Montag, 20. März 2017

Alte Führerscheine laufen ab

Da die EU für Führerscheine jetzt ein Ablaufdatum vorschreibt, müssen alte Führerscheine umtauschen werden. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung stufenweise ab dem Jahr 2021. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.

Führerschein im neuen Format und befristeter Laufzeit
Wer erst ab 2013 seinen Führerschein gemacht hat, dem ist das neue Format bereits bekannt. Der Führerschein gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Bis spätestens 2033 müssen jedoch noch 45 Millionen alte Führerscheine eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Wichtig zu wissen ist, dass das "Verfallsdatum" nur für das Dokument gilt und die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt. Für die Verlängerung des Führerscheins muss auch künftig keine erneute Prüfung ablegt werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes, sowie des Inhaber-Fotos, ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand.



Neue Führerscheine gibt es nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Wer wann mit der Umtauschpflicht an der Reihe ist, wird gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber geregelt. Es werden dabei zwei Unterscheidungen gemacht:
  • für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers relevant
  • für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Jahr der Ausstellung relevant
Der früheste Umtauschtermin ist im Jahr 2021 und betrifft vor allem ältere Fahrer. Zunächst sind die Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert. Die Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein zulegen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in neue Dokumente eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.

Tabellarische Aufstellung der Umtauschtermine

Führerscheine bis 1998

Geburtsjahr des FührerscheininhabersStichtag bis zum Umtausch
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2021
1959 bis 196419.01.2022
1965 bis 197019.01.2023
1971 oder später19.01.2024

Führerscheine ab 1999

Ausstellungsjahr Stichtag bis zum Umtausch
1999 bis 2000 19.01.2025
2001 bis 2002 19.01.2026
2003 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2006 19.01.2028
2007 bis 2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18. Januar 2013 19.01.2033

Wann wird sofort ein neuer Führerschein benötigt
Unerlässlich ist der Umtausch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden beispielsweise in den USA benötigt. Wer also schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat benötigt, kann bei der zuständigen Behörde mit dem alten Führerschein und einem neuem Foto das neue Dokument beantragen.

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Dienstag, 7. März 2017

Narrensicher durch den Karneval

In den Karnevalshochburgen ist es Ende Februar wieder soweit. Dann wird gesungen, getanzt und gelacht, man begegnet Giraffen in der Straßenbahn, Piraten werfen mit Kamellen um sich und es wird feuchtfröhlich auf den Straßen. Wo scharenweise Menschen zusammen kommen, da kann auch mal etwas schief gehen. Es muss ein teures Kostüm ersetzt werden, weil man beim Schunkeln zu schwungvoll unterwegs war? Der Teufel konnte die Länge seines Dreizacks nicht richtig einschätzen und beschädigt ein Fahrzeug oder holt versehentlich einen Radfahrer vom Sattel?

Die Haftpflicht wird's schon schunkeln
Um sich dagegen abzusichern, muss man jedoch nicht extra eine neue Versicherung abschließen. Mit einer leistungsstarken Privathaftpflicht, die sowieso jeder haben sollte, ist man auf der sicheren Seite. Und das auch, wenn es um nicht alltägliche Schadenfälle geht. Jedoch sollte man die Deckungssummen überprüfen. 10 Millionen Euro sollten es heute schon sein, 5 Millionen Euro ginge auch noch. Doch in vielen Uraltverträgen ist meist nur eine Summe von 1 bis 3 Million Euro festgeschrieben. Dies ist aber zu wenig und eine Aktualisierung des Vertrages ist zu empfehlen, zumal sich auch das Kleingedruckte der Versicherer im Laufe der Zeit verbessert habe.



Vorsicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Für eventuelle gesundheitliche Schäden an der eigenen Person ist auch eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Denn einerseits haftet der Veranstalter eines Karnevalsumzuges nicht für Blessuren, die Narren eventuell von tief fliegenden Bonbons oder Pralinenschachteln davontragen. Zum anderen greift kein gesetzlicher Unfallschutz, da es sich um ein rein freizeitliches Vergnügen handelt. Um finanziell auf Nummer sicher zu gehen, sollten Narren für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unfall, etwa infolge heftigen Rangelns, dauerhaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.

Was tun bei einem Überfall?Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

Auto besser stehen lassenBeim Autofahren ist es in der närrischen Zeit wichtig, ohne Maske am Steuer unterwegs zu sein. Denn wird in irgendeiner Form die Wahrnehmung beeinträchtigt, ist der Schutz in der Kfz-Versicherung gefährdet. Das gilt bereits für eine lapidare Augenklappe. Auch für angetrunkene Fahrer kann es Probleme geben. Bei einem Unfall drohen bekanntlich ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Der Versicherte muss darüber hinaus damit rechnen, dass eine Schadenregulierung durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wird.

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Montag, 20. Februar 2017

Ist das Home-Office in der Hausratversicherung mitversichert?

Immer mehr Erwerbstätige arbeiten heute Aufgrund der technischen Möglichkeiten im Home-Office. Da stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für beruflich genutzte Einrichtungen und Geräte. Das ist bei einer Hausratversicherung nicht immer eindeutig geregelt. Aber welchen Schutz bietet die Hausratversicherung bei Schäden im Home-Office? Hier ist ein Blick in das "kleingedruckte" zu empfehlen, denn jeder Versicherer hat hier seine eigenen Regeln.

Welcher Versicherungsschutz besteht für Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte
Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum Hausrat dazu.



Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware, sollte über eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind die Rahmenbedingungen klarer geregelt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder Arbeitszimmer
Die Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der entgangenen Einnahmen erfolgt.

Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein Arbeitszimmer
Die verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als „Versicherungsort“ mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der „Versicherungsort“ mitversichert ist oder mitversichert werden kann.

