Montag, 23. Mai 2016

Wie sich Radfahrer vor Gefahren schützen können

Wenn man als Fahrradfahrer im Straßenverkehr teilnimmt, lauern viele Gefahren. Die meisten Unfälle passieren mit Autos. Radler sollten wissen, wie Sie sicher an ihr Ziel kommen. Einer der größten Albträume für Fahrradfahrer in der Stadt sind wohl plötzlich aufgehende Autotüren. Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fahrrad und einem motorisierten Verkehrsteilnehmer, haben Radfahrer meist die schlechteren Karten.

Ein paar einfache Regeln können schon helfen, die eigene Sicherheit zu erhöhen. Zu den wichtigsten gehören:
  • Vorausschauendes Fahren
  • Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern suchen
  • Nach außen selbstbewusst fahren, innerlich defensiv verhalten
  • Handzeichen geben
  • Abstand zu parkenden Autos halten
Diese Tipps schützen Radfahrer im Kontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern. Es gibt aber auch selbst verursachte Gefahren, die einfach vermieden werden können, um die eigene Sicherheit zu erhöhen. Gefahren wie das Überfahren von roten Ampeln, alkoholisiertes Fahren und vor allem Geisterfahren mit dem Rad sollten nicht unterschätzt werden. Auch die Verkehrssicherheit des Fahrrads ist zu beachten.



Was ist nach einem Unfall zu beachtenKommt es doch zu einem Unfall, gilt generell das Gleiche wie bei jedem anderen Unfall auch. Zunächst muss die Unfallstelle gesichert und gegebenenfalls erste Hilfe geleistet werden. Wenn es Verletzte gibt, muss die Polizei verständigt werden. Bei kleineren Unfällen ist dies nicht notwendig. Unabhängig davon, wer die Schuld am Unfall trägt, sollten sich betroffene Radfahrer wichtige Angaben, wie Name und Adresse, vom Unfallbeteiligten geben lassen.

Welchen Versicherungsschutz gibt es beim FahrradunfallEine Haftpflichtversicherung ist eine besonders wichtige Versicherung für Fahrradfahrer. Sie schützt sowohl, wenn dem Radfahrer ein Schaden von einem Dritten widerfährt, als auch, wenn er an einem Schaden die Schuld trägt. Hat der Radfahrer jedoch fahrlässig gehandelt, zum Beispiel, weil er ohne Licht unterwegs war, kann ihn sein Haftpflichtversicherer in Regress nehmen. Dann muss der Versicherte eventuell einen Teil oder die gesamte Schadenssumme zurückzahlen. Weigert sich die gegnerische Versicherung einen Schaden zu begleichen und kommt der Streitfall vor Gericht, treten die beiden Versicherungen vor Gericht gegeneinander an und tragen auch die Kosten. Somit wirkt die Haftpflichtversicherung auch wie eine Rechtsschutzversicherung. Auch eine Unfallversicherung ist sinnvoll, denn sie mindert die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Abhängig von der Schwere des Unfalls unterstützt die Unfallversicherung den Versicherten mit einer vereinbarten finanziellen Summe.

Die Informationsbroschüre von finanzen.de „Gefahren, Rechte & Pflichten beim Radfahren – So kommen Sie sicher ans Ziel“ gibt wichtige Tipps, wie Unfälle verhindert werden können. Sie informiert auch darüber, welche Rechte und Pflichten Fahrradfahrer im Falle eines Unfalls haben. Die Broschüre für Radfahrer wurde unter Mitwirkung des DGUV, des ADFC und eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht erstellt.



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Donnerstag, 19. Mai 2016

Versicherungsbranche startet Unfall-Notrufsystem für Autos

Die Versicherungsbranche bringt ab April 2016 ein automatisches Notruf-System für Autos in den Verkehr. Damit haben Rettungskräfte in Zukunft die Möglichkeit schneller am Unfallort sein, was Leben retten kann. Der „Unfallmeldedienst“ erkennt eine Kollision sowie die Stärke des Aufpralls und sendet die Informationen an eine Notrufzentrale. Für den Autofahrer sind hierzu ein Stecker mit Sensoren für das Auto und eine Smartphone-App notwendig. Das System ist in fast allen Neu- und Gebrauchtwagen einsetzbar. Viele Kfz-Versicherer beteiligen sich und bieten ihren Kunden Stecker und App an.

