Bei Ehepartnern ist aufgrund der hohen Freibeträge die Erbschaftssteuer in den meisten Fällen unwichtig. Nicht nur der allgemeine Freibetrag von 307.000 EUR, sondern auch der Versorgungsfreibetrag über 256.000 EUR ermöglichen es zumeist, die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei zu erhalten. Anders ist dies allerdings bei eheähnlichen Lebenspartnerschaften, bei denen der oder die Hinterbliebene in Steuerklasse III fällt und somit nur einen Freibetrag von 5.200 EUR steuerfrei erhalten kann. Für alles, was darüber hinausgeht, werden 23 % Erbschaftssteuer veranschlagt. Bei wohlhabenden Eheleuten oder eheähnlichen Lebenspartnerschaften lohnt es sich also Wege zu finden, die die Erbschaftssteuer umgehen.
So kann die Erbschaftssteuer vermieden werden
Dies gelingt, indem sich die Partner über Kreuz versichern, also jeder einen Vertrag auf das Leben des anderen abschließt. Zu beachten ist hierbei, dass der Versicherungsbeitrag auch tatsächlich von dem eigenen Konto bezahlt wird, damit die Lebensversicherung nicht als Schenkung betrachtet werden kann. Es ist natürlich auf diese Weise prinzipiell möglich, dass derjenige, dessen Leben versichert wurde, dennoch die Versicherungsbeiträge zahlt. Auf eine direkte Zahlungen sollte allerdings verzichtet werden, damit im Nachhinein keinen Unstimmigkeiten kommt. Auch eine Zahlung vom Gemeinschaftskonto ist nicht zu empfehlen. Im Falle des Todes des Partners ist es der eigene Vertragsabschluss, der finanzielle Vorteile bringt, und der Erlös fällt somit nicht der Erbschaftssteuer zum Opfer. Auf diese Weise kann der Partner also finanziell abgesichert werden, ohne zu viele Steuern zu bezahlen.
Das sollten Sie beachten
Bei dieser Verfahrensweise kann allerdings der Nachteil entstehen, dass derjenige, dessen Leben versichert wurde, keinerlei Einfluss auf das Fortbestehen dieser Versicherung hat. Er muss dem Vertrag zwar anfänglich zustimmen, danach hat er jedoch keinerlei Rechte darüber. Es ist dann nicht möglich den Vertrag eigenständig fortführen und man muss im Zweifelsfall eine neue Versicherung abschließen. Ob sich das Abschließen einer neuen Lebensversicherung lohnt und wie diese dann gestaltet werden soll, sollte man im Zweifelsfall immer mit einem Fachmann abstimmen.
Praxisbeispiele:
1. Herr A. schließt einen Versicherungsvertrag auf sein eigenes Leben ab und benennt seine Partnerin, Frau B., als Bezugsberechtigte für den Todesfall. Stirbt Herr A., erhält Frau B. die Todesfallleistung und muss nach Abzug eines geringen Freibetrages mit einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung durch das Finanzamt rechnen, da es sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt, der unter das Erbschaftsteuergesetz fällt.
2. Diesmal schließt Frau B. den Vertrag als Versicherungsnehmerin auf das Leben ihres Partners, Herrn A., ab. Frau B. ist auch für den Todesfall bezugsberechtigt. Im Todesfall von Herrn A. stammt die Versicherungsleistung nun aus ihrem eigenen Vertrag, den sie mit eigenen Beiträgen bezahlt hat. Die Versicherungsleistung gilt somit nicht als Erwerb von Todes wegen und ist nicht erbschaftssteuerpflichtig!
Montag, 22. Dezember 2014
Montag, 8. Dezember 2014
Versicherungslücke kann Hausbesitzer ruinieren
In Deutschland kaufen viele ein Haus oder eine andere Immobilie. Doch nur ein Drittel versichert sein Wohneigentum gegen Elementarschäden. Das Auto, auch Haustiere und die Gesundheit wird versichert – doch man vergisst oft, die Immobilie richtig zu versichern. Von allen Hausbesitzern haben nur 80 Prozent ihre Immobilie richtig versichert. Dies wurde in einer Studie vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zusammengefasst. Somit ist jeder fünfte Eigentümer eines Hauses nicht richtig gegen Wasser-, Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden versichert und setzt sich somit (mit seiner Familie) dem Ruin seiner Existenz aus.
Naturgewalten können auf jedes Haus einwirken
Von allen Eigentümern haben nur ein Drittel hier gegenwärtig eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Diese nämlich deckt beispielsweise Erdbebenschäden, Erdrutsche, Schneedruck und Starkregen ab. Eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenschutz einbezieht, ist noch nicht einmal besonders teuer. Ein Haus, welches sich über 150 Quadratmeter Wohnfläche erstreckt, würde bei einer solchen Versicherung völlig neu errichtet – und im höchsten Falle ergeben sich Jahresbeiträge, die in Dresden mitunter nicht 120 Euro übersteigen und in Köln durchaus an 200 Euro angrenzen können. Der Versicherungsbeitrag im Zusammenhang einer Immobilie hängt immer davon ab, wie hoch sich der Tarifspiegel der Bauunternehmen in einer bestimmten Region jeweils befindet. Allerdings bieten Versicherungen in extrem hochwassergefährdeten Regionen eine Elementarschadenschutzpolice entweder gar nicht oder nur gegen eine hohe Eigenbeteiligung an. Nach GDV-Angaben sind jedoch nur rund ein Prozent aller Immobilien in Deutschland davon betroffen.

Viele Hausbesitzer sind nicht richtig oder unterversichertOb ein Haus gegen Hochwasser versicherbar ist, lässt sich mit einem Anruf bei der Versicherung feststellen. Die Versicherungen haben ganz Deutschland in einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) katalogisiert. Bei den meisten Versicherungsnehmern fehlt der Versicherungsschutz jedoch nicht völlig. Sondern es ergibt sich das Problem, dass die Hausbesitzer unterversichert sind. Es nützt nichts, einen Versicherungsvertrag über eine Summe abzuschließen, der nicht eine vollständige Schadensbehebung im Ernstfall abdeckt. Es ist somit wichtig, sich über veränderte Immobilienpreise zu informieren und nicht auf einer veralteten Basis eine Gebäudeversicherung für ein Objekt zu belassen. Jedoch ändert sich nicht nur die Marktlage an sich, auch die Aus- bzw. Anbauten am eigenen Haus bzw. Grundstück können die Basis für einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag modifizieren. Umgehend sind somit Versicherungssummen den entstandenen Wertveränderungen anzugleichen. Bei jeder Versicherung kann mit einem Fragebogen schnell der aktuell richtige Versicherungswert berechnet werden.
Kurz gesagt: Eine Versicherung ist für Sie ein grundlegender und unvermeidlicher Schutz – wenn die Verträge mit den aktuellen Werten übereinstimmen.
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Naturgewalten können auf jedes Haus einwirken
Von allen Eigentümern haben nur ein Drittel hier gegenwärtig eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Diese nämlich deckt beispielsweise Erdbebenschäden, Erdrutsche, Schneedruck und Starkregen ab. Eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenschutz einbezieht, ist noch nicht einmal besonders teuer. Ein Haus, welches sich über 150 Quadratmeter Wohnfläche erstreckt, würde bei einer solchen Versicherung völlig neu errichtet – und im höchsten Falle ergeben sich Jahresbeiträge, die in Dresden mitunter nicht 120 Euro übersteigen und in Köln durchaus an 200 Euro angrenzen können. Der Versicherungsbeitrag im Zusammenhang einer Immobilie hängt immer davon ab, wie hoch sich der Tarifspiegel der Bauunternehmen in einer bestimmten Region jeweils befindet. Allerdings bieten Versicherungen in extrem hochwassergefährdeten Regionen eine Elementarschadenschutzpolice entweder gar nicht oder nur gegen eine hohe Eigenbeteiligung an. Nach GDV-Angaben sind jedoch nur rund ein Prozent aller Immobilien in Deutschland davon betroffen.
Viele Hausbesitzer sind nicht richtig oder unterversichertOb ein Haus gegen Hochwasser versicherbar ist, lässt sich mit einem Anruf bei der Versicherung feststellen. Die Versicherungen haben ganz Deutschland in einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) katalogisiert. Bei den meisten Versicherungsnehmern fehlt der Versicherungsschutz jedoch nicht völlig. Sondern es ergibt sich das Problem, dass die Hausbesitzer unterversichert sind. Es nützt nichts, einen Versicherungsvertrag über eine Summe abzuschließen, der nicht eine vollständige Schadensbehebung im Ernstfall abdeckt. Es ist somit wichtig, sich über veränderte Immobilienpreise zu informieren und nicht auf einer veralteten Basis eine Gebäudeversicherung für ein Objekt zu belassen. Jedoch ändert sich nicht nur die Marktlage an sich, auch die Aus- bzw. Anbauten am eigenen Haus bzw. Grundstück können die Basis für einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag modifizieren. Umgehend sind somit Versicherungssummen den entstandenen Wertveränderungen anzugleichen. Bei jeder Versicherung kann mit einem Fragebogen schnell der aktuell richtige Versicherungswert berechnet werden.
Kurz gesagt: Eine Versicherung ist für Sie ein grundlegender und unvermeidlicher Schutz – wenn die Verträge mit den aktuellen Werten übereinstimmen.
