Mittwoch, 24. September 2014

Viele zahlen zu viel Kontogebühren für Ihr Girokonto

Viele deutsche Bankkunden zahlen für ihr Girokonto deutlich zu viel. Durch einen Wechsel zu einer anderen Bank kann man als Verbraucher jährlich bis zu 100 Euro oder mehr einsparen. Es gibt Girokonten, welche bei kaum weniger Komfort keine Gebühren oder nur geringe Gebühren kosten. Wichtig ist jedoch ein genaues Vergleichen der einzelnen Angebote. So haben die Nulltarif-Angebote nicht nur Vorteile und gebührenpflichtige Angebote nicht nur Nachteile.

Kleine Gebühren summieren sich im Jahr
Für eine Lastschrift werden 30 Cent berechnet, für jede Überweisung mit einem schriftlichem Beleg werden 1,50 Euro und 1 Euro wird für jeden neuen Dauerauftrag von der Bank verlangt. Dies sind alles keine großen Summen. Am Ende des Monats sind dies dann doch schnell mal 10 Euro und am Jahresende sogar 100 Euro in der Summe. Doch es geht beim Girokonto auch preiswerter. Denn viele Banken bieten gänzlich kostenlose Girokonten an und offerieren einen deutlich besseren Service. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts TNS Emnid, ärgert sich in der Tat jeder vierte Bankkunde über zu hohe Gebühren. Es scheuen dennoch viele Verbraucher einen Wechsel des Girokontos. Mit der Faustformel, wer mehr als 80 Euro im Jahr inklusive Kreditkarte für sein Girokonto bei einer Filialbank und mehr als 40 Euro für sein Girokonto bei einer Onlinebank zahlt, der sollte über einen Wechsel nachdenken.

Worauf sollte man achten
Preisbewusste Verbraucher sollten allerdings eine gewisse Internetaffinität mitbringen. Denn die meisten kostenlosen Konten sind Online-Girokonten. Bei der Auswahl sollten sie aber auf einige wichtige Unterschiede achten. Denn auch abseits der Kontoführungsgebühren vom Girokonto kann es schnell teuer werden. Man sollte als Verbraucher daher darauf achten, dass die ausgewählte Bank über genügend Geldautomaten verfügt. Denn wenn man als Bankkunde keine Automaten aus dem Verbund nutzen kann, fallen schnell Gebühren zwischen 1,75 Euro und 7,50 Euro für jede Geldabhebung an einem fremden Geldautomaten an. Wer also kein passendes Girokonto zum Nulltarif findet, kann immer noch aus vielen anderen günstigen Girokonten auswählen.

Persönliches Nutzerverhalten ist entscheidend
Wer also nach einem günstigerem Girokonto sucht, der sollte dabei unbedingt sein eigenes Nutzungsverhalten berücksichtigen. Denn nicht jedes Girokonto ist für alle geeignet. Wenn man Wert darauf legt, dass seine eiserne Reserve stets griffbereit zur Verfügung steht, sollte sich ein Girokonto mit einer attraktiven Guthabenverzinsung suchen oder darauf achten, dass die Bank auch ein attraktives Tagesgeldkonto anbietet. Denn vom Tagesgeldkonto kann man schnell Geldbeträge online oder telefonisch auf das Girokonto transferieren. Wenn man als Verbraucher regelmäßig den Dispositionskredit nutzt, sollte man hingegen auf möglichst niedrige Sollzinsen bei Girokonto achten.

Welches das für Sie günstigste Girokonto ist, können Sie mit unserem folgendem Girokonto-Vergleichsrechner individuell nach Ihren Nutzungsbedürfnissen schnell herausfinden.

Montag, 22. September 2014

Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben

Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Ausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative. So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.

Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:
  • Girokonto eröffnen
  • Anspruch auf Kindergeld prüfen
  • Haftpflichtversicherung überprüfen
  • Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren
  • Krankenversicherung abschließen
  • Vermögenswirksame Leistungen nutzen
  • uvm.
Girokonto
Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.
Girokonto - jetzt vergleichen

Krankenversicherung
Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.
Gesetzliche Krankenversicherung - jetzt vergleichen

Haftpflichtversicherung
Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Mit den folgenden Vergleichsrechner kann dies schnell erledigt werden.
Private Haftpflichtversicherung - jetzt vergleichen

BerufsunfähigkeitsversicherungIm Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent. Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.

Vermögenswirksame LeistungenVermögens­wirk­same Leistungen sind eine Finanz­spritze vom Arbeitgeber, auf die viele Auszubildenden auch einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel Vermögens­wirk­same Leistungen einem Berufs­tätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeits­vertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispiels­weise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahl­industrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen nur 6,65 Euro. Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Spar­vertrag fließen. Der Spar­vertrag läuft normaler­weise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Warte­frist bis zum Jahres­ende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.
Es gilt zunächst die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz vollkommen zerstört werden kann. Eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung, ein Riester-Rentenvertrag oder eine Kapitalversicherung gehören nicht dazu . Hier kommt es auf die Lebensumstände des Auszubildenden an. Wenn jemand aktiv Sport treibt, kann eine Unfallversicherung empfehlenswert sein. Ein umfassender Finanzcheck hilft hier weiter, da dieser Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" liefert und so keine unnützen Verträge abgeschlossen werden.