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Montag, 30. Januar 2017

Krankassenbeiträge erneut gestiegen - Sonderkündigungsrecht nur bis 31. Januar

Einige gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel wieder den Zusatzbeitrag erhöht. Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Die Zusatzbeiträge werden jedoch ausschließlich vom Arbeitnehmer (keine hälftige Beteiligung durch den Arbeitgeber) bezahlt. Dadurch führt die Anhebung zu einer direkten monatlichen Einbuße in der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers.

Die Zeit drängt – Sonderkündigungsrecht nur noch bis Ende Januar
Zwischen teuren und günstigen Krankenkassen gibt es Zusatzbeitragsunterschiede von bis zu 1,2 Prozent! Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bei seiner aktuellen Krankenkasse. Dazu muss innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar), der Versicherte mit einer Frist von 2 vollen Monaten außerordentlich kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt dann zum 1. April. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet eine Mitgliedschaft in einer „teuren Krankenkasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von dem jeweiligen Einkommen und der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse ist eine monatliche Ersparnis von über 50 Euro möglich.


So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, um den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko. Allerdings ist für die Wahl der richtigen Krankenkasse nicht allein der Beitragssatz entscheidend. Denn die Krankenkassen unterscheiden sich auch darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten und wie gut ihr Service ist. Rund 95 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen an, die sich durchaus von Kasse zu Kasse unterscheiden. So gibt es etwa Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur bezuschussen. Andere bieten zusätzliche Impfungen, etwa für eine Auslandsreise.

Der Krankenkassenwechsel erfolgt in drei Schritten:
  1. Krankenkassen vergleichen (zum Vergleichsrechner)
  2. neue Versicherung abschließen
  3. bisherige Krankenkasse kündigen
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse kann sofort mit der Beantragung der neuen Krankenkasse vorgenommen werden, um beispielsweise die Kündigungsfrist einhalten zu können. Ein Krankenkassenwechsel erfolgt nur, wenn Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse zustellen. Geht die Kündigungsbestätigung nicht bei der neu beantragten Krankenkasse ein, so bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse weiter versichert.

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Montag, 2. Januar 2017

Wechselfrist der Autoversicherung verpasst? Sonderkündigungsrecht prüfen

Wer bei seiner Autoversicherung die Wechselfrist verpasst hat oder die Beitragsrechnung erst später eingetroffen ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. noch den Altvertrag kündigen, um zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, die die Erhöhung enthält.

Nutzen kann man das Sonderkündigungsrecht, wenn:
  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder  
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer TypklasseJedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.



Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse
Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.

Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Montag, 19. Dezember 2016

Kfz-Versicherungen Kündigungsstichtag 30.11. - Kündigung rechtzeitig abschicken

Der 30. November eines jeden Jahres ist bei den meisten Kfz-Versicherungen der Stichtag für die Kündigung einer zu teuren Autoversicherung. Dies sollten wechselwillige Verbraucher beachten, wenn sie ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten. Es kommt zwar immer häufiger vor, dass Kfz-Versicherer bei Neuzulassungen automatisch eine unterjährige Vertragslaufzeit festlegen, um nicht mehr vom "Wechselfieber" tangiert zu werden, der Großteil der Kfz-Versicherungen ist aber immer noch mit dem Ablauf 31.12. eines jeden Jahres versehen. Deshalb ist allen wechselwilligen Verbrauchern zu empfehlen, den alten Vertrag spätestens bis zum 30.11.2016 schriftlich zu kündigen. Dies sollte per Post als Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax vorgenommen werden.

Was ist zu beachten
Die meisten Verträge von Autobesitzern laufen turnusmäßig zum 31. Dezember aus. Aufgrund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat müssen Verbraucher, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln wollen, bis spätestens zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft gekündigt haben. Für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens ist dabei das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Da der Stichtag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sollten Versicherungsnehmer dies beim Verschicken der Kündigung berücksichtigen. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Vertragslaufzeit haben, gilt die gleiche Kündigungsfrist. Es gilt dann jedoch ein anderer Kündigungstermin, sodass Sie auch hier rechtzeitig ihre alte Kfz-Versicherung kündigen sollten. Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch ist der Brief nachvollziehbar beim Versicherer und die Kündigungsfrist wird gewahrt. Der Rückschein dient dem Versicherungsnehmer als Eingangsbestätigung. Bei später auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherer ist dies ein wichtiger Nachweis. Das Kündigungsschreiben kann auch per Telefax verschickt werden und es sollte dann der Sendebericht aufgehoben werden.



Wann gelten Sonderkündigungsrechte
Von der oben genannten Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Erhöhungsbenachrichtigung ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn die Beitragserhöhungsbenachrichtigung z.B. erst am 5. Dezember eingeht, beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die einmonatliche Frist für die Kündigung. Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer besonderen Grund für eine Kündigung, der es problemlos erlaubt, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer vorzunehmen. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung umstellen möchten, ist es ratsam sich vor der Verschickung der Kündigung die entsprechenden Alternativen anschauen. Am einfachsten kann man ein Kfz-Versicherungsangebot mit einem Kfz-Versicherungsvergleich umsetzen. Es lohnt es sich in jedem Fall, seine Kfz-Versicherung jährlich zu prüfen. Es muss nicht einmal ein anderer günstigerer Anbieter sein, denn auch beim bestehenden Kfz-Versicherer kann sich durch eine Tarifneukalkulation oder persönliche Rückfrage nach Rabattmöglichkeiten eine Beitragsersparnis ergeben.

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Montag, 12. Dezember 2016

Bei der Autoversicherung kräftig sparen

Mit fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Autoversicherung ist nicht gleich Autoversicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.



Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat. 
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließenPrinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigenJetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!

Muster-Kündigungsbrief


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