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Dienstag, 2. Dezember 2014
Kfz-Versicherungen Kündigungsstichtag 30.11. ein Sonntag - Kündigung rechtzeitig abschicken
Der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen am 30. November eines jeden Jahres fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es ist daher allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag spätestens am Mittwoch, den 26. November, schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax vorgenommen werden.
Was ist zu beachtenDie meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer und die Kündigungsfrist wird gewahrt. Der Rückschein dient dem Versicherungsnehmer als Eingangsbestätigung. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden.
Wann gelten SonderkündigungsrechteVon der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragserhöhungsbenachrichtigung z.B. erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderen Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich umsetzen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.


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Was ist zu beachtenDie meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer und die Kündigungsfrist wird gewahrt. Der Rückschein dient dem Versicherungsnehmer als Eingangsbestätigung. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden.
Wann gelten SonderkündigungsrechteVon der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragserhöhungsbenachrichtigung z.B. erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderen Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich umsetzen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.
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Mittwoch, 19. November 2014
Gasanbieter - Jetzt ist der Wechselzeitpunkt für die Heizperiode
Acht, zehn oder achtzehn Prozent - reihenweise kündigen Gasanbieter für diesen Herbst deutliche Preiserhöhungen an. Gleichzeitig haben die Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können zügig den Anbieter wechseln. Aber auch ohne Preiserhöhung lohnt sich der Wechsel meist, vor allem für die, die sich bisher im Basistarif ihres Grundversogers befinden. Ein Wechsel ist einfacher als viele vermuten. Sie beauftragen den neuen Anbieter mit der Gaslieferung, dafür brauchen Sie Zählernummer, den ungefähren Jahresverbrauch, den gewünschten Lieferbeginn, den Namen des alten Anbieters und möglichst die Kundennummer.
Gaspreisvergleich regelmäßig durchführen
Vor und nach der Heizperiode senken oder erhöhen viele Gasanbieter die Gaspreise in den Tarifen. Zudem ist der Energiemarkt sehr volatile. Deshalb sollten Sie einen Gaspreisvergleich in regelmäßigen Abständen durchführen. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Gaspreisentwicklung. Besonders auf Erhöhungen sollten Sie als Verbraucher mit einem Wechsel des Anbieters reagieren. Bei einer Gaspreiserhöhung kann jeder Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Gasanbieter erneut wechseln. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Gaspreisvergleich.

Wechselservice beim neuen Anbieter inklusive
Mit dem Abschluss des Vertrags beauftragen Sie automatisch den neuen Gasanbieter mit der Kündigung ihres Altvertrags. Wenn Sie ein sehr kurzes Sonderkündigungsrecht ausüben möchten und zum Beispiel mit einer Frist von nur zwei oder drei Wochen aus Ihrem alten Vertrag herauswollen, sollten Sie jedoch selbst kündigen. Der neue Anbieter liefert rund sechs bis zehn Wochen, nachdem er beauftragt wurde. Für den Wechsel zur kommenden Heizperiode ist daher jetzt die richtige Zeit. Alle technischen Anlagen bleiben übrigens vom Wechsel unberührt.
Verbraucher sollten beim Vergleich aber nicht mit den Voreinstellungen suchen, sondern die Filter selbst setzen, damit wichtige individuelle Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Anschlusslaufzeit. Man muss auf Tarife achten, die sich automatisch um zwölf Monate verlängern. Denn im zweiten Vertragsjahr habe der Verbraucher keine Preisgarantie mehr. Wenn die Preise stark steigen, habe er dann nur ein kurzes Sonderkündigungsrecht. Von Vorteil seien also monatlich kündbare Angebote im zweiten Vertragsjahr.
Kann man als Kunde plötzlich ohne Gas dastehen?
Nein, dass kann nicht passieren, denn der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind alle Haushalte zu versorgen. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger wieder einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.
Sind für den Wechsel technische Änderungen im Haus nötig?
Nein, diese sind nicht nötig, da das Gas weiterhin vom lokalen Versorger kommt. Das Gas der Fremdanbieter wird lediglich in die allgemeinen Verteilnetze eingespeist und diese zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Laut Finanztest (Ausgabe 11/2014) kann ein Wechsel des Gasanbieters mehrere Hundert Euro Ersparnis bedeuten. Prüfen Sie jetzt Ihre Ersparnis.

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Gaspreisvergleich regelmäßig durchführen
Vor und nach der Heizperiode senken oder erhöhen viele Gasanbieter die Gaspreise in den Tarifen. Zudem ist der Energiemarkt sehr volatile. Deshalb sollten Sie einen Gaspreisvergleich in regelmäßigen Abständen durchführen. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Gaspreisentwicklung. Besonders auf Erhöhungen sollten Sie als Verbraucher mit einem Wechsel des Anbieters reagieren. Bei einer Gaspreiserhöhung kann jeder Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Gasanbieter erneut wechseln. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Gaspreisvergleich.
Wechselservice beim neuen Anbieter inklusive
Mit dem Abschluss des Vertrags beauftragen Sie automatisch den neuen Gasanbieter mit der Kündigung ihres Altvertrags. Wenn Sie ein sehr kurzes Sonderkündigungsrecht ausüben möchten und zum Beispiel mit einer Frist von nur zwei oder drei Wochen aus Ihrem alten Vertrag herauswollen, sollten Sie jedoch selbst kündigen. Der neue Anbieter liefert rund sechs bis zehn Wochen, nachdem er beauftragt wurde. Für den Wechsel zur kommenden Heizperiode ist daher jetzt die richtige Zeit. Alle technischen Anlagen bleiben übrigens vom Wechsel unberührt.
Verbraucher sollten beim Vergleich aber nicht mit den Voreinstellungen suchen, sondern die Filter selbst setzen, damit wichtige individuelle Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Anschlusslaufzeit. Man muss auf Tarife achten, die sich automatisch um zwölf Monate verlängern. Denn im zweiten Vertragsjahr habe der Verbraucher keine Preisgarantie mehr. Wenn die Preise stark steigen, habe er dann nur ein kurzes Sonderkündigungsrecht. Von Vorteil seien also monatlich kündbare Angebote im zweiten Vertragsjahr.
Kann man als Kunde plötzlich ohne Gas dastehen?
Nein, dass kann nicht passieren, denn der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind alle Haushalte zu versorgen. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger wieder einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.
Sind für den Wechsel technische Änderungen im Haus nötig?
Nein, diese sind nicht nötig, da das Gas weiterhin vom lokalen Versorger kommt. Das Gas der Fremdanbieter wird lediglich in die allgemeinen Verteilnetze eingespeist und diese zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Laut Finanztest (Ausgabe 11/2014) kann ein Wechsel des Gasanbieters mehrere Hundert Euro Ersparnis bedeuten. Prüfen Sie jetzt Ihre Ersparnis.
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Dienstag, 11. November 2014
Kfz-Versicherung – wechselbereite Autofahrer
Das Geschäft mit Kfz-Versicherungen bleibt für die Versicherungen unprofitabel. Die Kfz-Versicherer haben in den vergangenen sechs Jahren durchweg rote Zahlen geschrieben, was aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Versicherer mussten bis zu 7,4 Cent je Euro Beitrag draufzahlen. Trotz Prämienerhöhungen blieben die Anbieter auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).
Wechselbereitschaft trotz ZufriedenheitObwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren BeiträgenAls Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2015 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.
Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtetIn der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch fünf Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.
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Wechselbereitschaft trotz ZufriedenheitObwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.
Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren BeiträgenAls Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2015 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.
Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtetIn der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch fünf Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.
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Sonntag, 26. Oktober 2014
Wenn Kinder zu Konsumenten gemacht werden
Die Werbe- und Marketingbranche hat Kinder und Jugendliche als neue Zielgruppe für sich entdeckt und die Werbeinhalte an Minderjährige perfektioniert. Sie sieht diese als außerordentlich kaufkräftige und kaufwillige Klientel an und entwickelt Strategien, um Marken und Botschaften in die Köpfe von Kindern zu bringen. Denn Kinder haben in ihren Familien meist viel zu sagen. Studien zufolge verfügen Kinder in Deutschland jährlich über fünf Milliarden Euro. Doch wie sieht es auf der rechtlichen Seite aus, wenn Kinder und Jugendliche zu Konsumenten werden?
Kinder als Kunden
Wenn Jugendlichen Geld von Eltern, Onkel, Opa oder Oma zur freien Verfügung überlassen wurde, sind sie in der Lage, rechtlich wirksame Verträge abzuschließen. Die wirtschaftliche Bedeutung von Rechtsgeschäften Jugendlicher sollte nicht unterschätzt werden. Gerade auf dem Land, wo die Schulen zentral und fernab vom Wohnort der Schüler sind, strömen täglich Hunderte von ihnen in die umliegenden Supermärkte, Imbissbuden und Geschäfte und nehmen über das ihnen zur Verfügung stehende Geld in großem Umfang am Rechtsleben teil.
Konto und Bankkarte
Die Konsumgesellschaft verlangt, die Eigenverantwortlichkeit eines Teenies, ja schon eines Kindes zu fördern, denn sogar Banken bewerben junge Jugendliche bereits mit einem entsprechenden Girokonto und einer Bankkarte für Barabhebungen. Natürlich müssen die Eltern auch in diesen Vertrag einwilligen und ihn unterzeichnen. Dabei sollten sie vor allem darauf achten, was der Jugendliche mit der Karte anstellen kann und darf. Mögliche Kontoüberziehungen sollten ausgeschlossen sein und Zusätze gestrichen werden, die eine Haftung der Eltern für Überziehungen durch die eigene Unterschrift begründen.
