Montag, 22. Dezember 2014

Erbschaftsteuer bei der Risikolebensversicherung vermeiden

Bei Ehepartnern ist aufgrund der hohen Freibeträge die Erbschaftssteuer in den meisten Fällen unwichtig. Nicht nur der allgemeine Freibetrag von 307.000 EUR, sondern auch der Versorgungsfreibetrag über 256.000 EUR ermöglichen es zumeist, die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei zu erhalten. Anders ist dies allerdings bei eheähnlichen Lebenspartnerschaften, bei denen der oder die Hinterbliebene in Steuerklasse III fällt und somit nur einen Freibetrag von 5.200 EUR steuerfrei erhalten kann. Für alles, was darüber hinausgeht, werden 23 % Erbschaftssteuer veranschlagt. Bei wohlhabenden Eheleuten oder eheähnlichen Lebenspartnerschaften lohnt es sich also Wege zu finden, die die Erbschaftssteuer umgehen.

So kann die Erbschaftssteuer vermieden werden
Dies gelingt, indem sich die Partner über Kreuz versichern, also jeder einen Vertrag auf das Leben des anderen abschließt. Zu beachten ist hierbei, dass der Versicherungsbeitrag auch tatsächlich von dem eigenen Konto bezahlt wird, damit die Lebensversicherung nicht als Schenkung betrachtet werden kann. Es ist natürlich auf diese Weise prinzipiell möglich, dass derjenige, dessen Leben versichert wurde, dennoch die Versicherungsbeiträge zahlt. Auf eine direkte Zahlungen sollte allerdings verzichtet werden, damit im Nachhinein keinen Unstimmigkeiten kommt. Auch eine Zahlung vom Gemeinschaftskonto ist nicht zu empfehlen. Im Falle des Todes des Partners ist es der eigene Vertragsabschluss, der finanzielle Vorteile bringt, und der Erlös fällt somit nicht der Erbschaftssteuer zum Opfer. Auf diese Weise kann der Partner also finanziell abgesichert werden, ohne zu viele Steuern zu bezahlen.

Das sollten Sie beachten
Bei dieser Verfahrensweise kann allerdings der Nachteil entstehen, dass derjenige, dessen Leben versichert wurde, keinerlei Einfluss auf das Fortbestehen dieser Versicherung hat. Er muss dem Vertrag zwar anfänglich zustimmen, danach hat er jedoch keinerlei Rechte darüber. Es ist dann nicht möglich den Vertrag eigenständig fortführen und man muss im Zweifelsfall eine neue Versicherung abschließen. Ob sich das Abschließen einer neuen Lebensversicherung lohnt und wie diese dann gestaltet werden soll, sollte man im Zweifelsfall immer mit einem Fachmann abstimmen.

Praxisbeispiele:
1. Herr A. schließt einen Versicherungsvertrag auf sein eigenes Leben ab und benennt seine Partnerin, Frau B., als Bezugsberechtigte für den Todesfall. Stirbt Herr A., erhält Frau B. die Todesfallleistung und muss nach Abzug eines geringen Freibetrages mit einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung durch das Finanzamt rechnen, da es sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt, der unter das Erbschaftsteuergesetz fällt. 
2. Diesmal schließt Frau B. den Vertrag als Versicherungsnehmerin auf das Leben ihres Partners, Herrn A., ab. Frau B. ist auch für den Todesfall bezugsberechtigt. Im Todesfall von Herrn A. stammt die Versicherungsleistung nun aus ihrem eigenen Vertrag, den sie mit eigenen Beiträgen bezahlt hat. Die Versicherungsleistung gilt somit nicht als Erwerb von Todes wegen und ist nicht erbschaftssteuerpflichtig!