Die Funktionsweise des AutoNotrufsIm Fahrzeug wird die Funktion durch Nutzung einer Kombination aus den folgenden Komponenten gewährleistet:
  • AutoNotruf-App für ein Smartphone
  • Unfallmeldestecker (UMS)
Das Kernstück des Notruf-Systems ist der Unfallmeldestecker (UMS) für die 12-Volt-Buchse („Zigarettenanzünder“) im Auto. Die Beschleunigungssensoren im Unfallmeldestecker erkennen eine Kollision und die Stärke des Aufpralls. Wenn der der Unfallmeldestecker einen Unfall registriert, sendet er diese Information an eine Unfallmelde-App auf dem Smartphone des Autofahrers. Die App meldet dann den Unfall, die aktuelle Position des Fahrers und die letzte Fahrtrichtung an eine Notrufzentrale. Gleichzeitig wird eine Sprechverbindung zwischen der Notrufzentrale und dem Autofahrer am Unfallort hergestellt. Im Fall eines schweren Unfalls leitet die Notrufzentrale sofort Rettungsmaßnahmen ein.



Wer betreibt den AutoNotrufDer Unfallmeldedienst wird technisch von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) betrieben. Angeboten wird der AutoNotruf von den teilnehmenden Kfz-Versicherern. Interessierte Versicherungskunden können den Stecker und die App direkt bei ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Der Kfz-Versicherer wird im Regelfall den AutoNotruf mit einem Zusatzpaket zur bestehenden Kfz-Versicherung einschließen. Welche Kosten entstehen und wie der Einschluss in die bestehende Kfz-Versicherung erfolgt, muss man bei seinem zuständigen Versicherer klären.

Durch den AutoNotruf auch schnelle Hilfe bei Blechschäden und PannenDen Autofahrern hilft der Unfallmeldedienst nicht nur bei einem schweren Unfall, sondern auch bei Blech- und Bagatellschäden oder Pannen. Wenn der Unfallmeldestecker nur einen leichten Aufprall registriert oder der Autofahrer löst einen manuellen Pannenruf aus, wird vom jeweiligen Kfz-Versicherer der Unfall aufgenommen und Hilfe organisiert.

Grundlage ist die eCall-Verordnung der EUAb 2018 müssen alle neu auf den Markt kommenden Fahrzeugmodelle mit einem eCall-System – automatischer Notruf – ausgestattet sein. Das Notruf-System soll die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen und die Folgen eines Unfalls für Verkehrsteilnehmer minimieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt die eCall-Verordnung der EU. Im Rahmen des Verbandsprojektes „Vernetztes Kfz" wurde als Alternative zum eCall-System der Automobilhersteller der Unfallmeldedienst (UMD) entwickelt. Mit dem UMD ist eine technische Infrastruktur geschaffen, die zum einen das automatische Notrufsystem organisiert und zum anderen eine technische Nachrüstlösung für Gebraucht- und Neu-Fahrzeuge – in Anlehnung an den erst 2018 kommenden eCall - bereits im Markt anbietet.

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Donnerstag, 12. Mai 2016

Beim Immobilienkauf kann eine alte Wohngebäudeversicherung zur Kostenfalle werden

Beim Immobilienkauf wird häufig in der Eile die bestehende Wohngebäudeversicherung vom Verkäufer übernommen. Doch dies sollte nie unbedacht und ohne einen vorherigen Vergleich erfolgen, da sonst böse Überraschungen und hohe Kosten drohen. Niemals sollte ein Hausbesitzer daran glauben, dass ihm das Schicksal nicht übel mitspielt. Ein Wohnungsbrand, ein Defekt in der Gasleitung, aber auch äußere Einflüsse können zur vollständigen Zerstörung der Immobilie führen. Ist dann kein adäquater Versicherungsschutz gegeben, können Hauseigentümer unverschuldet in eine Schuldenfalle geraten und alles verlieren.