Bestellen im Internet
Sehr verlockend für Kinder und Jugendliche sind die vielen Angebote im Internet. Nur allzu vorschnell sind hier Minderjährige bereit, online Verträge abzuschließen. Haben die Eltern nicht in die Verträge eingewilligt und genehmigen sie sie auch nicht nachträglich, sind die Verträge unwirksam, da keine oder eine nur beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt. Die Eltern können gegebenenfalls die Rückerstattung der Kaufsumme verlangen, müssen aber natürlich bereits zugeschickte Waren zurückgeben. Handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag, steht den Eltern außerdem ein Widerrufsrecht zu, das sie ausüben können, solange die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Klingeltonfalle
Eine weitere Kostenfalle besteht bei Abos – insbesondere bei Klingeltonabos –, die per SMS abgeschlossen werden. Diese Verträge werden regelrecht untergeschoben und sind ohne elterliche Zustimmung unwirksam. Die Gebühren, die direkt vom Handy-Guthaben abgezogen werden, können zurückgefordert werden. Aber: Einzelne Klingeltöne können dagegen wirksam vom Taschengeld gekauft werden.
Tickets lösen
Im Vordergrund steht der Schutz des Minderjährigen. Wenn ein Kind die Erlaubnis hat, mit der Bahn von und zur Schule zu fahren und dabei vergisst, einen Fahrschein zu lösen, kann es die Stadt nicht zum erhöhten Beförderungsentgelt heranziehen. Die Einwilligung der Eltern umfasst nur den normalen Beförderungsvertrag, der den Erwerb einer Fahrkarte voraussetzt (AG Hamburg, Az.: 22 b C 708/85). Kurios mutet dabei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes an, die der Lufthansa die Erstattung der Kosten für einen Flug zusprach, den ein „schwarz fliegender“ Jugendlicher unternahm (BGH, Az.: VII TR 9/70).
Aus relevanten Gesetzen:
Meistens geht es bei Streitfragen nicht ohne eine anwaltliche Unterstützung, um vorschnell abgeschlossene Verträge oder raffinierte Aboangebote wieder los zu werden. Es ist deshalb wichtig, eine gute Rechtsschutzversicherung zu haben, in der alles abgesichert ist.



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Kinder als Kunden
Wenn Jugendlichen Geld von Eltern, Onkel, Opa oder Oma zur freien Verfügung überlassen wurde, sind sie in der Lage, rechtlich wirksame Verträge abzuschließen. Die wirtschaftliche Bedeutung von Rechtsgeschäften Jugendlicher sollte nicht unterschätzt werden. Gerade auf dem Land, wo die Schulen zentral und fernab vom Wohnort der Schüler sind, strömen täglich Hunderte von ihnen in die umliegenden Supermärkte, Imbissbuden und Geschäfte und nehmen über das ihnen zur Verfügung stehende Geld in großem Umfang am Rechtsleben teil.
Konto und Bankkarte
Die Konsumgesellschaft verlangt, die Eigenverantwortlichkeit eines Teenies, ja schon eines Kindes zu fördern, denn sogar Banken bewerben junge Jugendliche bereits mit einem entsprechenden Girokonto und einer Bankkarte für Barabhebungen. Natürlich müssen die Eltern auch in diesen Vertrag einwilligen und ihn unterzeichnen. Dabei sollten sie vor allem darauf achten, was der Jugendliche mit der Karte anstellen kann und darf. Mögliche Kontoüberziehungen sollten ausgeschlossen sein und Zusätze gestrichen werden, die eine Haftung der Eltern für Überziehungen durch die eigene Unterschrift begründen.
Bestellen im Internet
Sehr verlockend für Kinder und Jugendliche sind die vielen Angebote im Internet. Nur allzu vorschnell sind hier Minderjährige bereit, online Verträge abzuschließen. Haben die Eltern nicht in die Verträge eingewilligt und genehmigen sie sie auch nicht nachträglich, sind die Verträge unwirksam, da keine oder eine nur beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt. Die Eltern können gegebenenfalls die Rückerstattung der Kaufsumme verlangen, müssen aber natürlich bereits zugeschickte Waren zurückgeben. Handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag, steht den Eltern außerdem ein Widerrufsrecht zu, das sie ausüben können, solange die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Klingeltonfalle
Eine weitere Kostenfalle besteht bei Abos – insbesondere bei Klingeltonabos –, die per SMS abgeschlossen werden. Diese Verträge werden regelrecht untergeschoben und sind ohne elterliche Zustimmung unwirksam. Die Gebühren, die direkt vom Handy-Guthaben abgezogen werden, können zurückgefordert werden. Aber: Einzelne Klingeltöne können dagegen wirksam vom Taschengeld gekauft werden.
Tickets lösen
Im Vordergrund steht der Schutz des Minderjährigen. Wenn ein Kind die Erlaubnis hat, mit der Bahn von und zur Schule zu fahren und dabei vergisst, einen Fahrschein zu lösen, kann es die Stadt nicht zum erhöhten Beförderungsentgelt heranziehen. Die Einwilligung der Eltern umfasst nur den normalen Beförderungsvertrag, der den Erwerb einer Fahrkarte voraussetzt (AG Hamburg, Az.: 22 b C 708/85). Kurios mutet dabei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes an, die der Lufthansa die Erstattung der Kosten für einen Flug zusprach, den ein „schwarz fliegender“ Jugendlicher unternahm (BGH, Az.: VII TR 9/70).
Aus relevanten Gesetzen:
- § 104 BGB: Geschäftsunfähig ist, wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat
- § 105 BGB: Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig
- § 106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt
- § 107 BGB: Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters
- § 108 BGB: Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab
Meistens geht es bei Streitfragen nicht ohne eine anwaltliche Unterstützung, um vorschnell abgeschlossene Verträge oder raffinierte Aboangebote wieder los zu werden. Es ist deshalb wichtig, eine gute Rechtsschutzversicherung zu haben, in der alles abgesichert ist.
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Montag, 20. Oktober 2014
Hausratversicherung - im Schadensfall kein Geld ohne Stehlliste
Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut und ist für jeden Haushalt wichtig, unabhängig ob dieser groß oder klein ist. Die Beiträge dienen für die Absicherung von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, der Kleidung, Wohnaccessoires, Kücheninventar sowie Lebensmittel. Auch Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel, Rasenmäher, Kleintiere, eigene Markisen und Antennenanlagen und vieles mehr zählen dazu. Aber auch wer regelmäßig seine Versicherungsbeiträge gegen Diebstahl oder andere Schäden bezahlt, der bekommt nicht in jedem gemeldeten Fall einen garantierten Schadenersatz. Bei einem Einbruch kann der Versicherer zum Beispiel zwingend Stehlliste anfordern.
Ohne angeforderte Stehlliste kein Geld
So hatte kürzlich ein Familienvater das Nachsehen, als seine Hausratversicherung den Schadenersatz wegen eines Einbruchs in seiner Wohnung verweigert hatte. Der Familienvater war über drei Monate mit seiner Familie abwesend gewesen. Als sie aus dem Urlaub zurück kamen, war die Haustür ausgehebelt und es fehlte eine nicht unerhebliche Summe Bargeld und Familienschmuck. Der Familienvater war im irrigen Glauben, dass er die von der Polizei angeforderte Stehlliste nicht einzureichen hätte, da das gestohlene Geld und der Schmuck nicht gekennzeichnet und somit nicht "nachweislich" als sein Eigentum deklariert werden könne. Doch da irrt der Familienvater. Er muss auf jeden Fall eine Stehlliste bei der Polizei vorlegen, damit diese nachprüfen könnten, wer von dem Urlaub wusste oder von den Verstecken des Geldes und des Schmuckes. Die Hausratversicherung ist berechtigt, bei Fehlen der Stehlliste eine Leistung aus der Hausratversicherung zu verweigern. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht München - Az. 113 C 7440/10.
Gartengrill gehört nicht zu Hab und Gut des üblichen Hausrates
In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Segeberg - AZ 17 (116/11) entschieden, dass es für den Gartengrill, der aus dem Garten entwendet wurde, ebenfalls keinen Ersatzanspruch gegenüber der Hausratversicherung gibt. Ein Gartengrill gehört grundsätzlich nicht zu einem gemeinen Möbelstück bzw. Einrichtungsgegenstand, der zur Lagerung von Mensch, Tier und Gegenständen dient.
Wichtiger Vorsorgetipp für den Schadensfall
Wenn bei einem Einbruch oder einem Feuer ein Schaden eingetreten ist, muss man dies unverzüglich seinem Hausratversicherer melden. Unverzüglich bedeutet für den Versicherer im Regelfall 14 Tage und wird in der Vertragsbedingungen geregelt. Um nun schnell zu wissen was fehlt oder zerstört wurde, ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen sein Hab und Gut entweder zu fotografieren oder zu filmen. Die Bilder oder das Video sollten dann außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, damit man anhand dieser Unterlagen bei der Schadenmeldung alles angeben kann oder zum Beispiel bei Schmuck von einem Juwelier die Werte schätzen lassen kann.

