Was ist wenn man andere schädigt oder sich selbst verletztWer ausgelassen feiert, der kann sich mit den folgenden zwei Versicherungen ganz gut schützen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann man sich gegen Schäden absichern, die man anderen zufügt. Mit einer privaten Unfallversicherung sichert man sich selbst ab, wenn man dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet.
Rechtzeitig den Versicherungsschutz prüfen
Wer sorgenfrei durch die fünfte Jahreszeit kommen möchte, sollte rechtzeitig seinen Versicherungsschutz überprüfen. Man sollte grundsätzlich prüfen ob überhaupt eine Versicherungsschutz vorhanden ist und wenn dies der Fall, überprüfen, ob dieser ausreichend und auch passend ist. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert. Bei Rosenmontagsumzügen kommt es beispielsweise immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz an den "tollen Tagen" wichtiger denn je.
Wer sorgenfrei durch die fünfte Jahreszeit kommen möchte, sollte rechtzeitig seinen Versicherungsschutz überprüfen. Man sollte grundsätzlich prüfen ob überhaupt eine Versicherungsschutz vorhanden ist und wenn dies der Fall, überprüfen, ob dieser ausreichend und auch passend ist. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert. Bei Rosenmontagsumzügen kommt es beispielsweise immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz an den "tollen Tagen" wichtiger denn je.
Mit dem Vergleichsrechner für die private Haftpflichtversicherung und für die Unfallversicherung können Sie Ihre bestehenden Verträge überprüfen oder wenn keine Verträge vorhanden sind, rechtzeitig den Versicherungsschutz beantragen.
Vergleichen Sie jetzt hier Ihre Privathaftpflichtversicherung
Vergleichen Sie jetzt hier Ihre Unfallversicherung
Autofahren und Alkohol passen nicht zusammen
Man sollte nicht vergessen, dass man, wenn man ausgelassen feiert und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten möchte, sein Auto auf jeden Fall stehen lassen sollte. Denn der Narr gefährde nicht nur sich und andere Verkehrteilnehmer, bei einer Kontrolle riskiere er neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg gegebenfalls auch noch den Führerscheinentzug. Wer meint, sich nach einem Unfall dann auf seine Kfz-Kasko verlassen zu können, liegt falsch. Der Versicherer ist in so einem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, zu zahlen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen