Montag, 29. Mai 2017

Fahrrad gestohlen und es ist wieder da - was tun?

Wie soll man sich verhalten, wenn das Fahrrad gestohlen wurde, die Versicherung eine Entschädigung gezahlt hat und dann taucht das Fahrrad plötzlich wieder auf. Damit man sich nicht strafbar macht, muss man den Fund unverzüglich seiner Versicherung melden. Der Eigentümer des Fahrrades hat nun die Wahl, dass erhaltene Geld zurück zu zahlen oder er stellt das wiedergefundene Fahrrad der Versicherung zur Verfügung.

Wann zahlt eine Versicherung eine Entschädigung
Die Hausratversicherung springt grundsätzlich ein, wenn das Fahrrad aus dem Keller, dem Haus oder der Garage gestohlen wurde. Mit einem Zusatzbaustein „Fahrradversicherung“ gegen den sogenannten „einfachen Diebstahl“ zur Hausratversicherung, gibt es auch einen Schadenersatz, wenn das Fahrrad beispielsweise am Bahnhof oder auf dem Schulhof gestohlen wurde. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Fahrradversicherungen. Nur was passiert mit einer bereits gezahlten Entschädigung vom Versicherer, wenn das Fahrrad wieder auftaucht. Dies hängt jedoch vom konkreten Fall ab. Vor kurzem hat die Polizei rund 1.500 gestohlene Fahrräder in Hamburger Lagerhallen gefunden. Wenn sich anhand der eingravierten Rahmennummer ein Eigentümer ermitteln lässt, wird er - wie auch in weniger spektakulären Fällen - von der Polizei informiert.
Hat eine Hausrat-oder Fahrradversicherung für den Rad-Verlust an den Betroffenen eine Entschädigung geleistet, ist er verpflichtet, seinen Versicherer sofort von dem Fund in Kenntnis zu setzen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gilt dies unabhängig davon, ob die Polizei ihm das Fahrrad schon übergeben hat oder ihm nur die Möglichkeit einräumt, es an einem bestimmten Ort abzuholen. Wenn der Eigentümer die Meldung über den Verbleib seines Fahrrads unterlässt, macht er sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar.


Beispiel für ein modernes Fahrradschloss

Der Versicherte hat ein zweiwöchiges Wahlrecht gegenüber dem VersichererDer Versicherte kann zwischen zwei Optionen wählen. Zum einen, ob er eine bereits erhaltene Entschädigungszahlung behält und der Versicherung das Fahrrad überlässt oder zum anderen lieber die Entschädigungszahlung zurückzahlt und das Fahrrad behält. Dieses Wahlrecht besteht allerdings nur zwei Wochen lang. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung durch den Versicherer, eine Entscheidung zu treffen. Wenn der Versicherte diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt, dann geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Dies bedeutet, dass die Versicherung dann selbst entscheiden kann, ob es das Fahrrad nimmt oder die Entschädigung zurückverlangt.

Auch wenn der Versicherte für den Verlust seines Fahrrads nur teilweise entschädigt wurde, steht ihm sein anfängliches Wahlrecht zu. Entscheidet sich ein Betroffener trotz einer nur teilweisen Entschädigung für das Geld, weil er beispielsweise schon ein neues Fahrrad hat, willige er laut dem GDV damit zugleich in einen meistbietenden öffentlichen Verkauf des Fahrrads ein. Der Erlös aus dem öffentlichen Verkauf wird zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Wenn der Versicherte beispielsweise die Hälfte des Fahrradwertes ersetzt bekommen hat, besteht für ihn auch nur noch ein Anspruch auf die Hälfte des erzielten Verkaufspreises. Sollte das gestohlene Fahrrad bereits wieder auftauchen, obwohl der Versicherer noch keine Entschädigungszahlung vorgenommen hat, ist der Eigentümer nicht verpflichtet es zurücknehmen. Laut dem GDV, hat der Bestohlene auch in diesem Fall einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen das Fahrrad an den Versicherer übergeben.