Montag, 8. Dezember 2014

Versicherungslücke kann Hausbesitzer ruinieren

In Deutschland kaufen viele ein Haus oder eine andere Immobilie. Doch nur ein Drittel versichert sein Wohneigentum gegen Elementarschäden. Das Auto, auch Haustiere und die Gesundheit wird versichert – doch man vergisst oft, die Immobilie richtig zu versichern. Von allen Hausbesitzern haben nur 80 Prozent ihre Immobilie richtig versichert. Dies wurde in einer Studie vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zusammengefasst. Somit ist jeder fünfte Eigentümer eines Hauses nicht richtig gegen Wasser-, Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden versichert und setzt sich somit (mit seiner Familie) dem Ruin seiner Existenz aus.

Naturgewalten können auf jedes Haus einwirken
Von allen Eigentümern haben nur ein Drittel hier gegenwärtig eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Diese nämlich deckt beispielsweise Erdbebenschäden, Erdrutsche, Schneedruck und Starkregen ab. Eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenschutz einbezieht, ist noch nicht einmal besonders teuer. Ein Haus, welches sich über 150 Quadratmeter Wohnfläche erstreckt, würde bei einer solchen Versicherung völlig neu errichtet – und im höchsten Falle ergeben sich Jahresbeiträge, die in Dresden mitunter nicht 120 Euro übersteigen und in Köln durchaus an 200 Euro angrenzen können. Der Versicherungsbeitrag im Zusammenhang einer Immobilie hängt immer davon ab, wie hoch sich der Tarifspiegel der Bauunternehmen in einer bestimmten Region jeweils befindet. Allerdings bieten Versicherungen in extrem hochwassergefährdeten Regionen eine Elementarschadenschutzpolice entweder gar nicht oder nur gegen eine hohe Eigenbeteiligung an. Nach GDV-Angaben sind jedoch nur rund ein Prozent aller Immobilien in Deutschland davon betroffen.

Elementarschadenstatistik 2008 bis 2013

Viele Hausbesitzer sind nicht richtig oder unterversichertOb ein Haus gegen Hochwasser versicherbar ist, lässt sich mit einem Anruf bei der Versicherung feststellen. Die Versicherungen haben ganz Deutschland in einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) katalogisiert. Bei den meisten Versicherungsnehmern fehlt der Versicherungsschutz jedoch nicht völlig. Sondern es ergibt sich das Problem, dass die Hausbesitzer unterversichert sind. Es nützt nichts, einen Versicherungsvertrag über eine Summe abzuschließen, der nicht eine vollständige Schadensbehebung im Ernstfall abdeckt. Es ist somit wichtig, sich über veränderte Immobilienpreise zu informieren und nicht auf einer veralteten Basis eine Gebäudeversicherung für ein Objekt zu belassen. Jedoch ändert sich nicht nur die Marktlage an sich, auch die Aus- bzw. Anbauten am eigenen Haus bzw. Grundstück können die Basis für einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag modifizieren. Umgehend sind somit Versicherungssummen den entstandenen Wertveränderungen anzugleichen. Bei jeder Versicherung kann mit einem Fragebogen schnell der aktuell richtige Versicherungswert berechnet werden.
Kurz gesagt: Eine Versicherung ist für Sie ein grundlegender und unvermeidlicher Schutz – wenn die Verträge mit den aktuellen Werten übereinstimmen.




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Dienstag, 2. Dezember 2014

Kfz-Versicherungen Kündigungsstichtag 30.11. ein Sonntag - Kündigung rechtzeitig abschicken

Der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen am 30. November eines jeden Jahres fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es ist daher allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag spätestens am Mittwoch, den 26. November, schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax vorgenommen werden.

Was ist zu beachtenDie meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer und die Kündigungsfrist wird gewahrt. Der Rückschein dient dem Versicherungsnehmer als Eingangsbestätigung. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden.

Wann gelten SonderkündigungsrechteVon der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragserhöhungsbenachrichtigung z.B. erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderen Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich umsetzen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.