Weitere Informationen auch unter:

Finanzcheck für Berufsstarter wichtig

Ein ganzheitliches Finanzkonzept sorgt für Ausgewogenheit

Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

Ausbildungscheckliste

Mittwoch, 17. September 2014

Unwetter - wie sind die Schäden versichert

Durch schwere Gewitter entstehen erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer die Folge sein. Es kann zu Starkregenfällen, Hagelschauern und starken bis stürmischen Böen kommen und es besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.

Welche Schäden können entstehen

Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung









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Dienstag, 9. September 2014

Ich packe meinen Koffer und...

Die diesjährige Urlaubssaison hat wieder begonnen und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Und alles am besten ohne lästigen Sonnenbrand.

Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht? 
  • Sind Reisepass, Personalausweis und Kreditkarte noch gültig ?
  • Ist eine Schutzimpfung notwendig?
  • Wurde die Esta bereits erledigt? (Einreise in die USA)
  • Besteht eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung?
  • Welchen Versicherungsschutz beinhalten Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Ausland?
Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

zur Checkliste für Urlaubsreisen

Noch keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen?
Es sind viele Menschen der Ansicht, dass man durch seine gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland abgesichert ist. Wozu sollte man da noch eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Es verhält sich tatsächlich wie folgt: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit der BRD vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung losfliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.
  • Kostenrisiko Krankenrücktransport
  • Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht
Hier können Sie ganz einfach online Ihren Versicherungsschutz beantragen. Ausgewählt haben wir die Hanse Merkur Versicherung, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat. Dies wurde auch schon mehrfach von der Stiftung Warentest bestätigt.

 Berechnung Auslandskrankenversicherung


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Montag, 1. September 2014

Neuer Bußgeldkatalog 2014 - einfacher aber teurer

Am 1. Mai 2014 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Mit diesem neuen Bußgeldkatalog wird auch eine Reform der bisherigen Bußgeldverordnung vorgenommen. Diese Reform soll mehr Transparenz, Klarheit und Gerechtigkeit in das bisher sehr komplizierte Punktesystem des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg bringen. Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde auf das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt. Das wichtigste Ziel des neuen Bewertungssystems soll die die Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Dadurch werden viele „leichtere Verstöße“, welche die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark gefährden, wie z.B. das Fahren in die Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette, jetzt nicht mehr mit Punkten, sondern „nur“ mit einem Bußgeld in Flensburg bestraft werden. Eintragungen in das neue Fahreignungsregister erfolgen nur noch, wenn sich die Verstöße direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr beziehen und dieser gefährdet wird.

Welche Änderungen wurden vorgenommen
Die Eintragungsgrenze für Geldbußen wurde von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Bei Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Betrag von 55 € bleiben diese im neuen Punktesystem unberücksichtigt. Da die einzelnen Bußgelder teilweise deutlich angehoben wurden, wird die Eintragungsgrenze dennoch oft erreicht. Das alte Bußgeld- und Eintragungssystem erlaubte bis zu 18 Punkte für Verstöße, bis dem Fahrer der Führerschein entzogen wurde. Beim neuen Fahreignungsregister beträgt die höchstmögliche Punktzahl nur noch 8 Punkte. Es wird in Ordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und Straftaten unterschieden, welche zu einem Führerscheinentzug führen. Während eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln ist, bezeichnet das deutsche Strafrecht die Straftat als ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist.

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem
  • 1 Punkt
    Diesen erhält man für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel Verstöße gegen Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen, die Beleuchtung oder Abbiegeverbote oder das Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Steuer. Geschwindigkeitsüberschreitungen schlagen sich sowohl mit 1 Punkt als auch mit 2 Punkten nieder – 1 Punkt gibt es ab einer Überschreitung ab 25 km/h, 2 Punkte ab 40 km/h. Darüber hinaus gibt es bei einer Überschreitung innerorts ab 40 km/h einen Monat Fahrverbot – außerorts ab 50 km/h Überschreitung
  • 2 Punkte
    Wenn Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geahndet werden. Dies kann zum Beispiel die Benutzung des Seitenstreifens für ein schnelleres Vorankommen sein. Ebenfalls 2 Punkte gibt es für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten, wie Abstandsverletzungen, Verstöße gegen Überholverbote, Überfahren einer roten Ampel oder wie oben erwähnt die Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • 3 Punkte
    Wenn für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Dies kann zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer, unterlassene Hilfeleistung oder erheblicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu schnelles Fahren sein.
Die Punkte sind natürlich mit erheblichen Geldbußen verbunden, die bei Straftaten mit Führerscheinentzug in die Tausende Euro gehen können.

Wie werden bestehende Punkte aus dem alten System berücksichtigt
Es wurde eine fünfjährige Übergangsregelung bis zum 30.04.2019 eingeführt. Für Punkte die bis zum 30.04.2014 in Flensburg gespeichert waren, werden die alten Tilgungsregelungen angewendet. Wenn die Übergangszeit abgelaufen ist, gilt nur noch das neue Recht und die neuen Tilgungsfristen. Bis dahin abgelaufene Tilgungsfristen werden angerechnet.

Den aktuellen Punktestand können Sie auf dem Serviceportal für deutsche Führerscheinhalter abrufen: www.punkteauskunft-flensburg.de

Mehr Informationen über die neue Bußgeldverordnung finden Sie im Kfz-Portal: www.kfz-auskunft.de oder beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de