Sonntag, 17. Dezember 2017

Autofahrer sind bei der Kfz-Versicherung wechselbereit

Das Geschäft mit Kfz-Versicherungen bleibt für die meisten Versicherungen unprofitabel. Aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht hervor, dass die Kfz-Versicherer in den vergangenen Jahren weiter rote Zahlen geschrieben haben. Die Versicherer mussten draufzahlen und blieben trotz Prämienerhöhungen auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).

Wechselbereitschaft trotz Zufriedenheit
Obwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

Werden Sie den Versicherer beim Autokauf wechseln?

Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren Beiträgen
Als Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2018 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.

Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1.500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtet
In der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch vier Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.

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Dienstag, 14. November 2017

Kfz-Fahrerschutz - Sorgenfrei mit dem Auto unterwegs

Laub macht die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können die Sicht verschlechtern, auf den Autobahnen herrscht Ferienverkehr: Jede Jahreszeit birgt Unfallrisiken. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.

Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Es wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt oder ein Verdienstausfall ausgeglichen. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer. Der Fahrer selbst bekommt keine Leistungen. In diesem Fall hilft nur eine Fahrerschutzversicherung um sich gegen finanzielle Einbußen oder Unfallfolgekosten abzusichern. Die Fahrerschutzversicherung zahlt auch, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise eine Unfallflucht vorliegt. Da etwa zwei Drittel aller Verletzten bei Autounfällen am Steuer gesessen haben, ist eine Fahrerschutzversicherung durchaus sinnvoll.


Was leistet der Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Fahrerschutz sorgt für eine finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht wie in der klassischen Unfallversicherung üblich, nach festen Versicherungssummen. Was die Fahrerschutzversicherung leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden Musterbedingungen entwickelt die für die Versicherungsunternehmen jedoch nicht verbindlich sind.

Im Regelfall zahlen die Versicherer:
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
  • Haushaltshilfen und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung
Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Bei schweren Verletzungen, wenn beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Die Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke. Die Fahrerschutzversicherung leistet auch, wenn der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht Bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Auto-rennen leistet die Versicherung nicht. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht.

Eigenständiger Zusatz zur Kfz-VersicherungDie Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Einschluss und ein eigenständiger Leistungsbaustein zur Kfz-Versicherung. Die Versicherer haben hier unterschiedliche Aufnahmeregelungen, wie beispielsweise, dass der Versicherungsnehmer nicht nur eine Kfz-Haftpflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Vollkasko oder es wird ein Mindestalter verlangt. Die Entschädigungsleistung führt nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags, wie dies bei einer Entschädigung gegenüber Dritten der Fall ist. Der Fahrerschutz wird von vielen Autoversicherungen angeboten, aber nicht generell von allen und der Beitragszuschlag beträgt ca. 8-10 Prozent.

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Montag, 6. November 2017

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

Wenn man als Auto­fahrer eine Auto­versicherung abschließt, muss man die Frage beant­worten, wie viele Kilo­meter man pro Jahr fährt. Manche Versicherungskunden machen hier falsche Angaben, um den Beitrag zu drücken; andere vergessen einfach die aktuelle Jahreskilometerfahrleistung mit den angegeben Werten abzugleichen. Spätestens nach einem Schadens­fall kommt die Schummelei oder Nachlässigkeit raus. Dann verlangen die Versicherer nach­träglich Geld oder verhängen sogar eine Vertrags­strafe.

Schummeln oder Nachlässigkeit kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor. Das Amts­gericht Heidenheim hat beispielsweise im Jahr 2008 eine Vertrags­strafe in Höhe von 500 Euro abge­segnet (Az. 8 C 711/08). In diesem Fall hatte der Fahrer als Jahreskilometer­leistung 12.000 Kilo­meter angegeben und diese „deutlich über­schritten“.


Informationspflicht als Versicherungsnehmer beachten
Als Versicherungsnehmer hat man Änderungen an den Vertragsbestandteilen unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei der Antragsstellung kann der Versicherte die Vertragsbedingungen einsehen und bestätigt dies dann auch mit seiner Unterschrift. Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über den Kilometerstand des Autos geben. Viele Versicherer führen mittlerweile regelmäßige Kundenabfragen durch, bei denen der aktuelle Kilometerstand mitteilt werden muss. Im dem Anschreiben fragen manche Versicherer nur den Kilometerstand ab, andere geben den aktuell zu zahlenden Beitrag mit an und teilen gleich den Vergleichsbeitrag mit, der bei einer Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Was geschieht, wenn man nicht antworten?
Die Angaben kann der Versicherer verlangen, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Versicherten unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Wichtig ist, dass man auch antwortet, wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat. Auch dann ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hervor. Sollte man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die Antwort dem Versicherer zukommen lassen, wird für den Vertrag – rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt. Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, so ist man gut beraten, sich als Versicherter umgehend bei der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

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Dienstag, 10. Oktober 2017

Beim Berufsstart die drei wichtigsten Versicherungen

Ein neuer Lebensabschnitt steht an. Das Studium oder die Ausbildung sind erfolgreich beendet und der Start ins Berufsleben steht unmittelbar bevor. Ein Job ist gefunden und der Vertrag unterschrieben. Vielleicht ist sogar der Umzug in eine neue Stadt beschlossen. Ganz schön erwachsen. Doch mit dem ersten richtigen Einkommen stehen weitere wichtige Entscheidungen an. Vorbei sind die Zeiten der Familien- oder Studentenversicherung.

Diese drei Versicherungen sind zum Berufsstart besonders wichtig:
  1. Krankenversicherung: Bis zum Ende des Studiums oder der Ausbildung sind viele noch über die Eltern familienversichert. Doch spätestens beim Berufsstart müssen sich Einsteiger um das Thema Krankenversicherung kümmern. Zwar bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen größtenteils dieselben Leistungen. Doch Unterschiede gibt es bei den privaten Zusatzleistungen wie der Zahnzusatzversicherung. Eine weitere Möglichkeit attraktive Zusatzleistungen zu beziehen, bietet eine betriebliche Absicherung. Durch die guten Gruppenkonditionen sind die Beiträge der bKV besonders attraktiv für Arbeitnehmer.
  2. Haftpflichtversicherung: Der Tarif kann Gold wert sein. Denn damit sind Ansprüche Dritter gegen mich abgesichert. Auch, wenn ich etwas fahrlässig beschädigt habe. Auch leistet diese Versicherung, wenn ich selbst geschädigt werde und der Verursacher nicht selbst für den Schadenersatz aufkommen kann. Außerdem sind damit Mietsachschäden und Gefälligkeitsschäden abgedeckt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Viel zu oft wird die Bedeutung dieser Absicherung unterschätzt. „Der Beruf, in den ich starte, ist ja nicht gefährlich.“ – „Ich bin ja noch jung.“ – „Mir passiert schon nichts!“ Dennoch kann es jeden treffen und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist besonders wichtig. Vor allem in jungen Jahren lohnt sich der Einstieg gleich doppelt: Im Falle einer schweren Krankheit erhält man die vereinbarte BU-Rente. Und bei einem sehr frühen Einstieg profitieren junge Menschen von niedrigen Beiträgen.
Mit diesen Versicherungen sind Berufseinsteiger für den Anfang bestens ausgestattet.