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Montag, 15. Mai 2017

Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern

Die Nachfrage nach Elektrofahrrädern läuft auf Hochtouren. Denn dank ihres Elektromotors steigen auch Ungeübte nach langen Touren entspannt vom Sattel. Mit einem Pedelec oder E-Bike ist es auch speziell für viele ältere Menschen eine Möglichkeit, längere Strecken, Steigungen oder Einkaufsfahrten gut mit dem Rad bewältigen zu können. Jedoch ist das Fahren ohne eine gewisse Übung mit dem Elektrofahrrad nicht ganz ungefährlich. Dies betrifft nicht nur Senioren, sondern auch jüngere Zeitgenossen. Aus den aktuellen Unfallstatistiken geht aber hervor, dass gerade Senioren nicht unvorbereitet aufs E-Bike steigen sollten, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Für Einsteiger besteht ein erhöhtes Risiko
Der DVR kommt zu der Einschätzung, dass sich Einsteiger des größeren Risikos schwerer Verletzungen aufgrund höherer Geschwindigkeiten mit einem E-Bike nicht bewusst sind. „Auf keinen Fall sollte man einfach aufsteigen und losfahren", rät DVR-Referatsleiterin Cornelia Bamberg. Diese Empfehlung gelte aber auch für die Fahrt mit einem herkömmlichen Fahrrad nach einer längerer Fahrradabstinenz. „Wer als älterer Mensch zum ersten Mal ein E-Bike benutzt, sollte sich vorher unbedingt mit dem Rad vertraut machen", empfiehlt der DVR, dessen Ziel mehr Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ist. Vor den ersten Fahrten im richtigen Straßenverkehr sollte das Bremsen, Schalten, Anfahren und Kurvenfahren auf einem leeren Parkplatz ausreichend geübt werden. Auch sei es auch ratsam, zu Beginn nur mit geringer Motor-Unterstützung zu fahren und sich langsam zu steigern. Zu dem positiven Trend zum Rad- und Pedelecfahren von Senioren, haben sich hohe Unfallzahlen entwickelt. Laut dem Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2015 auf deutschen Straßen 198 Radfahrer im Alter ab 65 Jahren gestorben, berichtet der DVR.



Sicherheitsprogramm „sicher mobil„Der DVR hat speziell für Senioren das bundesweite Programm „sicher mobil" aufgelegt. „Dafür bilden wir qualifizierte ehrenamtliche Moderatoren aus, die in Gruppen den Austausch über das Thema fördern, Hilfestellungen im Straßenverkehr geben und kritische Radfahr-Situationen mit den Teilnehmern intensiv bearbeiten", so DVR-Expertin Cornelia Bamberg. Dabei würden die Teilnehmer Möglichkeiten und Lösungen entwickeln, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und Gefahren zu erkennen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern ausgehen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Verkehrswachten sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ebenfalls Rad- beziehungsweise Pedelec-Kurse an.

Beratung im Fachhandel nutzenDer elektrische Rückenwind ist jedoch nicht nur für ältere Radfahrer angenehm. Durch den Elektromotor werden die Einsatzmöglichkeiten und der Fahrspaß erhöht. Man kann individuell wählen, wie stark die Unterstützung des Antriebs ausfallen soll, was soweit geht, dass manche Räder sogar mit einer elektrischen Schiebehilfe ausgestattet sind. Deshalb ist beim Kauf eines Pedelecs der Fachhandel die richtige Adresse, denn es wird qualifiziert beraten und die notwendige Wartung nach dem Kauf fällt etwas aufwändiger aus als bei einem „normalen“ Fahrrad. Mehr Informationen zum sicheren Fahren mit dem E-Bike liefert die Broschüre „Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb“, die kostenlos unter www.dvr.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Wer Interesse an einer Schulung in einer Gruppe hat, kann sich beim DVR unter der Telefonnummer 0228 40001-40 melden. Die Broschüre „sicher mobil“ kann hier heruntergeladen werden. Mehr Informationen findet man auch beim DVR unter www.dvr.de/aelteremenschen.