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Ohne angeforderte Stehlliste kein Geld
So hatte kürzlich ein Familienvater das Nachsehen, als seine Hausratversicherung den Schadenersatz wegen eines Einbruchs in seiner Wohnung verweigert hatte. Der Familienvater war über drei Monate mit seiner Familie abwesend gewesen. Als sie aus dem Urlaub zurück kamen, war die Haustür ausgehebelt und es fehlte eine nicht unerhebliche Summe Bargeld und Familienschmuck. Der Familienvater war im irrigen Glauben, dass er die von der Polizei angeforderte Stehlliste nicht einzureichen hätte, da das gestohlene Geld und der Schmuck nicht gekennzeichnet und somit nicht "nachweislich" als sein Eigentum deklariert werden könne. Doch da irrt der Familienvater. Er muss auf jeden Fall eine Stehlliste bei der Polizei vorlegen, damit diese nachprüfen könnten, wer von dem Urlaub wusste oder von den Verstecken des Geldes und des Schmuckes. Die Hausratversicherung ist berechtigt, bei Fehlen der Stehlliste eine Leistung aus der Hausratversicherung zu verweigern. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht München - Az. 113 C 7440/10.
Gartengrill gehört nicht zu Hab und Gut des üblichen Hausrates
In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Segeberg - AZ 17 (116/11) entschieden, dass es für den Gartengrill, der aus dem Garten entwendet wurde, ebenfalls keinen Ersatzanspruch gegenüber der Hausratversicherung gibt. Ein Gartengrill gehört grundsätzlich nicht zu einem gemeinen Möbelstück bzw. Einrichtungsgegenstand, der zur Lagerung von Mensch, Tier und Gegenständen dient.
Wichtiger Vorsorgetipp für den Schadensfall
Wenn bei einem Einbruch oder einem Feuer ein Schaden eingetreten ist, muss man dies unverzüglich seinem Hausratversicherer melden. Unverzüglich bedeutet für den Versicherer im Regelfall 14 Tage und wird in der Vertragsbedingungen geregelt. Um nun schnell zu wissen was fehlt oder zerstört wurde, ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen sein Hab und Gut entweder zu fotografieren oder zu filmen. Die Bilder oder das Video sollten dann außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, damit man anhand dieser Unterlagen bei der Schadenmeldung alles angeben kann oder zum Beispiel bei Schmuck von einem Juwelier die Werte schätzen lassen kann.

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Mittwoch, 8. Oktober 2014
Die häufigsten Streitfälle für Verbraucher
Wo lauern die häufigsten Streitfälle für den Verbraucher, bei denen eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden muss? Der Streit mit dem Nachbarn, eine verpfuschte Operation oder die Unzufriedenheit mit einem Urlaubsanbieter ziehen juristische Konsequenzen nach sich. Auch der Streit mit dem Chef um das Arbeitszeugnis nimmt teilweise drastische Formen an. Verbraucher trifft es in den Bereichen Vertrag, Arbeit, Grundstück, Straßenverkehr und Schadenersatz besonderes häufig. Der Roland Rechtsschutz hat 350.000 Leistungsfälle aus dem Jahr 2013 in seinem Hause analysiert und dabei haben sich die folgenden fünf Schadenbereiche als Spitzenreiter heraus kristallisiert.
Schadenbereich Nummer eins: Vertragsstreitigkeiten
Wir schließen fast täglich Verträge ab. Es sollte bei bestimmten Verträgen jedoch ganz genau hingeschaut werden. Die Zahlen haben gezeigt, dass die größten rechtlichen Fallstricke bei Vertragsabschlüssen lauern. Es wurden über 77.000 Leistungsfälle von dem Rechtsschutz-Versicherer allein im letzten Jahr in diesem Bereich reguliert. Im besonderen geht es dabei oft um Reisestreitigkeiten, Probleme beim Kauf von Immobilien oder auch um Abo-Fallen, welche gerade die Smartphone-Nutzer häufig treffen.
Schadenbereich Nummer zwei: Streitigkeiten am Arbeitsplatz
Streitigkeiten mit den Kollegen oder dem Chef gehören immer wieder zum Arbeitsalltag des Rechtsschutz-Versicherers. Der Arbeitsbereich ist der zweitgrößte, in dem der Rechtsschutzversicherer Fälle regulieren muss. Es gingen fast 59.000 Fälle im Jahr 2013 beim Rechtsschutz-Versicherer in dem Leistungsbereich Arbeits-Rechtsschutz ein. Dabei geht es erfahrungsgemäß um Bei den Streitigkeiten ging es um Kündigungen, ein nicht zufriedenstellendes Arbeitszeugnis oder auch um Mobbing-Fälle durch die Kollegen oder den Vorgesetzten.
Schadenbereich Nummer drei: Probleme mit Mieter, Vermieter oder Nachbar
Wenn es ums Wohnen geht, egal ob Eigentum oder zur Miete, sind Rechtsstreitigkeiten scheinbar vorprogrammiert. Bei über 47.000 Kunden mit einem Grundstücks-Rechtsschutz sind im vergangenen Jahr Schäden eingegangen. Besonders häufig ging es hier um die klassischen Streitigkeiten wie Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietmängel oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Gerade für Vermieter und Eigentümer gehören Räumungsklagen oder Mietnomaden in diesem Schadenbereich zu den üblichen Rechtsschutzfällen.
Schadenbereich Nummer vier: Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Verkehrs-Straftaten
Im Straßenverkehr handelt man sich wie sonst Nirgendwo, schnell eine Verwarnung oder ein Bußgeld ein. Nicht immer bleibt es jedoch bei einem einfachen Knöllchen. Es sind im Bereich des Straßenverkehrs vom Parkverstoß über den Strafzettel bis hin zum Autobahnunfall alle erdenklichen Verkehrsstreitigkeiten vertreten. Über 43.000 Schadenfälle sind 2013 beim Rechtsschutz-Versicherer in diesem Bereich eingegangen.
Schadenbereich Nummer fünf: Schadenersatzklagen
Die Schadenersatzklagen zählen auch mit zu den häufigsten Schadenfällen beim Rechtsschutzversicherer. Die Liste für Beispiele in diesem Schadenbereich ist lang und reicht vom Sportunfall über den verunglückten Fußgänger bis hin zur fehlerhaften Operation. Etwa 37.000 Kunden haben im Jahr 2013 ihren Schadenersatz-Rechtsschutz in Anspruch genommen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung unterm Kopfkissen kann man erheblich ruhiger schlafen. Für viele Rechtsstreitigkeiten werden die Anwalts- und Verfahrenskosten übernommen. Finden Sie ganz leicht und ohne großen Zeitaufwand die Rechtsschutz-Versicherung, welche am besten zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf passt. Bei über 240 verfügbaren Tarifvarianten ist das kein Problem! Durch die Nutzung des Vergleichsrechners können Sie bei der richtigen Tarifwahl bis zu 80 Prozent an Versicherungsbeiträgen einsparen.


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Schadenbereich Nummer eins: Vertragsstreitigkeiten
Wir schließen fast täglich Verträge ab. Es sollte bei bestimmten Verträgen jedoch ganz genau hingeschaut werden. Die Zahlen haben gezeigt, dass die größten rechtlichen Fallstricke bei Vertragsabschlüssen lauern. Es wurden über 77.000 Leistungsfälle von dem Rechtsschutz-Versicherer allein im letzten Jahr in diesem Bereich reguliert. Im besonderen geht es dabei oft um Reisestreitigkeiten, Probleme beim Kauf von Immobilien oder auch um Abo-Fallen, welche gerade die Smartphone-Nutzer häufig treffen.
Schadenbereich Nummer zwei: Streitigkeiten am Arbeitsplatz
Streitigkeiten mit den Kollegen oder dem Chef gehören immer wieder zum Arbeitsalltag des Rechtsschutz-Versicherers. Der Arbeitsbereich ist der zweitgrößte, in dem der Rechtsschutzversicherer Fälle regulieren muss. Es gingen fast 59.000 Fälle im Jahr 2013 beim Rechtsschutz-Versicherer in dem Leistungsbereich Arbeits-Rechtsschutz ein. Dabei geht es erfahrungsgemäß um Bei den Streitigkeiten ging es um Kündigungen, ein nicht zufriedenstellendes Arbeitszeugnis oder auch um Mobbing-Fälle durch die Kollegen oder den Vorgesetzten.
Schadenbereich Nummer drei: Probleme mit Mieter, Vermieter oder Nachbar
Wenn es ums Wohnen geht, egal ob Eigentum oder zur Miete, sind Rechtsstreitigkeiten scheinbar vorprogrammiert. Bei über 47.000 Kunden mit einem Grundstücks-Rechtsschutz sind im vergangenen Jahr Schäden eingegangen. Besonders häufig ging es hier um die klassischen Streitigkeiten wie Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietmängel oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Gerade für Vermieter und Eigentümer gehören Räumungsklagen oder Mietnomaden in diesem Schadenbereich zu den üblichen Rechtsschutzfällen.
Schadenbereich Nummer vier: Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Verkehrs-Straftaten
Im Straßenverkehr handelt man sich wie sonst Nirgendwo, schnell eine Verwarnung oder ein Bußgeld ein. Nicht immer bleibt es jedoch bei einem einfachen Knöllchen. Es sind im Bereich des Straßenverkehrs vom Parkverstoß über den Strafzettel bis hin zum Autobahnunfall alle erdenklichen Verkehrsstreitigkeiten vertreten. Über 43.000 Schadenfälle sind 2013 beim Rechtsschutz-Versicherer in diesem Bereich eingegangen.
