Sonntag, 17. Dezember 2017

Autofahrer sind bei der Kfz-Versicherung wechselbereit

Das Geschäft mit Kfz-Versicherungen bleibt für die meisten Versicherungen unprofitabel. Aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht hervor, dass die Kfz-Versicherer in den vergangenen Jahren weiter rote Zahlen geschrieben haben. Die Versicherer mussten draufzahlen und blieben trotz Prämienerhöhungen auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).

Wechselbereitschaft trotz Zufriedenheit
Obwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

Werden Sie den Versicherer beim Autokauf wechseln?

Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren Beiträgen
Als Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2018 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.

Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1.500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtet
In der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch vier Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.

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Dienstag, 14. November 2017

Kfz-Fahrerschutz - Sorgenfrei mit dem Auto unterwegs

Laub macht die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können die Sicht verschlechtern, auf den Autobahnen herrscht Ferienverkehr: Jede Jahreszeit birgt Unfallrisiken. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.

Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Es wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt oder ein Verdienstausfall ausgeglichen. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer. Der Fahrer selbst bekommt keine Leistungen. In diesem Fall hilft nur eine Fahrerschutzversicherung um sich gegen finanzielle Einbußen oder Unfallfolgekosten abzusichern. Die Fahrerschutzversicherung zahlt auch, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise eine Unfallflucht vorliegt. Da etwa zwei Drittel aller Verletzten bei Autounfällen am Steuer gesessen haben, ist eine Fahrerschutzversicherung durchaus sinnvoll.


Was leistet der Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Fahrerschutz sorgt für eine finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht wie in der klassischen Unfallversicherung üblich, nach festen Versicherungssummen. Was die Fahrerschutzversicherung leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden Musterbedingungen entwickelt die für die Versicherungsunternehmen jedoch nicht verbindlich sind.

Im Regelfall zahlen die Versicherer:
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
  • Haushaltshilfen und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung
Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Bei schweren Verletzungen, wenn beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Die Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke. Die Fahrerschutzversicherung leistet auch, wenn der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht Bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Auto-rennen leistet die Versicherung nicht. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht.

Eigenständiger Zusatz zur Kfz-VersicherungDie Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Einschluss und ein eigenständiger Leistungsbaustein zur Kfz-Versicherung. Die Versicherer haben hier unterschiedliche Aufnahmeregelungen, wie beispielsweise, dass der Versicherungsnehmer nicht nur eine Kfz-Haftpflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Vollkasko oder es wird ein Mindestalter verlangt. Die Entschädigungsleistung führt nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags, wie dies bei einer Entschädigung gegenüber Dritten der Fall ist. Der Fahrerschutz wird von vielen Autoversicherungen angeboten, aber nicht generell von allen und der Beitragszuschlag beträgt ca. 8-10 Prozent.

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Montag, 6. November 2017

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

Wenn man als Auto­fahrer eine Auto­versicherung abschließt, muss man die Frage beant­worten, wie viele Kilo­meter man pro Jahr fährt. Manche Versicherungskunden machen hier falsche Angaben, um den Beitrag zu drücken; andere vergessen einfach die aktuelle Jahreskilometerfahrleistung mit den angegeben Werten abzugleichen. Spätestens nach einem Schadens­fall kommt die Schummelei oder Nachlässigkeit raus. Dann verlangen die Versicherer nach­träglich Geld oder verhängen sogar eine Vertrags­strafe.

Schummeln oder Nachlässigkeit kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor. Das Amts­gericht Heidenheim hat beispielsweise im Jahr 2008 eine Vertrags­strafe in Höhe von 500 Euro abge­segnet (Az. 8 C 711/08). In diesem Fall hatte der Fahrer als Jahreskilometer­leistung 12.000 Kilo­meter angegeben und diese „deutlich über­schritten“.


