Montag, 28. November 2016

Autoversicherung – wechselbereite Autofahrer

Für die Versicherungen bleibt das Geschäft mit Kfz-Versicherungen unprofitabel. Die Kfz-Versicherer haben in den vergangenen sieben Jahren durchweg rote Zahlen geschrieben, was aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Versicherer mussten draufzahlen und blieben trotz Prämienerhöhungen auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).

Wechselbereitschaft trotz Zufriedenheit
Obwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

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Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren Beiträgen
Als Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2017 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.

Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2012 wurden knapp 250.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtet
In der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie noch bei nur 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 500 000 Euro. Italien hat noch fünf Jahre Zeit, die Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.

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Montag, 21. November 2016

Telematiktarife rollen bei der Autoversicherung an

Für die einen ist es der Weg zum gläsernen Versicherungskunden, für die Versicherungen eine völlig neue Form der Risikobeurteilung. Mit Telematiktarifen bei der Autoversicherung kann künftig auch das Beschleunigungs- und Bremsverhalten, die Geschwindigkeit und das Kurvenfahren bei der Tarifierung berücksichtigt werden. Versicherte lassen dabei freiwillig ihr Fahrverhalten aufzeichnen, um bei gesitteter Fahrweise in den Genuss von Rabatten zu kommen. Im Ausland gibt es derartige Tarife schon länger, insbesondere in den USA. Hierzulande haben sich bislang nur wenige Anbieter vorgewagt.

Versicherer haben immer wirtschaftliche Beweggründe
Versicherer sind keine Wohltätigkeitsinstitutionen, sondern kalkulieren immer mögliche Mehreinnahmen oder Kostenersparnisse in der Gestaltung von Produkten. Bundesweit gewähren lediglich 1600 Autofahrer der Kfz-Versicherung bislang Einblick in ihren Fahrstil, was die „Wirtschaftswoche" in einer aktuellen Umfrage unter deutschen Versicherern ermittelt hat. Dabei kann der Fahrstil auf zweierlei Art gemessen werden. Entweder über eine im Auto fest verbaute Blackbox oder über eine Smartphone-App. Letzteres setzt natürlich voraus, dass der Kfz-Versicherte über ein solches Mobiltelefon verfügt. Die großen Kfz-Versicherer wollen hier nun aktiv den Markt erobern und entwickeln spezielle Zielgruppenkonzepte. Beispielsweise ist das Allianz-Angebot auf die Zielgruppe der Fahranfänger im Alter zwischen 18 und 28 Jahren beschränkt. Auf dieses Segment entfallen bei der Allianz 8 Prozent aller Autofahrer, aber 20 Prozent aller Unfälle. Das macht den Ansatzpunkt für den Versicherer klar - Risikoreduzierung an einem Brennpunkt.


Rabatte dürfen den Blick nicht vernebeln
Die Telematiktarife können durchaus für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Jedoch ist der Zugriff auf die Kundendaten für die Verbraucher mit einigen Risiken verbunden. Von den jüngeren Bevölkerungsgruppen werden persönliche Daten nicht immer als ein schützenswertes Gut angesehen, was man in sozialen Netzwerken nachverfolgen kann. Beispielsweise müssen bei Fitness-Apps gepostete Gesundheitsdaten bisweilen für einen Wettbewerb der Eitelkeiten herhalten. So kann es sein, dass Deutschland zukünftig nicht nur den Superstar sucht, sondern auch den besten Autofahrer. Die neuen Telematik-Tarife machen dies möglich. Bei jüngeren Autofahrern, die allgemein eine hohe Prämie zahlen müssen, kann die Aussicht bis zu 40 Prozent Rabatt zu bekommen, einige Aufmerksamkeit hervorrufen. Auch für die Sicherheit auf Deutschlands Straßen könnte das durchaus etwas bringen, denn ein so verstandener Wettbewerb hat die Möglichkeit, ein gesittetes Fahrverhalten zu fördern und damit die Unfallhäufigkeit zu reduzieren.