Weitere Verträge, die zur Absicherungen oder dem Vermögensaufbau sinnvoll sein können
Wer schon in jungen Jahren kostspielige Möbel und Hightech-Geräte anschafft, teure Computer oder eine Profi-Fotoausrüstung besitzt, sollte in der eigenen Wohnung über eine Hausratversicherung nachdenken. Der Vertrag deckt üblicherweise Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Schäden durch Rohrbrüche und Sturm ab. Die Planung der Altersvorsorge ist wichtig, aber das Sparen sollte nicht gleich mit einer Versicherungslösung verknüpft werden.  Flexibles Sparen in einen Fondssparplan ist hier die bessere Alternative und bietet die Möglichkeit sich erst einmal an monatliche Sparbeträge zu gewöhnen. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden auch bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Nachfragen lohnt sich hier, denn wer einen eigenen VL-Vertrag bespart, bekommt vom Staat oft die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Dazu kann ein VL-Fondssparplan mit den eigenen Sparbeträgen verknüpft werden, wodurch es zu einem größeren Zinseszinseffekt kommt.

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Dienstag, 19. September 2017

Sachwerte in Schließfächern und Tresoren richtig absichern

Gerade in Zeiten der derzeitigen Niedrigzinsphase steigt die Nachfrage an Tresoren und Bankschließfächern, da die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass ihr Geld bei der Bank ordentlich verwaltet wird. Geld wird daher eher in Gold, Aktien oder Schmuck angelegt. Jedoch müssen auch diese Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden, alleine schon, damit sie ausreichend versichert sind.

Schließfach bei der Bank
In Bankschließfächern werden hauptsächlich Schmuck, Bargeld, Papiere oder Gold gelagert. Dabei ist das Schließfach nicht automatisch abgesichert. Falls doch liegt die Grenze teilweise sogar bei nur 5.000 Euro Versicherungssumme. Daher sollte darauf geachtet werden, wie hoch das Bankschließfach versichert ist. In einer Hausratversicherung ist die Versicherungshöhe von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhänging. Bei einem Basistarif sind Bankschließfächer gar nicht oder nur mit geringen Beträgen versichert. Bei Toptarifen kann sich die Versicherungssumme zwischen 15.000 Euro bis 50.000 Euro bewegen. Es lohnt hier ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Wird eine zusätzliche Kundenschließfachversicherung abgeschlossen können Werte bis zu 500.000 Euro in einem Schließfach versichert werden. Allerdings greift diese Versicherung erst nach der Haftung, die durch die Bank übernommen wird. Dabei werden Schäden durch Raub, Feuer oder durch Einbrüche übernommen. Für Elementarschäden besteht sehr oft kein Versicherungsschutz. Hier sollte man sich genau informieren, was passiert, wenn bei der Bank das Schließfach beispielsweise durch ein Hochwasser überschwemmt wird. Für eine Entschädigung müssen die Schließfachbesitzer einen Nachweis über den Wert der Gegenstände erbringen. Hier bieten sich Fotos vom Schießfachinhalt und Anschaffungsbelege an.


Ein Tresor Zuhause
Tresore können Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in den eigenen vier Wänden schützen. Ein Tresor kann hier zusätzliche Sicherheit bieten. Viele Hausratversicherungen decken nur einen gewissen prozentualen Anteil von der Versicherungssumme für Wertgegenstände ab. Und das auch nur, wenn diese sich geschützt in einem Tresor liegen. Ist das nicht der Fall, ist nur ein sehr geringer Anteil der Wertgegenstände versichert. Zudem sollte der Tresor im Boden oder auch im Mauerwerk verankert werden, sodass Einbrecher diesen nicht einfach abtransportieren können. Versicherungen beraten ihre Kunden nicht nur bei der Auswahl der Tresore, sondern auch dabei das Haus einbruchssicher zu machen. Denn nicht nur der Tresor muss vor Einbrechern geschützt werden, sondern das gesamte Haus.

Dementsprechend müssen die Türen und die Fenster entsprechend gesichert werden, damit die Einbrecher gar nicht erst in die eigenen vier Wände gelangen können. Der Tresor bietet im Falle eines Einbruchs die notwendige Sicherheit vor dem Verlust der Wertsachen. Wertgegenstände die im Tresor liegen, sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihren Wert überprüft werden und mit dem eingeschlossenen prozentualen Anteil der Versicherungssumme abgeglichen werden.

Um den Gesamtwert der Wertgegenstände oder des gesamten Hausrates zu ermitteln, finden Sie hier eine Wertermittlungstabelle.

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Donnerstag, 31. August 2017

Lebensversicherung - Varianten, Eigenschaften und Besteuerung

Die Lebensversicherung stellt seit Jahrzehnten eine der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Altersvorsorgearten dar. Die klassische Lebensversicherung gilt als Absicherung der Angehörigen im Todesfall und ermöglicht gleichzeitig den Vermögensaufbau für den Ruhestand. Lebensversicherungen sind vielseitig und versichern unterschiedliche Dinge. Dies wirft die Frage auf, welche Lebensversicherungsarten möglich sind und welche Versicherungsform sich für welche Fälle eignet.

Lebensversicherungsarten im Überblick
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen der:
  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • fondsgebundenen Lebensversicherung
Die beliebteste Versicherungsform in Deutschland findet sich in der Kapitallebensversicherung. Diese Versicherungsform dient gleichermaßen der Absicherung der Hinterbliebenen und der Ansparung von Kapital. Hierbei wird ein größerer Teil der eingezahlten Beträge vom Versicherer in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Ein kleinerer Teil wird in Aktien investiert. Überdies garantieren Versicherer eine Mindestverzinsung. Gezahlt wird im Todes- sowie im Erlebensfall, wobei Versicherten die Höhe der jeweiligen Summen bekannt ist. Unklar bleibt allerdings häufig, in welcher Weise die Versicherungsbeiträge tatsächlich verwendet werden. Nur ein Anteil der Beiträge wird tatsächlich investiert, während ein anderer Anteil auf Abschlusskosten, Vertriebskosten und Risikoschutz entfällt. Im Allgemeinen werden etwa 80 Prozent der eingezahlten Beiträge tatsächlich angelegt und verzinst.

