Sonntag, 28. August 2016

Fahrrad-Tipp für Schutz vor Dieben

Fahrraddiebe nutzen oft die Gunst des Augenblicks und daher ist es wichtig, einige Tipps beim Abschließen des Fahrrads zu beachten. Damit ein Fahrrad vor Dieben geschützt ist, kommt es vor allem darauf an, wo und wie man sein Fahrrad abschließt. Die Polizei empfiehlt, das es das Ziel sein sollte, den Diebstahl möglichst in die Länge zu ziehen. Denn wenn der Dieb nach wenigen Minuten ein Fahrradschloss nicht knacken konnte, gibt er in den allermeisten Fällen auf. Weiterhin rät die Polizei, das man ca. 10 Prozent des Kaufpreises eines Fahrrads auch für ein Schloss ausgegeben sollte. Empfohlen werden Bügel- und Faltschlösser. Diese Sicherungen sind meist besonders stabil, haben jedoch den Nachteil, dass sie oft nicht sehr flexibel und schwer sind.

Fahrrad nach Möglichkeit an einen Gegenstand anschließen
Das Fahrrad sollte nicht nur einfach abgeschlossen werden, sondern nach Möglichkeit auch an einen fest stehenden Gegenstand angeschlossen werden. Der Abstellplatz sollte möglichst nicht in uneinsehbaren Straßen oder auf abgelegenen Plätzen sein. Als Abstellplatz eignet sich besser ein Bereich, wo viele Menschen unterwegs sind und Diebe schneller auffallen. Die Stiftung Warentest hat vor ca. einem Jahr (Zeitschrift Test 5/2015) seine letzte Fahrradschloss-Untersuchung durchgeführt. Die Prüfer kamen damals nach 30 getesteten Schlössern zu dem Fazit, dass viele schlechte Sicherungen Zweiraddieben die Arbeit erleichtern. Denn nur jedes vierte Schloss bekam das Urteil „gut". Dabei erwiesen sich Bügelschlösser am stabilsten. Gut abgeschnitten haben die Bügelschlösser von Abus uGrip Plus 501, Fischer Safe und Zéfal K-Traz U14. Bei den Faltschlössern waren dies die Schlösser von Abus Bordo Granit X Plus 6500 sowie die Kette Axa Cherto Compact 95.



Eine Fahrradversicherung kann sinnvoll sein
Um für den Fall eines Diebstahls vorzusorgen, empfiehlt es sich, dass Fahrrad zu versichern. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, entweder mit einer speziellen Fahrradversicherung oder über die Hausratversicherung. Eine spezielle Fahrradversicherung ist etwas teurerer und rentiert sich hauptsächlich für hochwertige Fahrräder. Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung ist dagegen günstiger, denn viele haben ohnehin schon eine abgeschlossen. Die Hausratversicherung deckt den Diebstahl aus verschlossenen Abstellräumen ab. Da jedoch die Mehrzahl der Fahrräder auf offener Straße entwendet wird, muss für einen solchen Fall die Hausratversicherung mit einer Zusatzklausel versehen sein. Hier ist es angeraten sich die Vertragsbedingungen genau durchzulesen, denn einige Versicherer haben noch weitere tückische Klauseln darin, wie beispielsweise, dass ein Versicherungsschutz nachts nur bei Gebrauch des Rads besteht.

Fahrradpass und Codierung nicht vergessen
Um im Falle eines Diebstahls eine Chance zu haben, das Fahrrad wiederzusehen, ist es wichtig, die Rahmennummer zu kennen um diese der Polizei mitteilen zu können. Diese Daten vermerkt man am sinnvollsten in einem Fahrradpass. Zudem wird eine Codierung des Fahrrades empfohlen. Die Polizei, aber auch Vereine wie der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), bieten regelmäßig Codier-Aktionen an.

Leistungsvergleich Hausratversicherung und Fahrrad-Vollkaskoversicherung


Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?
Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Im hinteren Teil befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.

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Dienstag, 23. August 2016

Die Gefahren für Haushalte durch Blitz- und Überspannungsschäden steigen

Durch die häufiger auftretenden Gewitter in der Folge des Klimawandels sind viele Haushalte weder technisch, noch durch einen ausreichenden Versicherungsschutz auf die entstehenden Schäden ausreichend vorbereitet. Im bisherigen Sommer verging kaum eine Woche, an dem nicht kurze und teilweise heftige Gewitter über den Himmel gezogen sind. Die Gewitterfronten gehen meist einher mit Blitz und Donner, Starkregen und Hagelschlag. Es sind teilweise Wohnhäuser und Scheunen durch Blitzeinschläge in Brand geraten und zerstört worden.

Auf einen äußeren Blitzschutz achten
Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.


Wie oft treten Blitze auf
Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2014 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung.