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Mittwoch, 19. November 2014

Gasanbieter - Jetzt ist der Wechselzeitpunkt für die Heizperiode

Acht, zehn oder achtzehn Prozent - reihenweise kündigen Gasanbieter für diesen Herbst deutliche Preiserhöhungen an. Gleichzeitig haben die Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können zügig den Anbieter wechseln. Aber auch ohne Preiserhöhung lohnt sich der Wechsel meist, vor allem für die, die sich bisher im Basistarif ihres Grundversogers befinden. Ein Wechsel ist einfacher als viele vermuten. Sie beauftragen den neuen Anbieter mit der Gaslieferung, dafür brauchen Sie Zählernummer, den ungefähren Jahresverbrauch, den gewünschten Lieferbeginn, den Namen des alten Anbieters und möglichst die Kundennummer.

Gaspreisvergleich regelmäßig durchführen
Vor und nach der Heizperiode senken oder erhöhen viele Gasanbieter die Gaspreise in den Tarifen. Zudem ist der Energiemarkt sehr volatile. Deshalb sollten Sie einen Gaspreisvergleich in regelmäßigen Abständen durchführen. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Gaspreisentwicklung. Besonders auf Erhöhungen sollten Sie als Verbraucher mit einem Wechsel des Anbieters reagieren. Bei  einer Gaspreiserhöhung kann jeder Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Gasanbieter erneut wechseln. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Gaspreisvergleich.

Gründe für einen Gasanbieterwechsel

Wechselservice beim neuen Anbieter inklusive
Mit dem Abschluss des Vertrags beauftragen Sie automatisch den neuen Gasanbieter mit der Kündigung ihres Altvertrags. Wenn Sie ein sehr kurzes Sonderkündigungsrecht ausüben möchten und zum Beispiel mit einer Frist von nur zwei oder drei Wochen aus Ihrem alten Vertrag herauswollen, sollten Sie jedoch selbst kündigen. Der neue Anbieter liefert rund sechs bis zehn Wochen, nachdem er beauftragt wurde. Für den Wechsel zur kommenden Heizperiode ist daher jetzt die richtige Zeit. Alle technischen Anlagen bleiben übrigens vom Wechsel unberührt.
Verbraucher sollten beim Vergleich aber nicht mit den Voreinstellungen suchen, sondern die Filter selbst setzen, damit wichtige individuelle Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Anschlusslaufzeit. Man muss auf Tarife achten, die sich automatisch um zwölf Monate verlängern. Denn im zweiten Vertragsjahr habe der Verbraucher keine Preisgarantie mehr. Wenn die Preise stark steigen, habe er dann nur ein kurzes Sonderkündigungsrecht. Von Vorteil seien also monatlich kündbare Angebote im zweiten Vertragsjahr.

Kann man als Kunde plötzlich ohne Gas dastehen?
Nein, dass kann nicht passieren, denn der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind alle Haushalte zu versorgen. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger wieder einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.

Sind für den Wechsel technische Änderungen im Haus nötig?
Nein, diese sind nicht nötig, da das Gas weiterhin vom lokalen Versorger kommt. Das Gas der Fremdanbieter wird lediglich in die allgemeinen Verteilnetze eingespeist und diese zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Laut Finanztest (Ausgabe 11/2014) kann ein Wechsel des Gasanbieters mehrere Hundert Euro Ersparnis bedeuten. Prüfen Sie jetzt Ihre Ersparnis.

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Dienstag, 11. November 2014

Kfz-Versicherung – wechselbereite Autofahrer

Das Geschäft mit Kfz-Versicherungen bleibt für die Versicherungen unprofitabel. Die Kfz-Versicherer haben in den vergangenen sechs Jahren durchweg rote Zahlen geschrieben, was aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Versicherer mussten bis zu 7,4 Cent je Euro Beitrag draufzahlen. Trotz Prämienerhöhungen blieben die Anbieter auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).

Wechselbereitschaft trotz ZufriedenheitObwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

Werden Sie den Versicherer beim Autokauf wechseln?

Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren BeiträgenAls Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2015 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.

Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtetIn der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch fünf Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.

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Sonntag, 26. Oktober 2014

Wenn Kinder zu Konsumenten gemacht werden

Die Werbe- und Marketingbranche hat Kinder und Jugendliche als neue Zielgruppe für sich entdeckt und die Werbeinhalte an Minderjährige perfektioniert. Sie sieht diese als außerordentlich kaufkräftige und kaufwillige Klientel an und entwickelt Strategien, um Marken und Botschaften in die Köpfe von Kindern zu bringen. Denn Kinder haben in ihren Familien meist viel zu sagen. Studien zufolge verfügen Kinder in Deutschland jährlich über fünf Milliarden Euro. Doch wie sieht es auf der rechtlichen Seite aus, wenn Kinder und Jugendliche zu Konsumenten werden?

Kinder als Kunden
Wenn Jugendlichen Geld von Eltern, Onkel, Opa oder Oma zur freien Verfügung überlassen wurde, sind sie in der Lage, rechtlich wirksame Verträge abzuschließen. Die wirtschaftliche Bedeutung von Rechtsgeschäften Jugendlicher sollte nicht unterschätzt werden. Gerade auf dem Land, wo die Schulen zentral und fernab vom Wohnort der Schüler sind, strömen täglich Hunderte von ihnen in die umliegenden Supermärkte, Imbissbuden und Geschäfte und nehmen über das ihnen zur Verfügung stehende Geld in großem Umfang am Rechtsleben teil.

Konto und Bankkarte
Die Konsumgesellschaft verlangt, die Eigenverantwortlichkeit eines Teenies, ja schon eines Kindes zu fördern, denn sogar Banken bewerben junge Jugendliche bereits mit einem entsprechenden Girokonto und einer Bankkarte für Barabhebungen. Natürlich müssen die Eltern auch in diesen Vertrag einwilligen und ihn unterzeichnen. Dabei sollten sie vor allem darauf achten, was der Jugendliche mit der Karte anstellen kann und darf. Mögliche Kontoüberziehungen sollten ausgeschlossen sein und Zusätze gestrichen werden, die eine Haftung der Eltern für Überziehungen durch die eigene Unterschrift begründen.

Bestellen im Internet
Sehr verlockend für Kinder und Jugendliche sind die vielen Angebote im Internet. Nur allzu vorschnell sind hier Minderjährige bereit, online Verträge abzuschließen. Haben die Eltern nicht in die Verträge eingewilligt und genehmigen sie sie auch nicht nachträglich, sind die Verträge unwirksam, da keine oder eine nur beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt. Die Eltern können gegebenenfalls die Rückerstattung der Kaufsumme verlangen, müssen aber natürlich bereits zugeschickte Waren zurückgeben. Handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag, steht den Eltern außerdem ein Widerrufsrecht zu, das sie ausüben können, solange die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die Klingeltonfalle
Eine weitere Kostenfalle besteht bei Abos – insbesondere bei Klingeltonabos –, die per SMS abgeschlossen werden. Diese Verträge werden regelrecht untergeschoben und sind ohne elterliche Zustimmung unwirksam. Die Gebühren, die direkt vom Handy-Guthaben abgezogen werden, können zurückgefordert werden. Aber: Einzelne Klingeltöne können dagegen wirksam vom Taschengeld gekauft werden.

Tickets lösen
Im Vordergrund steht der Schutz des Minderjährigen. Wenn ein Kind die Erlaubnis hat, mit der Bahn von und zur Schule zu fahren und dabei vergisst, einen Fahrschein zu lösen, kann es die Stadt nicht zum erhöhten Beförderungsentgelt heranziehen. Die Einwilligung der Eltern umfasst nur den normalen Beförderungsvertrag, der den Erwerb einer Fahrkarte voraussetzt (AG Hamburg, Az.: 22 b C 708/85). Kurios mutet dabei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes an, die der Lufthansa die Erstattung der Kosten für einen Flug zusprach, den ein „schwarz fliegender“ Jugendlicher unternahm (BGH, Az.: VII TR 9/70).

