Welche Änderungen wurden vorgenommen
Die Eintragungsgrenze für Geldbußen wurde von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Bei Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Betrag von 55 € bleiben diese im neuen Punktesystem unberücksichtigt. Da die einzelnen Bußgelder teilweise deutlich angehoben wurden, wird die Eintragungsgrenze dennoch oft erreicht. Das alte Bußgeld- und Eintragungssystem erlaubte bis zu 18 Punkte für Verstöße, bis dem Fahrer der Führerschein entzogen wurde. Beim neuen Fahreignungsregister beträgt die höchstmögliche Punktzahl nur noch 8 Punkte. Es wird in Ordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und Straftaten unterschieden, welche zu einem Führerscheinentzug führen. Während eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln ist, bezeichnet das deutsche Strafrecht die Straftat als ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist.
Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem
- 1 Punkt
Diesen erhält man für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel Verstöße gegen Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen, die Beleuchtung oder Abbiegeverbote oder das Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Steuer. Geschwindigkeitsüberschreitungen schlagen sich sowohl mit 1 Punkt als auch mit 2 Punkten nieder – 1 Punkt gibt es ab einer Überschreitung ab 25 km/h, 2 Punkte ab 40 km/h. Darüber hinaus gibt es bei einer Überschreitung innerorts ab 40 km/h einen Monat Fahrverbot – außerorts ab 50 km/h Überschreitung - 2 Punkte
Wenn Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geahndet werden. Dies kann zum Beispiel die Benutzung des Seitenstreifens für ein schnelleres Vorankommen sein. Ebenfalls 2 Punkte gibt es für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten, wie Abstandsverletzungen, Verstöße gegen Überholverbote, Überfahren einer roten Ampel oder wie oben erwähnt die Geschwindigkeitsüberschreitungen. - 3 Punkte
Wenn für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Dies kann zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer, unterlassene Hilfeleistung oder erheblicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu schnelles Fahren sein.
Wie werden bestehende Punkte aus dem alten System berücksichtigt
Es wurde eine fünfjährige Übergangsregelung bis zum 30.04.2019 eingeführt. Für Punkte die bis zum 30.04.2014 in Flensburg gespeichert waren, werden die alten Tilgungsregelungen angewendet. Wenn die Übergangszeit abgelaufen ist, gilt nur noch das neue Recht und die neuen Tilgungsfristen. Bis dahin abgelaufene Tilgungsfristen werden angerechnet.
Den aktuellen Punktestand können Sie auf dem Serviceportal für deutsche Führerscheinhalter abrufen: www.punkteauskunft-flensburg.de
Mehr Informationen über die neue Bußgeldverordnung finden Sie im Kfz-Portal: www.kfz-auskunft.de oder beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de
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