Schadenbereich Nummer fünf: Schadenersatzklagen
Die Schadenersatzklagen zählen auch mit zu den häufigsten Schadenfällen beim Rechtsschutzversicherer. Die Liste für Beispiele in diesem Schadenbereich ist lang und reicht vom Sportunfall über den verunglückten Fußgänger bis hin zur fehlerhaften Operation. Etwa 37.000 Kunden haben im Jahr 2013 ihren Schadenersatz-Rechtsschutz in Anspruch genommen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung unterm Kopfkissen kann man erheblich ruhiger schlafen. Für viele Rechtsstreitigkeiten werden die Anwalts- und Verfahrenskosten übernommen. Finden Sie ganz leicht und ohne großen Zeitaufwand die Rechtsschutz-Versicherung, welche am besten zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf passt. Bei über 240 verfügbaren Tarifvarianten ist das kein Problem! Durch die Nutzung des Vergleichsrechners können Sie bei der richtigen Tarifwahl bis zu 80 Prozent an Versicherungsbeiträgen einsparen.
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Mittwoch, 1. Oktober 2014
Wie sicher ist ihr Haus - Test mit dem Online-Hausrundgang
Als Hauseigentümer sollte man alle Risiken bedenken, die auftreten könnten um sich dann richtig versichern zu können. Denn es werden nicht alle möglichen Schäden von der Versicherung gleich mit berücksichtigt. Im Zeitalter der heutigen Technik und des Internets kann man sich durch ein virtuelles Haus darüber informieren, an was man beim Versicherungsschutz rund um das Haus denken sollte. Typische Schäden und Wettereinflüsse könnten öfter auftreten als man denkt.
Typische Schäden
Nutzwärmeschäden, Überspannung, Brand und Glasbruch zählen zu den am häufigsten entstandenen Schäden, bei denen sich der Hausbesitzer auf jeden Fall richtig absichern sollte. Auch Diebstahl und Vandalismus gehören mit dazu, an was Sie beim Versicherungsschutz denken sollten. Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm und Hagel sind nicht immer automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Deshalb sollte man seinen Vertrag auf Elementarschädenschutz überprüft.
Wie Absichern
Nicht nur mit der richtigen Versicherung steht man auf der sicheren Seite. Viel mehr gilt auch, dass Haus sicherer zu gestalten, als Schäden in Kauf zu nehmen. Vor allem wer Kinder hat, sollte sein Haus mit kleinen Extras versehen. Fensterschlösser, Fingerklemmschutz, Herd und Ofenschutz, Schutzgitter und Steckdosenschutz sollten besonders bei Kleinkindern mit in der Planung stehen. Um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Doch auch sich selbst sollte man schützen. Durch Alarmanlagen, Türsicherung, Brand- und Rauchmelder. Ein Feuerlöscher sollte zudem in jede Haus vorhanden sein.
Fazit
Wer sich im vornherein richtig absichert, kann durch die richtige Versicherung und die Vorsorge im Haus, im Schadenfall auch damit rechnen von der Versicherung eine Entschädigung zu bekommen, um alle Schäden beseitigen zu können. Typische Wohngebäude- und Hausratschäden demonstriert die AXA Versicherung mit einem virtuellen Haus. Damit möchte der Versicherer auf Risiken aufmerksam machen und praktische Tipps zur Prävention geben. Das virtuelle Gebäude mit Garten kann rund um die Uhr auf www.axa.de/virtuelleshaus besichtigt werden. Es ist ein empfehlungswertes Tool, unabhängig davon, wo man sein Haus versichert hat.

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Typische Schäden
Nutzwärmeschäden, Überspannung, Brand und Glasbruch zählen zu den am häufigsten entstandenen Schäden, bei denen sich der Hausbesitzer auf jeden Fall richtig absichern sollte. Auch Diebstahl und Vandalismus gehören mit dazu, an was Sie beim Versicherungsschutz denken sollten. Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm und Hagel sind nicht immer automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Deshalb sollte man seinen Vertrag auf Elementarschädenschutz überprüft.
Wie Absichern
Nicht nur mit der richtigen Versicherung steht man auf der sicheren Seite. Viel mehr gilt auch, dass Haus sicherer zu gestalten, als Schäden in Kauf zu nehmen. Vor allem wer Kinder hat, sollte sein Haus mit kleinen Extras versehen. Fensterschlösser, Fingerklemmschutz, Herd und Ofenschutz, Schutzgitter und Steckdosenschutz sollten besonders bei Kleinkindern mit in der Planung stehen. Um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Doch auch sich selbst sollte man schützen. Durch Alarmanlagen, Türsicherung, Brand- und Rauchmelder. Ein Feuerlöscher sollte zudem in jede Haus vorhanden sein.
Fazit
Wer sich im vornherein richtig absichert, kann durch die richtige Versicherung und die Vorsorge im Haus, im Schadenfall auch damit rechnen von der Versicherung eine Entschädigung zu bekommen, um alle Schäden beseitigen zu können. Typische Wohngebäude- und Hausratschäden demonstriert die AXA Versicherung mit einem virtuellen Haus. Damit möchte der Versicherer auf Risiken aufmerksam machen und praktische Tipps zur Prävention geben. Das virtuelle Gebäude mit Garten kann rund um die Uhr auf www.axa.de/virtuelleshaus besichtigt werden. Es ist ein empfehlungswertes Tool, unabhängig davon, wo man sein Haus versichert hat.
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Mittwoch, 24. September 2014
Viele zahlen zu viel Kontogebühren für Ihr Girokonto
Viele deutsche Bankkunden zahlen für ihr Girokonto deutlich zu viel. Durch einen Wechsel zu einer anderen Bank kann man als Verbraucher jährlich bis zu 100 Euro oder mehr einsparen. Es gibt Girokonten, welche bei kaum weniger Komfort keine Gebühren oder nur geringe Gebühren kosten. Wichtig ist jedoch ein genaues Vergleichen der einzelnen Angebote. So haben die Nulltarif-Angebote nicht nur Vorteile und gebührenpflichtige Angebote nicht nur Nachteile.
Kleine Gebühren summieren sich im Jahr
Für eine Lastschrift werden 30 Cent berechnet, für jede Überweisung mit einem schriftlichem Beleg werden 1,50 Euro und 1 Euro wird für jeden neuen Dauerauftrag von der Bank verlangt. Dies sind alles keine großen Summen. Am Ende des Monats sind dies dann doch schnell mal 10 Euro und am Jahresende sogar 100 Euro in der Summe. Doch es geht beim Girokonto auch preiswerter. Denn viele Banken bieten gänzlich kostenlose Girokonten an und offerieren einen deutlich besseren Service. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts TNS Emnid, ärgert sich in der Tat jeder vierte Bankkunde über zu hohe Gebühren. Es scheuen dennoch viele Verbraucher einen Wechsel des Girokontos. Mit der Faustformel, wer mehr als 80 Euro im Jahr inklusive Kreditkarte für sein Girokonto bei einer Filialbank und mehr als 40 Euro für sein Girokonto bei einer Onlinebank zahlt, der sollte über einen Wechsel nachdenken.
Worauf sollte man achten
Preisbewusste Verbraucher sollten allerdings eine gewisse Internetaffinität mitbringen. Denn die meisten kostenlosen Konten sind Online-Girokonten. Bei der Auswahl sollten sie aber auf einige wichtige Unterschiede achten. Denn auch abseits der Kontoführungsgebühren vom Girokonto kann es schnell teuer werden. Man sollte als Verbraucher daher darauf achten, dass die ausgewählte Bank über genügend Geldautomaten verfügt. Denn wenn man als Bankkunde keine Automaten aus dem Verbund nutzen kann, fallen schnell Gebühren zwischen 1,75 Euro und 7,50 Euro für jede Geldabhebung an einem fremden Geldautomaten an. Wer also kein passendes Girokonto zum Nulltarif findet, kann immer noch aus vielen anderen günstigen Girokonten auswählen.
Persönliches Nutzerverhalten ist entscheidend
Wer also nach einem günstigerem Girokonto sucht, der sollte dabei unbedingt sein eigenes Nutzungsverhalten berücksichtigen. Denn nicht jedes Girokonto ist für alle geeignet. Wenn man Wert darauf legt, dass seine eiserne Reserve stets griffbereit zur Verfügung steht, sollte sich ein Girokonto mit einer attraktiven Guthabenverzinsung suchen oder darauf achten, dass die Bank auch ein attraktives Tagesgeldkonto anbietet. Denn vom Tagesgeldkonto kann man schnell Geldbeträge online oder telefonisch auf das Girokonto transferieren. Wenn man als Verbraucher regelmäßig den Dispositionskredit nutzt, sollte man hingegen auf möglichst niedrige Sollzinsen bei Girokonto achten.