Nicht an der Wohngebäudeversicherung sparen
Immobilien als Investition in Sachwerte stehen seit der Finanzkrise hoch im Kurs. Doch wird dabei häufig vergessen, die günstig erworbene Immobilie ansprechend abzusichern und mit einer Wohngebäudeversicherung umfassend zu schützen. Dies gilt natürlich nicht nur beim Hauskauf, sondern sollte auch bei einer Eigentumswohnung nicht vernachlässigt werden. Eine umfassende und vor finanziellen Verlusten schützende Wohngebäudeversicherung sollte vorhanden sein. Bei einer Eigentumswohnung ist in der Regel die Gemeinschaft der Eigentümer versichert. Sollte der Umstand oder die Höhe der Versicherung unklar oder nicht ausreichend sein, kann in einer Eigentümerversammlung die Thematik Wohngebäudeversicherung angesprochen und sich über adäquate Angebote unterhalten werden. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen überzeugt mit fairen Konditionen, da die Gesamtkosten unter den Eigentümern geteilt werden. Bereits beim Kauf sollten Interessenten den Versicherungsschutz prüfen und sich die Police zur Wohngebäudeversicherung vorlegen lassen.



Innerhalb von 4 Wochen wechseln
Der Wechsel in eine neue Versicherung sollte nicht auf die lange Bahn geschoben werden. Nach dem Immobilien- oder Eigentumswohnungskauf hat der Käufer nur 4 Wochen Zeit, die Versicherung des Vorbesitzers zu kündigen und in ein besseres Angebot zu wechseln. Ein umfassender Schutz ist bei einigen Gesellschaften bereits für 150 Euro im Jahr zu erhalten und schließt die Elementarversicherung ein. Rund 30% aller Eigentümer zahlen die Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung zusätzlich. In einer neuen Police ist diese bereits enthalten und führt somit nicht zu zusätzlichen Kosten.

Keine Verträge von vor der Jahrtausendwende übernehmen
Besonders unsicher und im Schadensfall teuer sind Policen zur Wohngebäudeversicherung, die schon vor der Jahrtausendwende bestanden haben. Die alten Policen sehen in vielen Fällen eine Absicherung von nicht über 60% vor, was für den Eigentümer im Versicherungsfall immer zum Nachteil ist und den finanziellen Ruin bedeuten kann. Angebote vergleichen und rechtzeitig wechseln hilft Sparen und sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz. Die gewählte Wohngebäudeversicherung sollte zu 100% dem Wert der Immobilie entsprechen und alle wichtigen Aspekte zur optimalen Absicherung im Schadensfall enthalten.

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Mittwoch, 11. Mai 2016

Solaranlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Wenn man ein Besitzer von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen ist, sollte man die Anlage regelmäßig überprüfen. Diese Empfehlung gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin an Photovoltaikanlagenbesitzer. Damit möglichst viel aus den Sonnenstrahlen herausgeholt werden kann muss , die Anlage einwandfrei funktionieren. Wenn die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren liegt, sollte man einen Experten mit hinzuziehen. Als Hausbesitzer kann man vom Boden die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann man prüfen, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Fachmann hinzuzieht.

Stimmt der Ertrag?
Als Photovoltaikanlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Hier kann man ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Wenn es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommt, sollte man der Sache umgehend auf den Grund gehen.

 
Sind die Module kaputt?Die verschiedenen Jahreszeiten hinterlassen auf den Solarmodulen ihre Spuren. Durch Schnee oder durch Äste, Laub und Hagel auf der Photovoltaikanlage können Schäden eintreten. Daher sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden überprüfen. Selbst auf das Dach zu steigen, ist gefährlich und nicht jedermanns Sache. Mit dem fotografieren der Solarmodule vom Boden aus, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind.