Klar sollte aber auch sein, dass es bei den Telematiktarifen auch um den Kampf von Kundendaten geht, von dem weder entschieden ist, wer ihn gewinnt, noch ob das Ganze wirklich verbraucherfreundlich abläuft. Zumindest sind die Versicherungskonzerne, Autoindustrie und Internetwirtschaft sehr mächtig und sollte eine Gruppe die Hoheit über die Kundendaten erringen, macht sie das Rennen und damit die Geschäfte der Zukunft. Deshalb muss aus Verbrauchersicht für die Politik die individuelle Hoheit über die persönlichen Daten das oberstes Ziel sein. Auch wenn man als Kunde rechtlich erst einmal die Hand auf seinen Daten hat, ist das noch lange kein Grund, sich zu entspannen. Denn wer bestimmte Angebote nutzen will, muss mit den Anbietern notgedrungen Verträge abschließen, bei denen bestimmte Datenzugriffe zugelassen werden. Da bekommt das kleingedruckte in den Verträgen mit den Versicherungen im digitalen Zeitalter eine ganz neue Bedeutung. Rabatte aller Art sollten deshalb niemandem den Blick vernebeln.

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Mittwoch, 9. November 2016

Mehr Hilfe bei Massenunfällen

Die deutschen Kfz-Versicherer haben die Schadenregulierung nach Massenkarambolagen überarbeitet und dies zugunsten der Unfallbeteiligten. Wenn auf deutschen Autobahnen viele Fahrzeuge miteinander kollidieren, sind häufig Nebel, Schneefall oder Glatteis mit im Spiel. Den letzten Massenunfall löste jedoch ein Sandsturm auf der A19 bei Rostock aus. Dabei krachten 83 Fahrzeuge ineinander, acht Menschen starben und mehr als 100 Menschen wurden verletzt.

Die Regulierung vereinfacht sich
Wer ein solches Unglück überlebt, der kann körperliche und psychische Schädigungen für das gesamte restliche Leben davon tragen. Da ist es positiv zu werten, dass die Versicherungsbranche nun Verbesserungen für die Unfallopfer vereinbart hat. Da körperliche und psychische Schädigungen schon schlimm sind, müssen sich die Betroffenen zukünftig nun wenigstens keine Sorgen mehr um die Regulierung der Schäden machen. Die Fahrer und Fahrzeuginsassen, welche in eine Massenkarambolage verwickelt wurden, können sich zukünftig direkt an den jeweiligen Kraftfahrzeugversicherer wenden. Der Kraftfahrzeugversicherer übernimmt dann die Personen- und Sachschäden sowie alle Schäden am Fahrzeug. Das gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Bisher war es so, dass die Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten übernahmen (siehe folgende Grafik). Bei einem reinen Frontschaden waren es nur 25 Prozent, bei einem Totalschaden sowie Schäden an Front und Heck waren es nur zwei Drittel. Zuständig waren oft andere beauftragte Versicherungsunternehmen.



Mehr Sicherheit für Unfallopfer„Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich. Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln. Deshalb geben die neuen Regeln den Unfallopfern mehr Sicherheit, denn die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, teilt Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Seit 1983 gibt es die freiwillige Regulierungsaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Dabei mussten bisher mindestens 50 Fahrzeuge am Unfall beteiligt sein. Durch die Änderung der Regulierung wurde diese Hürde nun auf 40 Fahrzeuge gesenkt. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, genügen bereits 20 Fahrzeuge. Für die Anerkennung als Massenunfall müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Die Polizei darf keinen Verursacher feststellen und das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen.
Insgesamt haben sich 108 Versicherungsunternehmen freiwillig zu der neuen Regulierung verpflichtet. Über die teilnehmenden Gesellschaften informiert der GDV.