Informationspflicht als Versicherungsnehmer beachten
Als Versicherungsnehmer hat man Änderungen an den Vertragsbestandteilen unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei der Antragsstellung kann der Versicherte die Vertragsbedingungen einsehen und bestätigt dies dann auch mit seiner Unterschrift. Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über den Kilometerstand des Autos geben. Viele Versicherer führen mittlerweile regelmäßige Kundenabfragen durch, bei denen der aktuelle Kilometerstand mitteilt werden muss. Im dem Anschreiben fragen manche Versicherer nur den Kilometerstand ab, andere geben den aktuell zu zahlenden Beitrag mit an und teilen gleich den Vergleichsbeitrag mit, der bei einer Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Was geschieht, wenn man nicht antworten?
Die Angaben kann der Versicherer verlangen, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Versicherten unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Wichtig ist, dass man auch antwortet, wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat. Auch dann ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hervor. Sollte man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die Antwort dem Versicherer zukommen lassen, wird für den Vertrag – rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt. Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, so ist man gut beraten, sich als Versicherter umgehend bei der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

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Dienstag, 10. Oktober 2017

Beim Berufsstart die drei wichtigsten Versicherungen

Ein neuer Lebensabschnitt steht an. Das Studium oder die Ausbildung sind erfolgreich beendet und der Start ins Berufsleben steht unmittelbar bevor. Ein Job ist gefunden und der Vertrag unterschrieben. Vielleicht ist sogar der Umzug in eine neue Stadt beschlossen. Ganz schön erwachsen. Doch mit dem ersten richtigen Einkommen stehen weitere wichtige Entscheidungen an. Vorbei sind die Zeiten der Familien- oder Studentenversicherung.

Diese drei Versicherungen sind zum Berufsstart besonders wichtig:
  1. Krankenversicherung: Bis zum Ende des Studiums oder der Ausbildung sind viele noch über die Eltern familienversichert. Doch spätestens beim Berufsstart müssen sich Einsteiger um das Thema Krankenversicherung kümmern. Zwar bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen größtenteils dieselben Leistungen. Doch Unterschiede gibt es bei den privaten Zusatzleistungen wie der Zahnzusatzversicherung. Eine weitere Möglichkeit attraktive Zusatzleistungen zu beziehen, bietet eine betriebliche Absicherung. Durch die guten Gruppenkonditionen sind die Beiträge der bKV besonders attraktiv für Arbeitnehmer.
  2. Haftpflichtversicherung: Der Tarif kann Gold wert sein. Denn damit sind Ansprüche Dritter gegen mich abgesichert. Auch, wenn ich etwas fahrlässig beschädigt habe. Auch leistet diese Versicherung, wenn ich selbst geschädigt werde und der Verursacher nicht selbst für den Schadenersatz aufkommen kann. Außerdem sind damit Mietsachschäden und Gefälligkeitsschäden abgedeckt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Viel zu oft wird die Bedeutung dieser Absicherung unterschätzt. „Der Beruf, in den ich starte, ist ja nicht gefährlich.“ – „Ich bin ja noch jung.“ – „Mir passiert schon nichts!“ Dennoch kann es jeden treffen und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist besonders wichtig. Vor allem in jungen Jahren lohnt sich der Einstieg gleich doppelt: Im Falle einer schweren Krankheit erhält man die vereinbarte BU-Rente. Und bei einem sehr frühen Einstieg profitieren junge Menschen von niedrigen Beiträgen.
Mit diesen Versicherungen sind Berufseinsteiger für den Anfang bestens ausgestattet.



Weitere Verträge, die zur Absicherungen oder dem Vermögensaufbau sinnvoll sein können
Wer schon in jungen Jahren kostspielige Möbel und Hightech-Geräte anschafft, teure Computer oder eine Profi-Fotoausrüstung besitzt, sollte in der eigenen Wohnung über eine Hausratversicherung nachdenken. Der Vertrag deckt üblicherweise Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Schäden durch Rohrbrüche und Sturm ab. Die Planung der Altersvorsorge ist wichtig, aber das Sparen sollte nicht gleich mit einer Versicherungslösung verknüpft werden.  Flexibles Sparen in einen Fondssparplan ist hier die bessere Alternative und bietet die Möglichkeit sich erst einmal an monatliche Sparbeträge zu gewöhnen. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden auch bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Nachfragen lohnt sich hier, denn wer einen eigenen VL-Vertrag bespart, bekommt vom Staat oft die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Dazu kann ein VL-Fondssparplan mit den eigenen Sparbeträgen verknüpft werden, wodurch es zu einem größeren Zinseszinseffekt kommt.

