und sind damit versicherungspflichtig. Dies gilt auch bei einer reinen privaten Nutzung. Wer eine Drohne, einen Multicopter oder einen Quadrocopter fliegenlassen will, sollte sich damit vertraut machen, welche Genehmigungen nötig sind, welche Gesetze und Richtlinien beziehungsweise Regeln sowie Verbote und Einschränkungen es gibt.

Immenses Schadenpotenzial
Dass der Hinweis auf diese Versicherungspflicht in vielen Bedienungs- und Verkaufsunterlagen fehlt, kann für den Nutzer zu bösen Überraschungen führen. Denn im Gegensatz zum übrigen Sortiment einer Spielwarenabteilung, ist das Schadenpotenzial privat betriebener Flugmodelle immens. Es sind Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude denkbar, sowie auch eine Kollision mit einer Hochspannungsleitung. Vor diesem Hintergrund erscheinen hohe Sach- und Personenschäden als ein realistisches Szenario. Es kommen mögliche Klagen Dritter wegen der Beeinträchtigung des Eigentums oder der Privatsphäre hinzu. Dies sollten private Nutzer, die eine Drohne für Film- oder Fotoaufnahmen aus der Vogelperspektive am Himmel kreisen lassen, mit bedenken.



Die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht abEine Haftpflichtversicherung ist also Pflicht. Viele gehen jedoch davon aus, dass dies über die private Haftpflichtversicherung abdeckt ist. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden oder bei der privaten Haftpflichtversicherung ein zusätzlicher Leistungsbaustein eingeschlossen werden. Hierbei muss man jedoch prüfen, welchen Versicherungsschutz man benötigt. Der Haftpflichtschutz kann mit einer Zusatzversicherung und auch über eine Leistungserweiterung innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Für Fluggeräte mit mehr als fünf Kilo Gewicht müssen Nutzer in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen. Benötigt man auch eine Kaskoversicherung für das Fluggerät, bleibt nur noch die Zusatzversicherung, in der dieser Versicherungsschutz versichert werden kann.

Versicherungs­verträge für 40 bis 150 Euro
Mit der Mitgliedschaft in einem Modell­flieger­verein, ist der Versicherungs­schutz für die Drohnen-Fliegerei meistens gleich dabei. Dazu sollte man sich entsprechend in der Vereinssatzung informieren. Der Versicherungsschutz kann aber auch direkt bei einem Versicherer abgeschlossen werden. Die Beiträge liegen bei 40 Euro bis 150 Euro pro Jahr für den Haft­pflicht­schutz.

Modellfliegerverbände:
Wird nur der Haftpflichtschutz benötigt, so sollte man sich jedoch als erstes bei der eigenen privaten Haftpflichtversicherung über eine Leistungserweiterung informieren oder zu einem Anbieter wechseln, bei dem man einen Versicherungsschutz dafür einschließen kann.

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Sonntag, 10. Mai 2015

Zweiräder sind auf dem Vormarsch

Von Januar bis März 2014 belief sich die Zulassungszahl im Markt auf 28.530 Motorräder (> 125 ccm); das ist gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 ein Plus von 24,4 Prozent. So ist es nicht verwunderlich das es Daimler einigen seiner Konkurrenten gleich getan hat und in das Motorradgeschäft eingestiegen ist. Und auch der größte Autozulieferer Bosch will künftig stärker in diesem Bereich tätig sein. Nicht ohne Grund. Die Automobilbranche erkennt das riesige Potential das in motorisierten Zweirädern steckt, zumal diese bereits in den Köpfen der Verbraucher emotional positiv verankert sind. Das Angebot wird durch den Einstieg in das Zweiradgeschäft immer attraktiver, da der technische Fortschritt vom gut entwickelten Automobilbereich auf den Zweiradmarkt übertragen wird. So gibt es bei Motorrädern nun beispielsweise auch Assistenzsysteme und Vernetzungen mit dem Internet.

Bei den Motorradfahrern findet eine Verjüngungskur statt
Zwar lag das Durchschnittsalter zuletzt bei 50 Jahren (Studie für Demoskopie und der Motor Presse Stuttgart), aber immer mehr junge Leute entdecken das Motorrad für sich. Das Motorrad ist nicht nur günstiger als der Pkw, sondern auch sehr flexibel, was insbesondere in den Ballungsgebieten von Nutzen ist. Zudem war zuletzt ein Deutschlandboom durch neue Führerscheinklassen und überholten PS-Regelungen zu verzeichnen. Die Neuzulassungen stiegen kontinuierlich und der Anstieg der Führerscheine für sogenannte Leichtkrafträder lag in letzter Zeit im zweistelligen Bereich.

