Dienstag, 27. Mai 2014

HandySecure deckt Schäden am Handy oder Smartphone

Heute möchten wir Ihnen das Produkt "HandySecure" vorstellen. Es handelt sich hierbei um einen weltweiten Rundumversicherungsschutz für das Mobiltelefon (Handy) oder Smartphone. HandySecure deckt Alltagsschäden am Handy oder Smartphone.

Das steckt dahinterDas soziale Miteinander hat sich aufgrund des technischen Fortschritts in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Die mobile Erreichbarkeit ist unablässig. Bereits 88 Prozent der Deutschen verwenden heute Mobiltelefone. Davon sind mehr als 42 Prozent Smartphones. (Quelle: Tomorrow Focus Media/Mobile Effects 2013-1). Die Nutzung der mobilen Geräte ist selbstverständlich geworden. Mobiltelefone oder Smartphone sind immer und überall dabei. Und genau hier setzt HandySecure an.

Das kann passieren Weil Handys und Smartphones ständige Begleiter sind, ist auch das Risiko für Unfälle, Bruchschäden oder Bedienungsfehler höher. Sicher kann jeder Nutzer seine persönliche Schadensgeschichte erzählen. Einmal Bücken bei der Gartenarbeit, das nagelneue Handy fällt aus der Tasche, das Display bricht. Ein unachtsamer Moment am Tisch, das Getränk wird verschüttet und das Smartphone geht baden. Nur zwei Schadenbeispiele mit teuren Folgen.
Könnten Sie darauf verzichten ...
  • jederzeit und überall erreichbar zu sein?
  • unabhängig zu surfen?
  • zwischendurch Ihre Lieblingsmusik zu hören?
  • unterwegs online Kinokarten zu reservieren?
  • sich mit Ihren Freunden überall verbunden zu fühlen?
Hier springt HandySecure ein.

Das wird geleistet Der Handy-Schutzbrief schützt Ihre Nutzer vor den hohen Kosten im Falle eines Handy- oder Smartphoneschadens. Passend zum flexiblen Bedarf als Nutzer gibt es HandySecure in drei Leistungspaketen an. Die Tarifvariante Exklusiv deckt bei weltweitem Versicherungsschutz u.a.:
  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Bruchschäden
  • Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse)
  • Überspannung
  • vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Einbruch-Diebstahl (inkl. Kfz)
  • Telefonkosten-Erstattung bei Einbruch-Diebstahl  
Mit HandySecure bekommen Sie schon ab einem Jahresbeitrag von 19,95 EUR einen umfassenden Schutz vor Alltagsschäden. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss das Gerät nicht älter als 30 Tage sein darf. HandySecure kann unabhängig vom Provider abgeschlossen werden.

Bewahren Sie sich die Freude am dem neuen hochwertigen Handy oder Smartphone mit einem der drei HandySecure-Leistungspakete.

HandySecure Leistungsübersicht der Würzburger Versicherung

Handyversicherung

f-secure.com
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Montag, 12. Mai 2014

Unbeschwert in die Grillsaison starten

Wie sichert man sich optimal ab, wenn aus dem Grillspaß bitterer Ernst wird und ein Unfall passiert, ein Brand entsteht oder der Grill entwendet wird. Das Brutzeln im Freien birgt zahlreiche Risiken. Es werden jährlich rund 4.000 Grillunfälle bei der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) registriert, davon sind ca. 500 Fälle mit besonders schweren Verbrennungen. Die finanziellen Folgen solcher Unfälle können erheblich sein. Die entscheidenden Versicherungen für eine vernünftige Vorsorge sind die Private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Unfallversicherung.

Die Hausratversicherung leistet bei Brandschäden und DiebstahlEs ist manchmal schneller passiert, als man denkt. Es springt ein Funken über und schon stehen die Hollywood-Schaukel, die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand. Der Schaden kann dabei genauso schnell in die Höhe schießen wie die Flammen. Doch mit einer guten Hausratversicherung ist bei Brandfall, der einen bestimmungsgemäßen Herd wie den Grill verlassen hat, gut versichert und auch bei grober Fahrlässigkeit! Das besondere Plus ist, dass bei einem guten Vertrag das gesamte häusliche Eigentum umfassend geschützt wird. Denn es wird auch bei gestohlenen Gegenständen geleistet, wenn diese unverschlossen im Garten aufbewahrt wurden und hierzu gehören auch Grills. Je nach Versicherer kommt dieser mit bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme für den entwendeten Grill auf.