Mit der Risikolebensversicherung erwerben Versicherte einen reinen Todesfallschutz. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau oder der Altersvorsorge. Kommt es innerhalb der Laufzeit zum Todesfall, so wird einem Begünstigten eine festgelegte Deckungssumme ausgezahlt. Tritt der Todesfall nicht innerhalb dieser Zeit ein, so sind die eingezahlten Beiträge verloren. Für Familien, in denen nur eine Person Einkommen erzielt, kann dieser Versicherungsschutz im Sinne der Hinterbliebenenversorgung sinnvoll sein. Ein Vorteil sind die geringen Versicherungsbeiträge.

Fondsgebundene Lebensversicherungen stellen ähnlich wie Kapitallebensversicherungen gleichzeitig eine Hinterbliebenenabsicherung und Geldanlage dar. Anders als in der Kapitallebensversicherung wird hierbei jedoch die eingezahlte Summe in Fonds investiert. Hierbei kann der Versicherte die Investmentfonds selbst auswählen und beispielsweise in Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds investieren. Auch hier wird nur ein Anteil tatsächlich in die Fonds investiert, während ein anderer Anteil in die Vertragskosten sowie in den Todesfallschutz fließt. Anders als bei der Kapitallebensversicherung hat der Kunde hierbei genauen Rückschluss auf sein angespartes Vermögen. Dieses wird in jährlichen Aufstellungen aufgeführt. Fondsgebundene Lebensversicherungen bergen ein höheres Risiko als Kapitallebensversicherungen, da sie von der Entwicklung der Wertpapiere und des gesamten Kapitalmarktes abhängen.



Lebensversicherungen und ihre Eignung als Vorsorge
Während Risikolebensversicherungen lediglich das Todesfallrisiko absichern, sind sowohl die kapitalbildende als auch die fondsgebundene Lebensversicherung grundsätzlich zur Altersvorsorge geeignet. Beide Versicherungsarten gelten als relativ sicher und genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Für Versicherungsnehmer empfiehlt es sich allgemein, die Gesamtsumme nicht einem einzigen Versicherer anzuvertrauen. Da die Laufzeiten oft sehr lang sind und sich nicht voraussagen lässt, wie sich Zinsen oder Kapitalmärkte innerhalb von 20 oder 30 Jahren entwickeln, will die Wahl der Versicherungsart durchdacht sein.

Die Lebensversicherung und ihre Besteuerung
Während Lebensversicherungen lange steuerlich privilegiert waren, werden sie seit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes besteuert. Demnach sind die Erträge aus solchen Lebensversicherungen zu besteuern, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wann es zum Vertragsabschluss kam. Dennoch sind steuerliche Vergünstigungen unter bestimmten Kriterien möglich. Handelt es sich um Versicherungsleistungen bei einer Laufzeit von 12 Jahren, die nach Abschluss des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, so werden nur die Hälfte der Versicherungserträge besteuert. Eine Ausnahme bilden solche Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Hierbei werden die Erträge nur dann nur zur Hälfte besteuert, wenn der Steuerpflichtige das 62. Lebensjahr vollendet hat.

Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht ermöglicht Versicherten die Entscheidung, ob am Ende der Ansparphase eine einmalige Gesamtauszahlung erfolgt, oder eine monatliche Rente gezahlt wird. Die Einmalauszahlung hat den Vorteil, eine größere Summe zur Verfügung zu stellen, sodass etwa die Finanzierung größerer Vorhaben wie Immobilienerwerb möglich ist. Wird die Auszahlung in verrenteter Form gewährt, profitieren Versicherte von einem monatlichen Zuschuss zur regulären Altersrente. Bei der Wahl sind auch steuerliche Fragen zu berücksichtigen, um abschließend zu beurteilen, welche Option sinnvoller ist. Eine Einmalzahlung ist im günstigsten Falle stets zur Hälfte zu versteuern. Die Rentenauszahlung kann steuerlich günstiger sein, da sie sich am Alter zu Rentenbeginn orientiert.

Fazit:
Die verschiedenen Varianten machen die Kapitallebensversicherung zu einem anspruchsvollen Versicherungsprodukt. Zunächst sollten Versicherte sich entscheiden, ob eine reine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall gewünscht ist oder zusätzlich Vermögen zur Altersvorsorge aufgebaut werden soll. Experten empfehlen bei Abschluss in jüngeren Jahren eher die fondsgebundene Lebensversicherung, da Finanzmärkte auf sehr langfristige Sicht eine steigende Tendenz zeigen. Wird die Versicherung ab einem Alter von 50 abgeschlossen, kann eine Kapitallebensversicherung bei guten Zinssätzen sinnvoller sein.

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Montag, 14. August 2017

Massenunfälle mit Autos - wer zahlt?

Massenkarambolagen sind meist sehr komplex und es lässt sich im Nachhinein ein Schuldiger oft nicht eindeutig ermitteln, bzw. der Ablauf nur schwer rekonstruieren. Die Kfz-Versicherer in Deutschland haben deshalb 2015 ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert und ein vereinfachtes Verfahren der Schadenregulierung beschlossen. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem wurde die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge gesenkt.

Regel der Haftpflichtversicherer
Von einer Massenkarambolage spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Neben „Massenunfall“ wird auch oft von einem Serienunfall gesprochen. Bei einer Massenkarambolage können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wenden, die für sämtliche eigene Schäden aufkommt. Dies gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. 

Für die Anwendung dieses Verfahrens müssen allerdings drei Bedingungen erfüllt sein:
  1. die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest
  2. es sind mindestens 40 oder in besonders komplizierten Fällen mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt
  3. das gesamte Unfallgeschehen steht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang.
Ob die Voraussetzungen für die vereinfachte Schadenregulierung erfüllt sind, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Grundlage sind die Berichte der Polizei.



Abwicklung der vereinfachten Schadenregulierung
Für jeden der beteiligten Fahrzeughalter gilt dann, dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 % übernimmt. Die Schadenregulierung hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters  so dass er sich also nicht verschlechtert. Bei anderen Unfällen ohne einen identifizierbaren Verursacher sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Auf diese freiwillige Regelung, haben sich rund 90 Versicherer Ende 2015 geeinigt. Vor allem bei Glatteis, Nebel, Schneetreiben, Starkregen oder auch Sandstürmen kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Massenkarambolagen.



Wie kann ein Masseunfall vermieden werden?
Es ist besonders wichtig, den richtigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und vorausschauend zu fahren. Wenn man auf einen Unfall, eine Gefahrenstelle oder ein Stauende stößt, sollte schnellstmöglich die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr gewarnt werden und Auffahrunfälle entsprechend vermieden werden. Die Geschwindigkeit, besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen, sollte den Gegebenheit angepasst werden.

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Mittwoch, 26. Juli 2017

Wie sind bei einem Unwetter die Schäden versichert

Immer wieder entstehen durch schwere Gewitter erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer zu beklagen sein. Durch Starkregenfälle besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen, Hagelschauer können Dachfenster oder Markisen zerstören und starke bis stürmische Böen können für umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sorgen. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.