Kleine Gebühren summieren sich im Jahr
Für eine Lastschrift werden 30 Cent berechnet, für jede Überweisung mit einem schriftlichem Beleg werden 1,50 Euro und 1 Euro wird für jeden neuen Dauerauftrag von der Bank verlangt. Dies sind alles keine großen Summen. Am Ende des Monats sind dies dann doch schnell mal 10 Euro und am Jahresende sogar 100 Euro in der Summe. Doch es geht beim Girokonto auch preiswerter. Denn viele Banken bieten gänzlich kostenlose Girokonten an und offerieren einen deutlich besseren Service. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts TNS Emnid, ärgert sich in der Tat jeder vierte Bankkunde über zu hohe Gebühren. Es scheuen dennoch viele Verbraucher einen Wechsel des Girokontos. Mit der Faustformel, wer mehr als 80 Euro im Jahr inklusive Kreditkarte für sein Girokonto bei einer Filialbank und mehr als 40 Euro für sein Girokonto bei einer Onlinebank zahlt, der sollte über einen Wechsel nachdenken.
Worauf sollte man achten
Preisbewusste Verbraucher sollten allerdings eine gewisse Internetaffinität mitbringen. Denn die meisten kostenlosen Konten sind Online-Girokonten. Bei der Auswahl sollten sie aber auf einige wichtige Unterschiede achten. Denn auch abseits der Kontoführungsgebühren vom Girokonto kann es schnell teuer werden. Man sollte als Verbraucher daher darauf achten, dass die ausgewählte Bank über genügend Geldautomaten verfügt. Denn wenn man als Bankkunde keine Automaten aus dem Verbund nutzen kann, fallen schnell Gebühren zwischen 1,75 Euro und 7,50 Euro für jede Geldabhebung an einem fremden Geldautomaten an. Wer also kein passendes Girokonto zum Nulltarif findet, kann immer noch aus vielen anderen günstigen Girokonten auswählen.
Persönliches Nutzerverhalten ist entscheidend
Wer also nach einem günstigerem Girokonto sucht, der sollte dabei unbedingt sein eigenes Nutzungsverhalten berücksichtigen. Denn nicht jedes Girokonto ist für alle geeignet. Wenn man Wert darauf legt, dass seine eiserne Reserve stets griffbereit zur Verfügung steht, sollte sich ein Girokonto mit einer attraktiven Guthabenverzinsung suchen oder darauf achten, dass die Bank auch ein attraktives Tagesgeldkonto anbietet. Denn vom Tagesgeldkonto kann man schnell Geldbeträge online oder telefonisch auf das Girokonto transferieren. Wenn man als Verbraucher regelmäßig den Dispositionskredit nutzt, sollte man hingegen auf möglichst niedrige Sollzinsen bei Girokonto achten.
Welches das für Sie günstigste Girokonto ist, können Sie mit unserem folgendem Girokonto-Vergleichsrechner individuell nach Ihren Nutzungsbedürfnissen schnell herausfinden.
Montag, 22. September 2014
Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben
Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Ausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative. So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.
Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:
Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.
Girokonto - jetzt vergleichen
Krankenversicherung
Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.
Gesetzliche Krankenversicherung - jetzt vergleichen
Haftpflichtversicherung
Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Mit den folgenden Vergleichsrechner kann dies schnell erledigt werden.
Private Haftpflichtversicherung - jetzt vergleichen
BerufsunfähigkeitsversicherungIm Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent. Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.
Vermögenswirksame LeistungenVermögenswirksame Leistungen sind eine Finanzspritze vom Arbeitgeber, auf die viele Auszubildenden auch einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel Vermögenswirksame Leistungen einem Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen nur 6,65 Euro. Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Sparvertrag fließen. Der Sparvertrag läuft normalerweise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.
Es gilt zunächst die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz vollkommen zerstört werden kann. Eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung, ein Riester-Rentenvertrag oder eine Kapitalversicherung gehören nicht dazu . Hier kommt es auf die Lebensumstände des Auszubildenden an. Wenn jemand aktiv Sport treibt, kann eine Unfallversicherung empfehlenswert sein. Ein umfassender Finanzcheck hilft hier weiter, da dieser Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" liefert und so keine unnützen Verträge abgeschlossen werden.
Weitere Informationen auch unter:
Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:
- Girokonto eröffnen
- Anspruch auf Kindergeld prüfen
- Haftpflichtversicherung überprüfen
- Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren
- Krankenversicherung abschließen
- Vermögenswirksame Leistungen nutzen
- uvm.
Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.
Girokonto - jetzt vergleichen
Krankenversicherung
Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.
Gesetzliche Krankenversicherung - jetzt vergleichen
Haftpflichtversicherung
Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Mit den folgenden Vergleichsrechner kann dies schnell erledigt werden.
Private Haftpflichtversicherung - jetzt vergleichen
BerufsunfähigkeitsversicherungIm Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent. Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.
Vermögenswirksame LeistungenVermögenswirksame Leistungen sind eine Finanzspritze vom Arbeitgeber, auf die viele Auszubildenden auch einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel Vermögenswirksame Leistungen einem Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen nur 6,65 Euro. Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Sparvertrag fließen. Der Sparvertrag läuft normalerweise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.
Es gilt zunächst die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz vollkommen zerstört werden kann. Eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung, ein Riester-Rentenvertrag oder eine Kapitalversicherung gehören nicht dazu . Hier kommt es auf die Lebensumstände des Auszubildenden an. Wenn jemand aktiv Sport treibt, kann eine Unfallversicherung empfehlenswert sein. Ein umfassender Finanzcheck hilft hier weiter, da dieser Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" liefert und so keine unnützen Verträge abgeschlossen werden.
Weitere Informationen auch unter:
Finanzcheck für Berufsstarter wichtig
Ein ganzheitliches Finanzkonzept sorgt für Ausgewogenheit
Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.Mittwoch, 17. September 2014
Unwetter - wie sind die Schäden versichert
Durch schwere Gewitter entstehen erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer die Folge sein. Es kann zu Starkregenfällen, Hagelschauern und starken bis stürmischen Böen kommen und es besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.
Welche Schäden können entstehen
Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.
Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung




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Welche Schäden können entstehen
Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.
Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung
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Dienstag, 9. September 2014
Ich packe meinen Koffer und...
Die diesjährige Urlaubssaison hat wieder begonnen und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Und alles am besten ohne lästigen Sonnenbrand.
Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht?

Noch keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen?
Es sind viele Menschen der Ansicht, dass man durch seine gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland abgesichert ist. Wozu sollte man da noch eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?
Es verhält sich tatsächlich wie folgt: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit der BRD vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung losfliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.



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Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht?
- Sind Reisepass, Personalausweis und Kreditkarte noch gültig ?
- Ist eine Schutzimpfung notwendig?
- Wurde die Esta bereits erledigt? (Einreise in die USA)
- Besteht eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung?
- Welchen Versicherungsschutz beinhalten Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Ausland?
Noch keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen?
Es sind viele Menschen der Ansicht, dass man durch seine gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland abgesichert ist. Wozu sollte man da noch eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?
Es verhält sich tatsächlich wie folgt: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit der BRD vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung losfliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.
- Kostenrisiko Krankenrücktransport
- Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht
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Montag, 1. September 2014
Neuer Bußgeldkatalog 2014 - einfacher aber teurer
Am 1. Mai 2014 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Mit diesem neuen Bußgeldkatalog wird auch eine Reform der bisherigen Bußgeldverordnung vorgenommen. Diese Reform soll mehr Transparenz, Klarheit und Gerechtigkeit in das bisher sehr komplizierte Punktesystem des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg bringen. Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde auf das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt. Das wichtigste Ziel des neuen Bewertungssystems soll die die Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Dadurch werden viele „leichtere Verstöße“, welche die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark gefährden, wie z.B. das Fahren in die Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette, jetzt nicht mehr mit Punkten, sondern „nur“ mit einem Bußgeld in Flensburg bestraft werden. Eintragungen in das neue Fahreignungsregister erfolgen nur noch, wenn sich die Verstöße direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr beziehen und dieser gefährdet wird.
Welche Änderungen wurden vorgenommen
Die Eintragungsgrenze für Geldbußen wurde von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Bei Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Betrag von 55 € bleiben diese im neuen Punktesystem unberücksichtigt. Da die einzelnen Bußgelder teilweise deutlich angehoben wurden, wird die Eintragungsgrenze dennoch oft erreicht. Das alte Bußgeld- und Eintragungssystem erlaubte bis zu 18 Punkte für Verstöße, bis dem Fahrer der Führerschein entzogen wurde. Beim neuen Fahreignungsregister beträgt die höchstmögliche Punktzahl nur noch 8 Punkte. Es wird in Ordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und Straftaten unterschieden, welche zu einem Führerscheinentzug führen. Während eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln ist, bezeichnet das deutsche Strafrecht die Straftat als ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist.
Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem
Wie werden bestehende Punkte aus dem alten System berücksichtigt
Es wurde eine fünfjährige Übergangsregelung bis zum 30.04.2019 eingeführt. Für Punkte die bis zum 30.04.2014 in Flensburg gespeichert waren, werden die alten Tilgungsregelungen angewendet. Wenn die Übergangszeit abgelaufen ist, gilt nur noch das neue Recht und die neuen Tilgungsfristen. Bis dahin abgelaufene Tilgungsfristen werden angerechnet.