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Dienstag, 19. September 2017

Sachwerte in Schließfächern und Tresoren richtig absichern

Gerade in Zeiten der derzeitigen Niedrigzinsphase steigt die Nachfrage an Tresoren und Bankschließfächern, da die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass ihr Geld bei der Bank ordentlich verwaltet wird. Geld wird daher eher in Gold, Aktien oder Schmuck angelegt. Jedoch müssen auch diese Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden, alleine schon, damit sie ausreichend versichert sind.

Schließfach bei der Bank
In Bankschließfächern werden hauptsächlich Schmuck, Bargeld, Papiere oder Gold gelagert. Dabei ist das Schließfach nicht automatisch abgesichert. Falls doch liegt die Grenze teilweise sogar bei nur 5.000 Euro Versicherungssumme. Daher sollte darauf geachtet werden, wie hoch das Bankschließfach versichert ist. In einer Hausratversicherung ist die Versicherungshöhe von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhänging. Bei einem Basistarif sind Bankschließfächer gar nicht oder nur mit geringen Beträgen versichert. Bei Toptarifen kann sich die Versicherungssumme zwischen 15.000 Euro bis 50.000 Euro bewegen. Es lohnt hier ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Wird eine zusätzliche Kundenschließfachversicherung abgeschlossen können Werte bis zu 500.000 Euro in einem Schließfach versichert werden. Allerdings greift diese Versicherung erst nach der Haftung, die durch die Bank übernommen wird. Dabei werden Schäden durch Raub, Feuer oder durch Einbrüche übernommen. Für Elementarschäden besteht sehr oft kein Versicherungsschutz. Hier sollte man sich genau informieren, was passiert, wenn bei der Bank das Schließfach beispielsweise durch ein Hochwasser überschwemmt wird. Für eine Entschädigung müssen die Schließfachbesitzer einen Nachweis über den Wert der Gegenstände erbringen. Hier bieten sich Fotos vom Schießfachinhalt und Anschaffungsbelege an.


Ein Tresor Zuhause
Tresore können Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in den eigenen vier Wänden schützen. Ein Tresor kann hier zusätzliche Sicherheit bieten. Viele Hausratversicherungen decken nur einen gewissen prozentualen Anteil von der Versicherungssumme für Wertgegenstände ab. Und das auch nur, wenn diese sich geschützt in einem Tresor liegen. Ist das nicht der Fall, ist nur ein sehr geringer Anteil der Wertgegenstände versichert. Zudem sollte der Tresor im Boden oder auch im Mauerwerk verankert werden, sodass Einbrecher diesen nicht einfach abtransportieren können. Versicherungen beraten ihre Kunden nicht nur bei der Auswahl der Tresore, sondern auch dabei das Haus einbruchssicher zu machen. Denn nicht nur der Tresor muss vor Einbrechern geschützt werden, sondern das gesamte Haus.

Dementsprechend müssen die Türen und die Fenster entsprechend gesichert werden, damit die Einbrecher gar nicht erst in die eigenen vier Wände gelangen können. Der Tresor bietet im Falle eines Einbruchs die notwendige Sicherheit vor dem Verlust der Wertsachen. Wertgegenstände die im Tresor liegen, sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihren Wert überprüft werden und mit dem eingeschlossenen prozentualen Anteil der Versicherungssumme abgeglichen werden.

Um den Gesamtwert der Wertgegenstände oder des gesamten Hausrates zu ermitteln, finden Sie hier eine Wertermittlungstabelle.

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Donnerstag, 31. August 2017

Lebensversicherung - Varianten, Eigenschaften und Besteuerung

Die Lebensversicherung stellt seit Jahrzehnten eine der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Altersvorsorgearten dar. Die klassische Lebensversicherung gilt als Absicherung der Angehörigen im Todesfall und ermöglicht gleichzeitig den Vermögensaufbau für den Ruhestand. Lebensversicherungen sind vielseitig und versichern unterschiedliche Dinge. Dies wirft die Frage auf, welche Lebensversicherungsarten möglich sind und welche Versicherungsform sich für welche Fälle eignet.

