Mittwoch, 13. Juli 2016

Hochwasserschäden wie in Simbach sind überall möglich

Normalerweise ist der "Simbach", der durch den gleichnamigen Grenzort in Niederbayern in den Inn plätschert, ein unauffälliges Gewässer. Doch nach dem ungewöhnlichen, regional begrenzten Starkregen, war der Simbach für zahlreiche Todesopfer und einen Millionenschaden verantwortlich. Vollgelaufene Keller oder zerstörte Häuser waren Anfang Juni 2016 in zahlreichen Regionen Deutschlands zu beklagen. Schuld daran war eine sehr ungewöhnliche Wetterlage, ein Gewitter-Tiefdruckgebiet, das über Süddeutschland hängen geblieben ist. Dieses stationäre Wetter-Phänomen kommt laut Deutschem Wetterdienst sehr selten vor.
 
Bisher nicht gefährdete Regionen wurden heimgesucht 
Das Ungewöhnliche daran ist, dass nicht die sonst üblichen, hochwassergefährdeten Regionen von den Fluten heimgesucht wurden, sondern ganz unverdächtige Orte. Für die dortigen Bewohner ist das doppelt schmerzlich, weil kaum jemand gegen die eingetretenen Schäden versichert ist. Wohngebäude- und Hausratversicherungen kommen in der Standartversion nur für Zerstörungen durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser auf. Hochwasserschäden übernehmen die Versicherer nur, wenn sich der Vertragsinhaber zusätzlich gegen sogenannte "weitere Elementargefahren" versichert hat. Während in Baden-Württemberg 95 Prozent der Haushalte über so eine Deckung verfügen, denn hier war die Gebäudeversicherung mit Elementarzusatz früher eine Pflicht-Versicherung, sind in Bayern nur 27 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden abgesichert. Das liegt unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 38 Prozent.
 
 
Wer kann, sollte eine Elementarversicherung einschließen 
Die Beiträge für eine Elementarversicherungen richten sich nach der Eintrittswahrscheinlichkeit von elementaren Naturkatastrophen. Dafür haben die Versicherungsunternehmen ein geografisches Informationssystem, das sogenannte ZÜRS Geo (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) eingerichtet, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Aufgrund von ZÜRS Geo sind heute nahezu 99 % der Gebäude in Deutschland problemlos gegen Überschwemmung versicherbar. Es muss noch nicht einmal so ein heftiges Ereignis wie in Simbach sein. Ein Starkregen bei dem die Kanalisation das Wasser nicht mehr abtransportieren kann und dadurch in die Keller zurückgedrückt wird, reicht aus, um schon einen größeren Schaden am Kellerinventar zu verursachen. Und da die Umweltrisiken permanent zunehmen, sollte jeder zumindest seine Wohngebäudeversicherung um den Bereich der Elementarschäden erweitern. Auch wenn dies im ersten Moment einen höheren Beitrag verursacht, weiß man nie wofür es gut ist. Denn wenn ein Schaden eintritt, auch wenn dieser von keiner Versicherung reguliert wird, so muss man diesen bei einem Vertragseinschluss angeben. Man wird dann jedoch damit konfrontiert, dass der Elementarschutz nur eingeschlossen werden kann, wenn in den letzten 5 bis 10 Jahren, je nach Annahmebedingungen des Versicherers,  kein Schadenereignis eingetreten ist. Deshalb ist es zu empfehlen in der Gebäudeversicherung den Elementarschutz von Anfang an, bzw. nachträglich in den Vertrag einzuschließen. Bei der Hausratversicherung sollte je nach Werten dieser Einschluss ab gewägt werden.
 

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Montag, 4. Juli 2016

Beim Autoschmuck zur Fußball-EM einige Regeln beachten

Mit der Fußball-Europameisterschaft wird es wieder bunt auf unseren Straßen. Denn viele Fußballfans feien mit Flaggen, Wimpeln oder Spiegelüberziehern am Fahrzeug nach einem Sieg im Autokorso die Fußball-Europameisterschaft. Doch nicht alles, was dem Fußballfreund gefällt, ist auch erlaubt an seinem Auto. Damit niemand nach einem Verkehrsunfall als Verlierer da steht, ist bei der "Beflaggung" etwas Vorsicht angebracht.

Damit das Fähnchen keinen Ärger macht
Solange die Fanartikel die Sicht des Fahrers nicht einschränken und sicher befestigt werden, ist das Anbringen von kleinen Wimpeln und Fahnen laut ADAC kein Problem. Jedoch sollte beim Kauf der Fan-Artikel auf Qualität geachtet werden, denn wenn beispielsweise Halterungen leicht brechen, können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dies gilt besonders bei höheren Geschwindigkeiten, wenn sich an den Fensterscheiben eingeklemmte Fahnen lösen oder abbrechen. Deshalb sollten die Fähnchen insbesondere vor Überland- oder Autobahnfahrten entfernt werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Bei den Frontscheiben und vorderen Seitenscheiben sollten Dekorationen "Tabu" sein, denn dies wäre so, als wenn man im Winter mit nicht freigekratzten Scheiben durch die Gegend fährt. Auch sind großformatige Fahnen, welche an Stangen aus dem Fenster gehalten werden, nicht erlaubt. Auch bei den beliebten Spiegelüberziehern muss darauf geachtet werden, dass die eingebauten Blinker im Spiegel nicht verdeckt werden.


Was machen, wenn es doch zu einem Schaden kommt
Wenn es durch wegfliegende Artikel zu einem Schaden an anderen Fahrzeugen oder Personen kommt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Häufig lässt sich aber der Verursacher nicht ermitteln oder es fehlen Beweismittel ihn zu überführen. Dann muss der Geschädigte selbst für die anfallenden Reparaturen aufkommen, beziehungsweise kann nur mit einer Vollkasko-Versicherung auf eine Schadenregulierung setzen. Vergessen sollten Fähnchen-Besitzer nicht, dass die Halterungen in den Seitenfenstern Dieben das Knacken des Fahrzeugs erleichtern. Ein solcher Schaden gilt als Grobe Fahrlässigkeit und der Kfz-Versicherer kann bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung die Leistung für Schäden kürzen.

Bei Autokorsos ist Vorsicht geboten
Damit beispielsweise keine Auffahrunfälle passieren, sollten Teilnehmer mit Vorsicht fahren und immer mit unvorhersehbaren Fahrmanövern von anderen rechnen. Denn auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn man sich als Fahrzeugführer nicht an die Verkehrsregeln hält und es kommt zu einem Unfall, gibt es sicher Ärger mit dem Versicherer. Denn der Versicherer kann das Fehlverhalten als Mitschuld einstufen und Schadenersatzansprüche reduzieren. Kommt es sogar zu Personenschäden ist auch der Staatsanwalt schnell mit involviert.

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