Welche Schäden können entstehen

Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung




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Montag, 26. Juni 2017

Privathaftpflicht - Ein regelmäßiger Vertragscheck ist zu empfehlen

Leistet die private Haftpflichtversicherung noch ausreichend Schutz? Diese Frage sollte man sich in regelmäßigen Abständen stellen. Denn bestehende Privathaftpflichtversicherungsverträge sind häufig veraltet und man ist mitunter nicht ausreichend versichert. Die Modernisierung und Technisierung zieht sich durch alle Lebensbereiche, wodurch es schnell zu Versicherungslücken kommt. Vor allem Verträge, die fünf Jahre oder älter sind, bieten zuweilen erheblich weniger Versicherungsschutz als aktuelle Angebote, denn neue Verträge bieten meist für einen geringen Mehrbeitrag mehr Schutz.

Meist bleibt die Versicherung jahrzehntelang zu veralteten Bedingungen bestehen
Die meisten Verbraucher schließen ihre erste Privathaftpflichtversicherung ungefähr im Alter von 20 Jahren mit Beendigung ihrer Berufsausbildung oder der Gründung ihres ersten eigenen Haushaltes ab. Danach wird diese Thema meist nie wieder angefasst, was bedeutet dass sinnvolle Marktinnovationen und Deckungserweiterungen meist nicht mit eingeschlossen sind. Es wird nicht bedacht, dass sich die Gefahren des täglichen Lebens und auch die Versicherungsleistungen in der Privathaftpflichtversicherung in der Zwischenzeit häufig erheblich verändert haben. Dies gilt gerade im Hinblick auf die zunehmende Nutzung neuer Technologien und der Mobilisierung unserer Gesellschaft. Es entwickeln sich dadurch immer neue Haftpflichtrisiken, welche der Verbraucher in seinem Privathaftpflichtvertrag berücksichtigen sollte. Moderne Privathaftpflichtverträge  enthalten eine Vielzahl an Leistungen, welche oftmals in älteren Versicherungsverträgen nicht abgedeckt sind.



Gefälligkeitshandlungen und Leihgaben
Darunter versteht man unter anderem Gefälligkeitsschäden sowie die Mitversicherung geliehener Sachen. Die Rechtsprechung sieht in einem Falle von Gefälligkeitshandlungen einen stillschweigenden Haftungsverzicht vor, vorausgesetzt es handelt sich um eine einfache Fahrlässigkeit. Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass bei einem Umzug einer der Helfer aus dem Freundeskreis stolpert und hierbei die teure Spiegelreflexkamera des Umziehenden beschädigt. Dann bleibt nicht nur der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen, sondern auch das persönliche Verhältnis zwischen Verursacher und dem Geschädigtem kann dadurch nachhaltig beeinträchtigt werden. Ein weiteres Beispiel sind Schäden mit geliehenen Sachen. Man geht immer davon aus, dass derjenige, der sich einen Gegenstand leiht, ebenso mit diesem umgeht, als wäre es sein eigener. Das ist auch der Grund, weshalb in vielen alten Privathaftpflichtversicherungen die Schäden an geliehenen Sachen wie Eigenschäden betrachtet werden und somit kein Versicherungsschutz besteht. Es beginnt mit der ausgeliehenen Bohrmaschine im Baumarkt und geht weiter bis zum ausgeliehenen E-Bike im Urlaub. Vielfach macht man sich keine Gedanken darüber, wie diese Sachen bei einer Beschädigung ersetzt werden. Meistens ist die Annahme die, dass man ja eine Privathaftpflichtversicherung habe und ist dann auf die Versicherung entsprechend schlecht zu sprechen, wenn die Schadenregulierung abgelehnt wird. Hier ist man auch als Versicherter gefordert, für aktuelle Versicherungsbausteine zu sorgen. 

Forderungsausfalldeckung
Erst in den letzten Jahren hat die Forderungsausfalldeckung als ein wichtiger Baustein den Einzug in die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung gefunden. Als Versicherungsnehmer bekommt man hier von seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung Leistungen, wenn der eigentliche Schadenverursacher mittellos beziehungsweise von diesem keine ausreichende Leistung zu erwarten ist. Vor allem im Bereich der Personenschäden mit gegebenenfalls sehr hohen Entschädigungsansprüchen ist diese für den Versicherungsschutz in einer guten Privathaftpflichtversicherung unabdingbar, vor allem wenn auch vorsätzliches Handeln des Schädigers mitversichert ist. Viele denken hier meist nur an einmalige Schäden. Häufig ist es bei Personenschäden aber so, dass es zu lebenslangen Rentenansprüchen gegen den Schädiger kommt und diese können sich beispielsweise in 30 Jahren zu einem sehr großen Betrag summieren, was dann zu finanziellen Ausfällen beim Schädiger führen kann.

Drohnendeckung
In älteren Privathaftpflichtversicherungsverträgen ist dieses neue Risiko gar nicht und in aktuellen Verträgen nur selten versichert ist. Was früher beispielsweise das Modellflugzeug war, ist heute der Multicopter.  Ein “Spielzeug” für Jedermann und weltweit wurden im Jahr 2015 rund 6,4 Millionen Einheiten dieser unbemannten Fluggeräte zu zivilen Zwecken verkauft. In Deutschland gibt es Laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) zur zeit ca. 400.000 Stück. Die Verwendung der Drohnen ist vielseitig und geht von der privaten Nutzung in der Freizeit, über Aufnahmen für Film und Fernsehen bis zu Vermessungen oder Dokumentation von Schäden für Versicherungen. Jedoch steigt auch mit der Anzahl der Drohnen das damit einhergehende Risiko. Laut der Deutschen Flugsicherung, haben sich die gemeldeten Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen von 2015 auf 2016 mehr als vervierfacht. Deshalb besteht nicht ohne Grund eine gesetzlich geregelte Versicherungspflicht für nahezu alle Luftfahrzeuge, was die Drohnen durch die neue Drohnenverordnung miteinschließt. Ist dieses Risiko von den Drohnenbesitzern überhaupt versichert, dann wird der Versicherungsschutz oftmals nur auf Deutschland beschränkt. Was liegt jedoch näher als das neue “Spielzeug” auch mit in den Urlaub zu nehmen? Hier ist zu empfehlen, auf einen Anbieter zu achten, der bei seiner Drohnenversicherung auch den Versicherungsschutz im Ausland einschließt.

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Dienstag, 13. Juni 2017

Neue Regeln für Drohnen-Besitzer

Neue Regeln sorgen dafür, dass es kein unbekanntes Flugobjekt mehr gibt. Das Bundeskabinett hat am 19. Januar 2017 eine Verordnung verabschiedet, in der eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen vorgeschrieben wird. So muss künftig ab einem Gewicht von 250 Gramm eine feuerfeste Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers angebracht werden, damit dieser bei einem Schadensfall einfacher ermittelt werden kann. Bei über zwei Kilogramm schweren Drohnen müssen die Nutzer zudem einen Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) besitzen. Die maximale Flughöhe für Drohnen ist auf 100 Meter festgeschrieben und in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken sind Flüge verboten. Der Bundesrat hat der Verordnung mittlerweile zugestimmt und am 7. April 2017 ist die Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Kraft getreten.