Aus relevanten Gesetzen:
  • § 104 BGB: Geschäftsunfähig ist, wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat
  • § 105 BGB: Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig
  • § 106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt
  • § 107 BGB: Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters
  • § 108 BGB: Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab
Quelle: ARAG Versicherung
Meistens geht es bei Streitfragen nicht ohne eine anwaltliche Unterstützung, um vorschnell abgeschlossene Verträge oder raffinierte Aboangebote wieder los zu werden. Es ist deshalb wichtig, eine gute Rechtsschutzversicherung zu haben, in der alles abgesichert ist.

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Montag, 20. Oktober 2014

Hausratversicherung - im Schadensfall kein Geld ohne Stehlliste

Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut und ist für jeden Haushalt wichtig, unabhängig ob dieser groß oder klein ist. Die Beiträge dienen für die Absicherung von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, der Kleidung, Wohnaccessoires, Kücheninventar sowie Lebensmittel. Auch Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel, Rasenmäher, Kleintiere, eigene Markisen und Antennenanlagen und vieles mehr zählen dazu. Aber auch wer regelmäßig seine Versicherungsbeiträge gegen Diebstahl oder andere Schäden ­bezahlt, der bekommt nicht in jedem gemeldeten Fall einen garantierten Schadenersatz. Bei einem Einbruch kann der Versicherer zum Beispiel zwingend Stehlliste anfordern.

Ohne angeforderte Stehlliste kein Geld
So hatte kürzlich ein Familienvater das Nachsehen, als seine Hausratversicherung den Schadenersatz wegen eines Einbruchs in seiner Wohnung verweigert hatte. Der Familienvater war über drei Monate mit seiner Familie abwesend gewesen. Als sie aus dem Urlaub zurück kamen, war die Haustür ausgehebelt und es fehlte eine nicht unerhebliche Summe Bargeld und Familienschmuck. Der Familienvater war im irrigen Glauben, dass er die von der Polizei angeforderte Stehlliste nicht einzureichen hätte, da das gestohlene Geld und der Schmuck nicht gekennzeichnet und somit nicht "nachweislich" als sein Eigentum deklariert werden könne. Doch da irrt der Familienvater. Er muss auf jeden Fall eine Stehlliste bei der Polizei vorlegen, damit diese nachprüfen könnten, wer von dem Urlaub wusste oder von den Verstecken des Geldes und des Schmuckes. Die Hausratversicherung ist berechtigt, bei Fehlen der Stehlliste eine Leistung aus der Hausratversicherung zu verweigern. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht München - Az. 113 C 7440/10.

Gartengrill gehört nicht zu Hab und Gut des üblichen Hausrates
In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Segeberg - AZ 17 (116/11) entschieden, dass es für den Gartengrill, der aus dem Garten entwendet wurde, ebenfalls keinen Ersatzanspruch gegenüber der Hausratversicherung gibt. Ein Gartengrill gehört grundsätzlich nicht zu einem gemeinen Möbelstück bzw. Einrichtungsgegenstand, der zur Lagerung von Mensch, Tier und Gegenständen dient.

Wichtiger Vorsorgetipp für den Schadensfall
Wenn bei einem Einbruch oder einem Feuer ein Schaden eingetreten ist, muss man dies unverzüglich seinem Hausratversicherer melden. Unverzüglich bedeutet für den Versicherer im Regelfall 14 Tage und wird in der Vertragsbedingungen geregelt. Um nun schnell zu wissen was fehlt oder zerstört wurde, ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen sein Hab und Gut entweder zu fotografieren oder zu filmen. Die Bilder oder das Video sollten dann außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, damit man anhand dieser Unterlagen bei der Schadenmeldung alles angeben kann oder zum Beispiel bei Schmuck von einem Juwelier die Werte schätzen lassen kann.


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