Dienstag, 19. November 2019

So können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen

Die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern mit fast 110 Millionen Verträgen die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.


Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat.
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließenPrinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigenJetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!

    Muster-Kündigungsbrief

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Dienstag, 12. November 2019

Kfz-Versicherung - Vergleichen spart bares Geld

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll. Mit der Eingabe aller relevanten Daten in den Online-Kfz-Vergleichsrechner erhält man als Autobesitzer eine Ergebnisliste, die seinen persönlichen Wünschen entspricht. Es ergeben sich daher von Fahrer zu Fahrer unterschiedliche Ergebnisse beim Versicherungsvergleich.

Nicht nur Beiträge, sondern auch Leistungen vergleichen
Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen. Enthält die Versicherung eine Werkstattbindung? Enthält der Vertrag einen Rabattschutz oder eine Fahrerschutzversicherung? Sind in dem Vertrag überhaupt Marderschäden, nur direkte Marderschäden oder auch Marderbiss-Folgeschäden versichert? Leistet der Versicherer bei Wildunfällen mit Haarwild oder bei Unfällen mit Tieren jeglicher Art? Mit diesen und ähnlichen Fragen sollte man sich auseinandersetzen, bevor man sich für einen neuen Vertrag entscheidet.



Was muss bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung beachtet werden
Als sicherste Form der Kündigung gilt der Postversand mit Einschreiben und Rückschein. Aber auch per Fax kann die Kündigung vorgenommen werden, da man einen Sendebericht hat. Eine Kündigung per E-Mail gilt nur dann, wenn sich auch eine Unterschrift im Kündigungsschreiben befindet. Bei einer Kündigung per Fax oder E-Mail muss man sich die Kündigung vom Versicherer auch rechtzeitig bestätigen zu lassen. Notfalls sollte man telefonisch nachhaken, so dass man vor Ende der Kündigungsfrist eine schriftliche Bestätigung bekommt. Die Kündigungsfrist beträgt bei Kfz-Versicherungen einen Monat zum Vertragsende. Da die meisten Verträge eine Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember haben, muss das Schreiben also spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein.

Kann jeder seine Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen?
Entscheidend für eine Kündigung ist nicht das Ende des Kalenderjahres, sondern das Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Kfz-Versicherungen läuft der Vertrag immer bis zum 31. Dezember, egal wann der Vertrag im Laufe des Jahres begonnen hat. Manche Kfz-Versicherungsverträge enden jedoch auch unterjährig. Das jeweilige Ablaufdatum ist im Kfz-Versicherungsvertrag zu finden. Man merkt dies auch am Eingang der Beitragsrechnung, denn diese wird immer zur Hauptfälligkeit zugestellt. Andere Kündigungsanlässe bestehen nach einem Schadenfall. Dann haben beide Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn der Versicherer den Beitrag aus kaufmännischen Gründen erhöht, beispielsweise durch eine Veränderungen in der Typklasse des Fahrzeuges oder bei der Einstufung in die Regionalklasse, kann der Versicherte den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen. Liegt der Grund für eine Preiserhöhung hingegen beim Versicherten, weil er beispielsweise mehr Kilometer im Jahr gefahren ist als ursprünglich angegeben und der Versicherer den Beitrag entsprechend anpasst, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn das Auto verkauft oder abgemeldet wird, endet der Vertrag automatisch mit dem Ummelde- oder Abmeldedatum.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen, wenn die Rabattfaktoren nicht mehr aktuell sind.

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