Was sich beim Umgang mit den beliebten Fluggeräten ändertDie vielen Hobbypiloten müssen vor der neuen Verordnung zum Betrieb von Drohnen keine Angst haben. Der Freizeitgebrauch wird kaum eingeschränkt und die Regeln werden überschaubarer. Da Drohnen sehr beliebt sind, gibt es sie in allen Gewichts- und Preisklassen. Jedoch fehlen genaue Zahlen, wie viele „unbemannte Luftfahrtsysteme" in Deutschland bereits unterwegs sind. Derzeit schätzt man, dass dies einige hunderttausend sind. Bei Drohnen mit vier oder mehr Rotoren, die wie ein Hubschrauber funktionieren und oft eine Kamera an Bord haben, besteht allerdings die Gefahr, dass sie abstürzen, die Privatsphäre missachten oder den regulären Luftverkehr beeinträchtigen. Die Deutsche Flugsicherung hat in den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 beispielsweise 61 solcher Fälle registriert. Deshalb plante Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schon seit längerem, die Regeln für Drohnen neu zu legen.



Drohnen dürfen nur noch mit Plakette in die Luft gehen
Die neue Drohnenverordnung sieht zunächst einmal eine Vereinfachung vor, denn bei einem Gewicht von unter fünf Kilogramm ist keine Aufstiegserlaubnis mehr erforderlich. Bislang war es nicht so leicht nachvollziehbar, wie zwischen gewerblicher Nutzung (etwa für Bildaufnahmen) und dem Freizeitgebrauch von Drohnen unterschieden wird. Nur der Freizeitgebrauch war bisher genehmigungsfrei. In der neuen Drohnenverordnung  werden jetzt alle Geräte - inklusive Modellflugzeuge - gleich behandelt. An allen Fluggeräten muss eine feuerfeste Plakette mit Name und Adresse des Besitzers angebracht werden. Eine Ausnahme bilden Kleinstgeräte, welche maximal 250 Gramm wiegen und so hauptsächlich viele Spielzeugexemplare betrifft, die teilweise gerade mal 20 Gramm leicht sind. Wer Drohnen mehr als zwei Kilogramm fliegen will, muss nun einen Kenntnisnachweis vorweisen. Das BMVI schreibt dazu:

Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch:
  1. gültige Pilotenlizenz
  2. Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter 16 Jahre
  3. Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre.
Die Bescheinigungen sind 5 Jahre gültig. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Für Drohnen über fünf Kilogramm wird weiterhin eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Die maximale Flughöhe von 100 Metern wird beibehalten und „Unbemannte Luftfahrtsysteme" über 25 Kilogramm bleiben verboten. Ausnahmen, beispielsweise für die gewerbliche Drohnennutzung, können die Behörden bei nachgewiesener Notwendigkeit zulassen. Das Steuern von Drohnen außerhalb der Sichtweite (z.B. über einen Monitor), ist nur noch bei Fluggeräten unter fünf Kilogramm generell untersagt. Privatpersonen müssen auf eine wichtige Ergänzung bei den Verbotszonen achten: Mit Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind oder Bildaufnahmen machen können, darf nicht über Wohngrundstücken aufgestiegen werden. Damit soll der unerlaubte Blick in Nachbars Garten unterbunden werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema findet man auf der Internetseite des BMVI.
http://www.bmvi.de

Die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten kann hier heruntergeladen werden.
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

Drohnen-Besitzer sollten auch an den Versicherungsschutz denken. Eine Haftpflichtversicherung sollte zur eigenen Sicherheit vor Schadenersatzansprüchen dazugehören. Viele gehen jedoch davon aus, dass dies über die private Haftpflichtversicherung abdeckt ist. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden oder bei der privaten Haftpflichtversicherung ein zusätzlicher Leistungsbaustein eingeschlossen werden.

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Montag, 29. Mai 2017

Fahrrad gestohlen und es ist wieder da - was tun?

Wie soll man sich verhalten, wenn das Fahrrad gestohlen wurde, die Versicherung eine Entschädigung gezahlt hat und dann taucht das Fahrrad plötzlich wieder auf. Damit man sich nicht strafbar macht, muss man den Fund unverzüglich seiner Versicherung melden. Der Eigentümer des Fahrrades hat nun die Wahl, dass erhaltene Geld zurück zu zahlen oder er stellt das wiedergefundene Fahrrad der Versicherung zur Verfügung.

Wann zahlt eine Versicherung eine Entschädigung
Die Hausratversicherung springt grundsätzlich ein, wenn das Fahrrad aus dem Keller, dem Haus oder der Garage gestohlen wurde. Mit einem Zusatzbaustein „Fahrradversicherung“ gegen den sogenannten „einfachen Diebstahl“ zur Hausratversicherung, gibt es auch einen Schadenersatz, wenn das Fahrrad beispielsweise am Bahnhof oder auf dem Schulhof gestohlen wurde. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Fahrradversicherungen. Nur was passiert mit einer bereits gezahlten Entschädigung vom Versicherer, wenn das Fahrrad wieder auftaucht. Dies hängt jedoch vom konkreten Fall ab. Vor kurzem hat die Polizei rund 1.500 gestohlene Fahrräder in Hamburger Lagerhallen gefunden. Wenn sich anhand der eingravierten Rahmennummer ein Eigentümer ermitteln lässt, wird er - wie auch in weniger spektakulären Fällen - von der Polizei informiert.
Hat eine Hausrat-oder Fahrradversicherung für den Rad-Verlust an den Betroffenen eine Entschädigung geleistet, ist er verpflichtet, seinen Versicherer sofort von dem Fund in Kenntnis zu setzen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gilt dies unabhängig davon, ob die Polizei ihm das Fahrrad schon übergeben hat oder ihm nur die Möglichkeit einräumt, es an einem bestimmten Ort abzuholen. Wenn der Eigentümer die Meldung über den Verbleib seines Fahrrads unterlässt, macht er sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar.


Beispiel für ein modernes Fahrradschloss

Der Versicherte hat ein zweiwöchiges Wahlrecht gegenüber dem VersichererDer Versicherte kann zwischen zwei Optionen wählen. Zum einen, ob er eine bereits erhaltene Entschädigungszahlung behält und der Versicherung das Fahrrad überlässt oder zum anderen lieber die Entschädigungszahlung zurückzahlt und das Fahrrad behält. Dieses Wahlrecht besteht allerdings nur zwei Wochen lang. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung durch den Versicherer, eine Entscheidung zu treffen. Wenn der Versicherte diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt, dann geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Dies bedeutet, dass die Versicherung dann selbst entscheiden kann, ob es das Fahrrad nimmt oder die Entschädigung zurückverlangt.

