Die Hausratversicherung leistet bei Brandschäden und DiebstahlEs ist manchmal schneller passiert, als man denkt. Es springt ein Funken über und schon stehen die Hollywood-Schaukel, die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand. Der Schaden kann dabei genauso schnell in die Höhe schießen wie die Flammen. Doch mit einer guten Hausratversicherung ist bei Brandfall, der einen bestimmungsgemäßen Herd wie den Grill verlassen hat, gut versichert und auch bei grober Fahrlässigkeit! Das besondere Plus ist, dass bei einem guten Vertrag das gesamte häusliche Eigentum umfassend geschützt wird. Denn es wird auch bei gestohlenen Gegenständen geleistet, wenn diese unverschlossen im Garten aufbewahrt wurden und hierzu gehören auch Grills. Je nach Versicherer kommt dieser mit bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme für den entwendeten Grill auf.
Umfassende Absicherung von Spätfolgen mit einer Unfallversicherung
Es ist leider auch kein seltener Fall, dass Grillunfälle mit schmerzhaften Verbrennungen am eigenen Körper enden. Oft haben die Betroffenen mit weitreichenden Spätfolgen zu kämpfen. Ob Rente im Invaliditätsfall, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen, man ist mit einer Unfallversicherung auf der sicheren Seite.
Private Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche
Was passiert, wenn ein Dritter oder sogar mehrere Beteiligte verletzt werden und Schadenersatzansprüche stellen? Dann ist man mit der Privaten Haftpflichtversicherung optimal abgesichert. Sie leistet bei unvorhersehbaren Schäden gegenüber Dritten.
Ein Beispiel für einen SchadenfallEine Gruppe Jugendlicher hatte auf die nur mäßig glimmende Kohle Brennflüssigkeit gespritzt, um das Grillen richtig in Gang zu bringen. Einer der Beteiligten spritzte den Spiritus in die Glut, was zu einer Stichflamme führte. Vor Schreck ließ der Jugendliche die Flasche fallen. Dabei wurde einer der Umstehenden versehentlich von der Flüssigkeit getroffen. Der Spiritus entzündete sich und setzte die Kleidung in Brand, wodurch der Betroffene schwere Verbrennungen erlitt.
Aus der Rechtsprechung resultierte folgendes ErgebnisLaut dem Gerichtsbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08), haften in einem Schadenfall, der aufgrund der Verwendung von Brandbeschleunigern verursacht worden ist, alle Grillbeteiligten, wenn sie nicht aktiv versucht haben, dies zu verhindern. Im Fall eines Personenschadens kann das zu sehr hohen Summen führen, die die haftenden Beteiligten schnell an ihre finanzielle Grenzen stoßen lassen.
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