Lebensversicherungsarten im Überblick
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen der:
  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • fondsgebundenen Lebensversicherung
Die beliebteste Versicherungsform in Deutschland findet sich in der Kapitallebensversicherung. Diese Versicherungsform dient gleichermaßen der Absicherung der Hinterbliebenen und der Ansparung von Kapital. Hierbei wird ein größerer Teil der eingezahlten Beträge vom Versicherer in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Ein kleinerer Teil wird in Aktien investiert. Überdies garantieren Versicherer eine Mindestverzinsung. Gezahlt wird im Todes- sowie im Erlebensfall, wobei Versicherten die Höhe der jeweiligen Summen bekannt ist. Unklar bleibt allerdings häufig, in welcher Weise die Versicherungsbeiträge tatsächlich verwendet werden. Nur ein Anteil der Beiträge wird tatsächlich investiert, während ein anderer Anteil auf Abschlusskosten, Vertriebskosten und Risikoschutz entfällt. Im Allgemeinen werden etwa 80 Prozent der eingezahlten Beiträge tatsächlich angelegt und verzinst.

Mit der Risikolebensversicherung erwerben Versicherte einen reinen Todesfallschutz. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau oder der Altersvorsorge. Kommt es innerhalb der Laufzeit zum Todesfall, so wird einem Begünstigten eine festgelegte Deckungssumme ausgezahlt. Tritt der Todesfall nicht innerhalb dieser Zeit ein, so sind die eingezahlten Beiträge verloren. Für Familien, in denen nur eine Person Einkommen erzielt, kann dieser Versicherungsschutz im Sinne der Hinterbliebenenversorgung sinnvoll sein. Ein Vorteil sind die geringen Versicherungsbeiträge.

Fondsgebundene Lebensversicherungen stellen ähnlich wie Kapitallebensversicherungen gleichzeitig eine Hinterbliebenenabsicherung und Geldanlage dar. Anders als in der Kapitallebensversicherung wird hierbei jedoch die eingezahlte Summe in Fonds investiert. Hierbei kann der Versicherte die Investmentfonds selbst auswählen und beispielsweise in Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds investieren. Auch hier wird nur ein Anteil tatsächlich in die Fonds investiert, während ein anderer Anteil in die Vertragskosten sowie in den Todesfallschutz fließt. Anders als bei der Kapitallebensversicherung hat der Kunde hierbei genauen Rückschluss auf sein angespartes Vermögen. Dieses wird in jährlichen Aufstellungen aufgeführt. Fondsgebundene Lebensversicherungen bergen ein höheres Risiko als Kapitallebensversicherungen, da sie von der Entwicklung der Wertpapiere und des gesamten Kapitalmarktes abhängen.



Lebensversicherungen und ihre Eignung als Vorsorge
Während Risikolebensversicherungen lediglich das Todesfallrisiko absichern, sind sowohl die kapitalbildende als auch die fondsgebundene Lebensversicherung grundsätzlich zur Altersvorsorge geeignet. Beide Versicherungsarten gelten als relativ sicher und genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Für Versicherungsnehmer empfiehlt es sich allgemein, die Gesamtsumme nicht einem einzigen Versicherer anzuvertrauen. Da die Laufzeiten oft sehr lang sind und sich nicht voraussagen lässt, wie sich Zinsen oder Kapitalmärkte innerhalb von 20 oder 30 Jahren entwickeln, will die Wahl der Versicherungsart durchdacht sein.

Die Lebensversicherung und ihre Besteuerung
Während Lebensversicherungen lange steuerlich privilegiert waren, werden sie seit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes besteuert. Demnach sind die Erträge aus solchen Lebensversicherungen zu besteuern, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wann es zum Vertragsabschluss kam. Dennoch sind steuerliche Vergünstigungen unter bestimmten Kriterien möglich. Handelt es sich um Versicherungsleistungen bei einer Laufzeit von 12 Jahren, die nach Abschluss des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, so werden nur die Hälfte der Versicherungserträge besteuert. Eine Ausnahme bilden solche Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Hierbei werden die Erträge nur dann nur zur Hälfte besteuert, wenn der Steuerpflichtige das 62. Lebensjahr vollendet hat.

Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht ermöglicht Versicherten die Entscheidung, ob am Ende der Ansparphase eine einmalige Gesamtauszahlung erfolgt, oder eine monatliche Rente gezahlt wird. Die Einmalauszahlung hat den Vorteil, eine größere Summe zur Verfügung zu stellen, sodass etwa die Finanzierung größerer Vorhaben wie Immobilienerwerb möglich ist. Wird die Auszahlung in verrenteter Form gewährt, profitieren Versicherte von einem monatlichen Zuschuss zur regulären Altersrente. Bei der Wahl sind auch steuerliche Fragen zu berücksichtigen, um abschließend zu beurteilen, welche Option sinnvoller ist. Eine Einmalzahlung ist im günstigsten Falle stets zur Hälfte zu versteuern. Die Rentenauszahlung kann steuerlich günstiger sein, da sie sich am Alter zu Rentenbeginn orientiert.

Fazit:
Die verschiedenen Varianten machen die Kapitallebensversicherung zu einem anspruchsvollen Versicherungsprodukt. Zunächst sollten Versicherte sich entscheiden, ob eine reine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall gewünscht ist oder zusätzlich Vermögen zur Altersvorsorge aufgebaut werden soll. Experten empfehlen bei Abschluss in jüngeren Jahren eher die fondsgebundene Lebensversicherung, da Finanzmärkte auf sehr langfristige Sicht eine steigende Tendenz zeigen. Wird die Versicherung ab einem Alter von 50 abgeschlossen, kann eine Kapitallebensversicherung bei guten Zinssätzen sinnvoller sein.

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Montag, 14. August 2017

Massenunfälle mit Autos - wer zahlt?

Massenkarambolagen sind meist sehr komplex und es lässt sich im Nachhinein ein Schuldiger oft nicht eindeutig ermitteln, bzw. der Ablauf nur schwer rekonstruieren. Die Kfz-Versicherer in Deutschland haben deshalb 2015 ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert und ein vereinfachtes Verfahren der Schadenregulierung beschlossen. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem wurde die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge gesenkt.

Regel der Haftpflichtversicherer
Von einer Massenkarambolage spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Neben „Massenunfall“ wird auch oft von einem Serienunfall gesprochen. Bei einer Massenkarambolage können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wenden, die für sämtliche eigene Schäden aufkommt. Dies gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. 

Für die Anwendung dieses Verfahrens müssen allerdings drei Bedingungen erfüllt sein:
  1. die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest
  2. es sind mindestens 40 oder in besonders komplizierten Fällen mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt
  3. das gesamte Unfallgeschehen steht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang.
Ob die Voraussetzungen für die vereinfachte Schadenregulierung erfüllt sind, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Grundlage sind die Berichte der Polizei.



Abwicklung der vereinfachten Schadenregulierung
Für jeden der beteiligten Fahrzeughalter gilt dann, dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 % übernimmt. Die Schadenregulierung hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters  so dass er sich also nicht verschlechtert. Bei anderen Unfällen ohne einen identifizierbaren Verursacher sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Auf diese freiwillige Regelung, haben sich rund 90 Versicherer Ende 2015 geeinigt. Vor allem bei Glatteis, Nebel, Schneetreiben, Starkregen oder auch Sandstürmen kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Massenkarambolagen.



Wie kann ein Masseunfall vermieden werden?
Es ist besonders wichtig, den richtigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und vorausschauend zu fahren. Wenn man auf einen Unfall, eine Gefahrenstelle oder ein Stauende stößt, sollte schnellstmöglich die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr gewarnt werden und Auffahrunfälle entsprechend vermieden werden. Die Geschwindigkeit, besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen, sollte den Gegebenheit angepasst werden.

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