Auch wenn der Versicherte für den Verlust seines Fahrrads nur teilweise entschädigt wurde, steht ihm sein anfängliches Wahlrecht zu. Entscheidet sich ein Betroffener trotz einer nur teilweisen Entschädigung für das Geld, weil er beispielsweise schon ein neues Fahrrad hat, willige er laut dem GDV damit zugleich in einen meistbietenden öffentlichen Verkauf des Fahrrads ein. Der Erlös aus dem öffentlichen Verkauf wird zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Wenn der Versicherte beispielsweise die Hälfte des Fahrradwertes ersetzt bekommen hat, besteht für ihn auch nur noch ein Anspruch auf die Hälfte des erzielten Verkaufspreises. Sollte das gestohlene Fahrrad bereits wieder auftauchen, obwohl der Versicherer noch keine Entschädigungszahlung vorgenommen hat, ist der Eigentümer nicht verpflichtet es zurücknehmen. Laut dem GDV, hat der Bestohlene auch in diesem Fall einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen das Fahrrad an den Versicherer übergeben.

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Montag, 15. Mai 2017

Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern

Die Nachfrage nach Elektrofahrrädern läuft auf Hochtouren. Denn dank ihres Elektromotors steigen auch Ungeübte nach langen Touren entspannt vom Sattel. Mit einem Pedelec oder E-Bike ist es auch speziell für viele ältere Menschen eine Möglichkeit, längere Strecken, Steigungen oder Einkaufsfahrten gut mit dem Rad bewältigen zu können. Jedoch ist das Fahren ohne eine gewisse Übung mit dem Elektrofahrrad nicht ganz ungefährlich. Dies betrifft nicht nur Senioren, sondern auch jüngere Zeitgenossen. Aus den aktuellen Unfallstatistiken geht aber hervor, dass gerade Senioren nicht unvorbereitet aufs E-Bike steigen sollten, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Für Einsteiger besteht ein erhöhtes Risiko
Der DVR kommt zu der Einschätzung, dass sich Einsteiger des größeren Risikos schwerer Verletzungen aufgrund höherer Geschwindigkeiten mit einem E-Bike nicht bewusst sind. „Auf keinen Fall sollte man einfach aufsteigen und losfahren", rät DVR-Referatsleiterin Cornelia Bamberg. Diese Empfehlung gelte aber auch für die Fahrt mit einem herkömmlichen Fahrrad nach einer längerer Fahrradabstinenz. „Wer als älterer Mensch zum ersten Mal ein E-Bike benutzt, sollte sich vorher unbedingt mit dem Rad vertraut machen", empfiehlt der DVR, dessen Ziel mehr Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ist. Vor den ersten Fahrten im richtigen Straßenverkehr sollte das Bremsen, Schalten, Anfahren und Kurvenfahren auf einem leeren Parkplatz ausreichend geübt werden. Auch sei es auch ratsam, zu Beginn nur mit geringer Motor-Unterstützung zu fahren und sich langsam zu steigern. Zu dem positiven Trend zum Rad- und Pedelecfahren von Senioren, haben sich hohe Unfallzahlen entwickelt. Laut dem Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2015 auf deutschen Straßen 198 Radfahrer im Alter ab 65 Jahren gestorben, berichtet der DVR.



Sicherheitsprogramm „sicher mobil„Der DVR hat speziell für Senioren das bundesweite Programm „sicher mobil" aufgelegt. „Dafür bilden wir qualifizierte ehrenamtliche Moderatoren aus, die in Gruppen den Austausch über das Thema fördern, Hilfestellungen im Straßenverkehr geben und kritische Radfahr-Situationen mit den Teilnehmern intensiv bearbeiten", so DVR-Expertin Cornelia Bamberg. Dabei würden die Teilnehmer Möglichkeiten und Lösungen entwickeln, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und Gefahren zu erkennen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern ausgehen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Verkehrswachten sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ebenfalls Rad- beziehungsweise Pedelec-Kurse an.

Beratung im Fachhandel nutzenDer elektrische Rückenwind ist jedoch nicht nur für ältere Radfahrer angenehm. Durch den Elektromotor werden die Einsatzmöglichkeiten und der Fahrspaß erhöht. Man kann individuell wählen, wie stark die Unterstützung des Antriebs ausfallen soll, was soweit geht, dass manche Räder sogar mit einer elektrischen Schiebehilfe ausgestattet sind. Deshalb ist beim Kauf eines Pedelecs der Fachhandel die richtige Adresse, denn es wird qualifiziert beraten und die notwendige Wartung nach dem Kauf fällt etwas aufwändiger aus als bei einem „normalen“ Fahrrad. Mehr Informationen zum sicheren Fahren mit dem E-Bike liefert die Broschüre „Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb“, die kostenlos unter www.dvr.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Wer Interesse an einer Schulung in einer Gruppe hat, kann sich beim DVR unter der Telefonnummer 0228 40001-40 melden. Die Broschüre „sicher mobil“ kann hier heruntergeladen werden. Mehr Informationen findet man auch beim DVR unter www.dvr.de/aelteremenschen.

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Montag, 8. Mai 2017

Diese Gefahren lauern beim Autofahren im Frühling

Auch wenn der Frühling sich in Deutschland bereits mit den ersten warmen Tagen gemeldet hat, sollten Autofahrer deshalb nicht übermütig werden. Denn während der Übergangszeit lauern zahlreiche Gefahren im Straßenverkehr, auf die man vorbereitet sollte. Wer sein Cabrio jetzt aus dem Winterschlaf holt oder die Winterreifen gegen die Sommerreifen getauscht hat, sollte vorsichtig sein. Auch wenn es einem schon so warm vorkommt, gänzlich trocken und sicher sind die Straßen noch nicht. Auch wenn der Frühling oft zu einer dynamischen Fahrweise verleitet, erhöhen rutschige Stellen und querendes Wild das Unfallrisiko in dieser Jahreszeit.

Der Frühling macht oft einen leichten Fuss auf dem Gaspedal
Wenn der Schnee getaut ist, die Straßen trocken sind und der Wind wieder warm ist, wird auch das Gaspedal wieder leichter. Es macht Spaß, durch schnelle Kurven zu fahren oder sich im Cabrio den Wind um die Nase wehen zu lassen. Die typischen Frühlingsgefahren die von der momentanen Jahreszeit ausgehen, geraten da schnell in Vergessenheit. Da gibt es noch frostige Nächte, die in den frühen Morgenstunden zu rutschigem Reif oder zu sogar vereinzelt Glatteis führen können. Auch auf schattigen Waldabschnitten, wo die Sonnenstrahlen kaum hinkommen, kann es zu Schleuderpartien kommen.