Liegt Schmutz auf der Anlage?Das Regenwasser schwämmt in der Regel den meisten Schmutz von den Solarmodulen. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen haften. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro liegen. Die Kosten sind zwar von der Steuererklärung als Betriebskosten absetzbar, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Wird alles herausgeholt?Die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage wird bei der Inbetriebnahme vom Installateur der Anlage gemessen. Es ist sinnvoll, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie zum Beispiel Kabelschäden gefunden werden.

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Dienstag, 3. Mai 2016

Frühjahrscheck fürs Eigenheim

Ist der Winter vorüber, dann sollte man sich an den ersten warmen Tagen Zeit nehmen, für einen Frühjahrscheck am eigenen Haus. Herbst und Winter setzen Häusern mit Stürmen, Feuchtigkeit und Temperaturwechseln zu. Hierbei sollten Sie als erstes klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Es lassen sich manchmal nicht alle Arbeiten sofort erledigen, aber eine Bestandsaufnahme ist hierbei der richtige Anfang. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Mängel ermitteln
Bei Mängeln, die durch den Winter hervorgerufen wurden, sollten Sie diese nicht auf die lange Bank schieben, denn aus kleinen Mängeln können schnell große Probleme werden. Es ist wichtig, den Zustand des Daches zu klären oder ob die Fassade den Winter über Schaden genommen hat. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht vergessen werden. Oft lassen sich an der Fassade Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.



Prioritäten setzen – Dach, Fassade und Co.
Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten Sie Prioritäten setzen. Zu einer der oberen Prioritäten gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten schnellstens behoben werden, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern. Hierbei kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass der Winter davor auch nicht vor halt gemacht hat. An den Außentüren kann beispielsweise unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen. Auch die Tür- und Fensterdichtungen unterliegen einem Verschleiß, indem sie hart werden und nicht mehr richtig abdichten.

Auf die Gewährleistungspflicht achten
Wurden Mängel gefunden und man wohnt noch nicht lange in einem neu gebauten Haus oder ein bestehendes Haus wurde von einer Fachfirma saniert, dann kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die das Haus gebaut oder saniert hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger mit vor Ort mit sein.

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Donnerstag, 21. April 2016

Private Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren

Wenn die Ordner mit den Kontoauszügen immer dicker werden und mal Zeit zum Ausmisten wäre, stellt sich bei den meisten Verbrauchern die Frage, wie lange muss man die Kontoauszüge aufbewahren und wann können sie endlich entsorgt werden. Für Privatpersonen gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur in wenigen Fällen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um steuerrechtliche Vorgaben. Jedoch kann es sinnvoll sein, die Kontoauszüge trotzdem einige Zeit aufzubewahren,  denn die Auszüge können Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Kontoauszüge werden wie Kassenzettel als Zahlungsbeleg anerkanntUm erbrachte oder erhaltene Zahlungen nachzuweisen, sollten Privatpersonen Kontoauszüge für mindestens drei Jahre aufheben. Dies kann beispielsweise bei einem Streitfall über Gewährleistungen eines angeschauten Elektrogerätes helfen, wenn der Kassenzettel oder die Rechnung nicht mehr auffindbar ist. Man kann so mit dem Kontoauszug nachweisen, wann und wo das Gerät gekauft wurde. Auch beim Nachweis von Aufwendungen für die Steuererklärung, beispielsweise der Versicherungsbeiträge, können die Kontoauszüge nützlich sein. Als Orientierung für die Aufbewahrungsdauer kann man die gesetzlichen Verjährungsfristen ansetzen. Diese beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist und beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen auch von Privatpersonen aufbewahrt werden
Für Handwerker- oder Dienstleistungen rund um Grundstück und Gebäude müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das zuständige Finanzamt möchte im Bedarfsfall nachprüfen können, ob die Umsatzsteuer durch das Handwerksunternehmen oder den Dienstleister korrekt ausgewiesen wurde. Die Frist der Aufbewahrung beginnt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Handwerkerleistungen fünf Jahre beträgt, ist bei Arbeiten von Handwerkern eine entsprechend gleichwertige Archivierung ratsam, um bei späteren Baumängeln Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.