Den aktuellen Punktestand können Sie auf dem Serviceportal für deutsche Führerscheinhalter abrufen: www.punkteauskunft-flensburg.de
Mehr Informationen über die neue Bußgeldverordnung finden Sie im Kfz-Portal: www.kfz-auskunft.de oder beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de
Welche Änderungen wurden vorgenommen
Die Eintragungsgrenze für Geldbußen wurde von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Bei Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Betrag von 55 € bleiben diese im neuen Punktesystem unberücksichtigt. Da die einzelnen Bußgelder teilweise deutlich angehoben wurden, wird die Eintragungsgrenze dennoch oft erreicht. Das alte Bußgeld- und Eintragungssystem erlaubte bis zu 18 Punkte für Verstöße, bis dem Fahrer der Führerschein entzogen wurde. Beim neuen Fahreignungsregister beträgt die höchstmögliche Punktzahl nur noch 8 Punkte. Es wird in Ordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und Straftaten unterschieden, welche zu einem Führerscheinentzug führen. Während eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln ist, bezeichnet das deutsche Strafrecht die Straftat als ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist.
Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem
- 1 Punkt
Diesen erhält man für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel Verstöße gegen Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen, die Beleuchtung oder Abbiegeverbote oder das Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Steuer. Geschwindigkeitsüberschreitungen schlagen sich sowohl mit 1 Punkt als auch mit 2 Punkten nieder – 1 Punkt gibt es ab einer Überschreitung ab 25 km/h, 2 Punkte ab 40 km/h. Darüber hinaus gibt es bei einer Überschreitung innerorts ab 40 km/h einen Monat Fahrverbot – außerorts ab 50 km/h Überschreitung - 2 Punkte
Wenn Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geahndet werden. Dies kann zum Beispiel die Benutzung des Seitenstreifens für ein schnelleres Vorankommen sein. Ebenfalls 2 Punkte gibt es für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten, wie Abstandsverletzungen, Verstöße gegen Überholverbote, Überfahren einer roten Ampel oder wie oben erwähnt die Geschwindigkeitsüberschreitungen. - 3 Punkte
Wenn für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Dies kann zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer, unterlassene Hilfeleistung oder erheblicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu schnelles Fahren sein.
Wie werden bestehende Punkte aus dem alten System berücksichtigt
Es wurde eine fünfjährige Übergangsregelung bis zum 30.04.2019 eingeführt. Für Punkte die bis zum 30.04.2014 in Flensburg gespeichert waren, werden die alten Tilgungsregelungen angewendet. Wenn die Übergangszeit abgelaufen ist, gilt nur noch das neue Recht und die neuen Tilgungsfristen. Bis dahin abgelaufene Tilgungsfristen werden angerechnet.
Den aktuellen Punktestand können Sie auf dem Serviceportal für deutsche Führerscheinhalter abrufen: www.punkteauskunft-flensburg.de
Mehr Informationen über die neue Bußgeldverordnung finden Sie im Kfz-Portal: www.kfz-auskunft.de oder beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de
Donnerstag, 21. August 2014
Sturmtief „Ela“ war zweitteuerster Sommersturm
Zu Pfingsten 2014 tobte das Tief "Ela" durch Deutschland und verursachte Schäden in Millionenhöhe. "Ela" ist für die Sachversicherer der zweitteuerste Sommersturm der vergangenen 15 Jahre. Es wurde an privaten Gebäuden und Autos ein Schaden von 650 Millionen Euro angerichtet, wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mitgeteilt hat. Laut einer Klimastudie könnte es künftig immer häufiger zu immer heftigeren Stürmen kommen. Mit einer Hausratversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Unwettern schützen.
Stürmische Zukunft - Wetterkatastrophen nehmen zu
Klimastudien von Versicherungswirtschaft, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln belegen, dass extreme Wetterereignisse bis zum Jahr 2100 dramatisch zunehmen könnten. Laut der Studie werden dann besonders heftige Stürme, die aktuell alle 50 Jahre auftreten, künftig alle zehn Jahre vorkommen. Auch die Anzahl der Sturmschäden werde sich erhöhen – um mehr als 50 Prozent.
Aller Stürme zum Trotz - eine Hausratversicherung sichert ab
Mit einer Hausratversicherung ist das Eigentum automatisch gegen Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden versichert. Mit den optionalen Zusatzleistungen zur Hausratversicherung kann der Schutz noch weiter ausbauen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
Nach einem Einbruch kann es schnell um hohe Schadensummen gehen. Bei einem Totalschaden durch Brand, müsste gar der komplette Hausrat neu gekauft werden. Auch bei einem Sturmschaden, wie durch "Ela", kann es bei Dachgeschosswohnungen und Hausbesitzern schnell um größere Schadensummen gehen. Viele Menschen in Deutschland besitzen längst eine Hausratversicherung, haben sie aber seit Jahren nicht an ihren steigenden Wohnstandard angepasst. Flachbildfernseher, Kameras, Schmuck, Smartphone – da kommt viel zusammen. Deshalb ist es gut, den Vertrag regelmäßig zu prüfen, damit die Versicherungssumme auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ist die Versicherungssumme für Hausratversicherung zu niedrig, wird im Schadenfall die Leistung gekürzt. Zu empfehlen ist es auch, seinen Hausrat regelmäßig zu fotografieren oder mit einem Video aufzunehmen, damit man im Schadenfall dem Versicherer auch Gegenstände benennen kann, wozu man keine Rechnungen oder Belege besitzt. Die Belege und Aufzeichnungen sollten außer Haus, zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in einem Bankschließfach, aufbewahrt werden.
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Stürmische Zukunft - Wetterkatastrophen nehmen zu
Klimastudien von Versicherungswirtschaft, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln belegen, dass extreme Wetterereignisse bis zum Jahr 2100 dramatisch zunehmen könnten. Laut der Studie werden dann besonders heftige Stürme, die aktuell alle 50 Jahre auftreten, künftig alle zehn Jahre vorkommen. Auch die Anzahl der Sturmschäden werde sich erhöhen – um mehr als 50 Prozent.
Aller Stürme zum Trotz - eine Hausratversicherung sichert ab
Mit einer Hausratversicherung ist das Eigentum automatisch gegen Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden versichert. Mit den optionalen Zusatzleistungen zur Hausratversicherung kann der Schutz noch weiter ausbauen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Elementar I: Die sehr günstige Grundsicherung eignet sich für alle, die sich umfassend absichern möchten und keinem Überschwemmungsrisiko durch stehende oder fließende Gewässer ausgesetzt sind.
- Elementar II: Die marktübliche Elementarversicherung ist der Rundumschutz für alle, die sich umfassend gegen Elementarrisiken absichern möchten Beiträgen.
Nach einem Einbruch kann es schnell um hohe Schadensummen gehen. Bei einem Totalschaden durch Brand, müsste gar der komplette Hausrat neu gekauft werden. Auch bei einem Sturmschaden, wie durch "Ela", kann es bei Dachgeschosswohnungen und Hausbesitzern schnell um größere Schadensummen gehen. Viele Menschen in Deutschland besitzen längst eine Hausratversicherung, haben sie aber seit Jahren nicht an ihren steigenden Wohnstandard angepasst. Flachbildfernseher, Kameras, Schmuck, Smartphone – da kommt viel zusammen. Deshalb ist es gut, den Vertrag regelmäßig zu prüfen, damit die Versicherungssumme auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ist die Versicherungssumme für Hausratversicherung zu niedrig, wird im Schadenfall die Leistung gekürzt. Zu empfehlen ist es auch, seinen Hausrat regelmäßig zu fotografieren oder mit einem Video aufzunehmen, damit man im Schadenfall dem Versicherer auch Gegenstände benennen kann, wozu man keine Rechnungen oder Belege besitzt. Die Belege und Aufzeichnungen sollten außer Haus, zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in einem Bankschließfach, aufbewahrt werden.
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Dienstag, 5. August 2014
Kündigungsfristen bei Versicherungen
Wenn man bei einem anderen Versicherer ein identischen Schutz deutlich günstiger bekommen kann oder sich die Lebensumstände ändern, kommt eine Kündigung der bestehenden Versicherung in Betracht. Ein Überblick der Kündigungsfristen bei Versicherungen wenn ordentlich gekündigt wird, im Schadensfall gekündigt wird oder bei einer Beitragserhöhung gekündigt wird, finden Sie in der folgenden Übersicht.
Übersicht Kündigungsmöglichkeiten nach Versicherungssparten
Stand: 2010
*1 Keine Kündigung wegen Beitragserhöhung möglich, da gleitende Neuwertversicherung. Ordentliche Kündigung in der Feuerversicherung nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Einwilligung der Gläubiger beibringt oder durch beglaubigten Grundbuchauszug nachweist, dass das Haus schuldenfrei ist.
*2 Verträge, die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden.
*3 Unfallversicherung: Statt zum Zeitpunkt der Ablehnung gilt der Zeitpunkt, zu dem ein Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer beendet ist, der die abgelehnte Leistung zum Gegenstand hatte ( z.B. durch ein Urteil oder einen Vergleich); Haftpflichtversicherung: Statt dem Zeitpunkt der Ablehnung gilt der Zeitpunkt, zu dem einem Versicherungsnehmer eine Klage des Geschädigten zugestellt wird, weil der Versicherer die Schadenersatzleistung verweigert hat.
*4 Ohne Verbesserung der Leistung.
*5 Besteht der Kfz-Haftpflichtversicherer auf einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten, gilt der Zeitpunkt, zu dem das Urteil rechtskräftig wird.
*6 Auslandsreisekrankenversicherung: Häufig nur ein Monat.