Verstärkter Wildwechsel führt zur Erhöhung der Unfallgefahr
Eine besondere Vorsicht ist für Autofahrer geboten, wenn Straßen über Felder und durch Waldgebiete führen. Denn im Frühling beginnen die Pflanzen wieder zu wachsen und viele Wildtiere machen sich die Futtersuche oder zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Deshalb treten Unfälle mit Rehen oder Wildschweinen in dieser Jahreszeit besonders häufig auf. Ist man beispielsweise in der Dämmerung unterwegs, muss man immer mit querenden Tieren rechnen. Erkennbar sind die Tiere in der Dunkelheit oft an zwei reflektierenden Punkten vom Scheinwerferlicht des Autos. Trifft man auf ein kreuzendes Wildtier, sollte das Fernlicht sofort ausschaltet werden, denn durch das blendende Licht bleiben die Tiere oft auf der Fahrbahn stehen. Da viele Tiere in Gruppen unterwegs sind, muss ma auch immer mit Nachzüglern rechnen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung.





Allergiker müssen sich vor Pollenflug in acht nehmen
Für die Autofahrer ist im Frühling aber nicht nur die Tierwelt eine Gefahr, sondern auch der Pollenflug durch treibende Pflanzen kann starken Allergikern das Leben hinter dem Steuer erschweren. Bei Niesattacken, laufender Nase oder tränenden Augen, ist in jedem Fall die Konzentration beeinträchtigt. Für betroffene Personen kann es deshalb sinnvoll sein, mit geschlossenen Fenstern zu fahren. Auch ein Wechsel des Pollenfilters kann sinnvoll sein, denn Salzreste aus dem Winter machen dem Filter und seiner Effektivität oft zu schaffen.

Streusplitt vom Winter verwandelt die Straße zur Schotterpiste
Auf den Straßen liegen im Frühjahr nicht nur Salzreste, sondern auch großzügig verstreuter Streusplitt. Dieser soll auf schneebedeckter Fahrbahn Halt bieten, kann jetzt ohne Schnee für gefährliche Schleuderpartien sorgen. Der Streusplitt liegt meist zusammengeschoben am Fahrbahnrand. Hauptsächlich Motorradfahrer sollten nach dieser Gefahr Ausschau halten und die Fahrweise entsprechend anpassen. Für Motorradfahrer können auch über den Winter entstandene Schlaglöcher die Unfallgefahr erhöhen.

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Montag, 24. April 2017

Beim Wechsel auf Sommerreifen Gesamtzustand überprüfen

Für Autofahrer ist je nach Wohnort und Fahrzielen um Ostern die Zeit um wieder auf die Sommerreifen umzusteigen. Die allgemein bekannte Faustregel empfiehlt: Sommerreifen von Ostern bis Oktober. Da jedoch Ostern jedes Jahr variiert, sollte spätestens bei konstant über sieben Grad Celsius liegenden Temperaturen auf Sommerreifen gewechselt werden. Die Vorschrift lautet, dass die Bereifung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein muss. Vor der Montage von den über den Winter eingelagerten Reifen sollte ein umfassender Reifencheck durchgeführt werden. „Profiltiefe, Reifendruck, Alter und Gesamtzustand des Pneus müssen dabei genau unter die Lupe genommen werden", empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Profiltiefe, Reifendruck und Alter überprüfen
Bei den Sommerreifen sollte eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern nicht unterschritten werden, damit man beispielsweise gut gegen Aquaplaning gewappnet ist. Bei einer Profiltiefe von weniger als 1,6 Millimetern ist der Reifen gesetzlich nicht mehr zugelassen. Auch das das Reifenalter sollte überprüft werden. Die sogenannte DOT-Nummer gibt Aufschluss darüber, wie alt die Reifen sind. Die DOT-Nummer ist auf der Reifenflanke zu finden und der Bestandteil ist eine vierstellige Ziffer aus der man aus den ersten beiden Stellen die Produktionskalenderwoche und den beiden letzten Stellen das Produktionsjahr ablesen kann. Ein Reifen mit der DOT-Nummer 1516 wurde dann in der 15. Kalenderwoche des Jahres 2016 produziert. Laut DVR halten Reifen bis zu zehn Jahre, wenn sie richtig gelagert werden. Spätestens nach diesen zehn Jahren sollte ein Reifen durch einen neuen ersetzt werden. Ab sechs Jahren sollten regelmäßig Sichtprüfungen auf sprödes Material, Einfahrschäden, Risse und Beulen vorgenommen werden. Auch die Bedeutung des Reifendrucks wird oft unterschätzt. So wiesen bei einem bundesweiten DVR-Reifencheck im vergangenen Jahr 36 Prozent der überprüften Reifen einen zu hohen oder zu niedrigen Druck auf. „Das kann nicht nur Beschädigungen nach sich ziehen, sondern auch der Kraftstoffverbrauch erhöht sich, der Bremsweg wird länger und bei Ausweichmanövern bricht der Wagen leichter aus", warnt der DVR.


Bei notwendigen Neuanschaffung den richtigen Reifen wählen
Beim Reifenkauf achten viele nur auf den Preis. Die Qualitäten der Reifen weichen allerdings enorm voneinander ab. Billig- und Qualitätsreifen haben weniger gemeinsam als man auf den ersten Blick glauben mag. Zwar sind beide Versionen schwarz und rund, doch es gibt große Differenzen bei den sicherheitstechnischen Leistungen. Beispielsweise muss man bei minderwertigeren Reifen mit einem bis zu 70 Prozent längeren Bremsweg rechnen. Gerade in der Bremsleistung auf Nässe werden in den einschlägigen Reifentests immer wieder große Unterschiede aufgedeckt, denn auf den letzten Plätzen liegen meist sehr günstige Reifen. Wer in den die Reifen erneuen muss, sollte die Sicherheit in den Vordergrund stellen und sich im Fachhandel beraten lassen sowie Testberichte zu Rate ziehen.