Für Besserverdienende gibt es Sonderpflichten
Wenn man als Privatpersonen Einkünfte von mehr als 500.000 Euro im Jahr hat, besteht die besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren.
Ist man vom Finanzamt zur Buchhaltung verpflichtet worden, so beträgt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Unterlagen zehn Jahre.

Archivierung der Kontoauszüge in Papierform oder Digital?Kontoauszüge müssen nicht mehr in Papierform in einem Aktenordner abgelegt werden. Auch im nicht veränderbaren PDF-Format erfüllen die Kontoauszüge mittlerweile ihre Nachweispflicht. Im Juli 2014 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass dies der Fall ist, wenn die Richtigkeit des elektronischen Dokuments vorher vom Kontoinhaber überprüft worden ist. Mit einem Kontoauszug, der durch eine Bank im unveränderbaren PDF-Format erstellt wurde, hat man die Nachweispflicht erfüllt. Wichtig ist dann nur, regelmäßig eine Sicherheitskopie zu machen, damit keine Daten verloren gehen. Wenn man Online-Banking betreibt, so kann man die Auszüge meist auch Jahre später noch ausdrucken. Die Banken selbst müssen die Belege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Von daher besteht innerhalb dieser Frist auch die Möglichkeit, sich die Auszüge rückwirkend auszudrucken, zahlt dann jedoch dafür eine teilweise erhebliche Bearbeitungsgebühr.

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Mittwoch, 13. April 2016

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden

Ein Autounfall ist meistens immer mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Passiert der Autounfall im Ausland, kommen noch Sprachschwierigkeiten und die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes hinzu. Um wenigstens den Formularwust in den Griff zu bekommen, sollte man immer den Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Da die Formularsätze in verschiedenen Sprachen vorliegen, ermöglichen sie eine korrekte Protokollierung des Schadens, auch wenn sich mit dem Unfallgegner sprachlich nicht ausreichend verständigen kann. Aber auch bei einem Autounfall in Deutschland leistet der Europäischen Unfallbericht eine sinnvolle Unterstützung. Es kann so im Nachhinein nicht zu unterschiedlichen Darstellungen des Autounfalls kommen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallgegner bei Kenntnis seiner Versicherungshochstufung und dem daraus resultierenden Mehrbeitrag, plötzlich eine andere Version vom Hergang des Autounfalls aus dem Hut zaubert.

Wie verwendet man den Europäischen UnfallberichtMit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen wird dem Europäischen Unfallbericht von den Versicherungsgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen. Der Europäische Unfallbericht wurde vom Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas Insurance Europe herausgegeben. Zum Europäischen Unfallbericht  gibt es eine beiliegende Übersetzungsbroschüre. Mit dieser können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben über Sprachbarrieren hinweg, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. In der Übersetzungsbroschüre ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.



Da in das Formular lediglich Daten und Fakten eingetragen und vorgegebene Punkte angekreuzt werden, ist die Handhabung sehr einfach. Dies ist umso wichtiger bei Schadensfällen, in denen die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt. Der Europäische Unfallbericht sollte daher stets im Auto mitgeführt werden, um eine korrekte und zügige Schadenregulierung zu gewährleisten.

Wo bekommt man den Europäischen Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kann man kosten los beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) per Telefon 0800 7424375 (Deutschland), per E-Mail info(at)gdv-dl.de oder über die Bestellseite GDV DL anfordern.

Link zur Bestellseite


Weiterhin können Sie den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Wenn Sie den Europäischen Unfallbericht sofort benötigen, so können Sie das Formular über den folgenden Link herunterladen:

Europäischen Unfallbericht herunterladen

Drucken Sie sich dann das Formular zweimal aus, damit Sie vor Ort zwei Exemplare haben.

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