Die Schadensummen steigen
Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Im Jahr 2014 gab es zwar nur ca. 410.000 Schäden, jedoch war die Schadensumme ebenfalls 340 Millionen Euro hoch. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.
Quelle: GDV

Welche Regionen sind besonders gefährdet
Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.

weitere Informationsquellen
BLIDS – der Blitz Informationsdienst von Siemens
VDE – So können Sie sich vor Blitzen schützen

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Montag, 1. August 2016

Sorglos unterwegs im Grünen

Ob Familien mit Kindern, Hunde- und Gartenfreunde, Golfer, Jäger oder Freiluftsportler – lacht die Sonne verbringen alle gerne Zeit im Freien. Doch wer barfuß durchs Gras läuft, die Nase zu tief in die blühenden Sträucher steckt oder einfach gerne im Grünen unterwegs ist, riskiert, erwischt zu werden: von Bienen, Wespen, Hornissen oder Zecken. Mit etwas Pech wird so aus dem Freizeitvergnügen ein Fall für den Arzt. Denn Zecken sind berühmt und berüchtigt als Überträger schwerer Krankheiten. Über 50 verschiedene Infektionen oder Virenübertragungen können durch Zecken hervorgerufen werden, die zwei bekanntesten davon sind die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und die Borreliose. Doch dessen finanzielle Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung verringern, egal, ob man privat oder beruflich viel Zeit im Freien verbringen.

Nach milden Wintern haben Plagegeister HochsaisonDie Winter werden immer milder. Ideal für Zecken und andere Plagegeister, die sich unter diesen günstigen Bedingungen stark vermehren. Mit ihrer zunehmenden Zahl, steigt auch das Risiko, an den Folgen eines Zeckenbisses oder Insektenstichs zu erkranken. Die Gefahr durch Zecken wird sogar schleichend größer, denn milde Winter fördern die Überlebenschancen der Zecken. Deren Bisse gelten als heimtückisch, weil das Tier beim Verkeilen in den Wirt die Wunde betäubt. Darum bemerken Menschen den Biss vielfach zu spät. Das Nationale Referenzzentrum für Borrelien geht davon aus, dass die Infektionen mit Borreliose oder FSME zunehmen und sich nach derzeitigem Stand jedes Jahr etwa 50.000 bis 100.000 Menschen neu mit Borreliose infizieren.


Die Gefahr lauert im Gras
Dass Zecken immer von oben herabfallen, ist ein Ammenmärchen. Sie warten viel eher in Büschen oder im Gras, setzen sich zum Beispiel an der Kleidung fest und kriechen dann unbemerkt zu einer gut durchbluteten Körperstelle. Zecken orten ihre Opfer mit ihrer "Nase". Sie erkennen Duftstoffe, die Menschen ausdünsten, wie Milchsäure oder Ammoniak. Dies ist auch ein Hinweis dafür, dass manche Menschen häufiger gestochen werden als andere. Als Vorsorgemaßnahme helfen lange Hosen und geschlossene Schuhe. Außerdem lassen sich die dunklen Tierchen auf heller Kleidung leichter erkennen. Sie sollten auch immer Ihre Kleidung abschütteln, um die unliebsamen Schädlinge zu entfernen. Zudem sollten Sie nach jedem Waldspaziergang Ihre Haut gründlich untersuchen. Benutzen Sie außerdem ein wirksames Zeckenmittel, um die Zecken fernzuhalten. Meiden Sie hohes Gras und bleiben Sie auf den Wanderwegen. Auch die Mitnahme einer Zeckenzange oder Zeckenkarte kann nicht schaden, da man dann gleich die Zecken entfernen kann.

Mit einer privaten Unfallversicherung gegen Zeckenbisse absichern
Vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität schützt die private Unfallversicherung. Allerdings sollte man darauf achten, dass Zeckenbisse ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind. Der Zeckenbiss ist grundsätzlich erst einmal ein Unfall, aber bei den daraus resultierenden Erkrankungen handelt es sich um Infektionskrankheiten und sind in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Jedoch haben viele Versicherer mittlerweile ihren Versicherungsschutz um die Infektionsklausel erweitert und wodurch auch der Schutz für die Folgen von Zeckenbissen versichert ist. Aber Infektionsklausel ist nicht gleich Infektionsklausel. So versichern einige Versicherer zum Beispiel die FSME, aber nicht die Borreliose. Auch die Liste der versicherten Infektionskrankheiten und die Definition der Klauseln ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auch bei der Frage, welche Leistungen erbracht werden, gibt es verschiedene Leistungsgrundlagen. Einige versichern nur die Invalidität, andere auch weitere Leistungsarten, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld oder Unfallrente. Es ist daher ratsam sich mit den Vertragsbedingungen einer bestehenden Unfallversicherung detailliert auseinander zu setzen, beziehungsweise bei einem angedachten Neuabschluss,  speziell auf diesen Leistungsbereich zu achten und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Weitere interessante Informationen gibt es auf www.zecken.de


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