Umfassende Absicherung von Spätfolgen mit einer Unfallversicherung
Es ist leider auch kein seltener Fall, dass Grillunfälle mit schmerzhaften Verbrennungen am eigenen Körper enden. Oft haben die Betroffenen mit weitreichenden Spätfolgen zu kämpfen. Ob Rente im Invaliditätsfall, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen, man ist mit einer Unfallversicherung auf der sicheren Seite.



Private Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche
Was passiert, wenn ein Dritter oder sogar mehrere Beteiligte verletzt werden und Schadenersatzansprüche stellen? Dann ist man mit der Privaten Haftpflichtversicherung optimal abgesichert. Sie leistet bei unvorhersehbaren Schäden gegenüber Dritten.



Ein Beispiel für einen SchadenfallEine Gruppe Jugendlicher hatte auf die nur mäßig glimmende Kohle Brennflüssigkeit gespritzt, um das Grillen richtig in Gang zu bringen. Einer der Beteiligten spritzte den Spiritus in die Glut, was zu einer Stichflamme führte. Vor Schreck ließ der Jugendliche die Flasche fallen. Dabei wurde einer der Umstehenden versehentlich von der Flüssigkeit getroffen. Der Spiritus entzündete sich und setzte die Kleidung in Brand, wodurch der Betroffene schwere Verbrennungen erlitt.

Aus der Rechtsprechung resultierte folgendes ErgebnisLaut dem Gerichtsbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08), haften in einem Schadenfall, der aufgrund der Verwendung von Brandbeschleunigern verursacht worden ist, alle Grillbeteiligten, wenn sie nicht aktiv versucht haben, dies zu verhindern. Im Fall eines Personenschadens kann das zu sehr hohen Summen führen, die die haftenden Beteiligten schnell an ihre finanzielle Grenzen stoßen lassen.

Dienstag, 6. Mai 2014

Pflichtversicherung für Hundehalter

Als Hundebesitzer muss man dafür haften, wenn sein geliebter Vierbeiner einen Schaden anrichtet, egal wer die Schuld dafür trägt. Es spielt dabei keine Rolle, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Gemäß dem Gesetz haftet der Tierhalter immer dafür und zwar in voller Höhe. Für Hundebesitzer ist es daher wichtig, für den Schadenfall finanziell abgesichert zu sein. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung mittlerweile eine Pflichtversicherung.

Die gesetzliche Grundlage im Bürgerliches GesetzbuchEinen immensen Schaden richten nicht nur beißende Hunde an. Es kann auch sein, dass sich das Tier vor etwas erschreckt und deswegen unkontrolliert über die Straße läuft. Wird dann ein Unfall verursacht, kann dies teuer werden. Der Hundehalter muss grundsätzlich dafür aufkommen, selbst dann, wenn er beweisen könnte, dass ihn kein Verschulden trifft. Laut dem Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Die Frage nach der Schuld des Halters spielt demnach keine Rolle. Der Hundehalter hattet notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür und muss für die Kosten aufkommen. Dies gilt für alle, die einen Hund nicht aus beruflichen Gründen halten. Die Hundehaftpflicht ist deshalb wichtig, auch wenn man in einem Bundesland lebt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt. Eine Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. In den Bundesländer mit einer Versicherungspflicht wird in den Hundegesetzen oder Hundeverordnungen die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vorgeschrieben. Man möchte damit gewährleisten, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.



Auch wenn es keine Pflichtversicherung gibt, so gibt es für bestimmte Hundearten doch eine Versicherungspflicht 
Alle Besitzer eines Hundes müssen in Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine derartige Versicherung nachweisen. In Nordrhein-Westfalen gilt für jeden Halter eines Hundes der 20 Kilogramm oder mehr wiegt oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern hat, eine derartige Police als Pflichtversicherung. In anderen Bundesländern ist für Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Hundehalterhaftpflicht ebenfalls eine Pflichtversicherung. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es (noch) keine Versicherungspflicht für Hundehalter. Als gefährlich gelten dabei Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss. Dies gilt insbesondere für Hunde, die bereits Personen oder Tiere angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pitbull Terrier als gefährlich eingestuft.