Quelle: Stiftung Warentest
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Übersicht Kündigungsmöglichkeiten nach Versicherungssparten
Privat-, Gewässerschaden-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-, Glas-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Unfall-, Wassersport- und Wohngebäudeversicherung *1
|
Kündigungsart | Kündigungstermin | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung | Zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres.Bei Verträgen, die länger als drei Jahre laufen, erstmals zum Ende des dritten Jahres, danach jährlich zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres möglich. | Drei Monate. Ausnahme: nur ein Monat nach den Sonderbedingungen Ost *2 |
Kündigung im Schadensfall | Nach jedem versicherten Schaden mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des VersicherungsjahresSonderfall Rechtsschutz 1:Kündigung der Rechtsschutzversicherung in der Regel nach dem zweiten und jedem weiteren versicherten Rechtsschutzfall innerhalb von zwölf Monaten mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Sonderfall Rechtsschutz 2:Kündigung der Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablehnung der Leistung durch den Versicherer, obwohl Leistungspflicht bestand. | Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung. *3Sonderfall 1: Innerhalb eines Monats ab Deckungszusage. Sonderfall 2: Innerhalb eines Monats ab Ablehnung. |
Kündigung wegen Beitragserhöhung *4 | Kündigung bei jeder Beitragserhöhung zu dem Termin möglich, an dem die Erhöhung wirksam wird. | Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung. |
Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) |
Kündigungsart | Kündigungstermin | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung | Zum Ende des Versicherungsjahres, bei Ratenzahlung auch zum Ende jedes Zahlungsabschnitts, aber frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. | Ein Monat. |
Kündigung im Schadensfall | Nach jedem versicherten Schadensfall mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres. | Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung. *5 |
Kündigung wegen Beitragserhöhung *4 | Nach jeder Beitragserhöhung zu dem Termin, an dem die Erhöhung wirksam wird. | Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung. |
Lebensversicherung (Risikolebens-, Kapitallebensversicherung) |
Kündigungsart | Kündigungstermin | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung oder Beitragsfreistellung | Zum Ende des Versicherungsjahres, bei Ratenzahlung auch zum Ende jedes Zahlungsabschnitts, aber frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. | Ein Monat. |
Berufsunfähigkeitsversicherung
|
Kündigungsart | Kündigungstermin | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung oder Beitragsfreistellung | Zum Ende des Versicherungsjahres, bei Ratenzahlung auch zum Ende jedes Zahlungsabschnitts, aber frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. | Ein Monat. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (z.B. zu einer Risikolebensversicherung) ist an die Hauptversicherung gebunden. Sie endet automatisch mit dieser und kann nur zusammen mit ihr beitragsfrei gestellt werden. Eine separate Kündigung ist möglich, in der Regel aber nicht mehr in den letzten fünf Jahren vor Vertragsablauf. |
Private Krankenzusatzversicherungen
(z.B. Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherung)
|
Kündigungsart | Kündigungstermin | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung | Zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres | Drei Monate *6 |
Gesetzliche Krankenversicherung
|
Kündigungsart | Kündigungstermin | Kündigungsfrist |
Ordentliche Kündigung | Bei Kassenwechsel:Kündigung jederzeit möglich - vorausgesetzt der Kunde ist schon seit mindestens 18 Monaten Mitglied bei seiner Kasse. Bei Wechsel in die private Krankenversicherung: Kündigung jederzeit möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht. Die Bindungsfrist von 18 Monaten entfällt. | Wechsel nach einer Frist von zwei vollen Monaten ab Erklärung der Kündigung. Beispiel: Kündigung im Januar, Wechsel zum 1. April. |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Seit Januar 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz.Sonderkündigungsrecht, wenn Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Wechsel in eine andere Kasse möglich. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Krankenkassen zuvor gezahlte Prämien streichen oder kürzen. | Kündigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Wechselfrist dann wie oben.Hinweis: Die Kasse muss Versicherte spätestens einen Monat vor der Fälligkeit auf das Kündigungsrecht hinweisen, andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend. |
*1 Keine Kündigung wegen Beitragserhöhung möglich, da gleitende Neuwertversicherung. Ordentliche Kündigung in der Feuerversicherung nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Einwilligung der Gläubiger beibringt oder durch beglaubigten Grundbuchauszug nachweist, dass das Haus schuldenfrei ist.
*2 Verträge, die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden.
*3 Unfallversicherung: Statt zum Zeitpunkt der Ablehnung gilt der Zeitpunkt, zu dem ein Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer beendet ist, der die abgelehnte Leistung zum Gegenstand hatte ( z.B. durch ein Urteil oder einen Vergleich); Haftpflichtversicherung: Statt dem Zeitpunkt der Ablehnung gilt der Zeitpunkt, zu dem einem Versicherungsnehmer eine Klage des Geschädigten zugestellt wird, weil der Versicherer die Schadenersatzleistung verweigert hat.
*4 Ohne Verbesserung der Leistung.
*5 Besteht der Kfz-Haftpflichtversicherer auf einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten, gilt der Zeitpunkt, zu dem das Urteil rechtskräftig wird.
*6 Auslandsreisekrankenversicherung: Häufig nur ein Monat.
Quelle: Stiftung Warentest
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Freitag, 1. August 2014
Warnwesten ab 1. Juli Pflicht
Ab dem 1. Juli 2014 sind sie auch in Deutschland Pflicht: Warnwesten Sie leuchten, sie geben mehr Sicherheit und müssen dann in allen PKW, LKW und Bussen vorhanden sein.
Wie muss die Warnweste aussehen
Bislang gab es in Deutschland lediglich eine Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Spätestens zum 1. Juli 2014 muss aber in jedem Fahrzeug eine Warnweste mit der europäischen Norm EN ISO 20471 (bisher EN 471) mitgeführt werden. Diese Vorschrift fordert eine 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen. Die Warnwestenpflicht bezieht sich auf alle Pkw, Lkw und Busse, die in Deutschland zugelassen sind. Nur Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wieviele Warnwesten müssen im Fahrzeug sein
In Deutschland ist zwar nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben, doch empfohlen wird eine Weste pro Fahrzeuginsasse. Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist. Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden und nicht etwa im Kofferraum. Auch ist davon abzuraten, die Weste über einen Sitz zu hängen, denn durch die Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.
Warum sind Warnwesten so wichtig?

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Wie muss die Warnweste aussehen
Bislang gab es in Deutschland lediglich eine Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Spätestens zum 1. Juli 2014 muss aber in jedem Fahrzeug eine Warnweste mit der europäischen Norm EN ISO 20471 (bisher EN 471) mitgeführt werden. Diese Vorschrift fordert eine 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen. Die Warnwestenpflicht bezieht sich auf alle Pkw, Lkw und Busse, die in Deutschland zugelassen sind. Nur Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wieviele Warnwesten müssen im Fahrzeug sein
In Deutschland ist zwar nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben, doch empfohlen wird eine Weste pro Fahrzeuginsasse. Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist. Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden und nicht etwa im Kofferraum. Auch ist davon abzuraten, die Weste über einen Sitz zu hängen, denn durch die Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.
Warum sind Warnwesten so wichtig?
- Bessere Sichtbarkeit: Besonders in der Dämmerung sind Fußgänger mit einer Warnweste besser zu erkennen.
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Die Weste erhöht die Verkehrssicherheit am Tag und in der Nacht! Im Falle einer Panne oder eines Unfalls werden Beteiligte früher und schneller von anderen Fahrzeugführern gesehen. Gefährliche Situationen werden vermieden.
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Montag, 28. Juli 2014
Privatvermögen von Vereinsvorständen absichern
Vereine prägen unser gesellschaftliches Leben und übernehmen wertvolle Funktionen, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung oder Wissenschaft. Aber sie sind auch ein Ort, an dem wichtige Kontakte geknüpft und gepflegt werden. In über 600.000 Vereinen wirken und entscheiden Organmitglieder. Vereinsvorstände leisten einen Großteil der Arbeit und tragen die Hauptlast der Verantwortung in ihren Vereinen. Sie werden als Organmitglieder immer häufiger persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen, die sie dem Verein oder Dritten zufügen. Den häufig ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern ist allerdings meist nicht bewusst, dass durch ihr Engagement erhebliche Gefahren für ihr Privatvermögen entstehen. Sie gehen immer noch davon aus, durch eine Vereinshaftpflicht-Versicherung ausreichend geschützt zu sein. Dabei sind hierüber Vermögensschäden in der Regel nicht abgedeckt.
Mit einer D&O-Versicherung Schutz für Vereinsvorstände
Die D&O-Versicherung für Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Organmitglieder von Vereinen in Deutschland mit einer konsolidierten Bilanzsumme von bis zu 1 Mio. Euro. Die Vereinsvorstände werden vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) geschützt. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Vorteile auf einen Blick:
Mit einer D&O-Versicherung Schutz für Vereinsvorstände
Die D&O-Versicherung für Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung speziell für Organmitglieder von Vereinen in Deutschland mit einer konsolidierten Bilanzsumme von bis zu 1 Mio. Euro. Die Vereinsvorstände werden vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) geschützt. Versichert sind die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Exakt abgestimmter Versicherungsschutz für Vereinsvorstände
- Keine Einschränkungen durch Besondere Vereinbarungen
- Schutz des Privatvermögens für Organmitglieder
- Missmanagement, z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling
- Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen
- Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern
- Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen
- Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern
- unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
- Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersversorgungszusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt
- unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr
- Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
- Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen
- Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen
- Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel
- Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer
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