Montag, 20. März 2017

Alte Führerscheine laufen ab

Da die EU für Führerscheine jetzt ein Ablaufdatum vorschreibt, müssen alte Führerscheine umtauschen werden. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung stufenweise ab dem Jahr 2021. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.

Führerschein im neuen Format und befristeter Laufzeit
Wer erst ab 2013 seinen Führerschein gemacht hat, dem ist das neue Format bereits bekannt. Der Führerschein gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Bis spätestens 2033 müssen jedoch noch 45 Millionen alte Führerscheine eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Wichtig zu wissen ist, dass das "Verfallsdatum" nur für das Dokument gilt und die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt. Für die Verlängerung des Führerscheins muss auch künftig keine erneute Prüfung ablegt werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes, sowie des Inhaber-Fotos, ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand.



Neue Führerscheine gibt es nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Wer wann mit der Umtauschpflicht an der Reihe ist, wird gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber geregelt. Es werden dabei zwei Unterscheidungen gemacht:
  • für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers relevant
  • für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Jahr der Ausstellung relevant
Der früheste Umtauschtermin ist im Jahr 2021 und betrifft vor allem ältere Fahrer. Zunächst sind die Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert. Die Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein zulegen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in neue Dokumente eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.

Tabellarische Aufstellung der Umtauschtermine

Führerscheine bis 1998

Geburtsjahr des FührerscheininhabersStichtag bis zum Umtausch
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2021
1959 bis 196419.01.2022
1965 bis 197019.01.2023
1971 oder später19.01.2024

Führerscheine ab 1999

Ausstellungsjahr Stichtag bis zum Umtausch
1999 bis 2000 19.01.2025
2001 bis 2002 19.01.2026
2003 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2006 19.01.2028
2007 bis 2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18. Januar 2013 19.01.2033

Wann wird sofort ein neuer Führerschein benötigt
Unerlässlich ist der Umtausch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden beispielsweise in den USA benötigt. Wer also schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat benötigt, kann bei der zuständigen Behörde mit dem alten Führerschein und einem neuem Foto das neue Dokument beantragen.

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Dienstag, 7. März 2017

Narrensicher durch den Karneval

In den Karnevalshochburgen ist es Ende Februar wieder soweit. Dann wird gesungen, getanzt und gelacht, man begegnet Giraffen in der Straßenbahn, Piraten werfen mit Kamellen um sich und es wird feuchtfröhlich auf den Straßen. Wo scharenweise Menschen zusammen kommen, da kann auch mal etwas schief gehen. Es muss ein teures Kostüm ersetzt werden, weil man beim Schunkeln zu schwungvoll unterwegs war? Der Teufel konnte die Länge seines Dreizacks nicht richtig einschätzen und beschädigt ein Fahrzeug oder holt versehentlich einen Radfahrer vom Sattel?

Die Haftpflicht wird's schon schunkeln
Um sich dagegen abzusichern, muss man jedoch nicht extra eine neue Versicherung abschließen. Mit einer leistungsstarken Privathaftpflicht, die sowieso jeder haben sollte, ist man auf der sicheren Seite. Und das auch, wenn es um nicht alltägliche Schadenfälle geht. Jedoch sollte man die Deckungssummen überprüfen. 10 Millionen Euro sollten es heute schon sein, 5 Millionen Euro ginge auch noch. Doch in vielen Uraltverträgen ist meist nur eine Summe von 1 bis 3 Million Euro festgeschrieben. Dies ist aber zu wenig und eine Aktualisierung des Vertrages ist zu empfehlen, zumal sich auch das Kleingedruckte der Versicherer im Laufe der Zeit verbessert habe.



Vorsicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Für eventuelle gesundheitliche Schäden an der eigenen Person ist auch eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Denn einerseits haftet der Veranstalter eines Karnevalsumzuges nicht für Blessuren, die Narren eventuell von tief fliegenden Bonbons oder Pralinenschachteln davontragen. Zum anderen greift kein gesetzlicher Unfallschutz, da es sich um ein rein freizeitliches Vergnügen handelt. Um finanziell auf Nummer sicher zu gehen, sollten Narren für den Fall vorsorgen, dass sie durch einen Unfall, etwa infolge heftigen Rangelns, dauerhaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben können.

Was tun bei einem Überfall?Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

Auto besser stehen lassenBeim Autofahren ist es in der närrischen Zeit wichtig, ohne Maske am Steuer unterwegs zu sein. Denn wird in irgendeiner Form die Wahrnehmung beeinträchtigt, ist der Schutz in der Kfz-Versicherung gefährdet. Das gilt bereits für eine lapidare Augenklappe. Auch für angetrunkene Fahrer kann es Probleme geben. Bei einem Unfall drohen bekanntlich ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Der Versicherte muss darüber hinaus damit rechnen, dass eine Schadenregulierung durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wird.

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