Fünf gute Gründe die für den professionellen Reifenwechsel sprechen
  1. Reifencheck beim Wechsel: In der Fachwerkstatt werden die Reifen nicht nur gewechselt, sondern auch intensiv geprüft. Dazu zählen eine Prüfung der Profiltiefe und die Untersuchung auf Risse, Beulen oder Einfahrschäden. Außerdem wird der optimale Reifendruck eingestellt, damit das Auto sicher vom Hof rollen kann.
  2. Der richtige Drehmoment: Fachleute sorgen dafür, dass die Radmuttern mit dem richtigen Drehmoment angezogen werden. Besonders wichtig: Die Radmuttern müssen nach 50 bis 100 Kilometern Fahrt nochmals mit dem richtigen Drehmoment nachgezogen werden. Fachwerkstätten weisen darauf nicht nur auf der Rechnung hin, sondern ziehen die Radschrauben kostenlos nach.
  3. Entrosten der Auflagefläche: Fachbetriebe entfernen Rost, der sich häufig zwischen Felge und Radachse bildet, professionell. So wird verhindert, dass sich der Rost während des Betriebs auflöst und das Rad sich löst.
  4. Auswuchten: Räder, die monatelang im Betrieb unterschiedlichsten Einflüssen aufgesetzt waren, verändern sich. Es können Unwuchten entstehen, die zu Vibrationen und erhöhtem Verschleiß führen und mit Gegengewichten ausgewuchtet werden. Das Auswuchten sorgt dafür, dass diese gewaltigen Kräfte gerade bei hohen Geschwindigkeiten nicht am Fahrzeug zerren.
  5. Prüfung des Reifendruckkontrollsystems (RDKS): Alle seit 1. November 2014 neu auf den Markt gekommenen Fahrzeugtypen müssen mit einem RDKS ausgestattet sein. Wenn das eigene Fahrzeug ein direkt messendes RDKS besitzt, sollte man beim Reifenwechsel unbedingt beim Profi vorstellig werden. In der Fachwerkstatt werden die Sensoren überprüft, die den aktuellen Luftdruck an den Bordcomputer übermitteln.
Weitere Informationen rund um das Thema Reifen gibt es unter: www.reifenqualitaet.de

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Donnerstag, 6. April 2017

Frühjahrsputz fürs Auto nicht vergessen

Wenn die Temperaturen wieder steigen und die Tage länger werden ist es nicht nur Zeit für den Frühjahrsputz im Haus und Hof, sondern auch das Auto sollte eine gründliche Reinigung bekommen. Denn im Winter wird das Auto besonders strapaziert. Da gibt es beispielsweise Schneematsch, der über die Reifen Dreckpartikel und kleine Steine gegen den Lack schleudert oder das Streusalz setzt sich auf der Karosserie und im Fußraum des Wagens fest. Die Salzkruste greift den Lack an und sollte deshalb so schnell wie möglich beseitigt werden. Ob es nun darum geht, einen glänzenden Lack zu erhalten oder einfach die Funktionsfähigkeit des Pkw zu erhalten: Hier bekommen Sie ein Paar Tipps um das Auto frühjahrsfit zu machen.

Ausgiebige Reinigung trägt zum Werterhalt bei
Auch wenn das Putzen und Schrubben nicht jedermanns Sache ist, so ist es doch im Frühjahr an der Zeit, den Schmutzfilm des Winters vom Auto zu waschen. In den ersten schönen sonnigen Frühjahrstagen sieht ein schmutziges Auto ohnehin bescheiden aus. Das Auto muss man auch nicht von Hand waschen. Fahren Sie zum Reinigen am besten in die Waschanlage, da es vielerorts aufgrund des Grundwasserschutzes verboten ist, das Auto in der eigenen Einfahrt oder auf der Straße zu reinigen. Vor der Einfahrt in die Waschanlage, sollte das Auto mit einem Hochdruckreiniger vom gröbsten Schmutz befreit werden. Dies sorgt dafür, dass keine Schmutzpartikel zwischen Lack und Bürsten verbleiben und diesen verkratzen. Gehen Sie mit dem Hochdruckreiniger großflächig über das Auto und bearbeiten Sie gröberen Schmutz etwas länger, damit die Verunreinigungen bereits eingeweicht werden. Während unter dem Jahr meist ein Standard-Waschprogramm ausreichend ist, so sollte nach dem Winter auch der Unterboden gereinigt werden. Wenn man die Möglichkeit hat, den Unterboden mit einem Hochdruckreiniger von Hand zu reinigen, sollte dies einem maschinelles Waschprogramm vorgezogen werden. Bei einem maschinellen Waschprogramm wird das Wasser mit hohem Druck in alle Bereiche des Unterbodens gesprüht, was zu Schäden an beweglichen Teilen der Mechanik und elektronischen Komponenten führen kann. Bei der Handreinigung kann durch die Wahl einer geringen Sprühstärke auf die verschmutzten Stellen solche Schäden minimiert werden.


Auch der Innenraum bedarf einer Pflege
Der beste Helfer bei der Innenraum-Reinigung ist der Staubsauger, denn über den Winter sammelt sich eine Menge Schutz im Auto. Dies liegt hauptsächlich schon daran, dass man nicht wie in der warmen Jahrzeit regelmäßig mal kurz "durchsaugt". Dann sollte alles was im Auto Feuchtigkeit speichert, gut durchlüftet werden. Man vermeidet dadurch das typische Risiko beschlagener Scheiben wenn die Außentemperaturen ansteigen. So sollten beispielsweise Fußmatten am besten außerhalb des Fahrzeugs getrocknet werden. Alle Glasflächen werden mit einem handelsüblichen Fensterreiniger gesäubert. Dies gilt auch für sämtliche Spiegel und das Glas vor den Cockpit-Instrumenten. Bei den Scheiben sollte man unbedingt mit einem trockenen, sauberen Lappen oder Küchenpapier nachwischen, da sich sonst Schlieren bilden, was bei tiefstehender Sonne oder beim Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Beim reinigen von elektronischen Bauteilen, wie beispielsweise Schalter oder Infotainmentsysteme sollte darauf geachtet werden, dass keine Flüssigkeit eindringen kann. Die Auswahl der Reinigungsmitteln sollte immer so gewählt werden, dass diese Kunststoffe oder lackierte Oberflächen nicht beschädigen. In den meisten Fällen genügt ein feuchter, nicht fusselnder Lappen und Geschirrspülmittel. Auch die Gummidichtungen an den Fenstern und Türen bedürfen einer Reinigung sowie die Behandlung mit einem speziellen Gummipflegestift.

Blick auf die Technik und mal wieder aufräumen
Prüfen Sie beim Frühjahrputz außerdem den Öl-, Kühlwasser und Wischwasserstand. Das Wischwasser kann ab dem Frühjahr wieder mit einem Reinigungszusatz befüllt werden, der gegen Insekten, Pollen und Blütenreste hilft. Auch ein prüfender Blick auf die Funktionstüchtigkeit der Scheibenwischer ist sinnvoll. Wenn keine Frostgefahr mehr besteht, können auch die Sommerreifen wieder zum Einsatz kommen. Ein Blick in den Kofferraum ist auch angeraten, denn Winterutensilien wie Schneeketten braucht man im Sommer nicht durch die Gegend zu fahren, da dies den Kraftstoffverbrauch erhöht. Und wenn man schon dabei ist, kann die Prüfung des Verfalldatums vom Verbandskasten und eine vorgeschriebene Warnweste nach der europäischen Norm ISO 20471 bei der nächsten Verkehrskontrolle Geld sparen. Ist das Auto innen und außen sauber und trocken, können Sie gegebenenfalls Steinschläge mit einem Lackstift aus dem Fachhandel ausbessern. Denn wer hier früh handelt, vermeidet ärgerliche Rostnester.

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