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Donnerstag, 3. November 2016

Geld für die Bergrettung

Ob man nun wandert oder Ski fährt: Für einen verunglückten Bergsportler in einem unwegsamem Gelände kostet das Retten oft mehrere Tausend Euro. Allein für den Hubschrauber fallen pro Flugminute zwischen 40 und 60 Euro an. Ein guter Versicherungsschutz zahlt sich da aus und mindert die finanziellen Kosten. Es ist aber für Betroffene nicht immer klar, welche Versicherung nun im Notfall zuständig ist.

Bergen und Retten ist nicht das selbe
Die gesetzlichen Krankenversicherer decken Rettungs- und Behandlungskosten im Inland ab und wenn der Einsatz der Helfer medizinisch erforderlich war. Dies ist auch in den 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz so. Dort haben gesetzlich Versicherte Ansprüche auf Kostenübernahme für ungeplante Behandlungen. Jedoch ist das Geld von der Krankenkasse aber nur selten kostendeckend und der Rücktransport nach Deutschland wird nicht bezahlt. Privat Krankenversicherte sind bei der richtigen Auswahl der Versicherungstarife außer im Inland auch im europäischen Ausland oft geschützt. Wenn es z.B. nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen möglich ist einen Verunfallten zu transportieren, ohne seine Gesundheit weiterzugefährden, handelt es sich um eine Rettung. Dann werden die anfallenden Rettungskosten im Regelfall von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Ist der Betroffene jedoch in einem unwegsamen Gelände verunglückt, welches nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen erreichbar ist , obwohl aus medizinischer Sicht auch ein Krankenwagen ausgereicht gewesen wäre, handelt es sich um eine Bergung. Kommt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland nicht für den Einsatz auf, weil beispielsweise eine vermisste Person unverletzt gefunden wurde und deshalb keine medizinische Notwendigkeit für eine Suche bestand, springt unter Umständen eine private Unfallversicherung ein. Zumindest erstatten die meisten Anbieter mit sehr guten und guten Tarifen sogenannte Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euro. Besonders gefährliche Sportarten wie Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen sind jedoch in vielen Verträgen nicht mit eingeschlossen.


Wie kann man sich zusätzlich absichern
Da sich der Leistungsumfang der GKV im Ausland nicht nach dem deutschen, sondern nach dem dort geltenden Landesrecht richtet, entstehen viele Kostenfallen für Bergsportler. In Österreich werden beispielsweise die Kosten für eine Bergung und für die Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in den Bergen grundsätzlich nicht übernommen oder in der Schweiz wird trotz eines medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatzes grundsätzlich nur die Hälfte der Kosten übernommen. Deshalb sollten sich Bergsportler im Ausland über eine private Auslandsreise-Krankenversicherung absichern.  Ein solcher Vertrag sollte für Auslandsreisende sowieso ein Muss sein, da die private Auslandsreise-Krankenversicherung für die medizinische Behandlung und für den Rücktransport aufkommt. Im letzten Vergleich der Zeitschrift „Test", bekamen für Familien-Tarife die fünf Anbieter Ergo Direkt, Würzburger (TravelSecure), Gothaer, Envivas/TK und Hanse-Merkur die Note sehr gut. („Test", Ausgabe 5/2016). Bergsportler sollten in den Vertragsbedingungen darauf achten, dass die Auslands-Krankenversicherung für Suche, Bergung und Rettung aufkommt. Eine Alternative kann eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein sein. Weltweit seien dadurch Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei alpinistischen Aktivitäten bis 25.000 Euro sowie unfallbedingte Heilkosten abgedeckt. Je nach Angebot betrage der Mitgliedsbeitrag zwischen 45 und 90 Euro jährlich. Für die Urlaubsreise an den Strand bringt diese Mitgliedschaft jedoch nichts. Wer beides macht, ist mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Würzburger gut aufgestellt, denn dies ist der Krankenversicherer beim Deutschen Alpenverein.

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