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Montag, 8. Mai 2017

Diese Gefahren lauern beim Autofahren im Frühling

Auch wenn der Frühling sich in Deutschland bereits mit den ersten warmen Tagen gemeldet hat, sollten Autofahrer deshalb nicht übermütig werden. Denn während der Übergangszeit lauern zahlreiche Gefahren im Straßenverkehr, auf die man vorbereitet sollte. Wer sein Cabrio jetzt aus dem Winterschlaf holt oder die Winterreifen gegen die Sommerreifen getauscht hat, sollte vorsichtig sein. Auch wenn es einem schon so warm vorkommt, gänzlich trocken und sicher sind die Straßen noch nicht. Auch wenn der Frühling oft zu einer dynamischen Fahrweise verleitet, erhöhen rutschige Stellen und querendes Wild das Unfallrisiko in dieser Jahreszeit.

Der Frühling macht oft einen leichten Fuss auf dem Gaspedal
Wenn der Schnee getaut ist, die Straßen trocken sind und der Wind wieder warm ist, wird auch das Gaspedal wieder leichter. Es macht Spaß, durch schnelle Kurven zu fahren oder sich im Cabrio den Wind um die Nase wehen zu lassen. Die typischen Frühlingsgefahren die von der momentanen Jahreszeit ausgehen, geraten da schnell in Vergessenheit. Da gibt es noch frostige Nächte, die in den frühen Morgenstunden zu rutschigem Reif oder zu sogar vereinzelt Glatteis führen können. Auch auf schattigen Waldabschnitten, wo die Sonnenstrahlen kaum hinkommen, kann es zu Schleuderpartien kommen.

Verstärkter Wildwechsel führt zur Erhöhung der Unfallgefahr
Eine besondere Vorsicht ist für Autofahrer geboten, wenn Straßen über Felder und durch Waldgebiete führen. Denn im Frühling beginnen die Pflanzen wieder zu wachsen und viele Wildtiere machen sich die Futtersuche oder zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Deshalb treten Unfälle mit Rehen oder Wildschweinen in dieser Jahreszeit besonders häufig auf. Ist man beispielsweise in der Dämmerung unterwegs, muss man immer mit querenden Tieren rechnen. Erkennbar sind die Tiere in der Dunkelheit oft an zwei reflektierenden Punkten vom Scheinwerferlicht des Autos. Trifft man auf ein kreuzendes Wildtier, sollte das Fernlicht sofort ausschaltet werden, denn durch das blendende Licht bleiben die Tiere oft auf der Fahrbahn stehen. Da viele Tiere in Gruppen unterwegs sind, muss ma auch immer mit Nachzüglern rechnen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung.





Allergiker müssen sich vor Pollenflug in acht nehmen
Für die Autofahrer ist im Frühling aber nicht nur die Tierwelt eine Gefahr, sondern auch der Pollenflug durch treibende Pflanzen kann starken Allergikern das Leben hinter dem Steuer erschweren. Bei Niesattacken, laufender Nase oder tränenden Augen, ist in jedem Fall die Konzentration beeinträchtigt. Für betroffene Personen kann es deshalb sinnvoll sein, mit geschlossenen Fenstern zu fahren. Auch ein Wechsel des Pollenfilters kann sinnvoll sein, denn Salzreste aus dem Winter machen dem Filter und seiner Effektivität oft zu schaffen.

Streusplitt vom Winter verwandelt die Straße zur Schotterpiste
Auf den Straßen liegen im Frühjahr nicht nur Salzreste, sondern auch großzügig verstreuter Streusplitt. Dieser soll auf schneebedeckter Fahrbahn Halt bieten, kann jetzt ohne Schnee für gefährliche Schleuderpartien sorgen. Der Streusplitt liegt meist zusammengeschoben am Fahrbahnrand. Hauptsächlich Motorradfahrer sollten nach dieser Gefahr Ausschau halten und die Fahrweise entsprechend anpassen. Für Motorradfahrer können auch über den Winter entstandene Schlaglöcher die Unfallgefahr erhöhen.

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