Einfach ein Motorrad kaufen und losfahren war gestern
In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der in Deutschland tödlich verunglückten Motorradfahrer um mehr als ein Drittel deutlich gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Bestand an Motorrädern in Deutschland dagegen kontinuierlich gestiegen. Diese positive Entwicklung lässt sich, neben technischen Verbesserungen wie ABS und ESP, auch auf die Weiterentwicklung und Anpassung des Bekleidungsschutzes auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer zurückführen. Die Entscheidung zwischen Textil- und Lederkombi hängt von der Verwendung und der persönlichen Vorliebe ab. Es gibt Versicherer die bieten mit einem Zusatzbaustein „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ ein Plus an Sicherheit für nur 25 Euro im Jahr. Der Baustein übernimmt im Schadenfall die Kosten bis zu 1.500 Euro. Zusätzlich können die Kunden bei der Wahl des Zusatzbausteins von einer Kooperation mit einem Bekleidungshersteller profitieren.

Neue Führerscheinregelung
Seit der Neuordnung der Führerscheinklassen im Januar 2013 können Fahrer mit der Führerscheinklasse A2 Krafträder bis 48 PS (bisher bis 34 PS) fahren. Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 KW/KG beschränkt. Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Motorräder bis 48 PS unter der Voraussetzung fahren, dass er oder sie eine praktische Prüfung zum Erwerb der A2-Lizenz ablegt. Eine Theorieprüfung ist dafür nicht erforderlich. Die Motorradhersteller haben diesen neuen Vertriebsansatz bereits aufgegriffen und Ihre Produktpalette um 48-PS-Maschinen erweitert.

Richtiger Versicherungsschutz und Sondereinstufungen nutzenEine gesetzliche Regelung für eine Sondereinstufung gibt es nicht. Viele Versicherungsgesellschaften binden für die Kfz-Versicherung bei einem Zweitfahrzeug an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel:
  • der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre)
  • die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein
  • das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein
  • es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen
Am häufigsten erfolgt eine verbesserte Zweitfahrzeugeinstufung in die SF-Klasse 2. Einige Versicherer gehen sogar noch weiter und stufen von Anfang an in die SF-Klassen 3 ein.
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Freitag, 1. Mai 2015

Was tun bei Sturmschäden

Die Sturmtiefs "Mike" und "Niklas"  hinterlassen Ende März/Anfang April 2015 ihre Spuren. Es gibt abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und andere Schäden. Wenn Sie feststellen, dass durch den Sturm Schäden an Ihrem Gebäude, Fahrzeug oder anderen Bereichen angerichtet wurde, so melden Sie Ihren Sturmschaden bitte schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail bei Ihrem Versicherer. Geben Sie dabei bitte unbedingt auch die Versicherungsscheinnummer an. Auch wenn noch keine Schadenhöhe bekannt ist, ist die schnelle Meldung wichtig, damit Sie eine Schadennummer bekommen und Hinweise zum weiteren Vorgehen mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Sachverständiger notwendig ist.

Schadenmeldung
Planen Sie aufgrund des hohen schadenbedingten Telefonaufkommens oder E-Mail-Eingangs bei den Versicherern Verzögerungen ein, bis Sie einen Gesprächspartner erhalten oder eine E-Mail-Antwort erhalten. Die meisten Versicherer bieten heute auch die Möglichkeit über die Internetseite den Schaden online zu melden oder sich ein Schadenformular herunterzuladen. Die Schäden werden meistens nach Schadeneingangsdatum abgearbeitet, weshalb für eine schnelle Regulierung auch eine schnelle Schadenmeldung anzuraten ist. Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos die Schäden. Dies ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Notfallmaßnahmen eingeleitet werden müssen, damit keine Folgeschäden eintreten. 

Notfallmaßnahmen
Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Wenn ein Versicherungsschutz über Ihre Versicherung besteht, werden diese Kosten auch erstattet. Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch den Versicherer, aufbewahrt werden müssen. Eine zuätzliche Dokumentierung mit Fotos und Videos kann nicht schaden.

Schadenumfang
Zur Beurteilung des Schadenfalles werden meistens detaillierte Informationen benötigt:
  • Auflistung der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahzeug
  • Fotos der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten
  • Original-Reparaturrechnung über die Notfallmaßnahme (sofern eine Notfallmaßnahme durchgeführt wurde)
  • Sind Bäume eines Nachbargrundstückes oder Gebäudeteile eines Nachbargebäudes auf Ihr Gebäude bzw. Grundstück gestürzt oder geweht worden und haben diese einen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück verursacht, dann teilen Sie auch gleich den Namen und die Anschrift des Grundstückseigentümers des entsprechenden Grundstückes bzw. Gebäudes mit und geben an welcher Schaden verursacht wurde
Falls Reparaturarbeiten oder die Entsorgung beschädigter Sachen notwendig sind, sollten Sie immer die weitere Vorgehensweise zuvor mit dem Versicherer abstimmen.

Informationen, wie Schäden versichert sind erhalten Sie hier.

Informationen, welche Versicherung für die Schäden zahlt erhalten Sie hier.